Protocol of the Session on October 6, 2010

Wir haben an dieser Stelle die Verpflichtung, extrem sensibel mit diesem Mittel umzugehen. Eine Minimalforderung ist, dass sich die Haftbedingungen deutlich von denen des Strafvollzugs unterscheiden. Wenn wir darüber reden, was mit Rendsburg passiert - darüber haben wir gerade etwas im Ansatz gehört -, dann müssen wir uns auch die Frage stellen, was mit den Häftlingen passiert, die weiter in Haft sein sollen. Kommen sie in größere Vollzugsanstalten, in richtige Justizvollzugsanstalten oder wird tatsächlich eine Kooperation gelingen? Das alles wird in den nächsten Jahren zu beobachten sein, und da werden wir ganz genau hinsehen. Dieser Punkt ist uns sehr wichtig.

Meine Fraktion hat sich auf einen Punktekatalog verständigt, der in der bundesdeutschen Debatte nur der Anfang einer wirklich intensiven Auseinandersetzung mit diesem Mittel sein darf. In diesem Punktekatalog, der Ihnen sozusagen als Antrag vorliegt, fordern wir, dass Abschiebehaft für Minderjährige und andere schutzbedürftige Menschen nicht in Frage kommen darf. Wir hatten und haben Minderjährige in unserer Abschiebehaftanstalt in Rendsburg. Da geht es um junge Menschen, die gemessen an der Härte des Erlebten durchaus Erfahrungswerte haben, die selbst erwachsene Menschen nicht machen sollten. Es darf nicht sein, dass wir hier einen weiteren Angriff auf die Seelen so junger Menschen zulassen. Minderjährige gehören nicht in Abschiebehaft, sondern, wenn überhaupt, in ein anständiges Clearingverfahren.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, der LINKEN und SSW)

Auch die Inhaftnahme von Frauen in Eisenhüttenstadt lehnen wir ab. Eisenhüttenstadt liegt auf der anderen Seite der Bundesrepublik, ziemlich weit

weg. Für diese Frauen bedeutet eine Inhaftierung de facto eine Familientrennung und eine Trennung von dem gewohnten sozialen Umfeld. Damit ist eine weitere psychische Belastung verbunden. Für ein Land, das die Haft als sein höchstes Strafmittel anerkennt, ist die Abschiebehaft unverhältnismäßig.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie darf nur absolute Ultima Ratio sein. Nach meinen Schilderungen - auch nach den Schilderungen des Kollegen Jezewski - dürfte klar sein, dass diese Praxis jeden noch einmal in seinem Herzen bewegen sollte. Die Haft als höchstes Strafmittel für eine Situation, in der diese Menschen stecken, anzuwenden, ist eigentlich nicht erträglich. Es gibt zur Abschiebehaft wirksame Gegenmodelle, zum Beispiel Meldepflichten und Kautionen. Diese Instrumente sind bereits angesprochen worden. Im Prinzip müsste man jetzt prüfen, ob diese eine Alternative zu dem bisherigen schmerzhaften Mittel der Haft darstellen.

Für meine Fraktion ist diese Überlegung noch nicht abgeschlossen. Für Menschen, die besonders schutzbedürftig sind, und vor allem für Minderjährige sehen wir sofortigen Handlungsbedarf. Wir sollten nun die Anträge der SPD, der LINKEN und auch unseren im Ausschuss behandeln, um darüber zu diskutieren, was wir für diese Menschen tun können. Ich beantrage für diese drei Anträge Ausschussüberweisung. Dem Berichtsantrag stimmen wir selbstverständlich zu; es ist immer gut zu wissen, wie die Lage derzeit ist.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, der LINKEN und SSW)

Für die CDU-Fraktion erteile ich der Frau Abgeordneten Astrid Damerow das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Uns allen ist bewusst, das Abschiebehaft für die Betroffenen äußerst schwierig ist. Diese Menschen haben häufig schwere Schicksale und Lebensläufe. Davor verschließt niemand die Augen, auch wir von der CDU-Fraktion nicht. Deshalb weise ich noch einmal darauf hin, dass die Abschiebehaft das letzte Mittel zur Durchsetzung von Ausreiseverpflichtung ist.

Es gibt in Deutschland ein verbindliches Aufenthaltsrecht mit gesetzlichen Ausreisepflichten. Daran müssen sich alle halten. Der überwiegende Teil

der Ausreisepflichtigen tut dies im Übrigen auch. Von 200 Zurück- oder Abschiebungen 2009 sind 116 Menschen ohne Abschiebehaft ausgereist. Doch wenn jemand versucht, sich dieser Ausreisepflicht zu entziehen, müssen wir auch die Möglichkeit zur Durchsetzung unserer Gesetze haben. Noch einmal: Abschiebehaft ist das letzte Mittel.

