Bei dieser Gelegenheit können Sie sogar gleich noch eine Ungleichheit für unsere Beihilfeberechtigten aus dem Weg räumen, indem Sie dafür sorgen, dass zum Beispiel Beamtinnen auf dem Verordnungsweg auch in den Genuss der erweiterten Hilfen rund um die Geburt kommen. Es geht auch hier schlicht um soziale Gerechtigkeit, auch gegenüber unseren Beamten, meine Damen und Herren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, machen wir den Menschen Mut zu mehr Geburten, zu mehr Kindern in Schleswig-Holstein!
Der zweite Teil meiner Rede sollte eigentlich heißen: „Großen Teilen der freiberuflichen Hebammen droht die Arbeitslosigkeit“. Leider fehlt mir für diesen Teil meiner Rede die Zeit, um dieses Problem ausreichend zu beleuchten.
Ich würde es begrüßen, wenn wir den Antrag mit einer Anhörung im Fachausschuss vertiefend behandelten, und erwarte ein zweigleisiges Vorgehen. Der Minister wirft sich schon mal vor die Hebammen und entwickelt Verbesserungsmöglichkeiten analog der Vereinbarungen von Hannover, und wir stellen im Fachausschuss den weiteren Optimierungsbedarf fest. Ich bitte Sie um Unterstützung und beantrage die Überweisung unseres Antrags in den Fachausschuss.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Leistungen von Hebammen und Entbindungspflegern sind für eine den medizinischen Erfordernissen und den Wünschen von Schwangeren und jungen Müttern mit ihren Kindern entsprechende Versorgung vor und nach der Geburt von ganz besonderer Bedeutung.
Neben der Betreuung im Sinne der Gesundheit von Mutter und Kind - für diesen Part sind die Krankenkassen zuständig - sind Hebammen Vertrauenspersonen und nehmen so auch Aufgaben der Familienberatung wahr. Sie sind die ersten, denen Missstände auffallen und die Hilfestellung geben könnten.
Sie sind ein wichtiger Baustein im Kinderschutzkonzept unseres Landes und brauchen unsere Unterstützung.
2007 ist die Vergütung für Leistungen von Hebammen und Entbindungspflegern im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt worden. Die bis dahin geltende Hebammenhilfe-Gebührenordnung wurde durch die Schaffung des § 134 a SGB V durch eine Vertragslösung ersetzt. Danach schließt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen mit den maßgeblichen Berufsverbänden der Hebammenverträge über die Versorgung mit Hebammenhilfe, die abrechnungsfähigen Leistungen sowie die Höhe der Vergütung und die Einzelheiten der Vergütungsabrechnung mit den Krankenkassen. Dabei sind auch die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen zu berücksichtigen. Für den Fall, dass sich die Partner nicht einigen, ist die Einschaltung einer Schiedsstelle vorgesehen.
Nachdem sich der GKV-Spitzenverband und die Hebammenverbände nicht auf die Berücksichtigung der steigenden Prämien für die Berufshaftpflichtversicherung der in der Geburtshilfe tätigen Hebammen einigen konnten, haben die Hebammen zu Recht die Vertragsverhandlungen für gescheitert erklärt und die Schiedsstelle angerufen.
Frau Abgeordnete! Einen Augenblick! Es wäre sehr freundlich, wenn alle der Rednerin ein bisschen mehr Aufmerksamkeit schenken könnten.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Die Hebammen haben die Schiedsstelle angerufen, diese hat am vergangenen Montag zum ersten Mal getagt. Das endgültige Ergebnis wird im August erwartet.
Ich möchte Ihnen einige Zahlen nennen. Eine freiberuflich tätige Hebamme erzielt einen Durchschnittsumsatz von 23.000 Euro pro Jahr. Das zu versteuernde Einkommen in Vollzeit liegt bei 14.150 Euro im Jahr - bei vollem unternehmerischem Risiko. Die unverhältnismäßig ansteigenden Versicherungsprämien belaufen sich - je nach Versicherungsgesellschaft - auf 3.700 bis 5.400 € jährlich. Dies würde zum Ende eines Berufsstandes führen, auf den wir nicht verzichten können und wollen.
