Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal schließe ich mich für die Landsregierung der Auffassung der regierungstragenden Fraktionen an,
die durch mein Mitwirken zustande gekommen ist, nämlich dass es ziemlich sinnlos ist, zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Gespräche einen solchen Gesetzentwurf einzubringen.
Die Klage darüber, dass jetzt tatsächlich darüber abgestimmt werden soll, ist natürlich auch ein bisschen irre; man wehrt sich jetzt dagegen, dass über einen Gesetzentwurf abgestimmt werden soll, den man selbst eingebracht hat. Das ist meistens der Sinn solcher Gesetzentwürfe. Ich glaube insofern, dass es absolut okay ist, wenn im Moment gegen diesen Gesetzentwurf gestimmt wird, denn ich glaube, dass er in der Tat eine falsche Grundlage für das wäre, was wir mit den Kirchen zu besprechen haben.
Es ist in der Tat so, dass die Gespräche mit den Kirchen am 25. November weitergeführt werden. Für die Frage, was im Falle eines Misserfolgs dieser Gespräche passiert, muss man wissen, dass die Ausgangslage ist, dass die Kirche beim Oberver
waltungsgericht Klage gegen die Bäderregelung und gegen die Ladenöffnungszeiten eingereicht hat, die wir in Schleswig-Holstein haben. Diese Klage ruht so lange, so lange die Gespräche zwischen der Kirche und der Landesregierung andauern. Ich habe in der Tat gesagt, dass wir mit der festen Auffassung in diese Gespräche hineingehen, dass die gegenwärtige Bäderregelung gut und richtig ist.
Ich bin mit vereinzelter Zustimmung aus den Reihen des SSW und der CDU-Fraktion der Auffassung, dass wir es hier mit einem Kompromiss zu tun haben, der in der Tat sehr lange abgestimmt worden ist und im Grunde auch einen stimmigen Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Anliegern darstellt, nämlich zwischen dem Anliegen der Kirche auf der einen Seite, dem Sonn- und Feiertagsschutz, und den Anliegen der Beschäftigten, aber auch den Anliegen derjenigen, die Geschäfte betreiben, und derjenigen, die einkaufen möchten. Insofern glaube ich, dass dieser lange diskutierte Kompromiss in der Tat ein in der Sache und inhaltlich guter Kompromiss ist. Ich bin übrigens auch der Auffassung, dass er gerichtsfest ist.
Vielen Dank. - Herr Minister, sind Sie mit mir der Meinung, dass dann, wenn man die Bäderordnung kippen will, die absolute Zahl von 45 Sonntagen die Achillesferse dieser Ordnung ist?
- Es mag sein, dass Sie das so empfinden. Ich habe gerade gesagt, dass ich der Auffassung bin, dass unsere Bäderordnung auch rechtlich gesehen keine Achillesferse hat.
Es wurde die Frage aufgeworfen: Was ist, wenn die Kirche weiter klagt? - Hier sage ich mit allem Selbstbewusstsein und nach Prüfung unserer Rechtslage: Vielleicht verliert sie auch. Ich bin nämlich der Auffassung, dass unsere Bäderregelung in Schleswig-Holstein nicht gegen die Verfas
sung verstößt. Dies ist ein wichtiger Kontext für die Frage der Gespräche. Natürlich gehen wir nicht in die Gespräche und sagen: Hier darf sich kein Komma ändern. Ich sage aber auch, dass ich nicht bereit wäre, als Ergebnis der Gespräche Veränderungen mitzutragen, die die gegenwärtige Bäderregelung in ihren wesentlichen Grundvoraussetzungen verändert.
Ich glaube, man kann über einzelne Veränderungen diskutieren. Wir werden nach den Gesprächen darüber berichten, welche Vorschläge gemacht worden sind, welche wir mittragen konnten und welche vielleicht auch nicht. Ich bin immer noch der guten Hoffnung, dass es vielleicht eine Einigung auf dem Kompromisswege geben kann, denn es ist sicherlich nicht erstrebenswert, sich mit der Kirche vor Gericht zu treffen. Ich sage aber auch, nicht als Maximalposition der Landesregierung, sondern weil wir es mit einem Kompromiss zu tun hatten, der von breiten Teilen dieses Hauses getragen wird, dass wir keine Kompromisse akzeptieren, die die wesentlichen Grundlagen dieser Bäderregelung verändern. Das ist die Ausgangslage für die Gespräche mit der Kirche.
Das klingt in dieser Debatte jetzt alles etwas bleihaltiger, als es am Ende ist. Ich habe die Haltung der Kirche als konstruktiv empfunden, denn wenn sie nicht konstruktiv wäre, dann hätte die Kirche die Klage nicht ausgesetzt. Insofern ist es vielleicht klug, wenn wir alle ein bisschen den Fuß vom Gas nehmen und abwarten, wie die Gespräche mit der Kirche laufen. Wir werden berichten. Dann werden wir darüber zu beraten haben, ob wir Veränderungsbedarf haben, ob wir ihn vornehmen wollen oder ob wir uns vor Gericht wiedersehen. Ich würde mir wünschen, dass wir zu einem Kompromiss mit der Kirche kommen, der allerdings im Wesentlichen das fortschreibt, was wir gegenwärtig haben. Das ist nun einmal so.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der wirklich hervorragende Beitrag meines Kollegen Peter Eichstädt hat mich veranlasst, mich noch einmal zu Wort zu melden, denn ich bin der Auf
fassung, dass die Haltung der Sozialdemokratie noch erklärungsbedürftig ist. Man kann von den Grünen denken, was man will; sie sind in der Lage, jederzeit alles zu begründen und ihre Haltung innerhalb von 24 Stunden zu verändern. Dass die Sozialdemokratie aber bei einer Regelung, die sie bei der Bäderregelung miterschaffen hat, nun gar keine Haltung mehr einnimmt -
- Ja, Sie haben gesagt, Sie enthalten sich. Sie wissen nicht genau, was Sie davon halten sollen. Das ist schon verwunderlich.
