Protocol of the Session on September 9, 2010

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, tue ich nicht.

Ich habe allerdings auch zur Kenntnis genommen, dass die Kieler Grünen eine Öffnung nicht nur in Schilksee, sondern in ganz Kiel befürworten, damit die Kreuzfahrer auch am Sonntag einkaufen können.

(Beifall des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

Hier im Landtag hat Frau Heinold noch im letzten Jahr -

(Zuruf der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

(Dr. Andreas Tietze)

- Ich hätte diese Passage nicht vorgetragen, wenn nicht der Kollege Matthiessen vorhin so in der Vergangenheit herumgestochert hätte. Frau Heinold, auch Sie haben noch im letzten Jahr eine erweiterte Sonntagsöffnung für Kiel gefordert. Wir haben übrigens im Sinne des Sonntagsschutzes Ihre damalige Forderung abgelehnt.

(Beifall der Abgeordneten Herlich Marie Todsen-Reese [CDU])

Die Tourismuswirtschaft und der Einzelhandel brauchen die Bäderverordnung mit vernünftigen Regelungen für die Sonn- und Feiertage. Da auch unsere Regelung von den Kirchen vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig angegriffen worden ist, sind wir in einem guten Dialog mit den Kirchen, um auszuloten, ob eine einvernehmliche Lösung möglich ist. Die Kirchen streben, wofür ich sehr dankbar bin, ebenfalls eine einvernehmliche Lösung im Gespräch an und lassen daher ihre Klage ruhen. Wir haben mit den Kirchen besprochen, dass wir von den Kirchen einen Katalog von Punkten bekommen, die sie verändert haben möchten, und wollen diese Punkte auch sehr gern in den Ausschüssen beraten. Wir sollten hier keine Schnellschüsse machen. Wir sollten das Ergebnis dieser Gespräche in Ruhe abwarten.

(Beifall des Abgeordneten Karsten Jasper [CDU])

Ich werde Ihnen gerne über den weiteren Sachstand berichten.

(Beifall bei CDU und FDP)

Das Wort für die CDU-Landtagsfraktion erteile ich dem Kollegen Johannes Callsen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald zu den Sonntagsöffnungszeiten ist angesprochen worden. Wir haben das Ziel, dieses Urteil aus schleswig-holsteinischer Perspektive konstruktiv und abwägend zu begleiten und uns damit auseinanderzusetzen, und haben deshalb als Koalitionsfraktionen von CDU und FDP die Landesregierung um einen Bericht über die möglichen Auswirkungen des Urteils gebeten. Ich danke Wirtschaftsminister de Jager, dass er dieser Bitte hier so ausführlich nachgekommen ist und die Unterschiede zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein deutlich gemacht hat.

(Beifall des Abgeordneten Hans-Jörn Arp [CDU])

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Schutz des Sonntags als Ruhe- und Familientag hat für die CDU - das haben wir immer betont - eine hohe Bedeutung. Es ist wichtig und richtig, dass dieser Tag eben kein regulärer Arbeitstag ist, sondern ein Tag der Ruhe, der Besinnung und der Familie. Das Gleiche gilt natürlich für die Feiertage. Genau diese Aspekte haben wir auch in der Vergangenheit immer bei der Festlegung von Sonntagsöffnungszeiten berücksichtigt.

Dennoch darf man die Wirklichkeit in SchleswigHolstein nicht außer Acht lassen. Die Wirklichkeit ist, dass wir ein Tourismusland sind. Ein erheblicher Teil der Wertschöpfung unseres Landes wird in diesem Sektor erzielt. Für viele Einzelhändler in den touristisch geprägten Regionen ist die Möglichkeit, am Sonntag zu öffnen, wichtig. Gleichzeitig und das ist der Hauptgrund für die Bäderregelung muss dem Versorgungsbedürfnis der anreisenden Touristen entsprochen werden. Unterm Strich: Schleswig-Holstein kann nicht auf die Bäderregelung verzichten.

(Vereinzelter Beifall bei CDU und FDP)

Nach Abwägung der angesprochenen Punkte bin ich überzeugt, dass wir im Grundsatz eine sehr ausgewogene Regelung haben. Der Minister hat darauf hingewiesen: Wir haben damals in den Ausschüssen mit den Betroffenen viele Gespräche geführt. Diese Regelung berücksichtigt viele Besonderheiten unseres Landes, misst aber dem wichtigen Schutz des Sonntags einen hohen Stellenwert bei. Schließlich fand auch die derzeit gültige Regelung eine breite gesellschaftliche Unterstützung.

