Protocol of the Session on May 20, 2010

(Beifall beim SSW)

Solange sowohl das schleswig-holsteinische als auch das hamburgische Schulsystem mitten im Umbruch sind und heute niemand weiß, welche Schulformen es morgen gibt, fehlt einfach die Grundlage für eine solche Planung. Wir brauchen vielmehr Lösungen, die nur langfristig und durch diplomatisches Geschick erreicht werden können. Dafür brauchen wir eine klare Datengrundlage. Wir brauchen Bildungspolitiker, die keine Erbsenzähler sind, sondern endlich pragmatisch handeln.

(Beifall beim SSW und der Abgeordneten Antje Jansen [DIE LINKE])

Lassen Sie mich nun noch ganz kurz etwas zu den vorliegenden Anträgen sagen. Punkt 2 des Ursprungsantrags von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN können wir unterstützen, Punkt 1 nicht. Sollte alternativ abgestimmt werden, werden wir von daher den Antrag von CDU und FDP unterstützen.

(Anke Spoorendonk)

(Beifall bei SSW, CDU und FDP)

Zu einem Dreiminutenbeitrag erteile ich Frau Kollegin Ines Strehlau das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, wir liefern ein unwürdiges Schauspiel, wenn wir die Schülerinnen und Schüler nur als Kostenfaktoren sehen

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der LINKEN und vereinzelt bei der SPD)

und herumschachern, anstatt uns Gedanken darüber zu machen, wie wir das Beste für unsere Schülerinnen und Schüler erreichen können.

Die Pflegefamilienkinder haben wir aufgenommen. Es sind 754 an der Zahl. Damit haben wir eine viel höhere Zahl erreicht als Hamburg angegeben hatte. Hamburg hat immer von einer Zahl zwischen 60 und 80 gesprochen. Schleswig-Holstein hatte vermutet, dass die Zahl zwischen 600 und 800 liegt. Es sind 754. Man muss nur ein bisschen recherchieren. Sie finden die Daten in einer Kleinen Anfrage in der Hamburgischen Bürgerschaft vom Anfang dieses Jahres. Das ist drin.

Die Schülerkostensätze sind gemittelt. Das sind Auskünfte des Ministeriums. Natürlich liegen die Sätze für Förderschüler unterschiedlich hoch. Geistig Behinderte oder lernbehinderte Schülerinnen und Schüler haben unterschiedliche Kostensätze. Es ist aber nicht unsere Aufgabe, das im Einzelnen zu berechnen. Wir wollten eine Hausnummer geben und zeigen, wie es gehen könnte.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung sehen wir nicht als Problem an. Wenn wir zugrunde legen, dass die Bildungssysteme zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein so unterschiedlich sind, dann dürfte man innerhalb Schleswig-Holsteins auch keine Schulentwicklungsplanung betreiben.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Wir haben auch ein sehr heterogenes Schulsystem.

Ich verstehe die Aufregung über die Zahlen nicht. Die Zahl stellt einen klassischen Kompromiss dar. Wir bezahlen 8,5 Millionen €. Hamburg möchte

30 Millionen €. Wir sagen, es sollen etwa 20 Millionen € sein. Wo ist da das Problem?

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der LINKEN und vereinzelt bei der SPD)

Das Wort hat der Minister für Bildung und Kultur, Herr Dr. Ekkehard Klug.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Selbst gesetzter Anspruch der Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist es, den Prozess des Gastschulabkommens voranzubringen. Über die Presse ließen Sie verlautbaren, dass Sie die Arbeit der Landesregierung machen müssten, um einen fairen Ausgleich zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg hinzubekommen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn man sich Ihren Vorschlag dann aber näher anschaut, kommt man sehr schnell zu dem Ergebnis, dass es ganz in Ordnung ist, dass Sie in der Realität nicht die Arbeit der Landesregierung machen müssen. Das fiktive Regierungshandeln der Grünen ist offenbar weiterhin von der finanziellen Sorglosigkeit früherer Zeiten geprägt, vielleicht auch von der Sorge um die Aufstockung des Etats der Hamburger Schulbehörde.

(Beifall bei CDU und FDP)

Im Ergebnis beschert Ihr Vorschlag dem Land Schleswig-Holstein über 100 % Mehrausgaben im Bereich des Gastschulabkommens mit Hamburg. Um zu einem schnellen Abschluss der Verhandlungen zu kommen, wollen Sie kurzerhand über 11 Millionen € mehr an Hamburg überweisen. Sie stellen damit auch die Verhandlungsposition zu Schleswig-Holstein infrage. Sie entziehen dem Landeshaushalt - im Zweifelsfall zulasten der Bildung in Schleswig-Holstein an anderer Stelle - genau diese Summe, nämlich mehr als 11 Millionen €.

