Ob andere Länder folgen werden, ist fraglich. Es ist unwahrscheinlich. Wenn dies Wirklichkeit werden sollte, werden angesichts stets steigender Nachfrage die Regale in den Geschäften weiter voller Bioprodukte stehen. Sie kommen dann in vielen Fällen allerdings nicht mehr aus Schleswig-Holstein.
Viele Betriebe werden bei Einstellung der Beibehaltungsförderung aufgeben müssen. Das gebietet leider deren wirtschaftliche Lage, die die Mehrkosten für den Ökolandbau ohne dauerhafte Förderung des Landes nicht abbilden kann.
Hinweisen möchte ich auf eine Forschungsarbeit des Johann-Heinrich-von-Thünen-Instituts über die Wirtschaftlichkeit der ökologischen Landwirtschaft, in der darauf hingewiesen wird, dass die Gewinne der Ökobetriebe ohne Umstellungs- und Beibehaltungsförderung um 15 bis 20 % unter den Gewinnen der konventionellen Betriebe liegen.
des für den Ökolandbau in einer volkswirtschaftlichen Rechnung einsparen kann, haben die Verbände des Ökolandbaus eindrucksvoll widerlegt. Allein die durch das Wirtschaften im Ökolandbau entstehenden Steuererträge überschreiten die in Zukunft wegfallenden Landesmittel klar. Im Ergebnis wird das Land kein Geld sparen, aber die großen und unbestreitbaren Leistungen des Ökolandbaus für Natur und Umwelt sowie den wirtschaftlichen Erfolg der Betriebe im Land in der Erzeugung und in der Vermarktung von Ökoprodukten verlieren.
Erstaunlich für mich war die durch öffentliche Kritik und durch den Willen der Regierungsfraktionen erfolgte Kehrtwende bei der bereits angekündigten Gebietskulisse für die Umstellung auf den Ökolandbau. Nun kann in diesem Jahr doch auf allen Flächen in Schleswig-Holstein - und nicht nur dort, wo das Grundwasser durch Nährstoffeinträge gefährdet ist - die Umstellung gefördert werden. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel kann das Landwirtschaftsministerium über die Nachschiebeliste aufbringen. Das zeigt mir ganz klar: Wir brauchen den politischen Willen zur Zukunft des Ökolandbaus und seiner dauerhaften Förderung für seine besonderen Leistungen. Wenn sich das Parlament hierfür ausspricht, wird es auch eine Finanzierungsmöglichkeit finden.
So sind die im vorliegenden Antrag der Grünen enthaltenen Umschichtungsvorschläge sicherlich hilfreich für die Details der Haushaltsverhandlungen. Sie reißen aber auch - natürlich - an anderer Stelle ein Haushaltsloch auf.
Ich spreche mich für meine Fraktion klar für die Überschrift des vorliegenden Antrags aus. Der finanzielle Weg zur dauerhaften Förderung des Ökolandbaus sollte aber in den Haushaltsverhandlungen intensiv diskutiert werden.
Ergänzend zu dem, was ich gesagt habe, hat der Verfasser dieser Rede, für den ich hier vortrage, nämlich der erkrankte Sprecher Lothar Hay, dem ich von dieser Stelle aus gute Besserung wünsche,
noch etwas dazugeschrieben. Er hat geschrieben: „Und täglich grüßt das Murmeltier!“ Im Zusammenhang mit der Rede meines Vorredners kann ich sagen: Nun wollen wir einmal Worten die Taten folgen lassen und wollen einmal schauen, was die Regierungsfraktionen von ihrem Petitum „Wir sind
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Standpunkt der FDP zur Förderung des ökologischen Landbaus ist Folgender:
Zweitens. Will eine Landwirtin oder ein Landwirt die Bewirtschaftungsart von der konventionellen auf die ökologische umstellen, so soll sie oder er für einen Übergangszeitraum für Einkommensverluste entschädigt werden.
Der Regierungsentwurf des Haushaltsplans 2010/11 sieht vor, die Umstellungsförderung nur noch für grundwassergefährdete Regionen, also im Wesentlichen für die Geest, bereitzustellen und nicht für die Bereiche mit schwereren Böden im Westen und Osten des Landes. Das hat einen nachvollziehbaren Grund: Dort, wo die mögliche Gefahr einer Grundwasserverunreinigung besteht oder besonders hoch ist, soll diese Gefahr verhindert oder eingeschränkt werden. Das hätte aber bedeutet, dass in den anderen Bereichen des Landes - die mit den bindigen Böden - die Einkommensausfälle nicht ausgeglichen würden und damit in diesen Regionen eine Umstellung der Bewirtschaftung aufgrund zu geringer Erlöse kaum möglich wäre.
