Protocol of the Session on March 23, 2011

(Beifall bei der LINKEN und der Abgeord- neten Dr. Marret Bohn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Verschiedene Staaten in unserer Nachbarschaft haben längst schon gezeigt, dass es möglich ist - übrigens ohne Einbußen für die Gastronomie. Bisher ist das Gesetz vor allem ein Interessenausgleich. Es ist an der Zeit, dass es endlich zu dem wird, was es seinem Namen nach sein soll: ein Gesetz zu dem Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens.

(Beifall bei der LINKEN und der Abgeord- neten Dr. Marret Bohn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zwischendurch die Information: Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass der Tagesordnungspunkt 18 Rücknahmequote für gebrauchte Energiesparlampen erhöhen - heute nicht mehr aufgerufen wird,

sondern am Freitagvormittag nach Tagesordnungspunkt 48.

Jetzt erteile ich für die Fraktion des SSW Herrn Abgeordneten Flemming Meyer das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Anders als in anderen Bundesländern sieht das Nichtraucherschutzgesetz hier in Schleswig-Holstein keine Berichtspflicht der Landesregierung vor. Aus diesem Grund hält es auch der SSW für dringend erforderlich, die Erfahrungen mit der Umsetzung auf diesem Weg zu evaluieren. Deshalb möchte ich mich bei der SPD für die Große Anfrage und bei dem Ministerium für die Beantwortung bedanken.

Aussagekräftige Erfahrungen liegen mittlerweile vor, denn seit dem Inkrafttreten sind nun fast drei Jahre vergangen. Wir haben jedenfalls die Erwartung, dass die Landesregierung - nicht nur heute, sondern auch in Zukunft - eine Bewertung der Erfahrungen mit diesem Gesetz vornimmt. Dies muss bei einem so wichtigen Thema allein schon deshalb von Interesse sein, weil eventuelle Fehlentwicklungen erkannt und abgestellt werden müssen. Auch die Tatsache, dass keine zusätzlichen Haushaltsmittel für eine Evaluation dieses Gesetzes eingestellt wurden, ändert daran aus unserer Sicht wenig.

Aus der vorliegenden Antwort auf die Große Anfrage der SPD geht hervor, dass die Erfahrungen mit der Umsetzung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens überwiegend positiv sind.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Die Belastung der Nichtraucher durch Passivrauch hat nachweislich abgenommen. Diese Entwicklung hält selbstverständlich auch der SSW für sehr erfreulich. Die erstmalige gesetzliche Regelung zum Schutz der nichtrauchenden Bevölkerung ist ohne Zweifel ein spürbarer gesundheitspolitischer Fortschritt. Dies erkennen wir auch vor dem Hintergrund an, dass das Gesetz durchaus Ausnahmen vorsieht und damit den Gesundheitsschutz der Bevölkerung nicht mit der größtmöglichen Konsequenz verfolgt.

Gerade weil mit der Änderung des Gesetzes Mitte 2009 der Weg für eine Reihe von Ausnahmen bereitet wurde, muss die Einhaltung des Nichtraucherschutzes auch zukünftig effektiv überwacht werden. Denn wir alle wissen, dass zum Beispiel einige

(Antje Jansen)

Gastwirte, die aufgrund einer geringen Kontrolldichte keine Angst davor haben, zur Rechenschaft gezogen zu werden, weitermachen wie vor der Einführung des Gesetzes.

Wir haben jedenfalls schon früh darauf hingewiesen, dass allein der Verweis auf die gesellschaftliche Akzeptanz des Rauchverbotes und die freiwillige Selbstkontrolle nicht ausreichen. Wir halten Kontrollen in diesem Bereich auch weiterhin für absolut notwendig. Dies gilt trotz der Tatsache, dass diese aufgrund der Ausnahmeregelungen aufwendig sind und insbesondere der Schutz von Unter-18-jährigen bisher nicht immer konsequent umgesetzt werden konnte.

Die Landesregierung betont in ihrer Antwort, dass das geltende Nichtraucherschutzgesetz nur wenige Ausnahmen zulässt und in „Übereinstimmung mit entsprechenden Gesetzen in nahezu allen anderen Bundesländern“ steht. Dementsprechend sind auch keine Änderungen geplant. Doch trotz der positiven Erfahrungen muss uns allen klar sein, dass ein wirklich konsequenter Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern bundesweit einheitlich geregelt werden muss.

(Beifall bei der LINKEN und der Abgeord- neten Dr. Marret Bohn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Nur auf diesem Weg wäre für Nichtraucher und Raucher endlich eindeutig klar, woran sie wirklich sind und wie sie sich zu verhalten haben. So könnten zum Beispiel auch über arbeitsrechtliche Änderungen Fortschritte für die nichtrauchenden Beschäftigten im Gaststättengewerbe erreicht werden.

Eins bleibt dabei natürlich völlig unbestritten: Ein so umfassender Schritt kann nicht von heute auf morgen durchgesetzt werden. Er muss sorgfältig erarbeitet werden, und hierbei sollten entsprechende Übergangsfristen gelten. Wichtig ist nur, dass wir uns nicht einfach mit dem jetzigen Stand zufriedengeben und die Hände in den Schoß legen. Auch wenn wir dem Ziel eines umfassenden Schutzes vor den Gefahren des Passivrauchens ein gutes Stück näher gekommen sind, bleibt beispielweise im Präventionsbereich noch sehr viel zu tun.

Nun gilt dieses Gesetz gerade dem Schutz von Passivrauchern, aber wir haben auch einen positiven Nebeneffekt: Wir haben gerade in Dänemark, wo man sehr strikte Regelungen hat, gemerkt, dass die Zahl der Raucher und die Zahl der Neueinsteiger bei Jugendlichen ganz markant zurückgegangen sind. Allein dieser Effekt ist sehr wertvoll.

(Beifall bei SSW, der LINKEN und verein- zelt bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratungen. Es ist beantragt worden, die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage, Drucksache 17/1248, zur abschließenden Beratung an den Sozialausschuss zu überweisen.

(Zuruf des Abgeordneten Detlef Buder [SPD])

- Höre ich Finanzausschuss?

(Zurufe)

- Mitberatend an den Finanzausschuss? Ich glaube, Herr Kollege Buder meinte dies gerade nicht so ganz ernst. Also, es bleibt dabei: Ich lasse über die Überweisung der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage, Drucksache 17/1248, an den Sozialausschuss zur abschließenden Beratung abstimmen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem fröhlichen Zwischenruf des Kollegen Buder kommen wir zum Ende der heutigen Beratung. Ich unterbreche die Tagung bis morgen um 10 Uhr. Ich wünsche Ihnen allen einen anregenden oder auch erholsamen Abend.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 17:51 Uhr

(Flemming Meyer)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst und Ausschussdienst