Protocol of the Session on May 19, 2010

Wir haben den zweiten großen Bereich, das ist der Bereich der Werbung. Ich kann mir schon vorstellen, dass es hierüber unterschiedliche Auffassungen gibt. Ich fand immer, dass das Angenehme am öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist, dass er jedenfalls in weiten Teilen weniger Werbung hat als der private Rundfunk. Wer sich einen wirklich guten

Spielfilm im Fernsehen bei den privaten Sendern anschauen will, wird sich wundern. Teilweise ist gefühlt die Werbeunterbrechung länger als der Film selber. Ich finde, das ist auch ein Alleinstellungsmerkmal, ein gutes Merkmal des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wenn er ohne Werbung auskommen kann.

Richtig ist, dass auch hier wieder die Frage im Raum steht - die Kollegen sprachen es eben an -: Was machen wir mit den großen Sportereignissen? Kann sich ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk vor dem Hintergrund dieses Tatbestands solche großen Veranstaltungen leisten? Ich finde, das ist eine berechtigte Frage. Ich finde, da muss man gucken, ob das nicht beispielsweise auch über die Gestattung von Sponsoring erreicht werden kann. Ich glaube, dass es hierfür vernünftige Lösungen gibt. Ich sage aber noch einmal: Grundsätzlich bekennen wir uns dazu, dass das öffentlichrechtliche Fernsehen, das durch Gebühren finanziert werden soll und auch wird, dann auch werbefrei ist.

Ich denke, das sind die beiden großen Punkte mit all ihren Folgewirkungen, über die wir reden sollten. Aber noch einmal: Herzlichen Dank für die Gelegenheit heute, diese Debatte zu führen. Sie gibt uns die Möglichkeit, der Regierung noch etwas mit auf den Weg zu geben.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der FDP)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Peter Eichstädt das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den ersten beiden Beiträgen ist schon so viel Versöhnliches gesagt worden, dass es mir schwer fällt, mir vorzustellen, dass wir hier heute nicht zu einem Beschluss kommen werden. Aber wir werden es abwarten. Das Problem liegt häufig im Detail.

Der eigentliche Anlass für diese Debatte ist zwar der Antrag des SSW zum RundfunkgebührenStaatsvertrag. Aber es geht eigentlich mehr um die große Reform der Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks. Dass diese Reform kommen muss, wissen wir spätestens seit dem untauglichen Versuch - den auch wir hier im Haus unternommen haben - bei der letzten Gebührengestal

(Dr. Christian von Boetticher)

tung, die digitale Zukunft einigermaßen nachvollziehbar und gerecht in die Ordnung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu integrieren.

Die bisherige Bezugsgröße von einem Radiogerät und einem Fernsehgerät, die den klassischen Haushalt prägte, wird neuen technischen Entwicklungen nicht mehr gerecht. Wir wissen, PCs, Handys, Net- und Notebooks, IPhones, Handhelds und Ähnliches haben diese schlichte Welt gehörig durcheinandergewirbelt.

Lange sah es so aus, als wenn hier keine gerechte, europarechtlich akzeptable und praktikable Lösung gefunden werden könnte. Nun haben wir aber das Gutachten von Professor Kirchhof auf dem Tisch, und die Tür für ein neues Finanzierungsmodell, das praktikabel ist, scheint weit geöffnet.

Die Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe - wie er sie nennt - ist eine gute Grundlage für die Reform der Rundfunkfinanzierung. Die Frage, wie viele Geräte der einen oder anderen Art in einem Haushalt stehen und ob ein zum Empfang geeignetes Gerät wie ein PC oder ein Handy auch tatsächlich dazu genutzt werden, würde damit irrelevant. Einziger Maßstab wäre die Wohnung beziehungsweise die Betriebsstätte.

Wir beantragen deshalb, dass die Regierung bei der Neugestaltung der Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks - ich glaube, die abschließenden Beratungen stehen am 9. Juni 2010 an, Herr Ministerpräsident - ein Ergebnis auf dieser Grundlage sucht. Man hat auch schon gehört, dass Sie, Herr Ministerpräsident, durchaus eine gewisse Sympathie für diese Grundlinie haben. Dass dabei dann auch die von vielen Bürgerinnen und Bürgern zu Recht als unangemessen empfundene Schnüffelei der GEZ entfallen könnte oder zumindest reduziert würde, wird von uns begrüßt.

Ich möchte für meine Fraktion sagen, dass wir ausdrücklich zu den Grundsätzen eines öffentlichrechtlichen Rundfunks stehen und dafür eintreten, dass dieser in seiner Unabhängigkeit und in seiner Qualität erhalten bleibt. Das geht nur mit einer angemessenen Finanzierung.

