Beim Landesblindengeld lautet mein Appell: Gehen Sie ab von Ihrer Kürzung. Der Nachteilsausgleich für Menschen, die blind oder schwer sehbehindert sind, ist notwendig. Das ist auch keine Kürzung, die moralisch vertretbar ist. Wir wissen alle, welche Menschen davon betroffen sind. Wir wissen auch alle, dass es falsch ist, die Gewährung des Blindengeldes auf eine einkommensabhängige Finanzierung umzustellen.
Als Zeugen für unsere Argumentation will ich den jetzigen Sozialminister bemühen. Wir haben schon öfter einmal über das Landesblindengeld gesprochen. Am 16. Juni 2005 hatte der Abgeordnete Garg erklärt, es könne nicht sein, dass das Landesblindengeld zur Haushaltskonsolidierung gekürzt werde.
Er hat hinzugefügt: „Ich begrüße, dass die Landesregierung das Landesblindengeld als einkommensund vermögensunabhängiges Landesblindengeld erhalten will.“ Ich sage Ihnen: Genau das ist der richtige Ansatz gewesen, den Menschen tatsächlich auch eine feste Grundlage zu geben, auf der sie diesen Nachteilsausgleich erhalten können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, durch den Antrag, den Sie gestellt haben, wollen Sie das Landesblindengeld abschaffen und in eine Versicherungsleistung der Pflegeversicherung verlagern.
Das ist eine Stigmatisierung. Menschen, die behindert sind, die blind sind, sind nicht automatisch Pflegefälle. Das kann doch nicht der richtige Weg sein.
Der zweite Punkt, den ich kurz ansprechen will, betrifft die Frage der Eingliederungshilfe. Sie haben uns mit einem Änderungsantrag der Fraktionen ein 16 Paragrafen umfassendes Änderungsgesetz untergeschoben, will ich mal sagen. Wir haben es gelesen. Wir haben sogar versucht, im Sozialausschuss noch eine Diskussion darüber zu bekommen. Aber es war nicht möglich. Ich finde, wenn Sie ein Gesetz von dieser Tragweite machen, wo es um 670 Millionen €, den größten Einzelposten, den es im Landeshaushalt gibt, geht, dann braucht man doch dafür eine anständige parlamentarische Beratung. Sie haben ja nicht einmal die betroffenen Verbände und Vereine eingebunden, nicht mal die. Wir haben Post von der Diakonie, vom Paritätischen Wohlfahrtsverband, vom Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung bekommen, die überhaupt nicht an solch einem Gesetz beteiligt worden sind. Sie ziehen das einfach so durch. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein. Ich appelliere an Sie: Ziehen Sie dies wieder zurück, gehen Sie in ein anständiges Verfahren!
- doch, da - hat ja wunderbar gesagt, dass er im Jahr 2010 etwas gelernt hat von parlamentarischer Verteidigung von Rechten von Abgeordneten. Herr Kollege Kalinka, hier sind Ihre Rechte mit Füßen getreten worden. Dann können Sie sich doch nicht hier hinstellen und das bejubeln. Ich appelliere zumindest an Sie: Machen Sie an dieser Stelle doch mal den Rücken gerade, stimmen Sie mit Nein bei der Landesblindengeldkürzung und dafür, dass wir diese Eingliederungshilfe aus der Nummer kriegen! Es ist eine Schande für dieses Parlament, wie hier mit uns umgegangen wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte gern mitteilen, wie sich der SSW zur Resolution zur Schließung der JVA Flensburg, einem heute beziehungsweise gestern Abend vorgelegten Antrag von CDU und FDP, verhalten wird. Der Antrag lautet wie folgt: „Die Landesregierung wird gebeten, im Jahre 2011 keine finanzwirksamen Maßnahmen zur Schließung der JVA Flensburg einzuleiten.“ Diesem Antrag können wir so nicht zustimmen. Ich sage Ihnen auch, warum. Es gibt keine finanzwirksamen Maßnahmen im Haushalt 2011 betreffend die JVA Flensburg. Das gilt im Übrigen auch für die JVA Itzehoe.
Erfreulich ist, dass Sie sich anscheinend mit dem Problem beschäftigt haben. Aber leider verhindert diese Resolution gar nichts. Trotzdem kann die JVA Flensburg, auch trotz dieser Resolution, die Sie möglicherweise verabschieden werden, ohne Weiteres geschlossen werden.