(Beifall bei der CDU)

Irgendjemand muss nach dem Beschluss, den wir gestern hier im Landtag einvernehmlich - mit Ausnahme der LINKEN - gefasst haben, einen Ausgleich schaffen.

Zum Sachverhalt: In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler aus Schles

(Anke Spoorendonk)

wig-Holstein an Hamburger öffentlichen Schulen exorbitant gestiegen. Seit 2004 betrug die Steigerung 35 %. Das war das Ergebnis der Aufnahmepraxis Hamburgs, die in eklatanter Weise dem Geist der bisherigen Abkommen widerspricht. Nach dem Gastschulabkommen aus dem Jahr 2004 sollte jedes Land grundsätzlich seine eigenen Kinder und Jugendlichen beschulen und die Aufnahme von Schülern aus dem Nachbarland ausdrücklich auf Härtefälle beschränken. Soweit zum Inhalt des Gastschulabkommens aus dem Jahr 2004. Wissen Sie eigentlich noch, wer im Jahr 2004 die Landesregierung in Schleswig-Holstein gestellt

(Beifall bei FDP und CDU)

und damals die Begrenzung auf Härtefälle explizit im Vertrag mit Hamburg verankert hat? Wissen Sie das eigentlich noch?

(Beifall bei FDP und CDU)

Die Berechnungen des vorgelegten Antrags der Grünen stützen sich auf die hohen Zahlen der vergangenen Jahre, nämlich auf die seit 2004 - entgegen dem Wortlaut des Abkommens - massiv gestiegenen Schülerzahlen. Wenn man dieser Logik folgt, würde damit ein vertragswidriger Zustand zur Grundlage erklärt. Anders ausgedrückt: Der Vertragspartner hat sich nicht an die Vereinbarung aus dem Jahr 2004 gehalten. Er fordert aber für die entgegen dem Vertrag von 2004 aufgenommenen Schüler nun vom Nachbarland Schleswig-Holstein Ausgleichszahlungen. Sie als SPD, Grüne und LINKE sagen, Landesregierung Schleswig-Holstein, zahle das einfach. So ist Ihre Handlungsweise.

Hamburg hatte das Abkommen aus dem Jahr 2004 zum 31. Dezember 2009 gekündigt, um einen höheren finanziellen Ausgleich zu erhalten. Es ist in schwierigen Verhandlungen gelungen, ein Interimsabkommen für das Kalenderjahr 2010 abzuschließen. Danach zahlt Schleswig-Holstein pauschal 8,5 Millionen € für rund 200 Plätze für Gymnasiasten aus Barsbüttel, 150 Plätze im Förderzentrumsbereich, bestimmte Berufschulplätze und Aufnahmemöglichkeiten für Schüler aus SchleswigHolstein an Hamburger Schulen in freier Trägerschaft. Das Interimsabkommen sieht vor, dass Hamburg - wie früher vereinbart - schleswig-holsteinische Schüler nur in begründeten Härtefällen aufnimmt.

Ein faires und stabiles neues Gastschulabkommen hat die Interessen der Menschen im Hamburger Land ebenso zu berücksichtigen wie die übergreifenden Interessen des Landes Schleswig-Holstein.

Das ist das Ziel der Verhandlungen, die wir wie geplant Anfang Juni 2010 wieder aufnehmen werden.

(Beifall bei FDP und CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Wer den Antrag Drucksache 17/509 und den Änderungsantrag Drucksache 17/552 als selbstständigen Antrag an den Bildungsausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Damit stelle ich fest, eine Ausschussüberweisung ist nicht beschlossen worden.

Wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Ich schlage vor, den vorliegenden Änderungsantrag Drucksache 17/552 als selbstständig zu erklären und ihn alternativ mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 17/509, abzustimmen. - Widerspruch sehe ich nicht. Dann können wir so verfahren.

Wer dem Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/552, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 17/509, seine Zustimmung geben will, bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/552 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP und SSW angenommen worden ist. Ich stelle weiter fest, dass damit der Antrag Drucksache 17/509 abgelehnt wurde.

Ich darf noch einen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache aufrufen, den wir gestern unterbrochen hatten.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 18 auf:

Rundfunkgebühren-Staatsvertrag

Antrag der Fraktion des SSW Drucksache 17/488

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/548

Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 17/558

(Minister Dr. Ekkehard Klug)

Neuordnung der Rundfunkfinanzierung in Deutschland auf der Grundlage einer Haushaltsgebühr

Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/556

Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW Drucksache 17/563