Ich will den Minister unterstützen. Wenn Sie der Auffassung sind, dass diese Regelung verfassungswidrig ist, dass die Kirche mit ihrer Verfassungsklage Erfolg haben könnte, dann müssten Sie sie jetzt sofort ändern, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass Parlamentarier in diesem Hause an der Regelung festhalten, wenn sie verfassungswidrig ist.
Herr Kollege Kubicki, wären Sie bereit, zur Kenntnis zur nehmen, dass ich eben in meinem Redebeitrag zum Ausdruck gebracht habe, dass unsere Haltung dadurch bestimmt ist, dass wir abwarten wollen, wie die nun einmal begonnenen Gespräche zwischen der Regierung und den Kirchen ausgehen, und zwar auch aus Respekt vor den Kirchen, und dass unsere Enthaltung genau das richtige Signal in beide Richtungen ist?
- Ich habe Sie verstanden, und ich nehme das gern zur Kenntnis. Eine richtige Haltung aber wäre, den Antrag der Grünen abzulehnen. Das wäre die konsequente Haltung.
Das ist meine Auffassung. Das, was Sie momentan machen, ist, dass Sie sich in der Sache selbst vom Acker machen und keine klare Position beziehen. Sie erklären nicht, dass Sie die jetzige Regelung für verfassungskonform halten. Selbstverständlich sind wir für Gespräche mit den Kirchen, aber diese Regierung ist - wie übrigens in allen anderen Fra
gen auch - dadurch nicht erpressbar, dass man ihr droht, man wolle eine Verfassungsklage vollziehen. Ich bin der Auffassung, dass diese Regelung verfassungskonform ist, und ich darf darauf hinweisen, dass noch kein Gesetz und noch keine Verordnung, an der wir bisher mitgewirkt haben, anders als bei anderen, von Verfassungsgerichten aufgehoben worden sind. Darauf wollte ich nur hinweisen.
Wären Sie weiterhin bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass es nicht nur eine Frage der Verfassungskonformität sein kann, sondern auch des Respekts vor den Kirchen, dieses Gespräch zu suchen, dass man auch Gesetze ändern kann, die durchaus verfassungskonform sind, aber trotzdem einen Änderungsbedarf ausweisen?
- Herr Kollege Eichstädt, ich nehme das alles gern zur Kenntnis, aber ich habe eine andere Vorstellung als Sie. Ich würde mich zunächst einmal zu dem bekennen, was Sie selbst gemacht haben. Sie bekennen sich momentan nicht zu dem. Das ist das, was ich Ihnen vorwerfe. Das macht einen großen Unterschied aus.
Also auch hier würde ich - wie immer - in aller Ruhe und Gelassenheit sagen: Warten wir die Gespräche ab. Warten wir, was dabei herauskommt. Ich kann nur sagen, dass die Kirchen angesichts eines modernen Wertewandels gut beraten wären, darauf zu reagieren und nicht ständig auf Positionen zu beharren, von denen ich glaube, dass sie von der Mehrheit der Bevölkerung nicht mehr geteilt werden. Übrigens gilt: Auch der Islam gehört zu Deutschland, das haben wir vom Bundespräsidenten gehört. Man mag diese Aussage teilen oder nicht, aber niemand von uns käme auf die Idee, Freitagnachmittag die Läden zu schließen, weil nach islamischer Vorstellung dann keine Geschäfte getätigt werden können.
Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 17/806 abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP und SSW gegen die Stimmen der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE bei Enthaltung der Fraktion der SPD abgelehnt worden.
Damit beschließe ich Tagesordnungspunkt 4. Bevor ich Tagesordnungspunkt 14 aufrufe, teile ich Ihnen mit, dass sich die Parlamentarischen Geschäftsführer darauf verständigt haben, den Tagesordnungspunkt 19 auf morgen zu vertagen. Ich gehe davon aus, dass Tagesordnungspunkt 19 nach den beiden gesetzten Tagesordnungspunkten, nämlich der Energiedebatte und dem Tagesordnungspunkt 38, Landesstraßenbau, eingereiht wird. Sollte dies anders sein, so bitte ich darum, dies dem Präsidium entsprechend mitzuteilen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte begrüßen Sie mit mir Besucher auf der Tribüne. Ich begrüße Neumitglieder der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Außerdem begrüße ich Mitglieder der CDU Heikendorf. - Seien Sie herzlich willkommen bei uns im Schleswig-Holsteinischen Landtag!