Daher war es aus meiner Sicht auch völlig unverständlich, warum - es wurde schon angesprochen die geschätzte Kollegin Heinold im vergangenen Jahr mehr Öffnungen an Sonntagen in der Kieler Innenstadt zulassen wollte. Das nämlich hätte Tür und Tor für weitere Begehrlichkeiten vieler anderer Städte geöffnet und dem gefundenen Kompromiss geschadet.

Der Minister hat dankenswerterweise erklärt, dass bereits mit den Kirchen Gespräche über die Frage geführt werden, ob und wo die Bäderregelung nachjustiert werden sollte. Das begrüßen wir. Diese Gespräche begleiten wir gern.

Die Grünen warten diese Gespräche leider nicht ab. Sie sind wie gewohnt ungeduldig und malen ein Bild von Sonntagsöffnung in Schleswig-Holstein,

(Minister Jost de Jager)

das so in dieser Regel-Ausnahme-Dramatik wie Sie, Kollege Tietze, sie dargestellt haben, bei Weitem nicht vorhanden ist. Die Grünen schlagen in ihrem Gesetzentwurf vor, die Sonn- und Feiertage vom 15. Dezember bis 14. März von der Bäderregelung auszunehmen. Nur um den Jahreswechsel herum sollen die Ausnahmen weiter gelten. Zusätzlich streichen Sie die Möglichkeit, die Regelung auf einzeln zu benennende Gemeinden und Gemeindeteile, die von besonders starkem Urlaubstourismus geprägt sind, anzuwenden.

Ich bin sehr skeptisch, ob diese Vorschläge realistisch sind, denn wir müssen sehen, dass auch im Winter Schleswig-Holstein ein attraktives Urlaubsland ist. Viele Skandinavier kommen dann in unser Land, weshalb auch außerhalb der Hochsaison im Sommer ein Versorgungsbedürfnis von Touristen besteht. Dies wird von den Grünen leider völlig außer Acht gelassen.

(Zuruf der Abgeordneten Antje Jansen [DIE LINKE])

Ich finde es des Weiteren problematisch, dass ausgerechnet die Gemeinden und die Gemeindeteile, die besonders vom starken Urlaubstourismus geprägt sind, nach diesem Vorschlag herausfallen sollen. Denn gerade hier, in diesen stark touristisch geprägten Gemeinden, hat man doch im Gesetz schon die Begründung, warum die Regelung erforderlich ist, nämlich weil dort aufgrund der hohen Touristenzahl quasi automatisch schon das angesprochene Versorgungsbedürfnis der Touristen entsteht. Und diesem soll die Bäderregelung entsprechen.

Lassen Sie mich abschließend noch etwas sehr Grundsätzliches zum Gesetzentwurf der Grünen und zur Haltung zum Sonntagsschutz sagen: Auch hier klafft leider eine große Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Man kann nicht - wie die Kollegin Heinold vor wenigen Monaten - eine Ausweitung der Bäderregelung auf die Kieler Innenstadt fordern und damit die Zahl der Ausnahmen massiv vergrößern und sich heute hier mit einem komplett gegensätzlichen Gesetzentwurf zum Hüter des Sonntags aufschwingen.

(Zuruf: Unglaublich!)

So werden die Menschen verschaukelt, und das halte ich nicht für glaubwürdig. Hierüber sollten wir im Wirtschaftsausschuss weiter beraten.

(Beifall bei CDU und FDP)

Meine Damen und Herren, auf der Zuschauertribüne begrüße ich Lehrkräfte der AVS Itzehoe. - Seien Sie uns herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! Sie befinden sich auf einem Betriebsausflug. Sie haben sich ein schönes Ziel ausgesucht.

(Beifall)

Das Wort für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Peter Eichstädt.

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ja, so ist das, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen und vor allem liebe Frau Heinold, die Sie das noch gut in Erinnerung haben: Wenn die Fraktion größer wird, dann steigt die Meinungsvielfalt. Dann ist es schon manchmal nicht ganz einfach, den Überblick zu behalten. Zumindest scheint das für Herrn Tietze zu gelten.

(Zuruf des Abgeordneten Christopher Vogt [FDP])

Denn mein Kollege Callsen, mit dem ich schon viel zum Thema Ladenschluss diskutiert und auch gestaltet habe, hat völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass die Grünen da wirklich einmal eine ganz andere Position hatten. Wir beide haben damals sehr heftig abwehren müssen, dass die Grünen Teile der Innenstädte und Oberzentren in die Bäderregelung aufnehmen wollten - die FDP nebenbei auch, da waren sie sich einig. Das war auch eine interessante Mischung. Wir haben das abgewehrt.

