Elftens. Bibliotheken müssen in die Lage versetzt werden, ihre Angebote für die Nutzerinnen und Nutzer kostenfrei anzubieten.
All diese Punkte sehen wir in dem Gesetzentwurf, den der SSW hier vorgelegt hat, weitgehend erfüllt. Man merkt diesem Entwurf an, wie viel Fachkenntnis und vor allen Dingen wie viel Arbeit in ihm steckt. Trotzdem mag noch die eine oder andere Frage offenbleiben, die wir in der fachlichen Arbeit in den Ausschüssen dann beantworten werden. Dort werden wir hoffentlich auch die Gelegenheit dazu haben, den Entwurf mit Fachleuten zu diskutieren und vielleicht an der einen oder anderen Stelle noch zu verbessern.
Ich weise noch einmal darauf hin, dass natürlich die Erhebung von Gebühren für Ausweise, dass die Erhebung von Strafgebühren für zu spät zurückgebrachte Bücher und sonstiges durchaus möglich ist. Einzig und allein der Ausleihvorgang des Mediums soll kostenfrei sein. Das halten wir für unbedingt notwendig.
Der Punkt, der für uns bis jetzt noch geklärt werden muss, ist: Das ganze Bibliothekswesens oder ein großer Teil des Bibliothekswesens ist durch den Vorwegabzug im FAG geregelt. Auch da müssen wir natürlich klären, wie das in Zukunft weitergehen soll, vor allen Dingen unter der von uns sehr
Die Fraktion DIE LINKE ist davon überzeugt, dass dieser Entwurf zu einem Gesetz über das Bibliothekswesen in Schleswig-Holstein führen wird, mit dem sowohl die betroffenen Bibliothekarinnen und Bibliothekare als auch die Nutzerinnen und Nutzer und die Betreiber der Bibliotheken sehr zufrieden sein dürften. Wir als verantwortliche Politiker könnten dann zufrieden sein, einmal etwas zustande gebracht zu haben, was Hand und Fuß hat und was die Menschen im Land von uns erwartet haben.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden ja im Ausschuss die Gelegenheit haben, uns über die Detailfragen auszutauschen. Daher einfach nur ein herzliches Dankeschön an alle Vorrednerrinnen und Vorredner. Ich finde, es war eine sehr konstruktive Debatte. Darüber habe ich mich natürlich gefreut. Nicht zuletzt habe ich mich auch darüber gefreut, dass sowohl der Kollege Wengler als auch die Kollegin Funke diesen Gesetzentwurf durchaus als Chance gesehen haben. So habe ich die Reden aufgefasst.
Alle Fragen, die hier gestellt wurden, haben wir uns im Vorwege natürlich auch gestellt; das ist ganz klar. Man hätte sich auch auf den Mustergesetzentwurf des Bibliotheksverbandes auf Bundesebene beschränken können. Das sage ich noch einmal in Richtung des Kollegen Wengler, der diesen Perfektionismus ein bisschen anprangerte. Aber wenn man den Versuch unternimmt, solch einen Gesetzentwurf zu machen, dann sollte man aus meiner Sicht versuchen, wirklich den Kopf zu drehen und so viel wie möglich einzubeziehen. Ansonsten, so denke ich, macht es keinen Sinn.
Ich habe versucht, deutlich zu machen, warum wir ein Bibliotheksgesetz brauchen. Wir hatten im letzten Plenum Reden zu der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten. Da ging es auch sehr viel um die Generationengerechtigkeit. Die Frage ist: Wie soll Schleswig-Holstein in zehn, in 15, in 20 Jahren aussehen? Darum noch einmal ganz deutlich: Vor dem Hintergrund des Internets, vor dem Hintergrund der Fragen des lebenslangen Lernens auch im
Zusammenhang mit dem Problem, dass immer weniger Kinder Lust dazu haben, etwas zu lesen, was außerhalb der Schule stattfindet, ist es wichtig, dass wir diese Infrastruktur stärken, dass sie nicht den Bach runtergeht.
