Vielen Dank, Herr Minister. - Das Wort für die Fraktion DIE LINKE als Fragestellerin der Großen Anfrage erteile ich der Frau Kollegin Antje Jansen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich für die ausführliche Beantwortung unserer Fragen durch die Ausländerbehörden und Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte bedanken. Um die Probleme und Entwicklungen im Lande zu erfassen und politische Lösungen auch für uns zu entwickeln, sind wir auf die Zuarbeit aus der Praxis angewiesen.
Diese Große Anfrage war für uns nötig gewesen, weil wir wussten, dass unbegleitete Flüchtlinge in Schleswig-Holstein vermehrt auftauchen, und weil wir auch ahnten, dass es einen Handlungsbedarf für diese Menschen gibt. Wir stehen ja auch im Kontakt mit dem Flüchtlingsbeirat, mit den Organisationen, die auch minderjährige jugendliche Flüchtlinge betreuen. Diese Organisationen sehen immer noch einen Handlungsbedarf. Auch wenn die Kreise Schleswig-Flensburg und Ostholstein die minderjährigen Flüchtlinge gut betreuen, gibt es andere Kreise, die das nicht so gut machen. Daher denke ich, ist es notwendig, dass wir weiter an diesen Fällen arbeiten.
Die Antworten zeichnen ein differenziertes und uneinheitliches Bild, und in vielen Themenkomplexen werfen sie leider mehr Fragen auf, als sie beantworten.
Ich möchte konkret werden. In Schleswig-Holstein werden den Behörden von Jahr zu Jahr mehr unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gemeldet. Das haben Sie ja auch bestätigt. Während es 2007 noch 51 waren, waren es im Jahr 2009 bereits 383. Die große Mehrzahl der Jugendlichen sind junge Männer aus Afghanistan. Die Antworten zeigen auch, dass nur ein winziger Bruchteil derjenigen Jugendlichen, die in Schleswig-Holstein bei Ausländerbehörden oder Jugendämtern gemeldet werden, auch
tatsächlich dauerhaft in einer Jugendhilfeeinrichtung bleibt. Außerdem bekommt nur ein kleiner Bruchteil von ihnen hier eine positive Entscheidung über ihren Asylantrag.
Ich frage mich, meine Damen und Herren: Warum haben nach den Zahlen der Landesregierung für 2009 und 2010 von 651 in Obhut genommenen Flüchtlingen 184 keinen Vormund bekommen? Warum haben von 858 in Obhut genommenen Minderjährigen zwischen 2007 und November 2010 nur 196 einen Asylantrag gestellt? Warum wurden von diesen Anträgen nur maximal 62 anerkannt? Warum gab es innerhalb von vier Jahren nur 16 Fälle von Familienkontakten oder -zusammenführungen?
Über die Gründe für diese Tendenzen mutmaßt die Landesregierung in ihren Antworten ebenso wie wir und auch die Sachverständigen. Da gebe ich Ihnen ja recht: Es werden keine Statistiken geführt; es können auch keine Statistiken geführt werden. Aber wir sind der Meinung, dass nicht überall die minderjährigen Flüchtlinge so betreut und behandelt werden, wie wir es für nötig empfinden.
Die UN-Kinderrechtskonvention, die in Deutschland seit dem vergangenen Jahr endlich ohne Vorbehalt gilt, verpflichtet staatliche Stellen dazu, ohne Einschränkungen dem Kindeswohl zu dienen. Das Kindeswohl ist ein sehr schwammiger Begriff, und sicherlich muss man immer auch den Einzelfall anschauen. Aber einiges kann man doch mit Bestimmtheit sagen.
Es entspricht nicht dem Kindeswohl, wenn Minderjährige zum Beispiel, wie unsere Informationen manchmal in letzter Zeit besagen, in Abschiebehaft genommen werden.
Es entspricht nicht dem Kindeswohl, wenn Minderjährigen eine Jugendhilfemaßnahme verwehrt wird und sie in Erstaufnahmeeinrichtungen und in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Und es entspricht auch nicht dem Kindeswohl, wenn niemand einem Minderjährigen erklärt, wie seine aufenthaltsrechtlichen Perspektiven sind, welche Möglichkeiten er oder sie in Deutschland hat, wenn niemand mit ihnen bespricht, welchen Grund und welches Ziel ihre Flucht hatte und wie sie ihre Ziele möglicherweise auf legalem Wege erreichen könnten.
