Aber es ist ein Unterschied, ob ich zu einer Schuldenbremse Ja gesagt habe, aber bei jedem Punkt inzwischen sage, ich verabschiede mich aus dem konkreten Verantwortungsbereich dazu.
Deswegen, meine Damen und Herren, verübeln wir Ihnen ja gar nicht, dass Sie mehr fordern, als wir meinen, beschließen zu können.
- Das tun wir doch gar nicht. Ich bitte Sie nur um Verständnis dafür, dass den finanziellen Möglichkeiten durch die verabschiedete Schuldenbremse Grenzen gesetzt sind. Das ist nun einmal die Wirklichkeit.
Wir werden beim Thema Schulsozialarbeit im Zusammenhang mit dem Landeshaushalt 2011/2012 darüber diskutieren und entscheiden, wo wir etwas drauflegen können. Es ist ja nicht so, dass für uns diese Dinge tabu wären. Es liegen ja auch Vorschläge vor. Aber machen Sie sich bitte nichts vor:
Man kann auch verstehen, dass mancher für seine „Klientel“ stärker werben muss. Sie haben da genau wie wir Dinge, die im Hintergrund sind. Ich finde es aber nach wie vor wünschenswert, dass die Gemeinsamkeit in diesem Haus in diesen Fragen größer ist als das Trennende, wenngleich ich, Herr Dr. Stegner, nach Ihrer Rede sagen muss: Ich glaube, dass Sie in dieser Frage heute eine Zäsur gemacht haben, von der ich mir wünschen würde, Sie würden darüber noch einmal nachdenken.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben in der Tat in den letzten Monaten schön öfter in diesem Haus über dieses Thema gesprochen. Ich hätte mir gerade nach der gestrigen Debatte zum Thema Arbeitsmarkt etwas mehr Sachlichkeit gewünscht. Die Parteitagsreden, die wir gehört haben, und die Selbstgerechtigkeit sind, glaube ich, wenig sachdienlich für diese wichtige Debatte.
Meine Damen und Herren, die neue Ermittlungsmethode der Regelsätze im SGB-II-Bereich durch das Bundesministerium von Frau von der Leyen war durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erforderlich geworden. Die Bundesregierung hat entsprechend den Vorgaben des Urteils die Regelsätze transparent und nachvollziehbar berechnet. Auch wenn Sie das anders sehen, das ist so. Ich bin auch der Meinung, dass das Verfassungsgericht dies völlig zu Recht eingefordert hat. Es wurden ja glücklicherweise zum ersten Mal auch ein wirklicher Regelsatz berechnet und nicht Kinder wie zu kurz geratene Erwachsene behandelt, sondern als eigene Persönlichkeiten wahrgenommen. Ich finde, das ist völlig zu Recht angemahnt worden, und es wurde jetzt auch umgesetzt.
Wir halten auch die Höhe der Regelsätze, die wahrscheinlich der umstrittenste Punkt ist, wie sie im Gesetzentwurf der Bundesregierung festgeschrieben worden sind, für eine angemessene Grundlage. Wichtig ist uns dabei, dass das Lohnabstandsgebot gewahrt bleibt
und dass der Anreiz zur Aufnahme einer Beschäftigung nicht gemindert wird. Wir unterstützen auch das Anliegen der Bundesregierung, die Bildungschancen der betroffenen Kinder zu verbessern und ihnen mehr gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Es ist ja auch schön, dass alle das so sehen.
- Herr Kollege Tietze, ich kann auch Parteitagsund Demoreden halten wie Herr Stegner. Aber ich finde das Thema zu wichtig, um hier so selbstgerecht zu tun, als hätte man mit alldem nichts zu tun, als würde man alles besser machen.
Ich finde es auch immer ein bisschen peinlich, wenn die Regierungsbilanz und die Forderungen ein Jahr, nachdem man abgewählt wurde, so weit auseinanderklaffen.