Darum ist es aus meiner Sicht notwendig, dass wir sagen: Ja gut, jetzt ist die Zeit da, jetzt die Zeit für ein Bibliotheksgesetz reif, denn wir haben gute Strukturen in Schleswig-Holstein. Diese Strukturen wollen wir erhalten. Wir wollen sie absichern. Noch einmal zu dieser kleinen Sache mit den Gebühren: Im Gesetzentwurf in § 5 steht: „Eine pauschale Jahresgebühr für die Nutzung einer Bibliothek, soweit diese eine Registrierung erfordert, ist zulässig.“
Wir wissen sehr wohl, wie die Wirklichkeit aussieht. Wünschenswert und Ziel ist die Gebührenfreiheit. Das wäre das demokratische und das richtige.
Aber die Nutzungsgebühren sind Teil der Wirklichkeit. Und diese Wirklichkeit können wir nicht von heute auf morgen verändern. Ich denke, dass wir im Ausschuss noch viele Fragen miteinander erörtern und dazu eine Anhörung durchführen werden. Dann bekommen wir auch von Fachleuten noch einiges erklärt. Darauf freue ich mich sehr. Noch einmal herzlichen Dank für die Debatte heute.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da der Gesetzentwurf des SSW vergleichsweise kurzfristig vorgelegt wurde, muss eine genauere inhaltliche und rechtliche Prüfung vieler Detailpunkte dem weiteren Verfahren überlassen bleiben. Ich möchte aber zu einer Reihe von Punkten, die wichtig sind, Stellung nehmen.
Ein wichtiger Punkt für den SSW ist, eine landesgesetzliche Grundlage für die Förderung der Bibliotheken des Vereins der Dänischen Zentralbibliothek
und der friesischen Minderheit zu erhalten. Zugleich geht es um ein umfassendes Regelwerk für das Bibliothekswesen in Schleswig-Holstein, um das bestehende Bibliotheksnetz abzusichern. Allerdings muss man sagen, dass die rechtliche Absicherung der Bibliotheken in Schleswig-Holstein bereits heute besser ist als in vielen anderen Bundesländern, denn unsere Landesverfassung weist bereits auf die Bedeutung der Bibliotheken für die kulturelle Infrastruktur hin.
Auch ohne gesetzliche Vorgabe stieg die Zahl der hauptamtlich geleiteten Büchereien in SchleswigHolstein zwischen 1999 und 2009 recht deutlich von 80 auf 108. In dieser Erhebung sind die Lübecker Büchereien nicht erfasst worden. An der Tendenz dürfte das aber nichts ändern.
Die Ausleihezahlen haben sich von rund 12 Millionen Medien im Jahr 1999 auf 16 Millionen Medien im Jahr 2009 erhöht. Diese Zahlen sind auch zuletzt weiter angestiegen, wenn auch nicht mehr so stark wie in früheren Jahren.
Allerdings war im vorigen Jahr, 2009, erstmals auch ein leichter Rückgang bei der Zahl der Bibliotheken zu verzeichnen, nämlich von 110 auf 108. Die Zahl 108 nannte ich bereits. Hinzu kommt, dass sich zwei Kreise aus der Unterstützung des Büchereivereins zurückgezogen haben beziehungsweise sich derzeit aus dem Büchereiverein zurückziehen: der Kreis Pinneberg bereits seit 2006 und der Kreis Segeberg vom kommenden Jahr an. Diese jüngste Entwicklung ist aus meiner Sicht in der Tat bedenklich und bereitet auch mir Sorgen.