Als zweite Vorbemerkung ein Angebot: Herr Tietze, ich führe mit Ihnen jede Diskussion um die Bäderregelung in jedem Badeort in Schleswig-Holstein, ganz besonders in Westerland auf Sylt, das ist eine schöne Gegend. Ich bin sicher, dass Sie da einen sehr schweren Stand haben werden.

Über die sogenannten Bäderregelung haben wir zuletzt 2005 geredet - nebenbei auch damals, weil Mecklenburg-Vorpommern Vorreiter war. Es ging um die Erweiterung der Öffnungsmöglichkeiten an Sonn- und Feiertagen und in den Abendstunden. Das ist heute kein Thema mehr. Die Meinungen gingen damals schon weit auseinander.

Nun hat sich in der Zwischenzeit ein klarstellendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergeben. Das war das erste zu den Sonntagsöffnungszeiten in Berlin. Dann kam das Greifswalder Oberverwaltungsgerichtsurteil, das wir schon zitiert haben, das

(Johannes Callsen)

die Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern betraf, die in weiten Teilen unserer sehr ähnlich ist. Diese wurde auf Klage der Kirchen gekippt.

Auch bei uns ist eine Klage der beiden großen Kirchen gegen die Bäderregelung erhoben worden. Sie ruht im Moment, weil man versuchen will, einen Konsens zu finden. Es ist vom Minister berichtet worden, dass die Gespräche laufen. Das begrüßen wir außerordentlich. Dieser Konsens, diese Einigung soll die Interessen der Gäste, aber auch die Interessen des Handels berücksichtigen. Das halten wir für vernünftig, auch wenn wir seinerzeit die jetzige Bäderregelung getragen haben, haben wir damals schon die damit verbundenen verfassungsrechtlichen Probleme erkannt.

Die Bäderregelung hat sich in Schleswig-Holstein das will ich ausdrücklich für meine Fraktion betonen - grundsätzlich bewährt. Sie ist für die Wirtschaft und den Handel in den tourismusgeprägten Orten, besonders an Ost- und Nordsee, ein wichtiger Umsatzfaktor. Und sie ist begründet, damit sich Urlauberinnen und Urlauber, die die wichtigsten Tage im Jahr in unserem Land verbringen, auch am Sonntag in wohlbegrenzter Weise mit Artikeln des täglichen Bedarfs versorgen können.

Es ist auch von uns unbestritten - hier stehen wir an der Seite der Kirchen und der Gewerkschaften -, dass der Sonntag auch weiterhin ein Tag der Ruhe und Besinnung sei soll, ein Tag, der sich in seinem Charakter auch als Tag der Familie deutlich von dem Alltag unterscheidet. Deshalb geht es darum, einen ausgewogenen Interessenausgleich zu finden.

Das Greifswalder Urteil - auf die Situation von Mecklenburg-Vorpommern bezogen - hat deutlich gemacht, dass die dortigen Vorschriften gegen das für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen vom Grundgesetz festgelegte Regel-Ausnahme-Verhältnis verstoßen. Die Bäderregelung ermöglichte nämlich dort fast ganzjährig den gewerblichen Verkauf an Sonntagen.

Dieses Urteil kann uns - da bin ich anderer Meinung als der Minister - in Schleswig-Holstein wegen seiner Regelungsnähe zu der Situation in Mecklenburg-Vorpommern nicht unberührt lassen. Es kommt jetzt darauf an, mit den Kirchen und Gewerkschaften, aber auch mit den Einzelhändlern eine ausgewogene Regelung zu finden, die unter Berücksichtigung des Regel-Ausnahme-Grundsatzes den Sonntag als verfassungsmäßig geschützten Tag erhält und in begrenzten Zeitfenstern den Verkauf bestimmter Güter in bestimmten Orten ermöglicht.

Worüber müssen wir dabei nachdenken? Zunächst einmal ist festzustellen, dass sich seit der Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes ohnehin eine andere Situation ergeben hat, da regelmäßig die Ladenöffnungszeiten freigegeben sind. Deshalb geht es also nur noch um die Sonn- und Feiertage.

Zweitens. In der alten Regelung waren auch noch die Wochentage bis in die Abendstunden hinein eingeschlossen. Das schafft einen Spielraum für die neue Gestaltung. Da ist einmal die Liste der Orte. Hier sehe ich durchaus einige Orte, die diese Regelung nebenbei überhaupt nicht in Anspruch nehmen und deshalb auch nicht unbedingt aufgelistet werden müssten.

Wir werden weiter darüber nachdenken, zu welchen Stunden des Sonntags die Geschäfte öffnen dürfen.