Protocol of the Session on May 19, 2010

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der 8. Mai 1945 ist nicht nur ein geschichtsträchtiger Tag - er trägt wie wenige Tage in der deutschen Geschichte auch das Zeichen eines historischen Einschnitts: Wer ihn erlebte, weiß heute noch, wo und wie ihn die Nachricht erreichte, dass nach sechs Jahren Krieg und zwölf Jahren Nazidiktatur endlich wieder Frieden war. Und kein Tag hat uns in den Jahren nach 1945 mit solcher Doppelgesichtigkeit bedrängt wie der 8. Mai. Letztlich steht fest: Der 8. Mai steht für Ende und Anfang.

Dass der 8. Mai in der Nachkriegsgeschichte der Bundesrepublik vor dem Hintergrund des Kalten Krieges und des in der DDR von oben verordneten Antifaschismus lange nur als „Stunde Null“ gesehen wurde, gehört auch zur Geschichte dazu. Das geänderte Verständnis setzte nur langsam ein, wobei die oft zitierte - heute auch wieder - und ganz großartige Rede von Richard von Weizsäcker ohne Zweifel entscheidend dazu beitrug, die Sichtweise zu ändern. Das war 1985.

Erst 1970, nach 25 Jahren also, fand im Deutschen Bundestag zum ersten Mal eine offizielle Gedenkveranstaltung zum 8. Mai statt. Die erste Rede hielt der damalige Bundeskanzler Willy Brand, der der millionenfachen Opfer des von Hitler begonnenen Krieges - so hieß es - im In- und Ausland gedachte. Er fuhr dann fort - ich zitiere -:

„Was in jenen Tagen vor 25 Jahren von unzähligen Deutschen neben der persönlichen als nationale Not empfunden wurde, war für andere Völker die Befreiung von Fremdherrschaft, von Terror und Angst. Auch für die Mehrheit des deutschen Volkes erwuchs die Chance zum Neubeginn, zur Schaffung rechtsstaatlicher und demokratischer Verhältnisse.“

Der zweite Redner dieses Tages im Deutschen Bundestag war übrigens der CDU-Abgeordnete Richard von Weizsäcker, der die Ereignisse des Jahres 1945 und deren Auswirkungen auf die Gegenwart als „zwiespältig“ bezeichnete und die Erinnerung an die Schrecken des Krieges und der NS-Herrschaft mit einer scharfen Kritik an den politischen Verhältnissen im anderen Teil Deutschlands verband.

„Der 8. Mai lehrt uns - so heißt es in seiner Rede - den Frieden zu suchen mit dem Respekt vor dem unverbrüchlichen Wert der Freiheit. Wir kennen die Unfreiheit und werden uns ihrer erwehren…“

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe aus diesen beiden Reden zitiert, um noch einmal in Erinnerung zu rufen, dass - obwohl schon 1970 ein erster Schritt zu einer grundsätzlichen Diskussion über den 8. Mai getan wurde - die Fortsetzung noch lange auf sich warten ließ. Daher ist es fast nachvollziehbar, dass weitere Jahre ins Land gehen mussten, bis es einen breiten oder doch breiteren Konsens darüber gab, dass der 8. Mai - ich hätte fast gesagt natürlich ein Tag der Befreiung ist.

Es ist somit auch folgerichtig, dass wir ihn unter dieser Überschrift in einen offiziellen Gedenktag umwidmen. Das schulden wir nicht nur den Opfern der Nazidiktatur, sondern auch denjenigen, die sich nach 1945 für einen demokratischen Neuanfang unseres Gemeinwesens engagiert haben. Damit würden wir auch ein entschiedenes Signal gegen eine noch immer vorhandene rechtsgerichtete Geschichtsauffassung senden.

Daher ist es für uns selbstverständlich, dass wir als Gesellschaft, auch auf die Initiative von Bundeskanzler Herzog zurückgehend, den 27. Januar als Gedenktag begehen. Am 27. Januar 1945 wurde Auschwitz befreit. Damit gedenken wir der Opfer der Nazigewaltherrschaft.