In den Kommunen weiß man allerdings auch: Wer als Bildungs- und Kulturstandort wahrgenommen werden will, braucht eine gut aufgestellte Bibliothek. Da es sich um ein Netz handelt, das durch freiwillige Investitionen gewachsen ist, sollten wir sehr sorgfältig überlegen, welche gesetzlichen Vorgaben von Landesseite hilfreich, notwendig und hinsichtlich ihrer finanziellen Konsequenzen vertretbar wären.
Es ist davon auszugehen, dass die kommunalen Landesverbände hinsichtlich der Frage, ob dieser Gesetzentwurf das Konnexitätsprinzip berührt, zu einer anderen Einschätzung gelangen werden als die Antragsteller vom SSW. Für das Land sind daraus erwachsende Zahlungsverpflichtungen jedenfalls auf absehbare Zeit nicht tragbar.
Unabhängig von diesen Anmerkungen halte ich den jetzigen Zeitpunkt für eine solche gesetzliche Regelung für problematisch. Die Förderrichtlinien des Büchereiwesens werden zurzeit überarbeitet.
Das ist die Konsequenz aus der zurückliegenden Querschnittsprüfung durch den Landesrechnungshof. Im Übrigen hat sich der Landesrechnungshof im Ergebnis dieser Prüfung ausdrücklich nicht für ein Bibliotheksgesetz, sondern für eine überarbeitete neue Richtlinie ausgesprochen.
Das System der Zusammenarbeit mit den Büchereivereinen hat sich grundsätzlich bewährt. Es gilt bundesweit als ein vorbildliches Modell. Das hat die Enquetekommission des Deutschen Bundestages zur „Kultur in Deutschland“ ausdrücklich festgehalten. Zudem überprüfen wir nun im Rahmen unseres Sparkonzeptes auch die Strukturen der Landesämter. Das betrifft auch die Landesbibliothek. Wenn das auch in anderen Bundesländern praktizierte Modell einer Zusammenfassung von Universitäts- und Landesbibliothek zu einer kostengünstigeren und zugleich nutzerfreundlicheren Lösung beitragen kann, dann sollte dieser Weg nicht durch eine gesetzliche Regelung verbaut werden ein Gesetz, das sich am Ist-Zustand der heutigen Struktur orientiert, ist daher aus meiner Sicht auch nicht zielführend.
Ich weise außerdem darauf hin, dass eine Ausweitung der Pflichtexemplar-Regelung auf digitale Medien erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen würde, nämlich Folgen im Bereich der bereitzustellenden technischen Infrastruktur, aber natürlich auch beim Personal.
Sie sehen: Für das weitere Verfahren gilt es noch vieles im Detail zu untersuchen und zu diskutieren.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 17/683 federführend dem Bildungsausschuss und mitberatend dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Lars Harms vom SSW.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Lebensmittelüberwachung in Schleswig-Holstein ist defizitär. Das bedeutet, sie kostet mehr, als sie einbringt. Nun kann man sagen, dass dies für Verwaltungsleistungen ja oft der Fall ist. Hier stellt sich die Sache aber anders dar. Die Lebensmittelüberwachung wird vom Staat ausgeführt, um die Einhaltung bestehender Regelungen bei wirtschaftenden Betrieben zu kontrollieren. Das heißt, es geht hier nicht um eine normale Verwaltungsleistung, sondern hier gewährleistet der Staat, dass Spielregeln in einer Branche eingehalten werden. Die kommen allen Betrieben und Verbrauchern zugute.
Deshalb ist es auch nur recht und billig, wenn sich eine Branche in Gänze an den anfallenden Kosten des Staates beteiligt. Bisher werden oft nur dann Gebühren erhoben, wenn die entsprechenden Proben negativ aufgefallen sind. Unproblematische Proben blieben meist kostenfrei. Damit bleibt der Staat auf seinen Kosten hängen, obwohl er seine Leistungen nur im Dienste der jeweiligen Branche erbringt. Das ist nicht mehr vertretbar. Es müssen alle Proben auch entsprechend mit Gebühren versehen werden. Nur so beteiligt sich die ganze Branche an den offensichtlich notwendigen Kosten für Beprobungen.