Ich bitte Sie, sich mit mir zusammen einmal vorzustellen, wie viel ärmer unsere Rundfunk- und Fernsehlandschaft wäre, wenn öffentlich-rechtliche Angebote entfallen würden und sich die Versorgung mit Information und Nachrichten - ich klammere Unterhaltung mal aus - in Rundfunk und Fernsehen ausschließlich auf private Anbieter beschränken würde.

Dabei will ich ausdrücklich sagen, dass dies kein Vorwurf gegen diese ist, sondern einfach die logische Konsequenz aus einem Angebot, das sich über Quote und Werbeeinnahmen am Markt behaupten muss.

Das duale System ist in Deutschland verankert und auch von uns gewollt. Neben den öffentlich-rechtlichen Angeboten sollen private Rundfunk- und Fernsehangebote ihren Platz haben und sich über die Werbeeinnahmen finanzieren können.

Herr von Boetticher, damit bin ich mit einem etwas anderen Ansatz bei dem zweiten Teil unseres Antrags - Sie haben es eben schon kurz gestreift -, der sich mit der Frage der Zukunft der Werbung in den öffentlich-rechtlichen Angeboten beschäftigt. Wir sind der Auffassung, dass ernsthaft geprüft werden soll, die Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Fernsehen erheblich zu reduzieren.

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sind weit überwiegend gebührenfinanziert. Das ist zweifelsfrei ein Wettbewerbsvorteil gegenüber den privaten Anbietern. Und wer die Aussage, dass im dualen System auch private Angebote ihren Platz haben, ernst meint, sollte dieser auch ihre Entwicklungs- und Finanzierungschancen über die hierfür vorgesehenen Werbeeinnahmen ermöglichen und absichern. Genau darauf zielt unser Antrag.

Ich will aber auch sagen, dass sich der Verzicht auf Werbung nur auf die Werbeblöcke beschränken soll, nicht aber auf Sponsoring und Werbung zur Finanzierung von Sportgroßereignissen. Diese Ereignisse müssen ihren Platz in den öffentlichrechtlichen, frei empfangbaren Angeboten haben. Sie sind aber ohne Sponsoren und Werbung nicht finanzierbar.

Für diese Anlässe muss es weiterhin möglich sein, dass sich öffentlich-rechtliche Anbieter Werbe- und Sponsorenpartner suchen, um die zum Teil exorbitanten Lizenzabgaben finanzieren zu können. Zu diesen Sportgroßereignissen zählen für uns Olympiaden, Fußballweltmeisterschaften und die Fußballbundesliga. Es gibt sicher noch andere Sportarten wie Handball, denen einige hier möglicherweise aktiv frönen. Wir sind gern bereit, darüber Einzelgespräche zu führen. Sie sind alle für eine breite Öffentlichkeit von großem Interesse. Hier muss sichergestellt werden, dass sie in bester Qualität auch weiterhin frei empfangbar bleiben und finanziert werden können.

Wir bitten daher, unserem Antrag zuzustimmen. Der Antrag des SSW ist von der Entwicklung etwas überrollt. Das ist schon gesagt worden. Das ist aber

(Peter Eichstädt)

auch nicht schlimm. Trotzdem sind wir dankbar, dass Sie den Punkt auf die Tagesordnung befördert haben, und ich bin sicher, das sehen die Kollegen vom SSW genauso und werden sich unserem Antrag im Kern letztlich gern anschließen.

Vielleicht können wir - das sei als geschäftsleitende Bemerkung noch gestattet, wissend, dass das Ende meiner Redezeit erreicht ist - uns darauf verständigen - das scheint irgendwie Konsens zu sein -, dass wir schon dieses neue Modell nach Kirchhof gern vom Ministerpräsidenten in den Verhandlungen befördert haben wollen, diese eine Aussage gemeinsam auf den Weg bringen per Beschluss und alles andere in den Ausschuss zur weiteren Beratung überweisen. Das wäre doch ein Weg, wie wir hier auch gemeinschaftlich in die richtige Richtung weisen können.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Kollege Thorsten Fürter das Wort.

(Zuruf)

Nein, ich spreche nicht für die FDP.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wollen einen Systemwechsel in der Rundfunkfinanzierung. Insoweit sind wir uns im Wesentlichen hier im Haus auch einig, wobei - das ist auch der Grund dafür, dass wir einen Änderungsantrag zum SSW-Antrag gestellt haben - sich der SSW-Antrag nicht für diesen Strukturwandel einsetzt, sondern immer noch an das tatsächliche Vorhalten eines Rundfunkgeräts anknüpfen will.

