Herr Ministerpräsident, halten Sie nicht krampfhaft an veralteten Verwaltungs- und Machtstrukturen fest, drücken Sie sich nicht vor den zentralen Weichenstellungen für unser Land! Drei kommunale Verwaltungsebenen sind für ein kleines Land wie Schleswig-Holstein zuviel. Die Option Nordstaat muss ernsthaft geprüft werden. Mehr als zwei Schulformen sind weder wirtschaftlich noch demografiefest. Eine Bundessteuerverwaltung führt zu erheblichen Mehreinnahmen, und eine Wahlkreis
Das sind die großen Baustellen, meine Damen und Herren von Schwarz-Gelb, wo Ihre Sparhelden endlich einmal richtig die Muskeln spielen lassen können.
Gehen Sie also nicht auf Tauchstation, wo es um die Vorbildfunktion der Politik geht. Staatssekretäre brauchen keinen eigenen Fahrer. Minister und Staatssekretäre müssen ihre goldenen Spazierstücke gegen eine Altersvorsorge tauschen. Abgeordnete können sich bei Ausschussreisen einschränken. Ein großes Sparpaket wird auch Kürzungen von Fraktionsmitteln beinhalten müssen, auch wenn ich diese damals mitvertreten und mitverhandelt habe.
Ich sage Ihnen, das sind zwar kleine Sparerbsen, aber sie haben hohe Symbolkraft. Hohe Symbolkraft haben aber auch Steuergeschenke, welche anschließend zum finanziellen Aderlass von Land und Kommunen führen. Wenn zwei Drittel der neu prognostizierten Steuerausfälle für die Länder hausgemacht sind, weil Steuerrechtsänderungen nicht gegenfinanziert wurden, ist das ein Skandal.
In den Schulen fällt der Putz von der Decke, während auf Hoteliers und reiche Erben der Goldregen niederprasselt.
Deshalb muss mit dem heutigen Tage der Verfassungsänderung klar sein, die Landesregierung muss im Bundesrat knallhart gegen jede nicht finanzierte Steuersenkung stimmen. Wenn Sie dieses Versprechen nicht einhalten, werden wir dafür sorgen, dass es einen Sturm der Entrüstung gibt, der die Herren Carstensen und Kubicki von der Kapitänsbrücke fegt.
Wenn wir nach Griechenland schauen, wissen wir, dass wir zwei Möglichkeiten haben. Entweder ziehen wir jetzt alle miteinander selbst die Notbremse, oder wir werden später fremdbestimmt. Ich glaube, den zweiten Weg möchte keiner von uns. Deshalb stimmen wir heute zu.
Ich begrüße Schülerinnen und Schüler sowie deren Lehrkräfte von den Beruflichen Schulen des Kreises Ostholstein, Oldenburg, auf der Zuschauertribüne. - Seien Sie uns herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Loedige, es gibt immer Alternativen. Sonst würden wir in diesem Landtag nicht darüber diskutieren. Von Herrn Koch habe ich heute gelernt, dass die Schuldenbremse auf Bundesebene eingeführt worden ist, um den Staatsbankrott der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden. Ich halte das, ehrlich gesagt, für eine gewagte These.
Ich halte mich eher an Michael Sommer, dem gerade wiedergewählten DGB-Vorsitzenden. Er gehört nicht meiner Partei an.
Er bezeichnet die Schuldenbremse als völligen Unsinn. Die „Wirtschaftswoche“ wird uns allen nach Hause geschickt. Darin führte er vor Kurzem aus ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten -:
„Wir brauchen Geld für Bildung, Forschung und öffentliche Infrastruktur, aber keine Sparorgien oder falsche Steuergeschenke.“
Auf dem Bundeskongress des DGB am letzten Wochenende hat Michael Sommer die sogenannte Schuldenbremse als einen der größten Fehler bezeichnet.