In unserem Antrag haben wir eine Härtefallregelung vorgesehen, die sicherstellen soll, dass extrem teure Einzelproben, die manchmal notwendig sein können, nicht vollständig dem Gebührenpflichtigen auferlegt werden. Dies ist nach unserer Auffassung die einzig zulässige Ausnahme, bei der es noch zu rechtfertigen ist, dass der Staat zumindest einen Teil des Aufwandes trägt. Ansonsten muss die Regel gelten, dass die Proben grundsätzlich mit kostendeckenden Gebühren zu belegen sind. Dies ist ein Gebot der Gerechtigkeit, denn in anderen Fällen fallen auch Gebühren an, die kostendeckend durch den Staat erhoben werden.
Für uns ist aber noch ein weiteres Argument wichtig. In der heutigen Zeit ist es nach unserer Ansicht nicht mehr vertretbar, umfangreich auf Gebühren
zu verzichten, wie es derzeit in der Lebensmittelüberwachung der Fall ist. Auch der Landesrechnungshof kommt in seinen Bemerkungen für das Jahr 2010 zu dem Schluss, dass die Lebensmittelüberwachung weitgehend über kostendeckende Gebühren und Auslagen finanziert werden sollte. In der heutigen Zeit der knappen Haushalte kann sich der Staat einen solchen Luxus nicht erlauben. Der Verzicht auf Gebühren ist nämlich ein Luxus. Und die Unterstützung von zum Beispiel so erfolgreichen Einrichtungen wie „Frau und Beruf“ sind im Gegensatz dazu kein Luxus. Wie immer haben wir hier die Wahl, ob wir Kulturschaffenden oder auch sozial tätigen Menschen oder denjenigen, die ehrenamtlich arbeiten, den Boden unter den Füßen wegziehen, oder ob wir das Geld vereinnahmen, das dem Staat auch zusteht. Ich glaube, dass die Variante, die Einnahmen zu verbessern, die bessere ist. Auch deshalb wollen wir, dass in der Lebensmittelkontrolle kostendeckende Gebühren erhoben werden.
Das Land Schleswig-Holstein könnte nach unseren Recherchen rund 4 Millionen € jährlich mehr einnehmen als bisher. Auf dieses Geld können wir nicht verzichten. Hinzu kommen dann noch mögliche Einnahmen der Kreise und kreisfreien Städte, die ebenfalls in der Lebensmittelüberwachung tätig sind.
Jeder hier im Saal wird sicherlich vor Augen haben, was man mit diesen 4 Millionen € alles anfangen könnte. Man könnte soziale Projekte weiterführen, man könnte in mehr Kultur oder mehr Bildung in unserem Land investieren, oder man könnte die Neuverschuldung um eben diese 4 Millionen € verringern. Alles das sind sinnvolle Ziele. Deshalb geht kein Weg an der Gebührenerhebung vorbei.
Die Forderung nach kostendeckenden Gebühren in der Lebensmittelüberwachung wird schon seit Jahren erhoben. Regelmäßig heißt es dann, die jeweils anderen Bundesländer würden dieses Ansinnen ablehnen, und deshalb würden die Betriebe in Schleswig-Holstein dann schlechter dastehen. Das ist ein Totschlagargument, das durch ständige Wiederholung nicht besser wird.
Wenn kein Land den ersten Schritt macht, wird auch kein anderes Land folgen können. Erst dann, wenn ein Land diesen Schritt geht, kommt Bewegung in die Sache. Dazu sage ich dann ganz deutlich: Schleswig-Holstein steht finanziell so schlecht da, dass es sich den Luxus nicht mehr leisten kann, auf Gebühren zu verzichten. Deshalb steht es gerade unserem Land gut zu Gesicht, den ersten Schritt zu machen. Andere Länder werden mit Sicherheit