Protocol of the Session on February 25, 2011

Herr Minister Klug, ich habe Sie also richtig verstanden, dass jetzt, Ende Februar 2011, Sie noch keine Auskunft darüber geben können, wie der Bereich des Gesetzes, der in besonderer Weise mit Ihnen verbunden wird, nämlich das Y-Modell, in der Praxis umgesetzt werden soll?

Das Wort hat der Minister.

Ich sage noch einmal: Die Regelung dieser Frage ist in Bearbeitung. Wie Sie wissen, habe wir den ersten Anhörungsentwurf zurückgezogen. Für die Entscheidungen vor Ort werden diese Hinweise rechtzeitig fertig sein. Wir haben im Übrigen ja zwei Schulen, die ohne solche Handreichungen mit dem Problem einer Zuordnung zu den beiden Bildungsgängen ohne Probleme zurechtgekommen sind. Das sind die beiden Versuchsschulen im Kreis Pinneberg, in Quickborn und in Barmstedt.

Das Wort zu einer zweiten Zusatzfrage erteile ich der Frau Kollegin Erdmann.

Bin ich dann falsch informiert, Herr Minister, dass Sie den Vorschlag Ihrer Fachabteilung, auf einen Erlass in dieser Sache zu verzichten, abgelehnt haben?

Herr Minister Dr. Klug!

Wir haben die verschiedenen Optionen erörtert. Eine Option ist, auf eine Regelung zu verzichten. Ich habe ja gesagt, dass die Meinungsbildung dazu noch nicht abgeschlossen ist. Zur Diskussion stehen die von mir genannten Kriterien und die Möglichkeit, auf eine Erlassregelung komplett zu verzichten.

Das Wort zu einer ersten Zusatzfrage erteile ich dem Kollegen Buder.

Herr Minister, nach Ihren Ausführungen müssen wir davon ausgehen, dass für die betroffenen Schulen, Verbände, die Elternvertretungen und die kommunalen Landesverbände kein Anhörungsverfahren erfolgt. Müssen wir auch davon ausgehen, dass eine Veröffentlichung des Nachfolgeerlasses somit vielleicht auch nicht gegeben sein wird?

Herr Minister!

Wir haben die Absicht, die Hinweise, die als Nachfolgeregelung gedacht sind, gegebenenfalls - falls wir uns dafür entscheiden - mit den Landeselternbeiräten der Gymnasien und der Grundschulen sowie natürlich auch mit den jeweiligen Schulleiterinnen und Schulleitern der betroffenen Schulen zu diskutieren, bevor wir sie dann endgültig so festlegen.

Das Wort zu einer dritten Zusatzfrage erteile ich der Frau Kollegin Erdmann.

Herr Minister, habe ich Sie richtig verstanden, dass wir also heute, am 25. Februar 2011, in der Sache nicht weiter sind als am 23./24. September 2010, wie aus der Akteneinsicht zu erkennen ist?

Herr Minister !

Wie Sie wissen, ist der Erlassentwurf am 4. Februar 2011 aus den Ihnen bekannten Gründen zurückgezogen worden. Auch aufgrund der Verlängerung des Zeitraums für das Aufnahmeverfahren, die mittlerweile erfolgt ist, werden wir in der Lage sein, gegebenenfalls neu festgelegte Hinweise auch rechtzeitig mit allen Betroffenen zu erörtern und den Schulen zur Verfügung zu stellen.

Das Wort zu einer ersten Zusatzfrage erteile ich dem Kollegen Andresen.

Herr Minister, worin besteht bei den Auswahlkriterien für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern der Unterschied zwischen Gymnasien, die zukünftig das Y-Modell anbieten, und Schulen, die bilinguale Zweige oder Musikklassen zurzeit schon anbieten? Planen Sie für die letztgenannten Schulen in Zukunft auch einen Auswahlerlass?

Herr Minister!

Die Überlegung, eine solche Regelung, einen Erlass oder eine Handreichung herauszugeben, kam aus den Schulen heraus. Wenn Sie - wie das Ihre Kollegin Frau Erdmann offensichtlich getan hat - Akteneinsicht genommen haben, werden Sie zur Genese des zurückgezogenen Erlassentwurfs feststellen können, dass in einer Schulleiterdienstversammlung in Damp im September vorigen Jahres aus den Reihen der Schulleiter heraus an uns der Wunsch herangetragen worden ist, speziell zu der Entscheidungsproblematik, die entstehen kann, wenn bei einer Schule sowohl G 8 als auch G 9 als Bildungsgang angeboten wird und im Einzelfall dann gegebenenfalls Kapazitätsprobleme auftreten, eine Handreichung zu bekommen. Wir haben nur hierfür aus den Reihen der Schulleiter einen Wunsch gehört, eine entsprechende Regelung zu treffen oder eine Regelung vorzuschlagen. In den von Ihnen ge

nannten anderen Fällen ist das nach unserer Kenntnis nicht nötig.

Das Wort zu einer zweiten Zusatzfrage erteile ich dem Herrn Abgeordneten Andresen.

Ich stelle fest, dass Sie die Frage leicht ausweichend beantwortet haben.

(Zurufe von CDU und FDP)

Ich frage Sie deshalb noch einmal, worin Sie fachlich begründet den Unterschied sehen zwischen den von mir eben genannten Klassen beziehungsweise Schulen, die bilinguale Zweige oder Musikklassen anbieten, und dem Y-Modell.

Herr Kollege Andresen, eine Zwischenbemerkung von mir: Bitte stellen Sie nur Fragen, das haben Sie im zweiten Fall getan. Feststellungen finden hier nicht statt. - Das Wort hat der Herr Minister.