Die designierte Ministerpräsidentin von NordrheinWestfalen hat im vergangenen Jahr zur damaligen schwarz-gelben Regierung gesagt - ich zitiere noch einmal mit Erlaubnis des Präsidenten -:
,,Wenn Sie die Schuldenbremse in die Landesverfassung setzen und wir gleichzeitig alle wissen, dass das Land keine eigenen Steuereinnahmen in erklecklichem Umfang hat und diese auch nicht nach oben schrauben kann …,“
„dann erklären Sie den Menschen einmal, wie wir in der Bildung mit Siebenmeilenstiefeln vorangehen sollen. Das passt doch nicht zusammen, und das wissen die Bürgerinnen und Bürger.“
Da sind wir bei der Debatte, die wir heute schon in der Aktuellen Stunde hatten. Herr Stegner, hören Sie auf Ihre Genossin in NRW, auch wenn es jetzt für Sie vielleicht wichtig ist zu telefonieren. Sie hat ihren Worten auch Taten folgen lassen und die Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung genauso wie die Grünen in NRW abgelehnt.
Sie dagegen haben es leider bisher bei Worten belassen. Es wundert mich auch nicht, dass Sie heute noch nicht an das Mikrofon gegangen sind. Vielleicht ändert sich das noch. Vielleicht hat es auch etwas mit einem schlechten Gewissen zu tun.
Warum das der Fall sein sollte? Ich habe mit ungläubigem Staunen gelesen, dass gemäß des neuen Artikels 53 Abs. 3, der heute verabschiedet werden soll, im Fall von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen aufgrund eines Beschlusses mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages von der ,,Schuldenbremse“ abgewichen werden könne. Herr Koch hat dazu schon etwas ausgeführt. Leider habe ich von den anderen Fraktionen nicht viel dazu gehört.
Erinnern Sie sich an die Debatten in der Föderalismuskommission II? Damals wollte die CDU genau diese Formulierung über die Zweidrittelmehrheit zur Aussetzung der Schuldenbremse im Grundgesetz verankern. Die SPD hat das damals abgelehnt und verhindert. Warum haben Sie heute nicht die Kraft, zu einer solchen Veränderung Nein zu sa
Übrigens war die Formulierung mit der nötigen Zweidrittelmehrheit in keinem Entwurf irgendeiner Landtagsfraktion enthalten. Die Diskussion zwischen den beteiligten Fraktionen hatte offensichtlich nicht geahnte Nebenwirkungen und vor allem Risiken.
Wenn wir schon bei dem konkreten Text der Verfassungsänderung sind, lassen Sie mich eines sagen: Artikel 59 a lehnt sich scheinbar an § 2 des Konsolidierungshilfegesetzes an. So habe ich es zumindest interpretiert. In § 2 des Konsolidierungshilfegesetzes geht es um die Obergrenze für das strukturelle Finanzierungsdefizit. Im neuen Artikel 59 a der Landesverfassung geht es um die Kreditobergrenze für den Landeshaushalt. Das ist schon ein kleiner Unterschied. Zudem wird in der Vorlage sowohl in der Textfassung des Artikels 59 a als auch in der entsprechenden Begründung - nicht einmal zwischen Brutto- und Nettokreditaufnahme differenziert. Als Bruttokreditaufnahme werden laut mittelfristiger Finanzplanung circa 3,2 Milliarden € ausgewiesen, als Nettokreditaufnahme 530 Millionen €. Bei solchen Unterschieden würde sich etwas weniger Schlamperei in der juristischen Formulierung einer Vorschrift der Landesverfassung schon lohnen.
Für die gesamte Verfassungsänderung ist charakteristisch, dass an keiner Stelle der Begründung etwas zu dem sich aus ihr ergebenden konkreten finanzpolitischen Handlungsbedarf gesagt wird. Die einbringenden Fraktionen können weder etwas dazu sagen, wie das strukturelle Finanzierungsdefizit von dem konjunkturell bedingten Defizit isoliert werden soll, noch können sie sagen, welche Auswirkungen die massiven Steuerausfälle auf die Wirkungsweise der Schuldenbremse haben werden. Ich nenne als Stichwort die Steuerschätzung Mai.
Sie sagen auch nicht, welche Einsparnotwendigkeiten sich aus der Schuldenbremse ergeben. Wie hoch werden die strukturellen Finanzierungsdefizite in den Jahren 2011, 2012 und 2013 sein? Wie viel Prozent des Landesetats müssen gestrichen werden, um die Schuldenbremse einzuhalten? Bereits in der vorliegenden mittelfristigen Finanzplanung wird von einem massiv ansteigenden Finanzierungsdefizit ausgegangen. Jetzt kommen laut Aussage von Minister Wiegard noch einmal 3,1 Milliarden € an Steuerausfällen bis zum Jahr 2013 hinzu.