Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne Vertreter des U-Boots-Stammtisches Kiel! - Herzlich willkommen hier im Landtag!
Zur Tagesordnung ist dem Präsidium mitgeteilt worden, dass wir den Tagesordnungspunkt 32, Biomasse, erst nach dem Tagesordnungspunkt zum Glücksspielstaatsvertrag aufrufen können, weil die Resolution noch nicht verteilt werden konnte. Diese muss natürlich vorliegen, bevor wir darüber beraten und abstimmen können.
Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu behandeln und an den Ausschuss zu überweisen. Es ist also beantragt worden, den Bericht der Landesregierung, Drucksache 17/1044, dem Innen- und Rechtsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Wir sind dann am Ende der Vormittagssitzung. Um 15 Uhr wird der Tagesordnungspunkt zum Thema Glücksspielstaatsvertrag aufgerufen werden. Anschließend erfolgt der Aufruf des Tagesordnungspunktes 32.
- Es wäre ganz schön, wenn sich die Parlamentarischen Geschäftsführer rechtzeitig darüber verständigen würden. Der Tagesordnungspunkt Glücksspielstaatsvertrag ist ein für 15 Uhr gesetzter Tagesordnungspunkt. Insofern setzen wir die Sitzung um 15 Uhr fort.
sehr herzlich unseren ehemaligen Kollegen und Vizepräsidenten des Landtags, Herrn Thomas Stritzl. Herzlich willkommen!
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile der Frau Abgeordneten Monika Heinold für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort; denn die ältere Drucksache wurde von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mich wundert die Reihenfolge etwas, aber wenn das Präsidium es sagt, ist es so.
Ende 2011 läuft der Glücksspielstaatsvertrag aus. Der Europäische Gerichtshof hat klar zum Ausdruck gebracht, dass die gegenwärtige Regelung des deutschen Glücksspielmarktes europarechtswidrig ist. Gleichzeitig können wir in Deutschland gewaltige Umsätze auf dem Schwarzmarkt der diversen Glücksspielangebote verzeichnen. Es besteht daher Handlungsbedarf. Wir haben schon vor wenigen Wochen darüber diskutiert. Das ist unbestritten.
Wir Grüne haben deutlich gemacht, dass wir uns einem konstruktiven Dialog nicht verschließen. Wir wollen einen vernünftigen Ordnungsrahmen für das Glücksspiel in Deutschland, einen Ordnungsrahmen, der einerseits den Schwarzmarkt aus der Illegalität holt und den deutschen Regeln unterwirft, der andererseits aber auch den Spielerschutz und die Suchtprävention fest vor Augen hat. Um es
ganz klar zu sagen: Glücksspiel ist gefährlich. Glücksspiel kann das Leben vieler Menschen in verheerender Weise verändern. Umso wichtiger ist es, dass wir eine intensive Debatte auch über Sucht und Präventionsangebote führen.
Umso wichtiger ist es, dass der neu zu schaffende Ordnungsrahmen einen effektiven Jugend- und Spielerschutz enthält.
Der Gesetzentwurf von CDU und FDP widmet dem Spielerschutz einen eigenen Abschnitt. Das ist im Grundsatz löblich. Bevor man aber ein Gesetz mit so weitreichenden Konsequenzen verabschiedet wir haben heute erst die erste Lesung -, muss man zunächst eine umfassende Bestandsaufnahme der Glücksspielsucht im Land vornehmen. Dazu haben wir heute einen Antrag eingereicht. Wir möchten gerne einen schriftlichen Bericht von der Landesregierung und haben uns dafür mit der Landesregierung jetzt auf einen Termin im März verständigt deshalb der Neudruck.