Der Unterschied in der Handhabung liegt - ich wiederhole das noch einmal - darin, dass wir bei dem Kombiangebot G 8/G 9 eine entsprechende Bitte oder auch Nachfrage aus den Reihen der betroffenen Schulleitungen bekommen haben. In dem anderen Fall ist das nicht erfolgt. Ich halte es nach meinem jetzigen Meinungsbildungsstand da auch nicht für erforderlich, eine solche Regelung einzuführen.

Das Wort zu einer ersten Zusatzfrage erteile ich der Kollegin Spoorendonk.

Herr Minister, ich möchte noch einmal auf den Punkt „Nachfolgeregelung“ zurückkommen. Ich habe vorhin vernommen, dass überlegt wird, Fragen wie Verkehrsanbindung und Nachmittagsunterricht mit einzubeziehen. Wenn ich das richtig sehe, dann heißt das, dass die Schulen also Fragebögen formulieren und bearbeiten müssen. Deshalb noch einmal die Frage: Wie soll sichergestellt werden, dass bei dem kurzen Zeitplan eine rechtssichere Si

tuation für Eltern, Schulträger und Schulen hergestellt wird?

Herr Minister!

Ich wiederhole: Die beiden Versuchsschulen, die das Kombiangebot schon im jetzigen Schuljahr durchführen, haben ohne das Vorhandensein einer solchen rechtlichen, rechtssicheren Regelung auch in Gesprächen zwischen dem Schulleiter und den anmeldenden Eltern das Problem bei Kapazitätsengpässen für den einen oder anderen Bildungsgang lösen können. Ich gehe davon aus, dass wir keine Formulare benötigen, sondern dass die Schulleiter in den wenigen Fällen, in denen das aller Voraussicht nach überhaupt nur der Fall sein wird, bei Problemen mit den Aufnahmekapazitäten in die einzelnen Bildungsgänge, dies auch im Gespräch mit den Eltern nach den genannten Kriterien und mit ihrem pädagogischen Geschick werden lösen können.

Das Wort zu einer zweiten Zusatzfrage erteile ich der Kollegin Spoorendonk.

Herr Minister, ich frage noch einmal, weil sich die Situation nach dem zurückgezogenen Erlass verändert hat und es große Diskussionen gegeben hat: Welche Schritte unternehmen Sie jetzt, um die Situation - so sage ich es einmal - an den Schulen und bei den Schulträgern zu befrieden? Sie müssen ja sicherstellen, dass der Erlass, der dann kommt, auch akzeptiert wird, ansonsten haben Sie - wenn ich das richtig sehe

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Was ist die Fra- ge?)

richtige Probleme - Fragezeichen!

Das Wort hat Herr Minister Dr. Klug.

Frau Kollegin Spoorendonk, ich darf darauf verweisen, dass nach dem jetzigen Kenntnisstand, den wir

haben, die Thematik überhaupt nur etwa eine Handvoll oder ein halbes Dutzend Schulen betrifft, die zwei gymnasiale Bildungsgänge nebeneinander an einer Schule anbieten werden. Das ist also entgegen der Annahme, die Sie in Ihre Frage hineinformuliert haben, kein Problem, das die Gesamtheit der Gymnasien im Land jetzt in irgendeiner Weise bewegt. Wir werden das mit den betroffenen Schulen in einer vernünftigen Weise, auch dadurch, dass wir durch die Verlängerung des Anmeldezeitraums bis Ende März mehr Zeit haben, lösen können.

Das Wort zu einer dritten Zusatzfrage erteile ich der Kollegin Spoorendonk.

Herr Minister, wenn das der Fall ist, dann verstehe ich nicht, wieso man den ersten Erlassentwurf so formuliert hat, wie es dann der Fall war. Hätte man da nicht anders vorgehen können?

Herr Minister!

Frau Abgeordnete, das ist im Nachhinein sicherlich eine richtige Erkenntnis.

(Beifall bei FDP und CDU)

Zu einer zweiten Zusatzfrage erteile ich dem Kollegen Buder das Wort.

Wir bleiben bei dem Nachfolgeerlass und den Auswahlkriterien. Ich erspare mir die weiteren Ausführungen dazu. Herr Minister, müssen wir davon ausgehen, dass wir in jedem Jahr ein ähnliches Verfahren haben werden, das einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand erfordert? - Betrachten Sie das dann als einen Beitrag der Gymnasialbürokratie zur Entbürokratisierung?

Herr Minister Dr. Klug!

(Anke Spoorendonk)

Herr Kollege, ich wiederhole es. Es war ein Wunsch aus den Reihen der Schulen, die sich überlegen, das Kombiangebot einzuführen. Es werden dann mehr sein als die beiden Schulen, die es in diesem Jahr schon als Schulversuch durchführen und die bei der Regelung mit all diesen Dingen überhaupt keine Probleme gehabt haben, schon gar keine bürokratischen.

Zu einer dritten Zusatzfrage erteile ich Herrn Kollegen Buder das Wort.

Anknüpfend an Ihre Ausführungen geht es mir noch einmal um die Elternwünsche. Wenn die Elternwünsche nicht berücksichtigt werden können, wird es so etwas wie Wartelisten oder ein Nachrückverfahren für einen späteren Wechsel geben?

Herr Kollege, es ist so wie in anderen Fällen, in denen wir im Schulbereich die Nachfrage nach bestimmten Angeboten aufgrund einer Begrenzung in der Aufnahmekapazität nicht befriedigen können. Falls - aus welchen Gründen auch immer - ein ursprünglich angemeldeter und aufgenommener Schüler oder eine Schülerin vielleicht wegen eines Umzugs oder aus welchen Gründen auch immer einen Platz nicht in Anspruch nimmt, dann wird natürlich ein anderer Schüler oder eine andere Schülerin dieses Bildungsangebot wahrnehmen können.