Finanzwirksam bedeutet nämlich Folgendes - ich lese es Ihnen gern noch einmal vor -: Für finanzwirksam sind auch die Bezeichnungen zahlungswirksam oder geldwirksam üblich. Wie sollte der Herr Justizminister, der angekündigt hat, die JVA Flensburg zu schließen, in diesem Jahr, wenn es im Haushalt nicht vorgesehen ist, irgendetwas Zahlungswirksames oder Geldwirksames im Haushalt machen können? Soweit mir bekannt ist, ist auch die Landesregierung an den eigenen Haushalt, der hier vorgeschlagen ist, gebunden. Darin steht dazu nichts. Folglich ist diese Resolution keine Resolution, sondern etwas, bei dem wir überhaupt nicht wissen, wofür wir stimmen sollten. Es gibt nämlich keine finanzwirksamen Maßnahmen.
Dann möchte ich noch etwas zu Frau Funke sagen. Interessant waren die Ausführungen zu den Frauenfacheinrichtungen. Ich darf Ihnen sagen, dass von uns zum Haushalt sehr wohl Anträge dazu gestellt worden sind, insbesondere auch für eine Erhöhung für den Frauennotruf in Flensburg. Das scheint Ihnen ganz entgangen zu sein. Ich weise darauf hin, dass die Vorschläge, die hierzu eingereicht worden sind, von Ihnen mit keinem Wort erwähnt wurden. Sie haben Ihre eigenen Anträge, die noch über die Nachschiebeliste verbessert werden mussten, hier nur bejubelt. Das kann so nicht sein.
Sie schließen Frauenhäuser in Schleswig-Holstein. Dazu verlieren Sie kein Wort. Was mit den Frauen geschehen soll, die auf diese Häuser angewiesen sind, kein Wort dazu. Ich muss Ihnen sagen: Ich finde das etwas schäbig von Ihnen, dass Sie
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute Morgen habe ich natürlich, wie wir alle, aufmerksam dem Herrn Ministerpräsidenten gelauscht. Er hatte eine Überschrift, die habe ich mir aufgeschrieben, damit ich es nicht vergesse: „Wir übernehmen Verantwortung.“
Es war sehr getragen. Auch Frau Funke hatte jetzt diesen Duktus in ihrem Redebeitrag. Ich frage mich aber: Für wen wird denn hier Verantwortung übernommen, abstrakt für künftige Generationen, die dann irgendwie alles besser haben sollen, oder auch konkret für Menschen, die es heute nicht gut haben?
Ich will im Rahmen meines Dreiminutenbeitrages gar nicht auf die Debatten über die Einrichtungen und die Schließung von Frau & Beruf und über das Schließen von Mädchentreffs, über die Reduzierung in vielen anderen Bereichen der Gleichstellungspolitik eingehen, die wir hier geführt haben. Nein, ich will mich hier heute auseinandersetzen mit dem, was mit Einrichtungen für Frauen und Kinder - ich betone: Frauen und Kinder - passiert, in deren Familien Gewalt herrscht, die von Gewalt betroffen sind.
Wir haben es hier bei Ihrem Haushaltsvorschlag damit zu tun, dass Sie den Eindruck erwecken, als hätten wir hier im Land zu viele Frauenfachberatungsstellen, zu viele Frauenhausplätze und das sei alles nice to have, aber in schwierigen Zeiten muss man ein bisschen reduzieren. Ich frage Sie: Haben Sie sich wirklich einmal mit der tatsächlichen Situation von Frauen und Kindern auseinandergesetzt, die von Gewalt betroffen sind, was das heißt und was das künftig auch für die Mitarbeiterinnen in den Frauenhäusern heißt, wenn ihnen eine Frau am Telefon sagt, ich brauche eine Unterkunft für mich und meine Kinder und diese Mitarbeiterin erst einmal fragen muss: Kommen Sie auch aus Schleswig-Holstein? Kommen Sie aus Hamburg, tut es uns leid, dann können wir nicht helfen. Telefonge
spräch beendet! Das kann doch nicht die Politik sein, wie sie hier bei uns nach Ihren Vorstellungen in diesem Land betrieben werden soll.
Sie wollen Hilfestellung rationieren, und Sie denken nicht einmal so weit, dass diese Rationierung Folgekosten in ganz andren Bereichen hervorrufen wird. Ich gehe gar nicht darauf ein, was Krankenhausbehandlung, Ausfall von Arbeitszeit und diese Dinge bedeuten. Aber wenn Sie nur einmal an die Kinder denken, welche Folgekosten dort auf uns zukommen werden im Bereich der Jugendhilfe und in den nachfolgenden Einrichtungen, wenn nicht rechtzeitig eingegriffen wird, dann ist diese Kürzung, die Sie vorsehen, einfach kurzsichtig.
