Herr Kollege Schulze, wollen Sie zur Kenntnis nehmen, dass ich nicht von Förderpolitik nach Gutsherrenart oder von Förderpolitik mit der Gießkanne gesprochen habe, sondern von einzelbetrieblicher Investitionsförderung nach der Förderkulisse, die wir im Land Schleswig-Holstein haben, nach der wir benachteiligte Gebiete bevorzugen und Betriebe dort fördern, die für die Region sinnvoll sind?
Dass wir kein Förderdumping wollen, habe ich schon gesagt. Wir meinen, mit einem transparenten Fördersystem, das für unsere innovativen schleswig-holsteinischen Unternehmen gute Rahmenbedingungen schafft, sind wir gut bedient. Ein Förderwettbewerb, bei dem es darum geht, wer am meisten Geld hineingibt, ruiniert alle Beteiligten auf mittlere Sicht und schadet Wirtschaft und Beschäftigten.
Deswegen stimmen wir dem Antrag von CDU und FDP zu. Wenn wir helfen können, der Regierung Hausaufgaben aufzugeben, tun wir das gern.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Schulze, unseren Antrag werden wir nicht ändern. Wir sind zwar schockiert, dass die SPD zustimmt, aber wir werden das akzeptieren.
Mit unserem Antrag wollen wir einen Beitrag zum Subventionsabbau leisten und für einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen und auch zwischen den Bundesländern sorgen. Es wurde schon angesprochen: Die Landesregierung hat im vergangenen Jahr die einzelbetriebliche Förderung in den sogenannten D-Fördergebieten und den Kreisen ohne Fördergebietsstatus komplett eingestellt und verwendet diese Mittel stattdessen für den Ausbau wirtschaftsnaher Infrastruktur, wie zum Beispiel für Hafenanlagen, Gewerbegebiete oder auch Promenaden, die für den Tourismus wichtig sind. Herr Baasch kann jetzt in Travemünde immer schön flanieren, weil das Land auch dort die Promenaden, die für den Tourismus wichtig sind, mit diesen Mitteln unterstützt hat.
- Flanieren, nicht promenieren, Herr Baasch. - Die Einstellung der einzelbetrieblichen Investitionsförderung in den genannten Gebieten hat nicht nur ordnungspolitische, sondern auch finanzpolitische Hintergründe, und die einzelbetriebliche Förderung - das wurde angesprochen - hat durchaus, auch in Studien belegt, ihre Vorteile. Aber angesichts der desolaten Haushaltslage in Schleswig-Holstein wollen wir diese Mittel in den Gebieten, in denen sie nicht notwendig sind, lieber für den Ausbau der Infrastruktur aufwenden, von der alle profitieren können, anstatt Investitionen Einzelner zu bezuschussen, von denen nur wenige profitieren.
Meine Damen und Herren, wir sind der Meinung, dass uns auf diesem Weg auch andere Bundesländer folgen sollten. Kein Bundesland kann sich derzeit über zu umfangreiche finanzielle Ressourcen beklagen, und die bestehenden Fördergefälle an den Landesgrenzen innerhalb Deutschlands sind keine wirklich erfreulichen Erscheinungen des Wettbe
werbsföderalismus. Direkte Zuschüsse sorgen auch immer für Wettbewerbsverzerrungen zwischen Unternehmen. Wir halten es grundsätzlich nicht für sonderlich fair, wenn eine große Zahl von Unternehmen eine kleine Zahl von Unternehmen mit ihren Steuergeldern bezuschussen muss. Insofern warnen wir auch vor Mitnahmeeffekten, und insofern muss man auch sehen, dass einige Unternehmen gerade des Mittelstands ganz bewusst auf das Beantragen einzelbetrieblicher Förderung verzichten, weil sie keine Auflagen haben wollen, aber auch weil sie die staatlichen Zuschüsse nicht haben wollen. Das gibt es teilweise. Diese edle Haltung dieser Unternehmen muss man begrüßen, aber sie kann natürlich zu Nachteilen führen, wenn ein direkter Konkurrent nebenan hohe Zuschüsse vom Staat erhält.