Wir von der FDP - und mit uns die Fraktion der CDU - sind aber der Meinung, dass eine Umstellung auf ökologische Bewirtschaftungsweise überall im Land möglich sein sollte. Denn diese Art der Bewirtschaftung beinhaltet nicht nur den Aspekt des Grundwasserschutzes, sondern auch zum Beispiel die Art der Düngung, den Ausschluss der Anwendung von Herbiziden und Fungiziden und bestimmte Fruchtfolgen. Wir sind deshalb froh, dass es unserer Ministerin gelungen ist, durch Umschichtungen im Einzelplan 13 die volle Umstellungsförderung im gesamten Land sicherzustellen.
Es ist und bleibt damit die freie Entscheidung der Bäuerin oder des Bauern, welche Bewirtschaftungsweise er auf seinem Hof betreibt.
Ein Ausgleich der Einkommensausfälle ist deshalb nötig, weil in den ersten Jahren der Umstellung nur geringere Erlöse für die erzeugten Produkte möglich sind. Ab dem sechsten Jahr nach der Umstellung werden die Produkte aber voll als ökologisch hergestellt anerkannt und können somit auch zu höheren Preisen verkauft werden. Der Aufwand im ökologischen Landbau ist eben höher und muss sich natürlich auch dementsprechend im Preis widerspiegeln.
Die Förderung durch die EU-Beihilfen bleibt selbstverständlich während der gesamten Zeit erhalten - ich meine jetzt die normalen EU-Beihilfen -, und auch nach der Umstellung läuft diese, wie auch bei der konventionellen Landwirtschaft, weiter.
Meine Damen und Herren, zusätzlich zur Umstellungsförderung ist bisher auch noch die Beibehaltungsförderung gezahlt worden, sozusagen on top. Wir sind der Auffassung, dass diese nicht mehr zu rechtfertigen ist; denn diese bedeutet eine Besserstellung und eine Ungleichbehandlung im Vergleich zur konventionellen Anbauweise.
Die Produktion von ökologisch erzeugten Produkten hat in den vergangenen Jahren einen starken Anstieg erfahren. Von den Verbraucherinnen und Verbrauchern werden diese Produkte verstärkt nachgefragt. Wir erkennen dies an der Produktpalette in den Lebensmittelgeschäften, die auf diese Produkte nicht verzichten können. Auch die Discounter haben diesen Trend erkannt und bieten Ökoprodukte an. Wir können also durchaus von einem Boom in diesem Bereich sprechen.
Meine Damen und Herren, warum aber diese Produktionsweise trotzdem ständig subventioniert werden soll, erklärt sich uns nicht und ist auch nicht aus ordnungspolitischen Gründen zu rechtfertigen.
Wir erfüllen hiermit diese Forderung und stellen sicher, dass unterschiedliche Bewirtschaftungsarten gleich gefördert werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun werden die Befürworter der Beibehaltungsförderung argumentieren, dass es sich um eine Kofinanzierung handele und das Land nur 18 % der Mittel aufbringen müsse, 82 % kämen aus der EU und vom Bund.
Diesen Satz noch: Das ist so sicherlich richtig. Vorhin hat mein Kollege aber bereits mitgeteilt, dass die EU-Mittel im Land verbleiben. Darüber hinaus muss ich sagen: Es mag zwar so sein, dass dies nur 18 % sind, aber die in unserer Verfassung festgeschriebene Schuldenbremse zwingt uns, alle Ausgaben zu überprüfen und Ungerechtigkeiten zu beseitigen.
Herr Kollege Hildebrand, sind Sie mit mir der Meinung, dass ein wesentlicher Satz eines Koalitionsvertrags nicht darin besteht, dass man schreibt, man wolle an der Umstellungsförderung festhalten? Wichtiger ist vielmehr ein Satz, der nicht im Koalitionsvertrag steht, nämlich dass man die Beibehaltungsprämie kürzen beziehungsweise abschaffen wird. Das ist aus meiner Sicht der wesentliche Satz, der aber leider nicht im Koalitionsvertrag steht.
Auch der Hinweis auf die Förderung in anderen Bundesländern hilft uns nicht weiter. Wir müssen bei uns in Schleswig-Holstein die Schuldenbremse einhalten. Im Gegensatz zum Kollegen Buder bin ich sicher, dass auch die anderen Bundesländer dem
Meine Damen und Herren, gerade wir von der FDP sind nicht für die desolate Haushaltslage in unserem Land verantwortlich, stehen und sehen uns aber in der Verantwortung, wieder geordnete Verhältnisse herzustellen.
Ich bin fest davon überzeugt, dass der Ökolandbau auch in der Zukunft in Schleswig-Holstein seinen Marktanteil ausbauen wird, auch ohne eine Beibehaltungsprämie.
Zusammenfassend kann ich feststellen, dass Teile des Antrages der Grünen schon längst erfüllt, andere Teile aber nicht gerechtfertigt sind. Wir werden deshalb den Antrag ablehnen.