tet insbesondere unseren angeschlagenen Werften ein unschätzbares Potenzial. Dies zu ignorieren wäre unvernünftig.
In den nächsten Jahren wird die Offshore-Windkraft eine treibende Kraft der Wirtschaft in Schleswig-Holstein und in Deutschland sein. Auch auf Bundesebene tut sich in Sachen Offshore-Windkraft einiges. Seitens der zuständigen Parlamentarischen Staatssekretäre wurde Anfang Dezember 2010 zu einem ersten Runden Tisch zum Thema Maritime Offshore-Infrastruktur nach Cuxhaven eingeladen. Dort wurde mit Vertretern aus der Wirtschaft, von den Verbänden, aus den Bundesländern und den Kommunen über strukturelle Engpässe beim weiteren Ausbau der Windenergienutzung auf dem Meer und über mögliche Lösungen gesprochen. Weitere Gespräche in dieser Richtung sollen in Schleswig-Holstein bald stattfinden.
Meine Damen und Herren, ich erwähnte eben, dass sich auf Bundesebene in Sachen Offshore-Windkraft viel tut. Das ist nicht nur gut, es ist auch zwingend notwendig, schließlich handelt es sich bei den Standorten für die geplanten Windparks um Gebiete außerhalb der Küstenbereiche, in der sogenannten AWZ. Wie die Grünen es korrekterweise in ihrem Antrag schreiben, liegt diese AWZ in der Zuständigkeit des Bundes. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hütet die Seeanlagenverordnung, das Bundesamt für Naturschutz ist für den Meeresnaturschutz zuständig. Diese Behörden handeln gewissenhaft, Frau Fritzen. Man sollte ihnen vertrauen.
Den Startschuss für die Offshore-Entwicklung stellt das Testfeld alpha ventus dar. Damit die deutsche Windenergieindustrie den größtmöglichen Nutzen aus diesem Testfeld ziehen kann, wird das Bundesumweltministerium in den nächsten Jahren verschiedene Forschungsprojekte mit 50 Milliarden € fördern, die den Bau und den Betrieb des Testfelds begleiten sollen. Es soll eine breite Basis an Erfahrungen und Erkenntnissen für zukünftige OffshoreWindparks gewonnen werden. Die Fragen, die in dem vorliegenden Antrag der Grünen behandelt werden, werden also auf Bundesebene schon intensiv und verantwortungsvoll verfolgt.
Es ist klar, die Umwelt darf nur so wenig wie möglich belastet werden. Daher ist es gut, dass intensiv mit den Mitteln des Bundesumweltministeriums geforscht wird. So kann es in einigen Jahren zum Bei
spiel technisch möglich sein, sogenannte schwimmende Anlagen, die nur noch mit Ketten oder Seilen im Boden verankert sind, zu nutzen. Prototypen sind bereits in der abschließenden Planung. Daher macht die Forderung der Grünen eigentlich keinen Sinn, über die Sommermonate hinweg ein Bauverbot zu verhängen. Sie verkünden in Sonntagsreden immer wieder gern, dass eine hundertprozentige Energieversorgung aus erneuerbaren Energien schon morgen möglich sei. Wenn es aber konkret wird, dann sind Sie plötzlich doch dagegen. Der Antrag ist ein weiteres Indiz dafür. Bekennen Sie sich einfach zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Wir tun es.
Wer die Baumaßnahmen an den Offshore-Windparks in den Sommermonaten untersagen will, der zeigt deutlich, wie wenig wichtig ihm der Umstieg auf die regenerative Energieversorgung ist. Es muss auch bedacht werden, dass die eher stürmischen Jahreszeiten Herbst und Winter aus sicherheitstechnischen Erwägungen weniger zum Bau von Offshore-Anlagen geeignet sind.
