Protocol of the Session on November 20, 2009

Zur Erklärung unseres Änderungsantrags möchte ich auf die aktuelle politische Finanzdebatte kurz eingehen. Einer der letzten großen Taten der Großen Koalition auf Bundesebene - es war am 7. Oktober dieses Jahres - war ein Gesetzentwurf, in dem der Anteil des Bundes an den kommunalen Leistungen für Unterkunft und Heizung im laufenden Jahr auf durchschnittlich 23,6 % abgesenkt wird. Es geht um die Beteiligung des Bundes an den kommunalen SGB-II-Leistungen. In Schleswig-Holstein soll der Anteil sogar auf 23 % abgesenkt werden.

2007 lag die Beteiligung des Bundes im Durchschnitt noch bei 31,8 %, 2008 - Herr Stegner - noch bei 29,2 %, und 2009 lag sie bei 26 %. Gleichzeitig ist es so, dass die Bundesregierung auch jetzt wieder einen Anstieg der Ausgaben für Unterkunft und Heizung erwartet. Allein 2010 sollen zusätzliche Kosten von 1,6 Milliarden € entstehen. Dieser Beitrag soll allein von den Kommunen finanziert werden.

Nun ist es so, dass der Bundesrat in seiner Sitzung am 6. November 2009 diesen Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht gerade mit Begeisterung aufgenommen hat. Ich kenne die Position der Landesregierung zu diesem Thema nicht in Gänze, hoffe aber und denke, wenn ich die Botschaften aus

den Medien so höre, dass auch sie nicht davon begeistert ist, dass die Kommunen in Schleswig-Holstein diese zusätzliche Last schultern sollen. Hier werden Kosten einfach vom Bund auf die Kommunen abgewälzt. So kann Berlin sein Haushaltsdefizit reduzieren. Wir bekommen vor Ort - vor allen Dingen in den Kommunen - aber riesige Probleme. Dies soll und muss, wie ich finde, in Zukunft verhindert werden. Deswegen haben wir unseren Änderungsantrag gestellt.

Ein zweiter Punkt. Wie wir der Presse, vor allem aber den Ausführungen des Ministerpräsidenten von vorgestern, entnehmen konnten - wir waren darüber sehr erfreut -, kritisiert die Landesregierung die Steuerkürzungspläne der Bundesregierung. Das sogenannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz geht vor allem zulasten der öffentlichen Haushalte in den Ländern und in den Kommunen. Unser Finanzminister Wiegard spricht von Steuerausfällen in Höhe von 70 Millionen € für das Land und von circa 60 Millionen € für die Städte und Gemeinden. Wir freuen uns, dass die Landesregierung sich zumindest bisher geweigert hat, diesem sogenannten Wachstumsbeschleunigungsgesetz zuzustimmen. Um der Bundesregierung, wer immer sie - auch in Zukunft - stellen mag, eindeutige Botschaften mit auf den Weg zu geben, bedarf es einer generellen Initiative, welche verhindert, dass die Landeshaushalte und die Haushalte der Kommunen durch nicht gegenfinanzierte Steuersenkungen weiter belastet werden. Deshalb haben wir diesen Punkt in unseren Änderungsantrag aufgenommen. Ich meine, eigentlich könnten alle Fraktionen diese Initiative befürworten.

Unabhängig von diesen Punkten - diesbezüglich besteht im Parlament sicherlich noch viel Diskussionsbedarf - treten wir für zwei grundsätzliche Weichenstellungen ein. Zum einen sind wir der Meinung, dass uns eine Änderung der Landesverfassung zum Ausschluss einer strukturellen Neuverschuldung auf dem Weg zur Haushaltskonsolidierung letztlich nicht weiterbringt. Die Entwicklung der Finanzsituation des Landes zwischen 2005 und 2008 zeigt doch, Herr Wiegard, dass die Verschuldung der öffentlichen Haushalte kein Problem der Staatsausgaben, sondern eher ein Problem der Einnahmen ist. Herr Wiegard, Sie rühmen sich der Tatsache, dass Sie 2007 und 2008 eine positive Entwicklung bei der Reduzierung des Haushaltsdefizits realisieren konnten. Einmal abgesehen davon, dass dies weniger Ihre Leistung ist, denn es gab ja überall in den Bundesländern gleichlaufende Entwicklungen - Sie waren ja nicht Minister in Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg oder Niedersachsen,

um nur einige Bundesländer zu nennen -, sollte von Ihnen auch erwähnt werden, dass die positiven Veränderungen darauf beruhen, dass sich die Einnahmesituation in den Jahren 2007 und 2008 deutlich verbessert hat. Hier kommen wir meiner Meinung nach zum Kern des Problems der Staatsverschuldung in Bund, Ländern und Kommunen. Nicht die hohen Staatsausgaben, sondern die fehlenden Staatseinnahmen sind das Problem.