Aus diesem Grund möchten wir die Landesregierung bitten, sich zeitnah bei der Wirtschaftsministerkonferenz dafür einzusetzen, dass ein bundesweiter Fahrplan verabredet wird, der den Subventionswettlauf zwischen den Bundesländern bei der einzelbetrieblichen Investitionsförderung beendet. Wir wissen, wie schwierig das für viele Bundesländer gerade in Ostdeutschland ist. Deshalb fordern wir in unserem Antrag auch zurückhaltend, dass dieser Fahrplan das langfristige Ziel haben sollte, dass die Bundesländer die einzelbetriebliche Investitionsförderung einvernehmlich zurückfahren.
Unser Wirtschaftsminister hatte bereits Ende Dezember des vergangenen Jahres eine solche Initiative für die Wirtschaftsministerkonferenz angekündigt. Wir begrüßen diese Ankündigung sehr, wollen sie aber mit unserem Antrag parlamentarisch unterstützen. Insofern ist das nichts, bei dem wir unserer Landesregierung eine Hausaufgabe aufgeben müssten. Sie hat das Thema schon angepackt. Wir wollen es parlamentarisch unterstützen. Frau Kollegin Spoorendonk, es ist doch immer schön, wenn das Parlament auch mitreden darf.
Betonen möchte ich an dieser Stelle auch, dass die einzelbetriebliche Investitionsförderung in strukturschwächeren Regionen des Landes, in den sogenannten C-Fördergebieten, beispielsweise an der Westküste oder auch in Ostholstein, auf absehbare Zeit nicht angetastet werden sollte. Herr Habeck, gerade in der vergangenen Woche gab es im Schleswiger Landesteil etwas Unruhe, weil das Ministerium aufgrund der großen Antragsflut einen Antragsstopp verkündet hatte. In struktur
schwächeren Regionen können die Vorteile der einzelbetrieblichen Förderung durchaus deren Nachteile überlagern. Wir stehen zu unserer Aussage, dass sie hier in absehbarer Zeit auch nicht angetastet werden soll, sondern dass sie eben bundesweit zurückgefahren werden soll. Der Grund für den Antragsstopp war, wie gesagt, die Flut von Anträgen. Der Minister hat das auch klargestellt. Insofern hoffe ich, dass diese Unruhe vor Ort nunmehr wieder abflaut.
Meine Damen und Herren, die Einstellung der einzelbetrieblichen Investitionsförderung in den DFördergebieten - Herr Schulze hat es angesprochen - ist gerade für den Kreis Herzogtum Lauenburg, aus dem auch ich komme, problematisch. Der Kreis Herzogtum Lauenburg grenzt nicht nur an ein CFördergebiet Niedersachsens, sondern eben auch an das A-Fördergebiet Mecklenburg-Vorpommern. Dort kann man aus meiner Sicht die negativen Folgen sehr gut beobachten. Viele Unternehmen auch aus Schleswig-Holsteins haben sich dort direkt an der Landesgrenze angesiedelt. Angesichts der Einstellung der Förderung in den D-Fördergebieten habe ich im vergangenen Jahr mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft dort gesprochen, und man hat mir damals mitgeteilt, dies sei natürlich schmerzlich für den Kreis. Aber man hat auch ganz klar gesagt, dass, wenn man neben einem A-Fördergebiet liegt, diejenigen, die einfach nur Subventionen abgreifen wollen, ohnehin hinter die Landesgrenzen gehen. Dies ist meiner Ansicht nach eine unschöne Ausprägung der einzelbetrieblichen Investitionsförderung. Das sollte für uns alle ein Signal sein.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte vor, die Rede mit folgendem Satz zu beginnen:
„Die grüne Landtagsfraktion begrüßt den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP. Die radikale Kürzung der einzelbetrieblichen
Nach den Reden von Herrn Hamerich und von Herrn Vogt bin ich mir allerdings nicht mehr sicher, ob dieser Satz voll gültig so stehen bleiben kann. Denn Herr Hamerich singt hier das Hohelied auf die einzelbetriebliche Förderung, und Herr Vogt sagt uns, drei Monate nachdem die Landesregierung bereits gehandelt hat, solle das Parlament noch einmal nachträglich eine Entschließung fassen. Das wäre eine Verhohnepipelung des Parlaments. Ich habe das nicht verstanden. Das müssen Sie hier richtigstellen.