(Beifall bei CDU und FDP)

Die Fraktion DIE LINKE und die SPD-Fraktion begrüßen in ihren Anträgen die geplante Schließung der Haftanstalt Rendsburg. Sie fordern außerdem eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Abschiebehaft. Doch sie verlieren kein Wort darüber, wie das Aufenthaltsgesetz dann in Zukunft, zum Beispiel bei Verweigerung der Ausreise, durchgesetzt werden soll.

(Beifall bei CDU und FDP)

Ein Gesetz, das keine Mittel zur Durchsetzung hat, ist ausgehöhlt und eigentlich bedeutungslos. In letzter Konsequenz würde das heißen: Es kommt entweder zu sofortigen Abschiebungen, oder Abschiebungen finden nicht mehr statt, wenn der Betroffene das nicht möchte.

(Beifall bei der LINKEN)

- Sie applaudieren. Das heißt also, wenn ich Sie richtig verstehe, dass in Zukunft jeder, der die Ausreise verweigert, bleiben kann,

(Zuruf: Ja!)

dass auch jeder, der illegal einreist, bleiben kann. Das heißt also, dass eine Schlepperbande, die auf der A 7 aufgegriffen wird, auch hierbleiben darf, weil das vollkommen in Ordnung ist.

(Zurufe)

Auch diese Herrschaften verhalten sich richtig.

(Dr. Christian von Boetticher [CDU]: Früher durfte keiner raus, jetzt bleiben alle drin!)

Ich danke Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, dass Sie das hier so deutlich machen, denn wenn das Ihr Ziel ist, sollten Sie das den Bürgern vielleicht auch ganz deutlich sagen.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Frau Damerow, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Dolgner zu?

(Luise Amtsberg)

- An dieser Stelle nicht, nein.

Wir meinen, das bestehende Aufenthaltsgesetz muss auch durchgesetzt werden können. Dazu gehört als letztes Mittel die Abschiebehaft.

Ebenso kritisch - vor allem am Antrag der Fraktion DIE LINKE - ist, dass aus der sogenannten EURückführungsrichtlinie nach Art der Rosinenpickerei nur das herausgesucht wird, was gerade gefällt. Wenn zum Beispiel in dem Antrag der LINKEN die Forderung steht, dass nur Artikel 7 Abs. 1 der Richtlinie umgesetzt werden soll - also die 30-Tage-Frist zur freiwilligen Ausreise -, dann fällt dabei unter den Tisch, dass vier Absätze weiter unten in dieser Richtlinie auch die fristlose Abschiebung samt Abschiebehaft zugelassen ist.

Die Abschiebehaft ist auch ausdrücklich und umfassend in den Artikeln 15 und 16 dieser von Ihnen so gelobten Rückführungsrichtlinie dargestellt. Es scheint, als wollten Sie das einfach weglassen.

Überhaupt nicht nachvollziehbar wird es, wenn die Linken und die Grünen es in ihren Anträgen so darstellen, als würde die Rückführungsrichtlinie die Mitgliedstaaten nun zu kostenloser Rechtsberatung, Prozessvertretung oder kostenlosen Rechtsmitteln verpflichten - ohne jede Rücksicht darauf, ob ein Rechtsmittel auch Aussicht auf Erfolg hat. Wenn Sie Artikel 13 Abs. 4 der Richtlinie genau gelesen hätten, dann hätten Sie dabei entdeckt, dass es einen Verweis auf eine Richtlinie der EU aus dem Jahr 2005 gibt, in der ein Rechtsmittel bei beschränkten Erfolgsaussichten keinesfalls kostenlos sein muss. Ich finde das auch sehr sinnvoll, denn es ist nicht einzusehen, warum in einem Rechtsstaat wie Deutschland vor Gericht die Menschen in Abschiebehaft bessergestellt sein sollen als die Menschen in unserem Land, die ebenfalls Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben. Auch das sollten Sie dann unseren Bürgern erklären.

Ignoriert werden auch die geltenden Richtlinien Schleswig-Holsteins für den Vollzug der Abschiebehaft, die die Landesregierung ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage von Ihnen, Herr Jezewski, sogar beigelegt hat. Sie finden dort fast alles, was Sie politisch in Ihren Anträgen fordern, bereits seit dem Jahr 2002 geregelt.

(Zuruf des Abgeordneten Heinz-Werner Je- zewski [DIE LINKE])

- Ja, dann tun Sie es doch!

Eine wichtige Aufgabe bleibt natürlich, darauf zu achten, dass diese Richtlinien eingehalten werden. Im Jahresbericht 2009 des Landesbeirats der Abschiebehaftanstalt Rendsburg werden Defizite benannt, die wir beheben müssen. Wir möchten unter anderem zum Beispiel wissen, welche Möglichkeiten es gibt, um den Schutz von Schwangeren, Eltern mit Kindern, Kranken, Menschen mit Behinderung und Minderjährigen noch besser gewährleisten zu können. Ebenso müssen wir auch wissen, wie es weitergeht, wenn in Rendsburg die Abschiebehaftanstalt geschlossen wird. Deshalb haben wir im Übrigen in der letzten Plenartagung unseren Berichtsantrag an die Landesregierung beschlossen.