Deswegen kann ich ja wohl sachliche Reden zu diesem Thema halten. Das ist ja wohl mir überlassen, und deswegen mache ich das auch so.
Meine Damen und Herren, durch die Förderung mit Sachleistungen können Kinder jetzt zielgenauer unterstützt werden, auch wenn die Details des Bildungs- und Teilhabepakets natürlich noch nicht genau klar sind. Das ist auch nicht schön. Es ist tatsächlich noch eine gewisse Ungewissheit vorhanden; das sehen wir auch so. Aber das Ziel ist, dass die Leistungen auch bei den Kindern ankommen.
Sie können ja sagen, was Sie wollen, die Bundesregierung gibt in diesem Bereich mehr Geld aus als die letzten Bundesregierungen, und sie gibt es auch zielgenauer aus. Das ist das Entscheidende, worüber wir reden müssen, auch wenn Ihnen das nicht passt. Das ist nun einmal ein Faktum.
Meine Damen und Herren - insbesondere von den LINKEN - ich bin wirklich erstaunt, Frau Jansen. DIE LINKE ist nun wirklich die Partei, die nur wegen Hartz IV entstanden ist, zumindest in Westdeutschland.
- Entschuldigen Sie, glauben Sie, dass es DIE LINKE geben würde, wenn es die Hartz-IV-Debatte nicht gegeben hätte? Ich glaube das nicht. Das können Sie ja anders sehen. Insofern finde ich es bemerkenswert, wenn Sie sagen, Hartz IV muss weg, und wenn man dann fragt, was dann kommt, dann sagt Frau Jansen: Weiß ich nicht, Mindestlohn oder
Meine Damen und Herren von der LINKEN, zu Ihrem Antrag, die Sanktionsmöglichkeiten auszusetzen: Allen hier im Saal ist bekannt, dass es bei den Jobcentern Probleme bei der Bearbeitung der Bescheide gibt. Es gibt nicht nur sehr viele Klagen, es gibt auch sehr viele erfolgreiche Klagen gegen die Entscheide in den Jobcentern. Das ist problematisch. Das sehen - glaube ich - alle so. Ich bin aber nicht der Meinung, dass man das aussetzen sollte. Ihr Ziel ist ja nicht, das auszusetzen und zu überprüfen, sondern die ganz abzuschaffen.
Wir sind der Meinung, man muss die Sanktionsmöglichkeiten überprüfen und verbessern. Dann kann man die Sanktionsmöglichkeiten besser fortführen. Sie auszusetzen, halten wir für den falschen Weg.
Wir müssen uns auch über die Qualifikation und Weiterbildung der Mitarbeiter in den Jobcentern unterhalten. Das ist ganz klar. Wir halten es für klüger, die Sanktionsmöglichkeiten umfangreich zu überprüfen. Wir wollen die Aufgaben der Bundesagentur insgesamt evaluieren. Wir wollen überprüfen, was die Bundesagentur alles macht und wie sie es macht. Es ist ein guter Weg, dass die Koalition in Berlin angekündigt hat, das jetzt in Angriff zu nehmen.
(Zuruf von der SPD: Eine sehr souveräne Antwort! - Zurufe der Abgeordneten Serpil Midyatli [SPD] und Martin Habersaat [SPD] - Weitere Zurufe - Glocke der Präsidentin)
Wir reden über die neuen Hartz-IV-Regelsätze und nicht über das Bürgergeldmodell. Sie können gern einen Bürgergeldantrag stellen. Dann können wir uns gern über das Bürgergeldmodell unterhalten.
Ich halte das jetzt für wenig sachgerecht. Das Bürgergeldmodell steht im Koalitionsvertrag der Bundesregierung leider nur als Prüfauftrag. Auf Nachfrage im Bundesministerium habe ich erfahren, dass man es prüfe. Insofern wird das Bürgergeldmodell leider nicht kommen.
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das muss doch klar sein! - Zuruf des Abgeordneten Dr. Ro- bert Habeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Weitere Zurufe)