Protocol of the Session on July 7, 2010

Auch hierzulande müssen Monokulturen verhindert werden. Dies betrifft in Schleswig-Holstein besonders den Mais- und Rapsanbau.

Meine Damen und Herren, wir sollten uns an dieser Stelle dafür einsetzen, dass die Europäische Union nicht nur Greenwashing betreibt, sondern ernsthafte und sinnvolle Vorschläge macht, die uns in Richtung 100 % erneuerbare Energien bringen. Der Antrag der Grünen leistet einen Beitrag dazu.

(Beifall bei der LINKEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die SSW-Fraktion hat Herr Kollege Flemming Meyer das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Vom Landwirt zum Energiewirt“ ist ein Slogan, der der Landwirtschaft neue Perspektiven und neue Standbeine aufzeigen soll. Die Anreize dafür wurden vor allem durch das EEG geschaffen. Insbesondere Schleswig-Holstein hat in all den Jahren sehr vom EEG profitiert. Ich muss an dieser Stelle nicht weiter darauf eingehen, welche Bedeutung die Windenergie für Schleswig-Holstein hat, aber mit dem gestiegenen Erfolg der Windenergie sind seinerzeit auch die Probleme gekommen. Ich nenne als Stichwort nur die Verspargelung der Landschaft. Schnell hat man erkannt, dass gegengesteuert werden muss, und es wurden Eignungsflächen ausgewiesen.

In den vergangenen Jahren verzeichneten wir in Schleswig-Holstein einen Zuwachs an Biomasseanlagen, die zu einem großen Teil mit nachwachsenden Rohstoffen gespeist werden. Als Hauptlieferant hat sich sogenannter Energiemais etabliert. Die gestiegene Produktion von Mais führt aber in mehrfacher Hinsicht zu Problemen. Der gestiegene Flächenverbrauch für den Maisanbau führt zu großflächigen Monokulturlandschaften, die auch aus touristischer Sicht eine mittlere Katastrophe sind.

Der Naturschutzbund Deutschland stellt fest, dass im Einzugsgebiet von Biogasanlagen vermehrt Grünland- und Stilllegungsflächen zu Maisäckern umgewandelt werden. Dies führt zu erhöhten Bodenerosionen und Grundwasserbelastungen sowie zu einem Verlust von wertvollen Lebensräumen. Darüber hinaus sind die Pachtpreise für potenzielle Energiemaisflächen derart gestiegen, dass hiermit die Produktion von Nahrungsmitteln nicht mehr konkurrieren kann. Außerdem weist der Naturschutzbund darauf hin, dass Abwärme nicht effizient genutzt wird.

Diese Probleme können wir bereits seit Jahren beobachten. Der SSW fordert daher schon seit Längerem, entsprechende Rahmen für Biomasseanlagen zu setzen und gegebenenfalls die Rahmenbedingungen zu modifizieren.

Das Potenzial der Biomasse ist gewaltig. Theoretisch könnte Biomasse - laut einer WWF-Studie den Weltenergiebedarf je nach Effizienz der Nutzung zehn bis 20 Mal decken, und bis 2020 könnten in den Industrieländern etwa 100 Millionen Haushalte mit Biomassestrom versorgt und 400 Kohlekraftwerke ersetzt werden. Dies macht deutlich, dass Biomasse ein wichtiger Baustein ist, um weg

(Ranka Prante)

zukommen von den fossilen Energieträgern und um die Klimaziele zu erreichen.

Es wird deutlich, dass die energetische Nutzung von Biomasse große Chancen beinhaltet, aber auch Risiken in sich birgt. Die Energiegewinnung aus Biomasse bringt nur dann einen Vorteil für den Klima- und Umweltschutz, wenn die Gesamtbilanz stimmt. Es darf eben nicht zu Verlusten von wertvollen Lebensräumen kommen. Auch für die Produktion von Nahrungsmitteln muss Fläche zu bezahlbaren Preisen vorhanden sein, und lange Transportwege müssen vermieden werden. Nur unter Berücksichtigung dieser Aspekte ist die Energieproduktion aus Biomasse ein Gewinn für uns alle.

Wenn wir dieses Potential also nutzen wollen, brauchen wir eine entsprechende Steuerung, damit das Ganze nicht weiter aus dem Ruder läuft.

Nach dem Motto „Gut gedacht, schlecht gemacht“ stellen wir heute fest, dass insbesondere der Bonus für NawaRo-Anlagen maßgeblich für diesen negativen Trend verantwortlich ist. Bundesweit läuft derzeit eine breite Diskussion, wie die nachhaltige Produktion, der Handel und die Nutzung von Biomasse künftig gestaltet werden müssen, bei denen auch die Aspekte des Klimaschutzes, des Umweltund Artenschutzes oder der Nahrungsmittelproduktion berücksichtigt werden.

