Protocol of the Session on February 25, 2011

Frau Abgeordnete Strehlau, zunächst einmal enthält Ihre Frage eine Prämisse, die nach unserer Einschätzung nicht zutrifft. Wir haben über die Frage, wie der Schullastenausgleich geregelt werden soll, intensive Erörterungen mit den kommunalen Landesverbänden geführt. Ich empfehle Ihnen beispielsweise deren Stellungnahme in der Anhörung des Landtags. Da wird deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Gespräche konstruktiv und umfassend gewesen sind.

Die Schulträger berechnen den Schulkostenbeitrag in Zukunft, mit Ausnahme des Investitionskostenanteils - da ist eine Neuregelung getroffen worden -, mit dem Datenmaterial, das sie auch heute dem Statistischen Landesamt zuleiten. Sie müssen ja die Daten dem Statistikamt Nord - das ist die richtige Bezeichnung - zuleiten, damit diese Angaben aus den kommunalen Haushalten in die bisherige Berechnung der landesweiten Durchschnittssätze der Schulkostenbeiträge einfließen. Würde das nicht erfolgen, würde das den Kommunen nachhaltig schaden, weil dann am Ende zu niedrige Durchschnittsbeträge herauskommen. Wenn die Daten

(Minister Dr. Ekkehard Klug)

von den Kommunen nicht in die Berechnungen eingespeist würden, dann gäbe es einen Nachteil für die Kommunen. Ich gehe davon aus, dass die Daten verfügbar sind. Es liegt ja im Interesse der Kommunen, diese Daten weiterzugeben, bisher an das Statistikamt Nord. In Zukunft werden sie selber spitz berechnen, wie ihre Schulträgerkosten genau sind.

Wir haben mit den kommunalen Landesverbänden in einem Beteiligungsgespräch, das wir am 11. August geführt haben, vereinbart, dass wir über alle sich im Anschluss ergebenden Detailfragen eine gemeinsame Beratung durchführen und Ergebnisse gegebenenfalls in eine Verordnung einfließen werden, die wir nach dem Wortlauf von § 111 zur Detailsteuerung herausgeben können. Das alles wird im Dialog und in Absprache mit den kommunalen Landesverbänden gemacht. Es gibt die neue Berechnung der Schulkostenbeiträge erst ab 2012. Um einer entsprechenden Alarmmeldung vorzubeugen hier ist also wirklich nicht Zeit in Verzug. Wir haben die Möglichkeit, das in Ruhe und vernünftig mit den kommunalen Landesverbänden in der Umsetzung zu besprechen.

Das Wort zu einer ersten Zusatzfrage erteile ich Frau Kollegin Strehlau.

Herr Minister, Sie haben gesagt, es habe einen intensiven Austausch mit den kommunalen Landesverbänden gegeben. Erinnern Sie, wann es Gespräche mit den kommunalen Landesverbänden in welcher Häufigkeit gegeben hat zu diesem Thema?

Herr Minister!

Es gab mehrere Gespräche zum Thema Schulgesetz. Wir haben eine wichtige Aussprache am 11. August letzten Jahres im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gehabt, bevor wir mit den Ergebnissen der Anhörung zum Referentenentwurf in das Kabinett gegangen sind. Bevor die dem Landtag zugeleitete Entwurfsfassung erstellt wurde, haben wir im August ein ausführliches Gespräch mit den kommunalen Landesverbänden geführt, das damit endete, dass - ich fasse das einmal zusammen - die von uns angebotenen nachträglichen Änderungen,

die die Interessenlage der Kommunen berücksichtigen sollten, so akzeptiert worden sind, dass man damit zufrieden gewesen ist. Wir haben damals besprochen, dass man uns gegebenenfalls noch vorhandene Fragen, ergänzende Anmerkungen oder Kritikpunkte schriftlich zuleiten würde, nach dem Beteiligungsgespräch. Von der kommunalen Seite ist hierzu keine weitere Stellungnahme ergangen. Es gibt dann freilich die Stellungnahmen, die Sie aus der Anhörung kennen, die der Landtag zu dem von der Regierung eingebrachten Schulgesetzentwurf durchgeführt hat. Da können Sie auf das eine oder andere zurückgreifen.

Frau Abgeordnete Strehlau, um das deutlich zu machen, möchte ich gern - ich hoffe, ich finde das auf die Schnelle - aus einer der Stellungnahmen zitieren. Ich zitiere aus Umdruck 17/1615 vom 2. Dezember letzten Jahres, der Stellungnahme des Landkreistages:

„Der Landkreistag nimmt zudem positiv zur Kenntnis, dass gegenüber dem Referentenentwurf Zugeständnisse im Sinne der Kreise erfolgt sind. Zu letztgenanntem Punkt ist anzumerken, dass dem laufenden Gesetzgebungsverfahren umfangreiche und konstruktive Gespräche mit dem Bildungsministerium vorausgegangen sind, für die sich der Schleswig-Holsteinische Landkreistag ausdrücklich bedankt und die bei Bedarf, insbesondere hinsichtlich der weiteren Ausgestaltung des Schullastenausgleichs im Rahmen von § 111 Abs. 6 Satz 4 SchulG n.F. fortgesetzt werden sollten.“

Ich glaube, dieses Zitat macht hinreichend deutlich, dass wir da eine sehr vernünftige Gesprächssituation mit den kommunalen Landesverbänden erreicht haben, nach unserem Kenntnisstand zum Ende letzten Jahres die Situation geklärt war und wir da keine weiteren Nachfragen hatten.