Die FDP-Fraktion lehnt den Antrag also ab, da seine Forderungen überflüssig sind. Auf Bundesebene wird sich bereits um die Fragen gekümmert. Was die Landesebene betrifft, so sind wir in Sachen Netzanbindung der Offshore-Windparks auf einem guten und verantwortungsvollen Weg. Die Koalition des Aufbruchs möchte Fortschritt fördern. Die Grünen sind die Partei des Hinderns, des Verzögerns und des Rückschritts.
- Ja, man kann es nicht oft genug sagen. Der Ausbau der regenerativen Energien steht zumindest bei uns an erster Stelle. Es wäre schön, wenn auch Sie diesen Weg eines Tages mitgehen würden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass wir über die Frage von nachhaltiger Entwicklung von Offshore-Windparks mit Schwarz-Gelb überhaupt diskutieren müssen, ist ein weiteres Beispiel
für die Scheinheiligkeit von CDU und FDP, wenn es um erneuerbare Energien geht. Es sollte doch eine Selbstverständlichkeit sein, dass der Ausbau und die Entwicklung von regenerativen Energien, von Offshore-Windkraft, nachhaltig gestaltet werden müssen. Ansonsten fehlt es den erneuerbaren Energien an der besonders von CDU und FDP immer wieder angemahnten Akzeptanz in der Bevölkerung. Hinter dieser Akzeptanz verstecken Sie sich sonst immer, wenn es zum Beispiel auf Podiumsdiskussionen um erneuerbare Energien und speziell Windkraft geht. Ich habe selber erlebt, wie Herr Magnussen von der CDU mangelnde Akzeptanz in der Bevölkerung als Begründung für einen langsameren Ausbau von erneuerbaren Energien nannte. Mangelnde Akzeptanz in der Bevölkerung entsteht in dem für die Windkraft sehr aufgeschlossenen Schleswig-Holstein nur, wenn an der Bevölkerung und an der Natur vorbei Nachhaltigkeitskriterien nicht beachtet werden.
Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass Techniken und Verfahren entwickelt werden, die der Offshore-Windnutzung und Menschen und Natur dienen.
Es ist doch keinem geholfen, wenn durch eine zukunftsfähige Technologie wie die Windkraft kurzfristig Tierpopulationen und gleich die gesamte Meeresumwelt geschädigt werden. Wir legen uns und unseren Kindern sonst gleich das nächste Ei ins Nest.
Es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Verlegung von Seekabel so ausgestaltet wird, dass die Umwelt minimal in Mitleidenschaft gezogen wird. Es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass die gegenseitige Wirkung unterschiedlicher Windparks zueinander bei Raumplanung und Raumordnung berücksichtigt wird. Ansonsten scheitert eine zukunftsträchtige Energieform wie die Offshore-Windenergie an der stümperhaften Ausführung. Das ist eine Frage des politischen Willens, nicht des Könnens.
Das Land Schleswig-Holstein muss seine vorhandenen Ressourcen und Standortvorteile nutzen, und es könnte das.
Die Politik der Landesregierung nützt nur den einschlägig bekannten Energieriesen, und dies nur kurzfristig. Kurzfristiger Profit durch die Zerstörung der Natur wird langfristig von der Allgemeinheit doppelt ausgeglichen werden müssen.
Die Offshore-Windenergie würde es voranbringen, wenn Sie alle Bauvorhaben für Kohlekraftwerke in Schleswig-Holstein stoppten, und die OffshoreWindenergie würde es voranbringen, wenn endlich die Stromnetze in Schleswig-Holstein an erneuerbare Energien angepasst würden.
Durch den bisher verzögerten Netzausbau in Schleswig-Holstein werden allein heute schon circa 15 % der Jahresleistung der installierten Windkraftanlagen abgeschaltet, da der Strom nicht ins Netz gespeist werden kann.