Eines ist sicher, meine Damen und Herren: Jeder Minderjährige, der diese Beratung nicht erhält oder bei dem sie nicht fruchtet, ist ein Minderjähriger, der zurück in die aufenthaltsrechtliche Illegalität geht - mit allen Gefahren, die diese rechtlose Situation mit sich bringt. Das kann von uns niemand wollen, und wir werden das als LINKE auch nicht akzeptieren.
Es ist an der Zeit, liebe Landesregierung, dass Sie das Problem anerkennen und gemeinsam mit Verbänden und der Opposition tragbare Lösungen finden. Die Fachtagung im Jahr 2009 kann hier nur ein Anfang sein. Jetzt müssen auch konkrete Schritte folgen. Klar ist: Das Problem sind nicht die Minderjährigen, sondern die Umstände, mit denen sie konfrontiert werden.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal danke ich Herrn Minister Schmalfuß, seinen Mitarbeitern und vor allem auch den Mitarbeitern in den Kreisen und kreisfreien Städten für die doch sehr umfangreiche Arbeit, die diese Große Anfrage nach sich zog.
Unter dem Begriff „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ verstehen wir Kinder und Jugendliche, die sehr unterschiedliche Vorgeschichten haben. Doch sie alle fliehen vor Bedrohung, Misshandlungen und politischer Verfolgung.
Im Jahr 2009 waren es mindestens 3.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die deutschlandweit in Obhut genommen wurden. Diese Zahlen sind 2010 weiter gestiegen. Die Hauptherkunftsländer - der Minister hat es bereits gesagt - sind bundesweit gegenwärtig Afghanistan, Irak, Somalia und Vietnam. So nachzulesen in einem Referat des Bundesfachverbandes für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge am 23. September 2010.
Der hier vorliegende Bericht zeigt uns, dass diese Tendenz auch für Schleswig-Holstein gilt. Die Zahl dieser Kinder und Jugendlichen hat sich seit 2008 mehr als verdoppelt. Allein im letzten Jahr waren es bis Oktober 269 Kinder und Jugendliche. Die
Bereits im vergangenen Jahr - Sie erinnern sich haben wir uns mit diesem Thema auseinandergesetzt. Wir prüften damals die Einrichtung einer zentralen Clearingstelle. Auch dazu liegt ein im Übrigen auch sehr ausführlicher Bericht der Landesregierung vor. Im Ausschuss einigten wir uns auf die Empfehlung, dass die Kreise und kreisfreien Städte, die hier die Trägerschaft haben, ein einheitliches Verfahren im Umgang mit diesen Kindern und Jugendlichen wählen sollten.
In dem heute vorliegenden Bericht lesen wir nun, dass sich bis auf ein Jugendamt, alle an der Handreichung zum Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen orientieren. Ein Jugendamt geht nach eigenem Konzept vor, und alle nehmen Qualitätsprüfungen vor. Dies begrüßen wir ausdrücklich. Umso mehr verwundert mich die Interpretation, die die Kollegin Jansen aus dem vorliegenden Bericht zieht. Ich kann das, was Sie, Frau Jansen, sagen, in dem Bericht in keiner Weise erkennen. Es steht nirgends, dass es Kreise gibt, die das nicht richtig machen. Insofern möchte ich Sie bitten, dass Sie, wenn wir das im Ausschuss weiter diskutieren, etwas konkreter werden und uns dann vielleicht auch einzelne Fälle schildern. Ich denke, bei der Gesamtzahl der Fälle ist insoweit durchaus etwas zu erwarten. Ich lehne für meine Fraktion diese Pauschalverurteilung bestimmter Kreise und kreisfreien Städte ab.
In der Antwort der Landesregierung wird, wie der Minister bereits ausgeführt hat, festgestellt, dass es in den letzten Jahren keine Abschiebung gab, und auch die Dublin-II-Verordnung wurde seit 2008 nicht angewandt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, jeder Bericht hat die Eigenheit, dass er einesteils Fragen beantwortet, aber andererseits auch Fragen aufwirft. Für mich stellen sich durchaus auch Fragen: Wie wird der Schulbesuch dieser Kinder geregelt? Besteht insoweit noch Handlungsbedarf? Wie sieht es für die Kinder, die hierbleiben, mit einer weiterführenden Ausbildung aus? Wie wird sichergestellt und auch kontrolliert, dass ihre Integration erfolgreich ist? Auch die Frage, wie wir überprüfen, ob diese Kinder Opfer von Menschenhändlern geworden sind, ist für mich noch nicht ausreichend geklärt.