Meine Damen und Herren, immer wieder wird von den Befürwortern einer Liberalisierung die Entwicklung in einigen europäischen Ländern als Vorbild für Deutschland genannt. Aber über die Frage, ob diese Liberalisierung zu einem höheren Suchtaufkommen geführt hat oder nicht, gibt es weit auseinanderdriftende Thesen. Deshalb stellen wir genau in diesem Bereich die Fragen. Wir haben auch eine Kleine Anfrage gestellt. In dieser geht es um das Automatenspiel, die Spielsucht und den Jugendschutz. Wir waren sehr enttäuscht darüber, dass die Landesregierung im Tal der Ahnungslosen lebt, gleichzeitig aber bundesweit über Glücksspiel verhandelt. Da muss sie nacharbeiten.
Sehr geehrter Herr Arp, zu Ihnen kann ich nur sagen: Leisten Sie Buße für Ihre gesponserte MaltaReise, und arbeiten Sie - mein Vorschlag einmal eine Woche ehrenamtlich in der Suchtprävention!
Herr Arp, vielleicht bekommen Sie dann ein Gespür dafür, dass es neben den Interessen der Glücksspielindustrie noch eine andere Welt gibt, nämlich die Welt derjenigen, die am Glücksspiel teilweise zugrunde gehen. Ich glaube, es ist gut, sich einmal darüber zu informieren.
Nach dem Gesetzesentwurf von CDU und FDP soll die Glücksspielabgabe teilweise zur Förderung öffentlicher Zwecke verwendet werden. Uns ist es für den Fall einer Liberalisierung wichtig, dass ein erheblicher Teil der gewonnenen Einnahmen - wenn es denn so kommt - zwingend in die Suchtprävention geht. Wir sollten dies zusammen mit den Anbietern im Ausschuss beraten. Sie haben schon Vorschläge dazu gemacht.
Bei aller Offenheit haben wir immer wieder gesagt, wenn es eine neue Lösung gibt, muss diese im Verbund mit den anderen Bundesländern geschehen. Wir reichen nicht die Hand für einen Alleingang. Auch das ist klar. Sie und der Ministerpräsident haben jetzt wieder mit den Ländern verhandelt. Mir scheint der Weg noch sehr weit zu sein. Insofern setzen Sie alles daran, wirklich einen Konsens in Deutschland zu bekommen!
Es ist uns auch wirklich wichtig, dass ein Blick auf das Automatenspiel geworfen wird. Wir haben das Problem der Spielhallen. Diese weiten sich überall aus. Die Kommunen habe Probleme, das zu begrenzen. Auch hier muss man die Entwicklung fest im Blick haben. Es bedarf einer klaren Regelung. Wenn man den ganzen Staatsvertrag neu regelt, muss man sich die Frage stellen, ob man nicht auch das Automatenspiel und die Pferdewetten mit auf Landesebene regelt.
Insofern freue ich mich auf die Ausschussberatung. Wir werden dort zum einen über Ihren Gesetzentwurf beraten und sollten zum anderen auch den Bericht gründlich beraten, wenn er im März erscheint. Dazu sollten wir auch die Vereine und Verbände einladen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! CDU und FDP haben sich zu Beginn dieser Legislaturperiode im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, den Glücksspielstaatsvertrag zu kündigen und den jetzigen nicht fortzuführen. Sie haben die
Eckpunkte am 9. Januar dieses Jahres in Berlin vorgestellt. Diese sind auch die Grundlage unseres heutigen Gesetzentwurfs. Allerdings hat uns das Urteil des EuGH vom 8. September inzwischen überholt und dem jetzigen Glücksspielstaatsvertrag eine schallende Ohrfeige versetzt. Dieser Glücksspielstaatsvertrag ist beim EuGH gescheitert, weil er die Spielsucht nicht konsequent bekämpft und schlicht und einfach nicht kohärent ist, liebe Frau Kollegin Heinold.
Die Themen, die Sie angesprochen haben - Automatenspiel, Sportwetten, aber auch Pferdewetten -, das alles muss kohärent sein. Das kommt ganz deutlich in diesem EuGH-Urteil zum Ausdruck.
In dieser Woche hat das Verwaltungsgericht in Stuttgart drei Entscheidungen getroffen, die eindeutig darauf hinauslaufen, dass das heutige Wettmonopol nicht mehr haltbar ist. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen.