Wir werden - dann bin ich auch am Ende - noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur ersten Lesung ins Parlament bringen. Dann werden wir mit Ihnen und allen, wie es sich gehört, auf parlamentarischer Grundlage diskutieren, mit Befürwortern und Gegnern. Sie sind eingeladen, den Weg konstruktiv mitzugehen, im Interesse des Sports, aber auch im Interesse der Suchtprävention, der Aufsicht, die wir heute über Millionen, die im Internet spielen, nicht ausüben.
Auf der Zuschauertribüne begrüße ich unseren ehemaligen Kollegen Thomas Stritzl. - Herzlich willkommen!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der alte Glücksspielstaatsvertrag ist gescheitert. Die Eindämmung der Suchtgefahr musste als Begründung für ein staatliches Monopol herhalten. Doch die Anzahl der Spieler, die durch Lotto spielsüchtig geworden sind, ist verschwindend gering; das hätte man auch schon 2007 wissen können. Dass Monopole immer träge und unökonomisch sind, hätte man damals auch schon wissen können. Das Monopol hat nur dazu geführt, dass wir in Deutschland einen gänzlich unregulierten Markt haben, dass der Online-Schwarzmarkt blüht, dass die Lottoeinnahmen von Jahr zu Jahr zurückgehen, dass die Werbewirtschaft Verluste eingefahren hat und dass der Breitensport der große Verlierer in Deutschland geworden ist.
Der Glücksspielstaatsvertrag hat sich sowohl sozialpolitisch wie auch wirtschafts- und sportpolitisch als einziger großer Flop für Deutschland herausgestellt.
Online-Angebote wurden verboten, obwohl man bereits damals wusste, dass Internetverbote fast gänzlich unwirksam sind. Der sogenannte unregulierte Markt wächst weiter, ein Bereich, der von privaten Anbietern überwiegend mit Lizenzen im Ausland betrieben wird und heute rund 1,5 Milliarden € beziehungsweise circa 25 % der Bruttospielerträge ausmacht.
Online-Angebote, die millionenfach genutzt werden, zu verbieten, ist realitätsfern; man muss sie lizensieren und kann sie damit kontrollieren. Ohne Online-Angebote ist der heutige Glücksspielmarkt nicht mehr zeitgemäß. Das Marktpotenzial beispielsweise im Bereich des Online-Pokers liegt bei circa 7,8 Milliarden €; die Attraktion des OnlinePokers ist ungebrochen.
England und Italien zeigen uns, dass im Glücksspielmarkt heute ganz andere Standards gelten als in Deutschland. In England existiert seit Jahren ein liberalisierter, aber kontrollierter Markt, der sowohl den Belangen der Spielsuchtprävention als auch dem Jugendschutz und der Betrugsvorbeugung gerecht wird.
Bis zu eine 1 Milliarde € Steuermehreinnahmen entgehen der Bundesrepublik, sollte das Monopol beibehalten werden. Gerade die Sozialdemokraten müssten doch jetzt bei solchen Summen leuchtende Augen bekommen.
Die Werbewirtschaft musste ebenfalls starke Einbrüche verzeichnen. Das Werbeverbot, das von Gesellschaften des Deutschen Lotto- und TotoBlocks durch die besondere Herausstellung und Bewerbung des Jackpots, der durch verbotswidrige Bedienung Minderjähriger mit Rubbellosen und so weiter umgangen worden ist, muss aufgehoben werden.
Nun kommt natürlich sofort, gerade hier von meiner linken Seite, der Vorwurf, die FDP habe ja nur das Dollarzeichen im Auge, der Spielerschutz, für den das Monopol ja ursprünglich einmal gedacht gewesen ist, sei den Liberalen nicht so wichtig.
Das Gegenteil ist der Fall, Herr Harms. Da empfehle ich Ihnen die Studie des TÜV Rheinland „Was kann das Internet in der Praxis“, erstellt von Dr. Oliver Weissmann. Die Studie kommt unter anderem zu dem Schluss, dass technisch gesehen ein sicheres Online-Glücksspiel und Online-Wetten möglich sind. Herr Präsident, ich darf mit Ihrer Genehmigung zitieren:
„Die Schutzanforderungen für den Spieler lassen sich umsetzen. Wesentlich weiter jedenfalls, als es derzeit im Offline-Umfeld Praxis ist.“
Das Gutachten sagt, dass der Jugendschutz auch bei Online-Wetten oder Glücksspielen sichergestellt werden kann. Ich zitiere weiter:
„Grundsätzlich wäre es, wie bereits beschrieben, auch möglich, Jugendliche weitgehend auszuschließen. Auch dies wäre sehr viel effektiver möglich, als es derzeit im OfflineBereich möglich ist.“
„In einem Online-System ist es leicht, Spielfrequenz, Spieleinsatz, Entwicklung des Spieleinsatzes und der Spielfrequenz sowie die Spielzeiten zu überwachen und gegebenenfalls bei bestimmten Mustern eine Alarmierung oder eine Sperrung eines Spielers auszulösen. … Hier sind jedenfalls die gleichen Möglichkeiten gegeben wie beim Offline-Spiel. Die Erkennungsmöglichkeiten gehen jedoch weit darüber hinaus.“
Wie beispielsweise eine überwachte Anmeldung für Online-Spieler aussehen kann, hat der TÜV Rheinland in seinem Gutachten dargestellt. Ich empfehle Ihnen einmal die Lektüre.
Meine Damen und Herren, wer allen Ernstes davon ausgeht, in einer globalisierten Welt könne ein staatliches Monopol den Spieltrieb verhindern, der hat die Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte verschlafen.