Auch wenn das Land keinen Einfluss auf die Tarifgestaltung hat, sind Verbesserungen der Rahmenbedingungen anzustreben. Der Kollege der SPD hat vorhin moniert, dass seine Fragen aus der Kleinen Anfrage nicht zufriedenstellend beantwortet worden wären. Wenn es um die Einflüsse auf die Tarifgestaltung geht, dann hat das Land da in der Tat keinen Einfluss. Es stellt sich aber die Frage, ob es moralisch und gesellschaftspolitisch gerechtfertigt ist, diesen von Idealismus geprägten und auf Leben und Zukunft ausgerichteten Berufsstand im wahrsten Sinne des Wortes über Gebühr mit existenzgefährdenden Versicherungsprämien zu belasten.
Es wäre gut zu wissen, auf welcher Basis die hohen Versicherungsprämien erhoben werden und wie diese im Vergleich zu den Risiken anderer Heilberufe aussehen. Darüber werden wir reden müssen.
Auch wenn der SPD-Antrag in einigen Punkten sicher nicht umsetzbar ist, werden wir ihn der Sache wegen, weil das parteiübergreifend ein wichtiges Thema ist, gemeinsam im Ausschuss beraten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Für uns ist es wichtig, dass schwangere
Frauen selbst entscheiden können, wo sie ihre Kinder zur Welt bringen möchten, sei es im Krankenhaus oder zu Hause. Hebammen erfüllen dabei eine wichtige gesellschaftliche Rolle, und viele Schwangere greifen auf freiberufliche Hebammen zurück. Freiberuflichkeit zu stärken, ist immer das Ziel der FDP gewesen und wird es auch bleiben.
Zugegeben, die Einkommensdarstellungen für Hebammen spiegeln nicht den Wert der geleisteten Hilfe, mit der diese werdende Eltern während der Schwangerschaft, bei der Geburt und während des Wochenbetts unterstützen, wider. Doch bei meinen Recherchen bestätigte sich keine der im Antrag und in der Diskussion genannten Zahlen für SchleswigHolstein. Das durchschnittliche Einkommen der Hebammen liegt hier bei 3.425 € und nimmt damit bundesweit eine Spitzenposition ein, wobei das niedrigste Einkommen mit 2.600 €, das höchste mit 4.250 € angegeben wird. Zum Vergleich: Bayern liegt auf Platz 2 mit einem Höchsteinkommen von 3.650 €, gefolgt von Baden-Württemberg und Niedersachsen mit 3.000 €. Bundesweit sind die niedrigsten Einkommen mit 720 € in Bayern und in fünf weiteren Bundesländern mit knapp 800 € zu finden.
Meine Damen und Herren, unter der Überschrift „Erhalt der freiberuflichen wohnortnahen Geburtshilfe“ wird zum einen Angst aufgebaut, dass zukünftig ähnlich der hausärztlichen Versorgung echte Engpässe auftreten könnten.
Zum anderen verlangt der Antragsteller gleichzeitig von der Landesregierung, als Interessenvertreter für den Hebammenverband auf Bundesebene aufzutreten und finanzielle Verbesserungen für diese eine Berufsgruppe auszuhandeln. Dazu mixt der Antragsteller aus den Statements des Deutschen HebammenVerbandes einen bunten Strauß von Verbandsinteressen und verschiedenen Zuständigkeiten. Dass der Deutsche HebammenVerband e.V. bundesweit zu Aktionen aufgerufen hat, um auf die regional unterschiedlich, wirtschaftlich prekäre Situation der freiberuflich tätigen Hebammen hinzuweisen, ist ein legitimes Mittel zum Durchsetzen eigener Interessen. Als Liberale wehre ich mich jedoch vehement gegen eine staatliche Einflussnahme auf die Verhandlungspartner.
§ 134 a des SGB V regelt die Versorgung durch die Hebammenhilfe umfassend. Jede schwangere, gebärende, entbundene oder stillende Frau kann Hebammenhilfe in Anspruch nehmen. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, der Umfang und die Vergütungen für diese Leistungen sind
Privatversicherte müssen sich über ihre Leistungsansprüche bei den Kassen informieren. Beihilfeberechtigte sind Privatversicherte. Die Beihilfe ergänzt die Eigenvorsorge. Aufwendungen auch für Geburten sind dort entsprechend geregelt und beinhalten auch Leistungen der Hebammen. Ich kann das bestätigen, denn ich habe drei Kinder entbunden und über Beihilfe - wie Sie so schön hören wollen - abgerechnet. Jeder Beihilfeberechtigte ist verpflichtet, sich privat zu versichern. An genau dieser Stelle hat er die eigene Verantwortung, die Leistungen so zusammenzustellen, wie er sie für sich und seine persönliche Situation benötigt.