Die Steuer- und Abgabenquote liegt in Deutschland inzwischen nur noch bei 34 %. In Europa liegt sie im Durchschnitt bei 40 %. In realen Zahlen bedeutet diese Differenz ein Minus von 130 Milliarden €. Hätten wir die gleiche Steuer- und Abgabenquote, wie sie im Durchschnitt in Europa anzutreffen ist, dann hätten wir 130 Milliarden € jährlich mehr. Wenn wir eine Steuer- und Abgabenquote wie im europäischen Durchschnitt hätten und es eine gerechte Verteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen gäbe, könnten wir das strukturelle Haushaltsdefizit in Schleswig-Holstein nachhaltig auf null zurückfahren.

(Beifall bei der LINKEN)

Tatsächlich wurden die Steuern seit 1998 drastisch gesenkt, zuerst von der SPD und den Grünen und später von der Großen Koalition. Der Satz der Körperschaftsteuer, die auf den Gewinn zu zahlen ist, fiel von 45 % beziehungsweise 30 % zunächst auf 25 % und dann auf nur 15 %. Herr Kubicki hat sich darüber gefreut, ohne überhaupt beteiligt gewesen zu sein. In der Summe von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätsabgabe entrichten Kapitalgesellschaften heute nur noch maximal 29,83 % Steuern auf ihre Gewinne. Damit liegt die Bundesrepublik unter dem Niveau der vergleichbaren großen Industriestaaten. In der Praxis ist der Unterschied sogar noch wesentlich größer, denn nirgends gibt es mehr Ausnahmetatbestände und Befreiungen als bei uns. Deutsche Unternehmen überweisen deshalb wesentlich weniger an die Finanzämter, als angesichts der Steuersätze eigentlich zu erwarten wäre. Nach der Berechnung der EUKommission gehört die tatsächliche Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften und Kapitaleinkommen in Deutschland zu den niedrigsten in Europa.

Angesichts dessen ist es kein Wunder, wenn die Haushalte defizitär werden. Um die Haushalte zu sanieren, brauchen wir keine Schuldenbremse. Wir brauchen ein Instrument, welches strukturell dafür sorgt, dass die Einnahmen nicht wegbrechen. Deshalb treten wir eher für eine Steuersenkungsbremse als notwendiges Instrument der Haushaltsstabilisierung ein.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich fürchte aber, es bedarf hier noch einiger Debatten im Landtag, damit dies mehrheitsfähig wird. Hinzu kommt, dass wir auch für eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes sind, der von 53 % auf 42 % beziehungsweise 45 % reduziert worden ist, im Übrigen auch von Rot-Grün. Eine solche Erhöhung trifft auch uns Landtagsabgeordnete. Das würde für uns etwas weniger „Netto vom Brutto“ bedeuten. Gleichwohl treten wir dafür ein. Herr Wiegard hat von der glorreichen Zeit im Jahre 1969 gesprochen. Damals hatten wir einen Spitzensteuersatz von 56 oder 57 %.

Ich komme nun auf den letzten Aspekt unseres Änderungsantrages zu sprechen, der sich aus dem soeben Dargestellten ergibt. Unabhängig von der Debatte über die Steuersenkungsbremse hoffen wir, dass die Landesregierung dem Landtag ein Konzept vorlegt, welches die strukturelle Neuverschuldung zurückführt, und zwar - hören Sie jetzt bitte zu - ohne Leistungskürzungen zum Beispiel bei Vereinen und Verbänden und ohne Kürzungen beim Personal des Landes. Es ist klar, dass Sie das nicht sehr schnell schaffen. Es handelt sich schließlich um eine neue Aufgabe. Wir wollen dem Finanzminister deswegen auch ein wenig mehr Zeit gewähren. Es passt ganz gut, dass die Steuerschätzung erst im Mai 2010 kommt. Insofern haben Sie zeitlich noch etwas Luft. Noch einmal: keine Leistungskürzungen, keine Kürzungen beim Personal des Landes. Das ist mit uns nicht zu machen.

(Beifall bei der LINKEN)

Die eben genannte Forderung ist offensichtlich für uns noch ein Alleinstellungsmerkmal in diesem Landtag. Alle anderen Landtagsparteien - beim SSW bin ich mir dessen nicht ganz sicher; dazu kann vom SSW gleich vielleicht noch etwas gesagt werden - wollen offensichtlich beim Personal des Landes mehr oder weniger sparen. Wir hingegen sagen, dass wir einen ganz anderen Weg gehen wollen. Wir sehen die Beschäftigten des Landes nicht in erster Linie als Kostenfaktor an. Beim Personal des Landes handelt es sich um gut ausgebildete Fachleute in den unterschiedlichsten Bereichen. Das Personal des Landes ist ein Pfund, mit dem das Land und wir alle wuchern können.