Wer das glaubt, dem kann ich nur sagen: Guten Morgen, wachen Sie endlich auf. Kommen Sie endlich in der Realität in Deutschland an.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Europäische Gerichtshof hat zwei wesentliche Feststellungen getroffen: Erstens. Die deutsche Regelung des Glücksspielmonopols ist völlig widersprüchlich. Zweitens. Die Spielsucht wird in Deutschland nicht effektiv bekämpft. Die Spatzen hatten es bereits seit Monaten von den Dächern gepfiffen, dass der Glücksspielstaatsvertrag nicht rechtens ist. Weil meine Fraktion dieses Pfeifen beizeiten gehört hat, haben wir dem Glücksspielstaatsvertrag damals nicht zugestimmt.
Es war absehbar, dass es nicht schlüssig ist, wenn die Nichtzulassung privater Anbieter mit dem Argument begründet wird, es sollen übermäßige Spielanreize verhindert werden, aber gleichzeitig das staatliche Lotto intensive Werbekampagnen durchführt, um die Menschen zu verstärkten Spieleinsätzen anzustacheln. Das ist erwähnt worden. Es ist aberwitzig, wenn es für Lotto, welches ein geringes Suchtpotenzial hat, hohe Auflagen gibt, während gleichzeitig in Städten und Gemeinden unkontrolliert Spielhallen wie Pilze aus dem Boden schießen, weil das Automatenspiel trotz des unumstritten hohen Suchtpotenzials kaum Maßnahmen zum Spielerschutz kennt.
Jetzt zwingt uns das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum schnellen Handeln, denn der Staatsvertrag wurde ohne Übergangsregelung einkassiert. Theoretisch könnten ab sofort ausländische Lottoanbieter auf den deutschen Markt strömen. Aus Sicht meiner Fraktion muss eine zukünftige Regelung drei Bedingungen erfüllen: Erstens. Sie muss in sich schlüssig sein. Zweitens. Sie muss zu einer spürbaren Verbesserung des Jugend- und Verbraucherschutzes führen. Drittens. Sie muss sicherstellen, dass die Einnahmen aus Abgaben und Steuern nicht am Staat vorbei in den Taschen ausländischer und illegaler Kraken landen.
Meine Damen und Herren, wer glaubt, durch ein konsequentes Festhalten oder gar durch eine Verschärfung des staatlichen Glücksspielmonopols würden diese Ziele erreicht, der irrt.
Die Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass der Umsatz der privaten Sportwettenanbieter und Online-Casinos trotz des Monopols massiv gewachsen ist. Der deutsche Markt für Sportwetten wird auf circa 7,8 Milliarden € geschätzt. 7,3 Milliarden € davon gehen heute über das Internet an ausländische Anbieter; Anbieter, die weder Abgaben noch Steuern zahlen, geschweige denn sich um Jugendschutz kümmern.
Deshalb müssen wir schlicht zur Kenntnis nehmen: Das staatliche Sportwettenmonopol verpufft in seiner jetzigen Form in Zeiten des Internets. Wir müssen uns Gedanken darüber machen, wie wir die privaten Anbieter über ein Konzessionsverfahren
wieder nach Deutschland holen, damit sie hier Steuern und Abgaben zahlen und endlich den Bestimmungen des Jugend- und Verbraucherschutzes unterworfen werden.
Dazu ist der Vorschlag von CDU und FDP durchaus interessant. Er orientiert sich am dänischen Modell. Er beinhaltet eine Teilöffnung des Marktes für private Wettanbieter und ist mit strengen Auflagen verbunden, was allerdings zwingend ist. Er ist verbunden mit einer kontrollierten Vergabe von Konzessionen und mit der Beibehaltung von Lotto in staatlicher Hand bei Öffnung des Internetspiels.
Das Lotto-Staatsmonopol müsste demzufolge nicht länger mit der Suchtbekämpfung, sondern mit der erhöhten Manipulationsgefahr begründet werden. Meine Damen und Herren, wir müssen sehr genau abwägen, denn es geht darum, Suchtprävention, die Realität der neuen Medien und die Einnahmeseite des Staates in Einklang zu bringen. Wir dürfen in diesem Abwägungsprozess auch negative Erfahrungen anderer europäischer Länder, die private Wettanbieter haben und damit Erfahrungen gemacht haben, nicht ausblenden. Kollege Arp, deshalb fiel es mir etwas schwer, bei Ihrem Beitrag zu klatschen. Man muss schon kritisch gucken. Sehen wir nach Großbritannien mit einem freien Wettmarkt, dann sehen wir, dass es dort vier- bis fünfmal so viele Spielsüchtige wie in Deutschland gibt. Das muss man zur Kenntnis nehmen. Gerade bei Jugendlichen sind die Sportwetten sehr beliebt. Spielsucht kann persönliche Karrieren und persönliche Lebensentwürfe völlig zerstören. Wenn wir das zur Kenntnis nehmen, dann dürfen wir diese Punkte nicht einfach zur Seite legen. Diese Aspekte müssen ein Schwerpunkt der Beratung sein.
Es gibt einen Punkt, den wir kritischer sehen als CDU und FDP. Das ist die Frage, ob SchleswigHolstein allein die Performance machen soll. Ich sage Ihnen: Wir wollen nicht, dass Schleswig-Holstein zum Las Vegas des Nordens wird. Zockerparadies? - Nein danke. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, gemeinsam mit den anderen Bundesländern nach Lösungen zu suchen. Noch scheint dies sehr weit weg zu sein. Ich vertraue hier Ihrer Argumentation und Ihrer Vernetzungskunst. Sollte