Ich kann Ihnen zu diesem ganzen Bereich nur eines sagen: Wir haben nicht zu viele Frauenfachberatungen im Lande Schleswig-Holstein, wir haben auch nicht zu viele Frauenhausplätze. Wir haben immer noch zuviel Gewalt gegen Frauen!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die historische Einigung von gestern, die Sie so hochgejubelt haben, ist eigentlich ein historischer Bluff, und ich sage Ihnen auch, warum.
Die angebliche Küstenschutzabgabelösung, die Sie geglaubt gefunden zu haben, ist weiße Salbe für Nordfriesland, weiße Salbe möglicherweise für die Kolleginnen und Kollegen von dort. Sie wollen einmal wieder Naturschutz gegen Küstenschutz ausspielen. Das ist nicht neu, das kennen wir schon seit anderthalb Jahren. Aber Sie sagen nicht - das würde zur Haushaltsklarheit dazugehören -, die gesamte Westküste von Sylt bis Hamburg, nahezu die gesamte Ostküste sind zumindest außendeichs FFHoder Vogelschutzgebiet. Das bedeutet, wenn Sie das machen, was Sie vorhaben, Ihre Bundesratsinitiative zu starten, das Bundesnaturschutzgesetz an dieser Stelle zu ändern und die Ausgleichspflicht herauszunehmen, dass Sie sehenden Auges gegen
insbesondere an der Westküste, auf Eiderstedt. Das heißt, Sie werden das aller Voraussicht nach gar nicht durchbekommen. Es ist also keine Lösung für das Problem, die erhöhten Kosten des Küstenschutzes zu bezahlen.
Selbst wenn Sie es durchkriegen würden, also einen EU-Rechtsverstoß, dann müssten Sie an diesen Stellen jeweils Ausgleichszahlungen leisten. Das heißt an dieser Stelle „linke Tasche, rechte Tasche“.
Ich will noch einmal sagen: Dies ist keine Lösung. Dies ist eine Mogelpackung. Ich finde es nicht aufrichtig, in diesem Zusammenhang davon zu sprechen, Sie hätten eine historische Lösung gefunden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu den dänischen Schulen muss ich, glaube ich, gar nicht mehr so viel sagen, weil Frau Pauls mir da wirklich sehr aus dem Herzen gesprochen hat, auch Frau Spoorendonk vorhin. Auch wir haben das in früheren Debatten schon gemacht. Ich muss mich allerdings wiederholt über die Abgeordneten der Regierungsfraktionen wundern, die aus dem Nordteil des Landes kommen, die - ich habe das auch schon einmal in der Debatte zum deutsch-dänischen Verhältnis oder der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gesagt - da sicherlich eine etwas unglückliche Rolle spielen und sich vor allem bisher noch nicht deutlich überhaupt bekannt haben. Herr Brodersen ist eine Ausnahme, aber andere haben sich darum herumgemogelt. Das finde ich sehr schade.
Ich möchte eigentlich etwas ganz anderes sagen. Herr von Boetticher, mir geht es um Ihre Äußerung zur Hochschulpolitik.
Herr Boetticher, Sie haben sich hier hingestellt und haben sich sehr gefreut, sozusagen mit uns, dass der Hochschulpakt II von Ihnen jetzt doch eingehalten
wird. Sie haben das als Erfolg gefeiert, weil Herr Wiegard isoliert wurde. Das ist schön, das freut uns, aber Sie haben nicht mehr erreicht, als dass Sie eine Vereinbarung, die es vorher schon gab, jetzt einhalten. Es ist gut, dass Sie sie einhalten, aber viel mehr haben Sie nicht erreicht.
Sie erwähnen allerdings nicht - auch das gehört zur hochschulpolitischen Bilanz des letzten Jahres -, dass der Universitätsrat zurückgetreten ist beispielsweise, dass es massenhaft Kritik von der Bundesebene hagelt, sowohl aus Ihrer eigenen Partei als auch von Leuten aus der Hochschulrektorenkonferenz, auch von anderen Wissenschaftlern. Sie hinterlassen im Hochschulbereich einen ziemlich großen Scherbenhaufen, und das können wir Ihnen nicht durchgehen lassen.