(Beifall der Abgeordneten Ranka Prante [DIE LINKE])

In diesen Kontext fügt sich der grüne Antrag mit seinen Ansätzen hervorragend ein. Wir brauchen eine breite Debatte, damit die Biomassenutzung auch langfristig gesellschaftlich akzeptiert werden kann. Das heißt, es muss über die Vergütung geregelt werden. Erst wenn kein Bonus für NawaRoAnlagen gezahlt wird, stattdessen auf Rest- und Abfallprodukte fokussiert wird, und wenn klare Vorgaben für wirksame Energie- und Wärmekonzepte gemacht werden, wird die energetische Nutzung von Biomasse ein Erfolg, der im Einklang mit den anderen Nutzungsansprüchen steht. Biomasse darf nicht im Widerspruch zur Agrar- und Umweltpolitik stehen, sondern sie muss die Schnittstelle sein.

(Beifall beim SSW sowie vereinzelt bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bevor ich der Landesregierung das Wort erteile, möchte ich mit Ihnen gemeinsam Schülerinnen und Schüler des Jungmann-Gymnasiums aus Eckernför

de sowie ihre Lehrerinnen und Lehrer begrüßen. Seien Sie uns herzlich willkommen hier im Landeshaus in Kiel!

(Beifall)

Nun hat für die Landesregierung die Ministerin für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Frau Dr. Juliane Rumpf, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die verschiedenen Wortbeiträge haben gezeigt, dass wir uns in den Zielen alle einig sind. Herr Voß, nur bei der Wahl der geeigneten Maßnahmen, sind wir vielleicht noch ein bisschen auseinander.

Die Landesregierung hat den Ausbau der erneuerbaren Energien ins Zentrum ihrer Energiepolitik gestellt. Im Mix dieser erneuerbaren Energien spielt die Biomasse eine ganz besondere Rolle, unter anderem weil sie grundlastfähig ist. Außerdem schafft die dezentrale Biogastechnologie - wir haben es gehört - vor allem in ländlichen Gebieten zahlreiche Arbeitsplätze und gibt den Landwirten die Möglichkeit, ein zusätzliches wirtschaftliches Standbein für den Betrieb zu etablieren.

Das hat nun dazu geführt, dass viele Landwirte die Möglichkeiten erkannt haben und sie nutzen. Wir haben aufgrund der wachsenden Zahl der Biogasanlagen aber auch zunehmende Kritik an der Biogasbranche. Regional haben wir Konflikte mit dem Natur-, Arten-, Gewässer- und Bodenschutz. Infolge des Preisverfalls auch auf dem Sektor der Lebens- und Futtermittel hat sich in den vergangenen Jahren auch die innerlandwirtschaftliche Konkurrenz zwischen Lebensmittel- und Energieerzeugung verschärft. Bei steigenden Erzeugerpreisen können sich diese Verhältnisse aber ganz schnell wieder umkehren.

Die Bundesregierung überprüft derzeit mit dem EEG-Erfahrungsbericht die Wirksamkeit des Gesetzes. Darauf aufbauend soll die Novellierung erarbeitet werden, die dann zum 1. Januar 2012 wirksam werden soll. Ich halte diesen Weg auch aus Gründen des Vertrauensschutzes und der Planungssicherheit für die Anlagenbetreiber und die Investoren für richtig.

Es zeichnet sich bereits ab, dass insbesondere die Struktur und die Höhe der Boni diskutiert werden sollte, um steuernd eingreifen zu können - wie wir es hier auch schon gehört haben. Allerdings sind

(Flemming Meyer)

aus meiner Sicht eine fundierte Diskussion und Analyse auf der Grundlage der Ergebnisse des Berichtes zunächst einmal unabdingbar.

Herr Voß, Herr Matthiessen, auch wir sehen nicht nur die Chancen, sondern auch die Probleme. Wir haben daher sowohl in der Agrar- als auch in der Umweltministerkonferenz mit dem Bundesumweltminister und der Bundesagrarministerin die Probleme diskutiert. Wir haben Beschlüsse gefasst und den Bundesumweltminister aufgefordert, auf diese Probleme in seinem Erfahrungsbericht auch einzugehen. Zuletzt hat die Umweltministerkonferenz im Juni beschlossen, dass insbesondere hinsichtlich der Biomassebereitstellung zur Biogaserzeugung die Aspekte des Klima-, Umwelt- und Naturschutzes und die Nachhaltigkeit bei der EEGVergütung stärker berücksichtigt werden sollen.

Die Landesregierung vertritt seit Jahren die Auffassung, dass die energetische Nutzung von organischen Reststoffen, insbesondere von Holz, Stroh und Gülle, Vorrang vor der Nutzung von Energiepflanzen hat.

(Beifall bei CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Darüberhinaus sind klimaeffiziente Bioenergielinien vorrangig zu fördern. Regelungen ausschließlich für einen nachhaltigen Anbau von Energiepflanzen zu schaffen, löst meines Erachtens jedoch nicht die Probleme. Der Großteil landwirtschaftlich erzeugter Biomasse wird immer noch - wir haben es gehört - für Futter- und Nahrungsmittel und als Grundstoffe für die chemische Industrie genutzt. Für den Anbau von Energiepflanzen müssen aber die gleichen rechtlichen Vorgaben gelten wie für die Erzeugung von Nahrungs- und Futtermitteln.

Die Landesregierung setzt energiepolitisch und deshalb auch bei der energetischen Biomassenutzung vorrangig auf Kraft-Wärme-Kopplung. Gerade die dezentrale Energiewirtschaft auf der Basis von Biomasse verknüpft lokale Wertschöpfung mit dem örtlichen Energiebedarf.

Hauptaugenmerk bei der Diskussion um die KWKNutzung ist, die Potenziale aufzuzeigen und für die lokale Energiewirtschaft nutzbar zu machen. Deshalb werden Projekte zur Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz und/oder Biogasdurchleitung in Verbindung mit KWK-Anlagen ausdrücklich unterstützt.

Hinsichtlich der Forderung, die Leistungen von nach dem Baugesetzbuch privilegierten Biogasanlagen präziser zu begrenzen, setzt sich die Landesre

gierung dafür ein, dass im Rahmen der Novellierung des Baugesetzbuches zum Jahr 2012 die Privilegierung von Biogasanlagen neu geregelt wird, indem die Anforderungen konkretisiert und im Vollzug leichter und besser kontrollierbar werden. Entsprechende Gespräche werden bereits mit dem federführenden Innenministerium und meinem Haus geführt.

Die Biogasnutzung hat ein hohes Potenzial, um zur dezentralen, flexiblen, ressourcenschonenden und kostengünstigen Energieversorgung beizutragen. Dabei müssen Fehlentwicklungen erkannt und abgestellt werden, daran arbeitet die Landesregierung mit Nachdruck.

Lassen Sie uns gemeinsam die Ergebnisse des Erfahrungsberichtes abwarten und auf der Grundlage diskutieren - gemeinsam mit den Fach- und Interessensverbänden, unter anderem auch dem Bauernverband - und dann die richtigen Lösungen finden. Bundesratsinitiativen sind zurzeit aus meiner Sicht nicht das richtige Instrument.

(Beifall bei CDU und FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Deshalb schließe ich die Beratung.

Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Wer die Drucksache 17/704 federführend dem Umwelt- und Agrarausschuss und mitberatend dem Wirtschaftsausschuss überweisen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist die Vorlage einstimmig so überwiesen worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 46 auf:

100 % Strom aus erneuerbaren Energien

Bericht der Landesregierung Drucksache 17/591

Dazu erteile ich dem Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Herrn Jost de Jager, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hoffe, dass mir diese kurze Unaufmerksamkeit nicht von der Redezeit abgezogen wird.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt in dem Antrag nach der Energiepolitik der Landes

(Ministerin Dr. Juliane Rumpf)

regierung und ihrer Umsetzung. Dazu gebe ich Ihnen natürlich gern Auskunft und komme dem auch gern nach.

Die Landesregierung hat am 23. März dieses Jahres ihr Energiekonzept „Energiepolitik für SchleswigHolstein“ verabschiedet. Dieses Energiekonzept für Schleswig-Holstein setzt den Koalitionsvertrag von CDU und FDP vom Oktober 2009 um und schreibt die energiepolitischen Leitlinien fort, die die Landesregierung bereits im letzten Jahr vorgelegt hat. Ihre bisherige und zukünftige Klimaschutzpolitik hat die Landesregierung darüber hinaus mit dem Klimabericht 2009 dargestellt.

In ihrem Energiekonzept beschreibt die Landesregierung ihre Ziele in der Energiepolitik. Sie nennt, darauf aufbauend, politische Prioritäten, Positionen und wichtige Meilensteine beziehungsweise Projekte für Schleswig-Holstein. Im Zentrum unserer Energiepolitik stehen der Ausbau der erneuerbaren Energien - ich glaube, da haben wir Einigkeit hier im Haus -, die Energieeinsparung und die Energieeffizienzsteigerung, die Förderung eines ausgewogenen Energiemixes, die Unterstützung des Netzausbaus, die Förderung des Wettbewerbs auf den Energiemärkten und eine zuverlässige Energieaufsicht zur Sicherung der Energieversorgung sowie zum Schluss Innovationen im Energiesektor. Zu all diesen Punkten finden Sie bereits Ausführungen in dem Energiekonzept.