Dies sind einige wenige Punkte. Doch vor allem wurde sehr deutlich, dass das größte Problem offensichtlich die Datenerhebung ist. Das konnten wir
im Übrigen auch schon bei dem ersten Bericht feststellen, den wir im letzten Jahr erhielten. Die Statistiken werden in den Kreisen sehr unterschiedlich und für manche Fragestellung gar nicht geführt. Darauf wurde im Übrigen auch schon in dem Bericht der letzten Legislaturperiode hingewiesen. Ein besseres Informationsnetzwerk halte ich hier allerdings für notwendig. Ich plädiere dafür, das Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden zu suchen, um zu klären, welche Zahlen wir wirklich brauchen - es muss ja kein Riesenstatistikwerk werden - und in welcher Art sie zu erheben und an das Ministerium zu übermitteln sind. Möglicherweise kommt man hier durchaus zu praktikablen Lösungen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Lage werden wir in den kommenden Jahren weiter mit zunehmenden Flüchtlingszahlen rechnen müssen, das heißt auch, mit mehr unbegleiteten Kindern und Jugendlichen. Darauf müssen wir uns vorbereiten. Deshalb brauchen wir auch belastbare Daten.
Für heute stelle ich fest, dass uns der vorliegende Bericht der Landesregierung eine gute Grundlage für unsere weitere Arbeit im Innen- und Rechtsausschuss bietet. Einer Überweisung an diesen Ausschuss wird die CDU-Fraktion zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und meine Herren! Auch ich möchte mich im Namen meiner Fraktion für die Beantwortung der Großen Anfrage „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums bedanken. Als Ergebnis können wir festhalten, dass die Jugendämter in den vergangenen Jahren erheblich sensibler mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen umgehen und ihre Verantwortung gegenüber diesen Jugendlichen auch bewusster wahrnehmen. Das ist erfreulich, aber auch notwendig.
Bis auf den Kreis Ostholstein, der ein eigenes Konzept für den Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen hat, geben alle Jugendämter an, sich an den Handreichungen zum Umgang mit
In den Jahren von 2007 bis 2009 haben die Jugendämter 589 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Obhut genommen. Ich finde, das ist schon eine beachtliche Größe. Daher ist es auch nötig, dass sich dieser Landtag immer wieder mit der aktuellen Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Schleswig-Holstein beschäftigt.
Leider ist aber auch festzuhalten, dass immer wieder unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Abschiebehaftanstalt in Rendsburg untergebracht werden. Dies ist nach wie vor zu kritisieren.
Bei einem gemeinsamen Besuch des Innen- und Rechtsauschusses wurde uns dies auch von den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestätigt. Auf Seite 25 des Berichts steht, dass kein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling abgeschoben wurde. Hier stellt sich aus meiner Sicht aber schon die Frage, warum sie dann überhaupt in Abschiebehaft genommen werden, da diese ja nur zur Sicherung des Vollzuges einer unmittelbar bevorstehenden Abschiebung dienen soll.
Laut Schreiben des Ministeriums vom 20. Dezember 2010 ist seit Juni 2010 ein deutlicher Zugang von Asylsuchenden zu verzeichnen. Aufgrund der aktuellen Situation in den nordafrikanischen Ländern ist damit zu rechnen, dass die Zugänge weiter steigen werden. Dies gilt somit auch für den Zugang von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Vor diesem Hintergrund bedarf die Feststellung der Jugendämter, keine zusätzlichen Plätze vorhalten zu müssen, einer erneuten Überprüfung. Man sollte nicht so naiv sein zu glauben, dass die jüngste Flüchtlingswelle aus Nordafrika nur bis Italien kommt. Die Ereignisse in Libyen lassen das Schlimmste befürchten. Folgerichtig spricht der italienische Außenminister heute von einem bevorstehenden Exodus biblischen Ausmaßes. Daher wäre es sinnvoll, wenn die Jugendämter sich auf einen höheren Bedarf an Plätzen einstellen würden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Beginn dieser Legislaturperiode beschäftigen wir uns in vielfältiger Hinsicht mit dem Schicksal unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, und das ist auch gut so. Schaut man auf die absoluten Zahlen, mag manchem der vorschnelle, aber unzutreffende Schluss auf der Zunge liegen, dies sei keine Problematik von allgemeinem Interesse. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Gerade weil es um Minderjährige, also um Kinder und Jugendliche geht, bedürfen diese Menschen unserer besonderen Fürsorge und Aufmerksamkeit. Auch wenn wir die Problematik bereits mehrmals sowohl hier im Plenum als auch im zuständigen Ausschuss beraten haben, ist dies keine verlorene Zeit. Die Verantwortung gegenüber diesen jugendlichen Menschen gebietet es uns, stets an einer Verbesserung der Situation der Betroffenen mitzuwirken.