(Beifall bei der LINKEN)

Gebrochene Versprechen - ich nenne das Stichwort Weihnachtsgeld - und dauerndes Gerede über die hohen Kosten der Beschäftigten in diesem Land sind nicht gerade motivationsfördernd. Hier gilt es meines Erachtens, radikal umzusteuern.

(Ulrich Schippels)

(Beifall bei der LINKEN)

Den Initiativen und den Vereinen wollen wir nicht Knüppel zwischen die Beine werfen. Wir wollen ihnen vielmehr helfen, ihre wichtige soziale Funktion in der Zivilgesellschaft wahrnehmen zu können. Hier darf es zu keinen Einsparungen kommen.

(Beifall bei der LINKEN)

Dafür werden wir uns ohne Wenn und Aber einsetzen.

Wenn es tatsächlich dazu kommt, dass wir eine Steuersenkungsbremse haben und die Staatsquote wieder etwas höher wird, werden Sie, wie ich hoffe, auch noch Zeit finden, die Kürzungen im kommunalen Finanzausgleich zurückzufahren.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir fordern, dass diese Kürzungen sofort rückgängig gemacht werden. In dieser Frage sind wir mit den Grünen einer Meinung. 120 Millionen € im Jahr - das finden wir überhaupt nicht lustig.

Im Jahre 1986 war die SPD in der Opposition. Damals habe ich im Kieler Legienhof bei einer Konferenz der SPD Björn Engholm zum Thema Kommunalfinanzen gehört. Björn Engholm sagte damals: Eine ausreichende Ausstattung mit Finanzmitteln ist die Voraussetzung für kommunale Demokratie.

(Beifall bei der LINKEN)

Dem ist nichts hinzuzufügen. Nehmen Sie die Kürzungen im kommunalen Finanzausgleich zurück!

Ich habe eben schon erwähnt, dass wir wünschen, dass über unseren Antrag alternativ abgestimmt wird. Nach meiner Rede wird er, wie ich denke, auch eine Mehrheit finden.

(Beifall bei der LINKEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion des SSW erteile ich Herrn Kollegen Lars Harms das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Niemand - außer den Linken, wie wir gehört haben - zweifelt daran, dass wir eine Schuldenbremse brauchen. Nach wie vor ist aber auch klar, dass die Voraussetzungen für die Schuldenbremse des Bundes, nämlich annähernd ausgeglichene Haushalte und eine Berücksichtigung der Altschulden der Länder, nicht erfüllt sind. Der

schleswig-holsteinische Haushalt ist mit einem Schuldenberg von 23 Milliarden € und einem strukturellen Defizit von derzeit 600 Millionen € - die Tendenz ist steigend - alles andere als ausgeglichen. Von einer Berücksichtigung der Altschulden der Länder kann man bei einer Ausgleichszahlung des Bundes von 80 Millionen € schon gar nicht sprechen.

Für den SSW ist der Dreiklang aus Klage, Konzept und Verfassungsänderung der einzige Weg, um in Schleswig-Holstein langfristig zu einem ausgeglichenen Haushalt zu gelangen. Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse ist aus unserer Sicht schlichtweg eine Notwendigkeit, um nicht entmündigt zu werden. Es ist eine demokratietheoretische Frage, ob der Landtag in seinem Königsrecht, dem Budgetrecht, beschnitten wird. Aus unserer Sicht kann sich dies kein einziges Bundesland gefallen lassen. Die Souveränität und damit auch die Flexibilität im eigenen Haushalt müssen erhalten bleiben.

(Beifall bei SSW und der LINKEN)

Der Bund hat gerade sehr deutlich gemacht, dass er macht, was ihm passt. Die im Wahlkampf groß angekündigten Steuererleichterungen werden auf die Länder und Kommunen abgewälzt. Das neue sogenannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz führt in Schleswig-Holstein zu 70 Millionen € weniger im Landeshalt und 60 Millionen € weniger in den Haushalten der Kommunen. Nicht nur, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung Steuergeschenke zulasten der Länder und Kommunen verspricht, ohne dies mit ihnen abzusprechen. Auch die 80 Millionen € Ausgleichzahlungen für die Schuldenbremse werden damit einkassiert, bevor wir sie überhaupt zu Gesicht bekommen haben.

Da unser Ministerpräsident in der Föderalismuskommission bei den Ausgleichszahlungen des Bundes eingeknickt ist und auf den Knien rutschend Dankbarkeit geheuchelt hat, bekommt SchleswigHolstein gerade einmal 80 Millionen € an Ausgleichszahlungen. Es ist pure Illusion zu glauben, dass damit überhaupt irgend etwas ausgeglichen werden kann. Daher werden mit einer Schuldenbremse auch Kürzungen kommen, ob es uns passt oder nicht. Illusorisch ist deshalb auch der Antrag von den Linken, die eine Schuldenbremse ohne Kürzungen bei Leistungen und Personal fordern.