Meine Damen und Herren, gibt es vielleicht einen Zielkonflikt zwischen Ihren Fraktionen und dem Wirtschaftsminister? Ist die Intention, die der Wirtschaftsminister verfolgt, vielleicht nicht Ihre Intention? Dazu haben Sie hier nichts ausgeführt. Ich finde allerdings, dies ist eine spannende Frage.
Herr Kollege Tietze, würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass meine Aussage in Richtung der Kollegin Spoorendonk und meine Reaktion auf Ihren Zwischenruf, es sei doch schön, dass das Parlament auch mitreden könne, augenzwinkernd gemeint war und keine Verhohnepipelung des Parlaments bedeuten sollte?
- Das nehme ich zwar zur Kenntnis, Sie haben sich aber immer noch nicht zur Sache geäußert und nicht gesagt, ob Sie tatsächlich drei Monate, nachdem der Minister gehandelt hat, diesen Antrag beschließen wollen. Vielleicht sollten Sie dazu einmal Stellung nehmen.
In Ihrem Haushaltskonsolidierungsprogramm haben Sie geschrieben, die einzelbetriebliche Förderung werde weitgehend eingestellt. Weiterhin: Der Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur habe Vorrang vor einzelbetrieblicher Förderung. Dies
werde auf das Zielfördergebiet des nördlichen Landesteils, der Westküste mit Teilen von Steinburg und auf Ostholstein beschränkt. Wir fragen uns: Wie ernsthaft meinen Sie das? Diese Frage ist nach Ihrer Rede noch dringender geworden. Ich verweise darauf, dass Sie noch am 9. Februar mit einem Förderbescheid in Höhe von 300.000 € ein Unternehmen in Ahrensburg gefördert haben. Das ist, wie ich finde, nicht gerade eine strukturschwache Region.
Herr de Jager, Sie müssen sich fragen lassen, wann Sie diese Praxis tatsächlich einstellen, wann Sie im Sinne der Intention handeln, die einzelbetriebliche Förderung zurückzufahren. Wie viele Anträge liegen denn bei Ihnen noch vor, und können wir jetzt erwarten, dass Sie, während Sie jetzt durchs Land reisen, weiterhin Förderbescheide verteilen? Das macht sich eineinhalb Jahre vor einer Neuwahl vielleicht ganz gut.
- Ja, Sie müssen den Vorsatz, die einzelbetriebliche Förderung abzubauen, auch wirklich ernst meinen. Wir meinen es nämlich ernst.
Auch die IHK hat sich dafür ausgesprochen, die jährlich 33 Millionen € nicht weiter in die Förderung zu stecken. Es scheint in Schleswig-Holstein einen breiten Konsens zu geben. Wir halten das angesichts der Schuldenlage für vernünftig und vorbildlich.
Es stellt sich auch die Frage, ob die neuen Länder bereit sind, auf die einzelbetriebliche Förderung zu verzichten. Nach mehr als 20 Jahren der deutschen Einheit fände ich das solidarisch. Die neuen Bundesländer konnten mithilfe von EU-Mitteln sowie mit dem Hauptanteil von GRW-Mitteln großzügige Förderkulissen aufbauen, um Ansiedlungen von Unternehmen zu erreichen. Das ging auch auf Kosten anderer Bundesländer.
Wir hören bei Gesprächen mit Firmen aktuell immer noch, dass die, die in Schleswig-Holstein bei der I-Bank oder der Bürgschaftsbank mit ihren unrealistischen Ideen aus betriebswirtschaftlicher Vernunft abgeblitzt sind, jetzt nach Mecklenburg-Vorpommern gehen und dort die ersehnte Förderung erhalten.