Mit der Mediengebühr, die wir fordern, zahlt jeder Privathaushalt einen einheitlichen Beitrag, unabhängig davon, wie viele Geräte im Haushalt vorhanden sind. Unternehmen zahlen gestaffelt nach Mitarbeiterzahl und Branchenbesonderheiten. Befreiungen wollen wir wie bisher ermöglichen. Unser Modell belastet weder Familien, Singles noch Unternehmen stärker als bisher, im Gegenteil. Wir versprechen uns davon, dass mit einer solchen Mediengebühr auch Geld eingespart werden kann, nämlich das, was jetzt für Gebührenfahnder und fahnderinnen an Provision ausgegeben wird, und auch bei der GEZ kann es zu Einsparungen kommen, und auch das kann in eine Absenkung der Ge

bühren investiert werden oder zumindest in eine Abfederung des Anstiegs.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Vorteile des Modells liegen auf der Hand. Das Durcheinander ist beseitigt, ob ein zweiter Fernseher, ein Radio im Auto oder ein PC im Arbeitszimmer angemeldet werden muss. Die Debatten darüber, die Juristen sehr spannend finden, ob neue Geräte wie Smartphones auch zur Gebühr verpflichten, sind beendet. Die Medienwelt hat sich rasant gewandelt. Wir sind noch nicht am Ende. Es wird immer wieder neue Geräte geben, mit denen eventuell auch Rundfunk empfangen werden kann. Unser Modell geht auf diese neue Vielfalt an Empfangsgeräten ein, statt der technischen Entwicklung weiter hinterherzulaufen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist falsch, sozusagen weiterhin - das hatte ich eingangs schon gesagt - an das Vorhalten von Geräten anzuknüpfen. Es ist zum einen der Millionenaufwand, der erforderlich ist, um das zu überprüfen.

Es sind zwei Gruppen, die sich der heutigen Gebührenpflicht entziehen. Es gibt sicherlich die Gruppe wir alle werden im Freundes- und Bekanntenkreis Leute haben -, die tatsächlich Rundfunkgeräte nutzen, aber schlicht findig sind und sich der Gebührenpflicht entziehen, indem sie die Geräte nicht angeben und so der Überprüfung entgehen. So etwas gibt es. Gegenüber dieser Gruppe habe ich kein Mitleid.

Es gibt zum anderen natürlich - wenige - Menschen, die keine Rundfunkgeräte nutzen, die keinen Fernseher und kein Radio zu Hause haben, die sagen, ich mache mich davon frei. Aber dann ist doch die Frage: Haben die auch keinen Computer zu Hause, auf dem sie die Möglichkeit haben, das zu nutzen? Ist es nicht so, dass sie auch einmal zu Freunden gehen und mit denen zusammen Fußball schauen? Nutzen die nicht auch sozusagen ein Medienangebot, sodass ich es für falsch halten würde, an das Vorhalten von Geräten anzuknüpfen, weil auch diese Menschen von dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk profitieren.

(Zuruf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein Punkt zu dem Hauptproblem, das wir mit der Steuer haben, dass man über eine Steuer diskutieren kann. Auch bei den Grünen wird es parteiintern diskutiert. Eine Steuer ist deswegen problematisch, weil sie zunächst einmal unmittelbar dem Haushalt zur Verfügung gestellt wird. Dem Wesen der Steuer ist es eigen, dass man nicht vorher festlegen kann

(Peter Eichstädt)

dasselbe Problem besteht beim Solidaritätszuschlag -, wofür sie verwendet wird. Das heißt, man hat keine Sicherheit, dass das dem Rundfunk zur Verfügung gestellt wird.

Zu den Änderungsanträgen. Der SPD-Antrag will soziale Ungerechtigkeiten beseitigen. Es kann nie verkehrt sein, soziale Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Ich glaube allerdings, dass wir mittelfristig dahin kommen müssen. Wenn jeder Haushalt diese Rundfunkgebühr bezahlen muss, dann ist es ja selbstverständlich, dass es auf mittlere Sicht im Existenzminimum enthalten sein muss. Das heißt, jede Person, die einen Anspruch auf Existenzminimum hat, hat in diesem Existenzminimum ihren Beitrag auf jeden Fall drin.

Zum Punkt Werbeverbot können wir diskutieren. Da haben wir eine Offenheit, ob wir ein Werbeverbot im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wollen. Wir sagen aber, es wird in diesen Fällen teurer werden, weil natürlich das, was an Werbeeinnahmen dadurch wegfällt, in irgendeiner Form kompensiert werden muss. Es ist auch fraglich, ob man für die Bundesliga Ausnahmen vorsehen muss.

Zum Änderungsantrag von CDU und FDP, in Wahrheit sehr geschickt formuliert und schön gemacht.

(Beifall des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

Aber Sie haben Ihren Dissens natürlich verdeckt,

(Vereinzelter Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

ob Sie eine haushaltsgebundene Gebühr bezahlen wollen oder eine an Personen orientierte.

(Zuruf)