Ich habe noch nie jemandem von den Sozialdemokraten vorgeworfen, dass sie gesponsert worden seien. Herr Stegner, Sie waren in der Loge der HSH Nordbank, haben dafür nicht bezahlt. Ich habe Ihnen nicht vorgeworfen, dass Ihre Haltung bei der HSH Nordbank davon beeinflusst worden sei.
Frau Simonis hat sich von den Sparkassen Computer schenken lassen, als es um die Neuregelung des Sparkassengesetzes ging. Kein Mensch von uns hat gesagt, sie sei dadurch korrupt geworden. Hören Sie damit auf, Dinge zu vermengen.
Der Kollege Arp ist nach Malta gefahren, weil er als Referent und als Abgeordneter eingeladen worden ist. Er hat auf ein Honorar verzichtet, weil ihm die Reisekosten und die Hotelkosten erstattet worden sind. Ich kann Ihnen sagen, wie häufig Sie sich Ihre Reisekosten und Hotelkosten haben erstatten lassen, wenn Sie irgendwo hingefahren sind. Sie bezahlen Ihr Hotel auch nicht, wenn Sie bei der ARD in Berlin auftreten. Oder sehe ich das falsch? Bezahlen Sie das selbst? Das zahlt doch auch die ARD, ohne dass ich auf die Idee komme, dass Sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verteidigen, weil Sie die Übernachtungskosten von ihm bezahlt bekommen.
Diese Form der Diskreditierung ist unerträglich. Ich weise sie zurück. Es macht Ihre Argumentation auch nicht besser.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Kubicki, vielleicht sollten wir den Ball doch etwas flacher halten und gleichzeitig die Kirche im Dorf lassen.
Wenn Sie nicht in der Lage sind, den Unterschied wahrzunehmen zwischen der Situation, dass wir mit Frauenhäusern darüber reden, wie deren Finanzierung sichergestellt werden kann - und zwar nicht nur ihre finanzielle Sicherung, sondern auch die Sicherstellung der Wahrnehmung ihrer Aufgaben -, und Überlegungen und Gesprächen, die man mögli
cherweise mit Interessenten führt, für die man Gesetze macht, die damit Millionen verdienen, kann ich Ihnen nicht mehr helfen.
Ich weise das aufs Schärfste zurück. Ich lege Wert auf den Unterschied, ob wir mit den Frauenhäusern reden oder Sie mit Organisationen und Verbänden, die möglicherweise Geld mit den Gesetzen verdienen, die hier im Haus gemacht werden.
Ich bin der Letzte, der dem Kollegen Arp ohne irgendeine Prüfung unterstellt, dass er mit seiner Reise irgend etwas falsch gemacht habe und dass er möglicherweise -
(Christopher Vogt [FDP]: Das machen schon Ihre Kollegen! - Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP] - Weitere Zurufe - Glocke der Präsidentin)
- Frau Präsidentin, ich fühle mich nicht in der Lage, den Kollegen zu bändigen. Vielleicht versuchen Sie es einmal.
Vielen Dank. - Ich will dem Kollegen Arp überhaupt nichts unterstellen. Aber was wären wir für ein Parlament, wenn wir Herrn Arp - wenn in mehreren Presseveröffentlichungen darüber berichtet wird, dass diese Reise stattgefunden hat, wenn der Kollege Arp dies sogar bestätigt, auch bestätigt, dass bestimmte Leistungen geflossen sind, die möglicherweise erklärbar sind - nicht zumindest aufforderten - auch zum Schutz des Parlaments und zu unserem eigenen Schutz -, hier nach vorn zu kom
men, und ihn bäten, uns zu erklären, wie es war. Dann wird die Sache geprüft, und dann ist sie abgehakt. Das erleichtert doch das gesamte Verfahren und entlastet es. Man kann doch nicht diskreditieren, dass wir das hier fordern.
Herr Kollege Arp, das Einfachste wäre, Sie schafften das selbst aus der Welt. Zum Teil haben Sie es schon gemacht. Dann ist das erledigt. Da muss man doch jetzt nicht so einen Bohei daraus machen und anderen Leuten Vorwürfe machen, die zu diesem Vorgang überhaupt nicht passen.
Herr Kollege Eichstädt, würden Sie mir erklären, ob Sie sich genau so aufregen würden, wenn diese Veranstaltung zu gleichen Konditionen im nordfriesischen Leck oder in Mögeltondern stattgefunden hätte?
- Herr Kollege, jetzt will ich Sie berichtigen: Ich habe mich überhaupt nicht über die Reise aufgeregt. Ich habe mich darüber aufgeregt, wie mit der Sache, wie mit der Diskussion, hier umgegangen und uns angelastet wird, dass wir überhaupt nach der Reise fragen.
