Geschlechterbezogene Jugendarbeit gibt es in Schleswig-Holstein gleichwohl weiterhin. Das zuständige Jugendministerium schätzt, dass in etwa der Hälfte der circa 250 Jugendtreffs regelmäßige Angebote zur Mädchenarbeit gemacht werden. Mädchenarbeit bleibt also ein wichtiger Bestandteil geschlechtergerechter Jugendarbeit und wird durch die Landesregierung auch zukünftig unterstützt werden.
Meine Damen und Herren, der Minister hat die Redezeit für die Landesregierung um drei Minuten überzogen. Diese Zeit stünde nun auch den Fraktionen zur Verfügung.
Bereits zuvor hatte sich schon Frau Kollegin Barbara Ostmeier zu einem Dreiminutenbeitrag gemeldet. Ich habe vergessen, Sie aufzurufen. Frau Kollegin, ich bitte Sie, dies zu entschuldigen. Selbstverständlich haben Sie jetzt das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich entschuldige das gern. Ich habe kein Problem damit. Liebe Frau Kollegin Tenor-Alschausky, ich kann mich fast bedanken, dass Sie mich persönlich heute so in den Mittelpunkt gestellt haben. So habe ich doch zumindest die Möglichkeit, dies öffentlich richtigzustellen und muss nicht mit dem kämpfen, was hinter meinem Rücken so alles gemauschelt wird. Von daher bedanke ich mich. Ich nehme diese Herausforderung gern an.
Meine Verantwortung als Landtagsabgeordnete nehme ich gern wahr. Ich bin mir dieser Verantwortung auch bewusst. Im Vorfeld der Haushaltsdebatten habe ich viele Stunden mit den Beteiligten der Frauenhäuser Elmshorn, Pinneberg und auch Wedel gesprochen. Zu keinem Zeitpunkt habe ich überhaupt nur den Eindruck erweckt, als würde ich, wenn es zu einer Entscheidung über den Haushalt kommt, daran den Haushalt scheitern lassen. Ich bin stolz darauf, Teil der CDU-Fraktion zu sein, und ich finde es gut, dass wir uns auf diesen Pfad der Haushaltskonsolidierung begeben haben. Bis zur letzten Minute habe ich den Frauenhäusern gesagt: Ich werde innerhalb der CDU-Fraktion alles tun, um mich für die Frauenhäuser einzusetzen, und auch darüber hinaus. Ich werde aber am Punkt Frauenhäuser nicht den Gesamthaushalt, das Sparprogramm, scheitern lassen. Das wussten die Frauen.
Ich habe kurz vor der Debatte, kurz vor der Entscheidung und auch hinterher mit allen Beteiligten gesprochen. Alle haben mir gesagt, dass sie es zwar schade finden, aber auch gut, dass ich kein Geheimnis daraus gemacht habe.
Jetzt zu meiner Aufgabe als Bürgermeisterin. Ich bin mit Stolz Bürgermeisterin einer kleinen Gemeinde. Sie liegt im Einzugsbereich Wedel. Als Bürgermeisterin geht es nicht darum, mich selbst zu verwirklichen, sondern es geht darum, sich den
Empfehlungen eines Ausschusses anzuschließen. Ich kann meine Aufgabe als Abgeordnete im Landtag durchaus von meiner Aufgabe als Bürgermeisterin trennen. Deswegen bin ich dort dieser Resolution gefolgt. Ich mache keinen Hehl daraus, dass es mich gefreut hat, weil es eben nicht mit zwei Zungen gesprochen war, sondern es stimmte mit dem überein, was ich bis zur letzten Minute hier - auch im Namen der CDU - als meine Meinung kundgetan habe.
Ich glaube nicht, dass mein Verhalten dazu beigetragen hat, das Vertrauen in die Politik zu schmälern.
Ich finde es sehr schade, dass Sie hier nicht die Gelegenheit genutzt haben, inhaltliche Vorschläge zu machen, sondern sich darauf reduziert haben, Barbara Ostmeier hinzustellen, um Politik zu schmälern. Es tut mir leid, dass Sie den Eindruck erweckt haben, als sei in Ahrensburg und Schwarzenbek irgendetwas ohne private Beihilfe entstanden. Sie erwecken in Bezug auf Wedel den Eindruck, als habe hier auf Landesebene eine Kehrtwendung stattgefunden; man habe mehr Fördermittel hineingesteckt, als zugestanden hätten. Ich werde allerdings mit den Beispielen Ahrensburg und Schwarzenbek zu den Beteiligten gehen, um zu gucken, ob das nicht eine Alternative für Wedel ist.
Ja, ich komme zum Schluss. - Das haben Sie nicht aufgezeigt. Ausgleichsmöglichkeiten wie in anderen Bundesländern, SGB II, fällt hier mit keinem Wort. Auch das gilt es zu prüfen, wenn wir es inhaltlich ehrlich meinen.
(Wolfgang Baasch [SPD]: Die Begründung waren nur Hamburger Frauen! - Weitere Zu- rufe - Glocke der Präsidentin)
Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag Drucksache 17/983 (neu) abzulehnen. Wer den Antrag ablehnen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt für den Antrag? - Wer enthält sich? - Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW abgelehnt worden. Der Ausschuss empfiehlt weiter, den Antrag Drucksache 17/999 (neu) abzulehnen. Wer diesen Antrag ablehnen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthalten hat sich niemand. Damit ist dieser Antrag ebenfalls mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW abgelehnt worden.
Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben sich darauf verständigt und dem Präsidium mitgeteilt, dass wir nunmehr noch den Tagesordnungspunkt 15 behandeln, und darum gebeten, die Tagesordnungspunkte 7 und 40 auf den morgigen Tag zu verschieben.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Zur Beantwortung der Großen Anfrage erteile ich dem Minister für Justiz, Gleichstellung und Integration, Herrn Emil Schmalfuß, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat dem Landtag zu dem Thema der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zuletzt am 4. Mai 2010 berichtet. Die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE hat weitere sehr umfangreiche Recherchen erforderlich gemacht.
In Anbetracht des erheblichen Arbeitsaufwandes, der den Kommunen entstanden ist, muss die Frage erlaubt sein, ob der zusätzliche Erkenntnisgewinn diesen rechtfertigt, denn die Faktenlage bleibt schmal und lückenhaft. Die Gründe hierfür sind in der Antwort der Landesregierung ausführlich dargelegt worden.
Der Aufwand für eine lückenlose Dokumentation ist aber nicht zu leisten, ohne die Handlungsfähigkeit der betroffenen Behörden zu gefährden. Es ist schlichtweg nicht möglich, rückwirkend ab 2003 aus insgesamt etwa 10.000 landesweit in Ämtern verwahrten Akten diejenigen Jugendlichen herauszufiltern, die a) unbegleitet und b) seinerzeit als minderjährige Flüchtlinge vorübergehend auch einmal in Schleswig-Holstein in Obhut gewesen sind. Manche Personen sind zwischenzeitlich verzogen, und ihre Akten befinden sich mittlerweile in anderen Bundesländern. Es gibt derzeit auch keine gesetzliche Grundlage für das Führen einer solchen Statistik.
Der Zugang an unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist in den letzten Jahren sukzessiv angestiegen. Es handelt sich um ein EU-weit festzustellenden Phänomen, dessen Auswirkungen wir spüren, dessen Ursachen aber außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen. Die Minderjährigen kommen zumeist aus den Krisenregionen der Welt. Das zeigen auch die Zahlen. Die meisten stammen aus Afghanistan oder dem Irak. Bemerkenswert ist dabei die Tatsache, dass sich die meisten Minderjährigen nicht bei den Behörden melden, um in Obhut genommen zu werden, sondern auf der illegalen Durchreise von oder nach Skandinavien aufgegriffen und den Behörden zugeführt werden.
Die Kreise Schleswig-Flensburg und Ostholstein sowie die Stadt Flensburg werden überproportional belastet, weil die Reiserouten nach Skandinavien durch diese Gebiete führen und die Bundespolizei hier besonders aufmerksam überwacht.
Für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Rahmen der Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII finden die Regelungen
dieser Vorschrift Anwendung. Danach können unbegleitet eingereiste Minderjährige bei einer geeigneten Person, in einer geeigneten Einrichtung oder in einer sonstigen Wohnform untergebracht werden. Die Unterbringung orientiert sich an den jeweiligen örtlichen Unterbringungsmöglichkeiten sowie an den jeweiligen individuellen Bedarfen.
In Schleswig-Holstein sind in den letzten Jahren keine unbegleiteten Minderjährigen in die Heimatländer abgeschoben worden. Lediglich eine Minderjährige wurde in ein sicheres Drittland zurückgeführt, wo die Restfamilie ein Asylverfahren betrieben hat.
Auch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland finden, wenn möglich, Zusammenführungen statt. Das Problem der Migration unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge ist da, und wir tun, was wir können, um gewissermaßen erste Hilfe zu leisten.
Schleswig-Holstein hat aber keine Möglichkeiten, die Ursachen dieser Wanderungsbewegung zu bekämpfen. Es wird da geholfen, wo ein tatsächlicher Bedarf auftritt oder festgestellt wird. Die von den Kommunen vorgelegten Informationen belegen das. Auffällig ist, dass ein Großteil der Jugendlichen nach kurzem Aufenthalt die Inobhutnahme abbricht, um die eigentliche Reise fortzusetzen.
Um es noch einmal zu betonen: Für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Rahmen der Inobhutnahme finden die Regelungen der Vorschrift Anwendung. Sie werden betreut untergebracht, eben nicht arrestiert oder in Heimen festgehalten. Und wenn sie unbemerkt gehen, dann gehen sie. Über die Gründe kann man nur spekulieren. Den Jugendämtern wurde zumeist als alleiniger Grund der Wille zur Weiterreise nach Skandinavien genannt. Schleswig-Holstein ist bereit, den jungen Flüchtlingen zu helfen, wenn es gewünscht wird. Dies entspricht aber sehr oft gar nicht den Interessen der Betroffenen. Häufig sind wir für diese nur eine Zwischenstation.
Die verzweifelte Situation und die Ziele dieser jungen Menschen verlangen von uns daher eine realistische Betrachtungsweise. Nicht alle, denen wir helfen möchten, wollen sich auch helfen lassen. Nun kann man sich natürlich die Frage stellen, ob es Sinn macht, die Minderjährigen gegen ihren Willen an der Reise zu hindern. Auf die Inobhutnahme und auf aufenthaltsrechtliche Maßnahmen kann aber nicht verzichtet werden. Die Betroffenen halten sich nicht legal im Bundesgebiet auf, und sie
wollen in die Zielländer ebenfalls unerlaubt einreisen. Es ist uns daher nicht möglich, wegzusehen und die Betroffenen einfach weiterreisen zu lassen. Wir sind durch unsere eigenen Gesetze und durch europarechtliche Vereinbarungen an rechtsstaatliches Handeln gebunden.
Vielen Dank, Herr Minister. - Das Wort für die Fraktion DIE LINKE als Fragestellerin der Großen Anfrage erteile ich der Frau Kollegin Antje Jansen.