Das Wort zu einer zweiten Zusatzfrage erteile ich der Frau Kollegin Strehlau.

Herr Minister, sehen Sie es wie ich, und können Sie mir zustimmen, dass diese Stellungnahme, aus der Sie zitieren, eine Stellungnahme des Landkreistages ist? Die Kreise haben ja relativ wenig Schulen in ihrer Trägerschaft. Geben Sie mir recht, dass die Stellungnahmen des Städteverbandes und des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages sich mit

(Minister Dr. Ekkehard Klug)

Ihrem Schulgesetzentwurf in diesem Punkt sehr kritisch auseinandersetzen?

Herr Minister Dr. Klug!

Frau Abgeordnete Strehlau, Letzteres teile ich nicht. Ich sehe in den Voten, die der Städteverband abgegeben hat, im Kern eher eine zustimmende Äußerung zu dem von uns vorgeschlagenen Verfahren zum Schullastenausgleich. Der Gemeindetag sieht das Thema in der Tat kritischer. Aber das hängt damit zusammen, dass er in der Mehrzahl Mitglieder hat, die selbst nicht Schulträger sind, also nicht von einer sachgerechteren Finanzierung oder Ausrichtung der Schulkostenbeiträge profitieren würden, weil das vielmehr diejenigen sind, die die Schulkostenbeiträge an einen Schulträger zu zahlen haben. Ich glaube, da ist die Interessenlage sehr deutlich. Die Kreise sind nach dem Schulgesetz für die regionale Schulentwicklungsplanung verantwortlich. Das ist nach dem Schulgesetz Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte. Sie sehen natürlich auch - auch da, wo Sie selbst nicht Schulträger sind - sehr genau, dass vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, die vor uns liegt, der Bestand und die finanzielle Grundlage von Schulträgern und beispielsweise auch Schulverbänden von ganz entscheidender Bedeutung für die zukünftige Sicherung des örtlichen Schulangebotes ist. Von daher nehme ich diese Stellungnahme, die ich zitiert habe, auch sehr ernst.

Das Wort zu einer dritten Zusatzfrage erteile ich der Frau Abgeordneten Strehlau.

Herr Minister, habe ich Sie richtig verstanden, dass der Dialog, der nach dem letzten August mit den kommunalen Landesverbänden bis zur Verabschiedung des Schulgesetzes dann nicht mehr stattgefunden hat, darauf zurückzuführen ist, dass sich die kommunalen Landesverbände nicht mit Ihnen in Verbindung gesetzt haben?

Herr Minister!

Noch einmal: Wir hatten ein Gespräch, das sehr positiv verlaufen ist und das auch von der kommunalen Seite so - das habe ich eben zitiert - bewertet wurde. Wir haben vereinbart, dass uns alle nach kommunaler Ansicht im Zweifelsfall noch offenen Fragen und Probleme vorgelegt und dargelegt werden, damit wir die Möglichkeit haben, dann wieder das Gespräch aufzunehmen oder zu reagieren. Da dies nicht erfolgt ist - ich sage es noch einmal -, sind wir davon ausgegangen, dass der weitere Fortgang so unproblematisch ist, dass man eben nicht eine Sitzung nur um der Sitzung willen benötigt.

Weitere Wortmeldungen zu dieser Frage sehe ich nicht. - Ich stelle weiter fest, dass die Fragen 7 und 8 zurückgezogen worden sind. Ich rufe deshalb Frage 9 auf. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Antje Jansen.

(Zurufe von der LINKEN)

- Nein, die Fragen 7 und 8 sind zurückgezogen worden. Das habe ich gerade gesagt. Dann komme ich zu Frage 9, die haben Sie auch gestellt.

(Antje Jansen [DIE LINKE]: Das war ein Fehler! Ich ziehe meine Fragen zurück!)

- Gut, dann sind mir die falschen Nummern mitgeteilt worden.

Fragestunde Fragen 8 und 9

Ich stelle fest, dass die Fragen 8 und 9 erledigt sind.

Ich rufe die Frage 7 auf:

Fragestunde Frage 7

Das Wort hat Herr Abgeordneter Schippels.

Entschuldigen Sie, das war ein Fehler. - Herr Minister Dr. Klug, ich freue mich, Ihnen folgende Frage stellen zu dürfen.