Wenn wir als schleswig-holsteinische Landtagsabgeordnete jetzt das Anliegen des bundesweit agierenden Hebammenverbandes aufgreifen - wie vom Antragsteller gewünscht -, verlassen wir unsere Zuständigkeit. Denn seit 2006 gilt für die Hebammenhilfe genauso wie für andere medizinische Dienstleistungen die Selbstverwaltung. Das heißt konkret: Die Verbände handeln mit dem Krankenkassenspitzenverband die Höhe der Vergütung für Hebammenleistungen aus. Die Hebammenverbände müssen mit den Versicherungsträgern - es sind mehr als zwei - über die Höhe der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung sprechen. Für den Fall der Nichteinigung gibt es eine Schlichtungsstelle. Das Verfahren lief in den letzten beiden Tagen.
Wie man jetzt lesen kann, ist der Hebammenverband mit dem erzielten Ergebnis nicht zufrieden und wünscht möglicherweise die Mediation durch Bundesgesundheitsminister Rösler an einem Runden Tisch. Das halten wir für nachvollziehbar und unterstützen es auch.
Der Grundsatz muss aber klar sein: Mehr als Mediation darf es nicht sein, da sich der Staat nicht in solche Verhandlungen einmischen darf.
Liebe Kollegen, die zwischen den Vertragsparteien erzielte Einigung sollte dann in aller Ruhe geprüft und der weitere Gang des Verfahrens abgewartet werden. Deswegen stimmen wir einer Ausschussüberweisung des Antrags zu, um das Verfahren angemessen begleiten zu können. Denn es sind einige Fragen offen, die wir dort klären können.
Noch eine persönliche Anmerkung: Sie sprachen davon, dass die Hebammen um ihre Existenz fürchten. Das Förderprogramm hieße dann Geburtenstei
gerung, und da möchte ich meinem Kollegen Hildebrand widersprechen, der an Enthaltsamkeit appellierte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schwangerschaft ist keine Krankheit und Geburt keine Operation.
Schwangerschaft und Geburt sind natürliche Vorgänge. So einfach ist das. Geburten müssen nicht in hochspezialisierten Kliniken unter Einsatz von Narkose und technischen Apparaten durchgeführt werden. Das ist bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft nicht erforderlich.
Die Entwicklungen in der Geburtshilfe und der Schwangerenbetreuung, die zu mehr Sicherheit für Mutter und Kind geführt haben, sind gut und richtig. Wir können uns glücklich schätzen, dass die Säuglings- und Müttersterblichkeit in Deutschland kontinuierlich und deutlich gesunken ist. Trotzdem ist nicht jede Schwangerschaft risikobehaftet, nicht jede Geburt muss eingeleitet und nicht jedes Kind muss per Kaiserschnitt entbunden werden. Es ist richtig, Eltern über alle Möglichkeiten der pränatalen Diagnostik, Schwangerschaftsbegleitung und Geburtshilfe aufzuklären. Wer sich zu Hause oder im Geburtshaus besser aufgehoben fühlt, dem soll diese Möglichkeit offenstehen. Dafür werden wir Grüne uns auch weiterhin einsetzen.
Entscheiden kann sich allerdings nur, wer Alternativen hat. Das ist der Kern des Problems. Die freiberufliche Geburtshilfe ist in ihrer Substanz gefährdet. Wir steuern auf das bittere Ende der freien Hebammen zu. Die Gebühren, die eine freie Hebamme für ihre Dienstleistungen bekommt, sind mager. Sie erhält für eine Hausgeburt 652 €, ab 1. Juli diesen Jahres 752 €. Eine normale Klinikgeburt kostet die Krankenkasse 2.405 €. Für potenzielle Risiken muss die freiberufliche Hebamme - anders