Eines fehlt in dem Antrag allerdings. OffshoreWindenergie darf nicht zum neuen Monopol der Energieriesen werden. Das ist auch nicht, wie wir heute schon hier gehört haben, unvermeidbar. Nachhaltigkeit hat immer auch eine soziale Komponente. DIE LINKE will, dass Offshore-Windparks für Genossenschaften offenstehen und offen bleiben. Auch Eigeninvestitionen des Landes Schleswig-Holstein hält DIE LINKE für sinnvoll. Nachhaltigkeit heißt auch nicht, den großen Energieunternehmen das Feld zu überlassen. Diese sind nur auf Profit aus und können allein aus diesem Grund keinen großen Wert auf die Bedürfnisse von Menschen und Natur legen. Im Moment hilft die Landesregierung keinem, nicht einmal sich selbst.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Im Gegensatz zum Bundestrend ist es auch im vergangenen Jahr in Schleswig-Holstein gelungen, die Leistung der Windenergie an Land weiter zu steigern. Wir können einen Leistungszuwachs von rund 7 % verzeichnen. Dies ist insbesondere auf das Repowering zurückzuführen. Die im Landesentwicklungsplan festgeschriebene Erweiterung der Eignungsflächen wird für einen weiteren Schub sorgen. Damit haben wir die Voraussetzungen für den weiteren Ausbau der Windenergie an Land geschaffen. Das ist gut und richtig.
Es hapert aber immer noch im Offshore-Bereich. Dort hängen wir der Entwicklung hinterher, insbesondere im internationalen Vergleich. Hier haben wir die Entwicklung in den letzten Jahren verschlafen, und das, obwohl wir wissen, welche Potenziale es in diesem Bereich gibt.
In Schleswig-Holstein haben wir alle Vorteile auf unserer Seite. Daher ist es auch nicht zu verstehen, dass sich bisher so wenig im Offshore-Bereich tut. Was auf dem Meer geplant wird, sind industrielle Großanlagen. Lange Zeit gab es kaum Informationen über die Auswirkungen auf Natur und Umwelt in der Bau- oder in der Betriebsphase. Aus diesem Grund unterliegt die Planung scharfen selbstgewählten Restriktionen. Das haben wir stets unterstützt.
Zuständig für die Ausweisung der Windenergieanlagen in weiten Teilen der Nord- und Ostsee ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie. Es ist zuständig für das Antragsverfahren innerhalb der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone. Das BSH erteilt eine Genehmigung zur Errichtung eines Windparks, wenn die Schiffssicherheit nicht beeinträchtigt oder gefährdet ist, die Meeresumwelt nicht gefährdet ist, die Raumordnung berücksichtigt wird und öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen. Darüber hinaus wird bei Projekten mit mehr als 20 Anlagen eine Umweltverträglichkeitsprüfung verlangt. All diese Voraussetzungen sind zu erfüllen, bevor eine Genehmigung erteilt wird. Der Offshore-Bereich ist also kein rechts- und planungsfreier Raum. Es gibt klare Bestimmungen, die erfüllt werden müssen, wenn es um die Errichtung von Windenergieanlagen auf dem Meer geht.
Beim Bau der ersten Offshore-Windparks stellt man nun fest, dass es zu erheblichen Geräuschemissionen kommt, die negative Auswirkungen auf dort lebende Robben, Schweinswale und verschiedene Fischarten haben. Es gibt zwar Grenzwerte für Unterwasserlärm, aber die werden zum Teil weit überschritten. Dies ist ein Problem, das es zu lösen gilt. Verschiedene Ansätze hierfür gibt es bereits. Daher halten wir es für sinnvoll, weiterhin ökologische Begleitforschung im Zusammenhang mit der Offshore-Windenergie zu betreiben.
Darüber hinaus ist es auch wichtig, dass alternative Bautechniken und -konstruktionen entwickelt und weiterentwickelt werden müssen. Die gesammelten Erfahrungen bei der Errichtung der ersten OffshoreWindanlagen müssen genutzt werden, um solche oder auch andere Probleme zu minimieren. Es darf nur nicht dazu führen, dass ein Baustopp für Off
shore-Windparks erteilt wird. Das würde den gesamten Verlauf der Offshore-Windenergie um Jahre zurückwerfen, und wir würden noch mehr Zeit verlieren. Das kann nicht gewollt sein.