Zur Reise selbst möchte ich nur gern wissen, was da im Einzelnen geschehen ist, und dann haken wir das ab in diesem wichtigen Prozess. Wir sind in einem Gesetzgebungsprozess, der mit dieser Reise möglicherweise etwas zu tun hat. Das sollte einfach aus der Welt geschaffen werden. Ich kenne Herrn Arp ungefähr so lange wie Sie. Ich bin sicher, dass er das kann, und dann sollte er das auch tun.
Ich will Ihre Frage gern zurückgeben, und da beziehe ich kurz vor Weihnachten einmal den Kollegen Kubicki ein: Ich bitte, dass sich einmal das ganze Haus ein Bild davon macht, wenn dies zu Zeiten der rot-grünen Koalition auf unserer Seite passiert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mit Ihrer Genehmigung versuche ich, etwas zur Sache zu sagen. Bereits Ende 2009 hat Ministerpräsident Peter Harry Carstensen angekündigt, das Glücksspielrecht gemeinsam mit den anderen Ländern der Bundesrepublik weiterentwickeln zu wollen, und die Gespräche sind im Gang. Der Europäische Gerichtshof hat mit seinen Entscheidungen vom 8. September 2010 deutliche Hinweise zur Notwendigkeit der Weiterentwicklung des Glücksspielstaatsvertrags unterbreitet. Danach darf die bisher im Vordergrund stehende Suchtbekämpfung - das war bisher die entscheidende Prämisse, um das Monopol zu begründen - nicht mehr nur alleinige Leitschnur des Glücksspielrechts sein. Eine bloße Fortschreibung des bisherigen Glücksspielstaatsvertrags ist daher nicht möglich.
Das gesamte Glücksspiel bedarf vielmehr einheitlicher Regelungen, um schlüssig und konsequent zu sein. Es bedarf der Einbeziehung von Lotterie, Sportwetten, Casinospielen in Spielbanken, Spielhallen und der Möglichkeit des Zugangs über die vorhandenen Medien auf Glücksspiele. Der bisherige Glücksspielstaatsvertrag hat den Grau- und Schwarzmarkt ständig anwachsen lassen. Das soll sich jetzt ändern. Wir wollen den Spielerschutz flächendeckend in einem legalen und überwachten Glücksspielangebot gewährleisten.
So ganz kann ich die Debatte nicht nachvollziehen. Wenn das bisher alles so fantastisch gewesen wäre und es gar keine Möglichkeit gegeben hätte, dann frage ich mich: Warum ist eigentlich Sucht vorhanden? Wenn Sie glauben, den Schwarzund Graumarkt dadurch bekämpfen zu können, dass sie ihm einem Monopol unterwerfen, muss ich Ihnen
Nachdem die Landtagsfraktionen im September eine Expertenanhörung über den ersten Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrags durchgeführt haben, liegt uns heute der weiterentwickelte Entwurf eines Glücksspielgesetzes vor. Der Entwurf nimmt die politischen, rechtlichen und faktischen Notwendigkeiten zur Neuausrichtung des Glücksspielrechts sinnvoll auf.
Gestatten Sie mir die Bemerkung: Diese Aussage teilt mein Ministerium insgesamt. Wo es notwendig ist, werden wir im Gesetzgebungsverfahren unseren fachlichen und juristischen Rat als Innenministerium und als Landesregierung insgesamt gern einbringen.
Das Land Schleswig-Holstein setzt damit ein Zeichen für die Beratung der Ministerpräsidenten der Länder, um das gesamte Glücksspielrecht zu harmonisieren und dauerhafte Regelungen und Rechtssicherheit zu schaffen. Das ist genau der richtige Weg.
Notwendig sind effektive Regelungen zur Vermeidung und Bekämpfung von Spielsucht, zur Kanalisierung des Glücksspielangebots, zum Jugend- und Spielerschutz sowie zur Sicherstellung fairen Spiels und zum Schutz vor Kriminalität. Nach wie vor bleibt das Ziel der Verhinderung von GlücksspielSpiel- und von Wettsucht mit einer wirksamen Suchtprävention wichtig. Ein unbegrenztes Angebot von Glücksspielen ist gerade bei der Erteilung von Erlaubnissen in einem geöffneten Markt nicht zu erwarten, wenn denn über die Voraussetzung der Erlaubniserteilung eine Steuerung erfolgt und ausschließlich zuverlässige Anbieter zugelassen werden. Diese müssen die Erfüllung von Schutzmaßnahmen vor einer Antragstellung nachgewiesen haben.