Der SSW kauft aber auch nicht die Katze im Sack. Mit der Schuldenbremse akzeptiert man Streichungen. Wir möchten aber vorher wissen, wie diese

(Ulrich Schippels)

aussehen. Da der Wahlkampf vorbei ist, können Sie jetzt mit der Sprache rausrücken, wo die Landesregierung in den Bereichen Bildung, Kinderbetreuung, Polizei und Justiz jährlich mindestens 520 Millionen € - das ist das Gap - einsparen möchte.

(Beifall bei SSW, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Wir brauchen ein realistisches Entschuldungskonzept, das unseren finanziellen Gestaltungsspielraum nicht völlig kaputt macht und unser Land auch nicht in den finanzpolitischen Selbstmord treibt. Für das vorzulegende Konzept zum Abbau der strukturellen Neuverschuldung brauchen wir aus Sicht des SSW eine gemeinsame Beschlussfassung, die über die dünne Mehrheit von CDU und FDP hinausgeht. Nur so wird es uns gelingen, Lösungen zu beschließen, mit denen wir auch in Zukunft weiterarbeiten können, die also über Legislaturperioden und Regierungsbildungen hinausgehen.

Das Konzept zum Abbau der Neuverschuldung zu schreiben, ist eine große Herausforderung; daran besteht überhaupt kein Zweifel. Es wird nicht nur schwer sein, überhaupt so viel Geld einzusparen. Auch ist unklar, wie eine Schuldenbremse umzusetzen ist. Die Hans-Böckler-Stiftung hat in alarmierender Deutlichkeit darauf hingewiesen: Eine Schuldenbremse fordert im Abschwung zu viel Konsolidierung und im Aufschwung zu wenig. Besonders in Schleswig-Holstein stehen wir vor dieser Herausforderung, da eine restriktive Finanzpolitik momentan die Gefahr einer weiteren Abwärtsspirale in sich birgt.

Aber auch die technischen Einzelheiten sind entscheidend. Niemand weiß, mit welchem Verfahren Abweichungen von der konjunkturellen Normallage und die Höhe des zulässigen Defizits oder Überschusses festgestellt werden. Und auch die länderspezifischen Daten und Prognosesätze sind bisher noch nicht vorhanden. Je nach Verfahren kann es zu positiven oder negativen Abweichungen kommen, sodass der SSW dafür plädiert, dass frühzeitig ein Konzeptentwurf vorgelegt wird. Für dieses Konzept sollte die Landesregierung genau wie bei der Verfassungsänderung mindestens eine Zweidrittelmehrheit anstreben, um eine möglichst breite Mehrheit zu finden, die die Einsparvorschläge teilt.

Die vorliegenden Anträge machen deutlich, dass die schwarz-gelbe Landesregierung noch mehr Hausaufgaben zu erledigen hat. So lange wir die Schuldenbremse nicht in unsere Verfassung aufgenommen haben, gilt die des Bundes. Da dies den fi

nanziellen Selbstmord Schleswig-Holsteins bedeutet, ist es an der Zeit, eine landesspezifische Regelung vorzulegen. Wir brauchen eine Schuldenbremse, die so flexibel wie möglich gehalten ist und antizyklisches Verhalten möglich macht. Wir brauchen eine Schuldenbremse, die zu einem ausgeglichenen Haushalt führt und nicht zum Finanztod Schleswig-Holsteins.

Auch die von den Linken vorgeschlagene Festlegung der gesamtwirtschaftlichen Steuerquote wird nicht zu einer Verbesserung der Einnahmesituation der Länder führen. Aus Sicht des SSW kann es kein politisches Ziel sein, Steuern zum Selbstzweck zu erheben. Wenn also Aufgaben wegfallen, kann ich nicht trotzdem Geld dafür kassieren. Sonst verkommen Steuern zur Daseinsberechtigung der Linken und vor allem - das sage ich ganz deutlich - zu einer Anwandlung von Staatskapitalismus, die mit dem SSW nicht zu machen ist. Auch Steuererleichterungen und Umschichtungen müssen möglich sein. Starre Regelungen helfen nicht weiter und behindern den offenen politischen Diskurs über diese Frage.

(Zurufe von der LINKEN)

- Es spielt keine Rolle, wie hoch die Steuerquote in einem Land ist, sondern wir müssen über jede politische Maßnahme, über die wir hier reden und die wir mit Steuern belegen, als Parlament diskutieren und können uns da keine starren Regelungen leisten. Das ist nicht in Ordnung. Wir sind ein Parlament, das darüber zu diskutieren hat, das nicht einfach starre Regelungen festzulegen und über Jahrzehnte zu akzeptieren hat.

(Beifall des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])