(Zurufe: Wir hören nichts! Mikrofon! - Der Abgeordnete Ulrich Schippels [DIE LINKE] geht zu einem anderen Saalmikrofon)

(Ines Strehlau)

Wir tagen hier jetzt schon drei Tage, langsam werden die Batterien schwach.

Ja, auch meine Batterie wird schwächer.

Das glaube ich nicht.

(Heiterkeit)

Entschuldigen Sie dieses Missverständnis mit den Zahlen. - Herr Dr. Klug, ich freue mich, Ihnen folgende Frage stellen zu dürfen: Nach Ihren Ausführungen im Bildungsausschuss sollte das Schulgesetz in erster Lesung ursprünglich bereits vor der Sommerpause eingereicht werden. Welche Maßnahmen hat man ergriffen, um die zeitliche Planung für die Umsetzung entsprechend nachzubessern?

Herr Minister Dr. Klug!

Herr Abgeordneter Schippels, wenn Sie in der Sondersitzung des Bildungsausschusses zugehört oder anschließend das Wortprotokoll gelesen hätten, wüssten Sie die Antwort. Ich werde sie für alle, die sie nicht kennen, gern hier in der Fragestunde noch einmal geben.

Es ist so, dass wir einen Zeitablauf hatten, der praktisch dem entsprach, den wir auch bei der großen Schulgesetznovelle von 2007 hatten: Einbringung zur ersten Lesung damals zur Tagung des Landtags im Oktober 2006, Beschlussfassung und zweite Lesung im Januar 2007. Das war eine viel umfangreichere Änderung der Schullandschaft, weil ganze Schularten damit aufgelöst, abgewickelt, verändert wurden. Ich bin davon ausgegangen, dass wir in der Umsetzung zwar, was den Anmeldetermin zum folgenden Schuljahr angeht, eine etwas enge Zeitplanung haben würden, aber eben sonst überhaupt kein Problem. Der Termin für das Anmeldeverfahren, die Terminsetzung 14. März 2011, Beginn der Anmeldung zum kommenden Schuljahr, lag seit Oktober letzten Jahres fest. Wir wussten vorher, dass der Beginn der Anmeldung zum kommenden Schuljahr in diesem zeitlichen Bereich liegen würde. Weil das

so war, haben wir gesagt, wir müssen den Schulen raten - das haben wir dann auch getan -, ihren internen Meinungsbildungsprozess in der Frage G 8/G 9 intensiv durchzuführen.

Wir haben gesehen, dass in den Kommunalparlamenten, unter Bürgermeistern und anderen Kommunalpolitikern, im vorigen Jahr eine intensive Debatte in dieser Frage geführt worden ist. Das heißt, alle beteiligten Instanzen haben sich über diese Thematik informiert, und sehr viele haben sich auch in die Diskussion eingebracht. Ich kann Ihnen sagen: Bis gestern hatten uns in 27 Fällen die Beteiligten ihre entsprechenden Voten bereits schriftlich übermittelt, das heißt, in 27 Fällen ist es der Schulleitung, der Schulkonferenz und den kommunalen Schulträgern auch gelungen, bis zu dem ursprünglichen Termin, 23./24. Februar 2011, alle Entscheidungen vor Ort zu treffen.

Weil das nicht überall möglich war oder möglich sein würde, haben wir dann in einem Gespräch mit den Geschäftsführern der kommunalen Landesverbände sozusagen einen Nachschlag eingeräumt und gesagt, die Entscheidungen können auch noch im März 2011 getroffen werden, das bekommen wir hin. Wir haben deshalb den Anmeldezeitraum an den Schulen, der am 14. März 2011 beginnt, bis Ende März verlängert. Wir haben also das Verfahren noch ein bisschen prolongiert, aber es läuft ohne Probleme ab. Wir bekommen fortlaufend Informationen von den betroffenen Schulkonferenzen, den Schulen und den Schulträgern über dort vor Ort gefallene Entscheidungen.

Das Wort zu einer ersten Zusatzfrage erteile ich dem Kollegen Schippels.

Ich danke für die Antwort, vor allen Dingen auch für die Bezugnahme auf die Schulreform von 2007. Ich stelle folgende Frage: Warum haben Sie die Kritik des damaligen Abgeordneten Dr. Klug an dem Zeitplan zur Einbringung und Umsetzung der Schulreform von 2007 nicht dem Minister Dr. Klug in Bezug auf die Umsetzung des jetzigen Schulgesetzes mit auf den Weg gegeben?

Das Wort hat Herr Minister Dr. Klug.

Weil - wie ich gerade gesagt habe - wir eine intensive Diskussion über die öffentlich strittigen Fragen über Monate hinweg im vorigen Jahr gehabt haben, denke ich, ist der Vorlauf für die dann für die Verabschiedung des Gesetzes im Landtag zu treffende Entscheidung auch ausreichend gewesen.