Es ist zu begrüßen, dass eine große Hürde bereits erfolgreich genommen wurde. Die Trassenplanung durch das Wattenmeer ist geklärt. Hier wurde eine Einigung über den Verlauf der Kabeltrasse durch das Wattenmeer erzielt. Dies war für den SSW immer ein sehr wichtiger Punkt. Denn das Wattenmeer ist ein sensibler Lebensraum und in seiner ökologischen Bedeutung einzigartig. Es ist Weltnaturerbe und Natura-2000-Gebiet. Aus diesem Grund müssen Eingriffe eine Ausnahme bleiben.
Für die Landesregierung erteile ich das Wort der Ministerin für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Frau Dr. Juliane Rumpf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Offshore-Windenergie ist von grundlegender Bedeutung für den nachhaltigen Ausbau der erneuerbaren Energien und leistet einen wesentlichen Beitrag auch für den Klimaschutz. Im Energiekonzept der Landesregierung stützt sich die zukünftige Stromerzeugung in Schleswig-Holstein ganz wesentlich auf die Offshore-Windenergie. Selbstverständlich müssen aber die Belastungen für die Umwelt so gering wie möglich sein. Ich nutze heute deshalb gerne die Gelegenheit, noch einmal auf die Thematik einzugehen. Der Umweltausschuss hat sich ja bereits mit einer Vielzahl von Fragen auseinandergesetzt, denen sich das Land in den vergangenen Jahren bereits zugewandt hat.
So ist es uns gelungen, die Netzanbindung der vor der Westküste Schleswig-Holsteins liegenden Offshore-Windparks auf eine statt wie zunächst geplant auf zwei Trassen zu bündeln und gleichzeitig die benötigten Kabelsysteme von zwölf auf vier zu reduzieren. Das war uns ein ganz besonderes Anliegen, da die Trassen durch den Nationalpark und durch die hier ausgewiesenen Natura-2000-Gebiete zu führen waren.
Meine Damen und Herren, die Nutzung der Offshore-Windenergie entwickelt sich - das wurde schon gesagt - außerhalb der Küstengewässer und damit
außerhalb der unmittelbaren Zuständigkeit der Länder. Die Zuständigkeit liegt beim Bund. Mit der Strategie zum Ausbau der Windenenergienutzung auf See hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 bis zu 25.000 MW an Leistung allein im Offshore-Bereich zu installieren. Das stellt eine große Herausforderung an alle dar.
Meeresnaturschutz in der ausschließlichen Wirtschaftszone bedeutet vor allem den Schutz von marinen Säugern sowie den Schutz von Seevögeln und Meeresenten. Marine Säuger wie Schweinswale und Seehunde, die extrem hörempfindlich sind, sind durch die hohen Schallemissionen gefährdet, die bei der Rammung der Gründungspfähle von Windenergieanlagen entstehen. Der Offshore-Bereich ist daneben Überwinterungs-, Rast- und Durchzugsgebiet für Millionen von Seevögeln, Meeresenten und Singvögeln auf ihrem Weg in beziehungsweise aus ihren Brutgebieten. Durch die Windparks kommt es zu Raumverlusten. An Tagen mit schlechter Sicht können die Vögel mit den Windrädern kollidieren.
Der Bund stellt hohe Anforderungen zum Schutz der marinen Säuger und der Vögel. Diese sind im Rahmen der Antragstellung in standardisierten Verfahren abzuarbeiten und werden im Rahmen der Genehmigungen über Auflagen festgelegt. Gleichzeitig hat der Bund beträchtliche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt, um die hierzu erforderliche Grundlagenforschung zu ermöglichen. Auch darauf wurde schon hingewiesen. Wir haben also eine ökologische Begleitforschung. Hierbei wird den ökologischen Fragestellungen nachgegangen, die auch im Ausschuss diskutiert wurden. Ich denke, in der Zielsetzung war dies eine einvernehmliche Diskussion.