Auf Grundlage dieses Berichts werden wir dann im Innen- und Rechtsausschuss diskutieren müssen. Wie bereits von mir dargelegt, werden wir die Anträge der SPD und der LINKEN ablehnen. Wir werden dem Antrag der Grünen zur Ausschussüberweisung zustimmen, da wir hier in diesem Antrag einige Parallelen zu unserem Berichtsantrag der letzten Plenartagung sehen. Wir werden im Ausschuss weiter diskutieren.

(Beifall bei CDU und FDP)

Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Serpil Midyatli das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer hätte gedacht, dass wir uns binnen weniger Jahre nach Einrichtung der Abschiebehaftanstalt fast alle darin einig sind, diese wieder zu schließen? Im Gespräch mit dem Leiter der Einrichtung haben wir erfahren, dass über 85 % der Personen, die in Rendsburg festgehalten werden, nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden, was Zweck der Einrichtung war. Sie werden nur innerhalb Europas hin und hergeschoben.

So gibt es zum Beispiel den Fall eines Mannes, der als Flüchtling in Schweden lebte und dauerhaft in seine Heimat zurückkehren wollte. Da der Flug von Frankfurt aus viel billiger war als von Schweden, reiste er illegal nach Deutschland ein, um von hier aus weiterzufliegen. An der Grenze wurde er festgenommen und nach Rendsburg gebracht, wo er auf seine Rückführung nach Schweden warten musste. Die Klärung der Formalitäten mit den schwedischen Behörden dauerte ihre Zeit. Seine Ersparnisse, die er in seiner Heimat zum Aufbau einer wirtschaftlichen Existenz einsetzen wollte, wurden für

die Zahlung von Haftkostenbeiträgen herangezogen. Als sie aufgebraucht waren, zahlte der deutsche Staat. Die Ursache hierfür - die Stichworte sind schon genannt worden - sind Dublin II und Drittstaatenregelung. Der Aufwand und die Kosten stehen somit in keinem Verhältnis.

Die Abschiebehaftanstalt in Rendsburg verursacht dem Land jedes Jahr erhebliche Kosten für Personal, Unterhaltung der Liegenschaften und Unterbringung und Versorgung der Gefangenen. Hier könnten relativ kurzfristig erhebliche Mittel eingespart werden, wenn wir mit diesem Irrsinn aufhören.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Ich möchte hier nur eine Zahl nennen: Allein schon die Kosten des privaten Sicherheitsdienstes belaufen sich auf 500.000 € Jahr für Jahr. Dazu können Sie die Kosten für die Unterbringung der Häftlinge und so weiter hochrechnen. In diesem Zusammenhang lohnt es sich wieder einmal, zu unseren europäischen Nachbarn zu schauen, wie sie die Richtlinie 2008/115/EG umsetzen. Unsere Nachbarn haben sich im Vergleich zu uns relativ kostenneutrale Lösungen einfallen lassen. Speziell bei den Franzosen und Italienern lohnt eine genauere Betrachtung. Wir bitten den Justizminister Schmalfuß, uns in der nächsten Ausschusssitzung einen Bericht über diese Vorgehensweise zu erstatten. Wir werden feststellen, dass wir wieder einmal päpstlicher als der Papst sind.

Was den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angeht, kann meine Fraktion diesen zwar unterstützen, aber erlauben Sie mir doch bitte die Feststellung, dass bis auf wenige einzelne Punkte dies bereits gängige Praxis in Schleswig-Holstein ist und dass für die SPD eine klare Aussage zur Schließung der Abschiebehaftanstalt in Rendsburg darüber hinaus auch zur generellen Abschaffung des Instruments der Abschiebehaft fehlt.

(Beifall bei der LINKEN und der Abgeord- neten Birgit Herdejürgen [SPD])

Das verwundert mich, zumal wir im Rechenschaftsbericht der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom Mai dieses Jahres unter der Überschrift „Das bürgerliche Trauerspiel Schleswig-Holstein“ auf Seite 18 Folgendes lesen konnten, was ich hier mit Genehmigung der Präsidentin zitieren möchte:

„Ein weiterer Baustein grüner Menschenrechtspolitik ist die Abschaffung der Abschiebehaftanstalt in Rendsburg, zumindest

die Abschiebehaft für Minderjährige muss abgeschafft werden. Die Zahlen zeigen es deutlich: Lediglich 18 % der Inhaftierten wurden in ihr Herkunftsland abgeschoben. Die anderen müssen aus verschiedenen Gründen wieder freigelassen werden oder werden innerhalb Europas hin und her verfrachtet.“