Letzte Bemerkung: Am 8. Mai 1949 verabschiedete der Parlamentarische Rat der neuen Bundesrepublik das neue Grundgesetz als Antwort auf die Erfahrung von Krieg und Gewaltherrschaft. In diesem Sinne dürfen wir den 8. Mai nicht zuletzt als Feiertag für unsere Verfassung begehen. Damit ist der 8. Mai ein Tag, der in die Zukunft weist, eine Zukunft, die 1945 gar nicht und 1949 noch immer nicht alle bereit waren anzunehmen. Damals war der 8. Mai eine Chance. Heute wissen wir, wie wichtig es für uns als Gesellschaft, als Gemeinwesen gewesen ist, dass wir diese Chance ergriffen haben.

(Beifall bei SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Für die Landesregierung hat Herr Innenminister Klaus Schlie das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte es kurz machen. Die Landesregierung lehnt es ebenfalls ab, den 8. Mai künftig zu einem nationalen Gedenktag zu machen. Für diese Entscheidung sind insbesondere zwei Gründe ausschlaggebend. Dieser Tag hat zwei Gesichter, die es erfordern, zwischen Ost- und Westdeutschland zu unterscheiden.

Natürlich ist es der Tag des Endes der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und insofern für alle Deutschen ein Tag der Befreiung von diesem menschenverachtenden Unrechtsregime. Daran besteht zumindest in diesem Hohen Haus kein Zweifel. Ich bin fest davon überzeug - Herr Abgeordneter Weber, auch wenn es noch die eine oder andere bedenkenswerte Nachfrage geben muss -, dass es insgesamt auch im Bewusstsein der deutschen Bevölkerung daran keinen Zweifel gibt.

Allerdings erhielten im Gegensatz zum westlichen Teil Deutschlands die Ostdeutschen erst mit der Wiederherstellung der Deutschen Einheit im Jahr 1989 die Möglichkeit zum Aufbau eines demokratischen Staates. Es ist aber nicht so, dass der 8. Mai 1945 in der Nachbetrachtung überall gleich empfunden werden konnte, schon gar nicht, wenn Sie, Frau Abgeordnete Spoorendonk, auf den 8. Mai 1949 verweisen. Stattdessen folgte im Osten der Beginn einer zweiten Diktatur, also eine weitere Phase der Unfreiheit und der Unterdrückung, die erst über 40 Jahre später durch die friedliche Revolution der Bevölkerung der DDR überwunden wurde.

Darüber hinaus - und das halte ich für das gewichtigste Argument, das hier auch schon vorgetragen worden ist - gibt es seit 1996 mit dem 27. Januar einen Gedenktag, der der Erinnerung an die Opfer des nationalsozialistischen Unrechtsregimes und des Völkermordes gewidmet ist. Die Bedeutung dieses Gedenktages muss im Bewusstsein aller Deutschen gefestigt und ausgebaut werden.

(Beifall bei CDU und FDP)

Dieser Gedenktag - davon bin ich zutiefst überzeugt - darf in seiner Bedeutung nicht relativiert werden.

(Zuruf der Abgeordneten Anke Spoorendonk [SSW])

- Frau Abgeordnete Spoorendonk, ich habe auch nicht behauptet, dass er es wird. Ich habe nur festgestellt, dass er nicht relativiert werden darf.

Er dient übrigens auch ausdrücklich der aktiven Auseinandersetzung mit der Geschichte und soll die Kenntnisse über das Unrechtsregime und die Opfer des Nationalsozialismus vertiefen, so wie es der damalige Bundespräsident Roman Herzog in seiner Proklamation zur Einführung dieses Gedenktages auch formuliert hat. Ich zitiere mit der Genehmigung der Präsidentin:

„Die Erinnerung darf nicht enden; sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen.“

Das erreichen wir - davon bin ich zutiefst überzeugt - nicht durch einen weiteren Gedenktag in diesem Spannungsfeld, das hier dargestellt worden ist. Das erreichen wir nur durch konsequentes Eintreten für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung und konsequentes Eintreten gegen jegliches Unrechtsregime.

(Beifall bei CDU und FDP)

Meine Damen und Herren, es ist Abstimmung in der Sache beantragt worden. Deshalb möchte ich jetzt über den Antrag Drucksache 17/538 abstimmen lassen. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer lehnt diesen Antrag ab? - Wer enthält sich? - Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW abgelehnt worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Erteilung von Fahrberechtigungen an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste - Fahrberechtigungszuständigkeitsgesetz (FZG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/531

Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist dieser Antrag einstimmig überwiesen worden.

Bevor ich Tagesordnungspunkt 70 aufrufe, bitte ich Sie, mit mir gemeinsam Seniorinnen und Senioren aus dem Ort Latendorf im Kreis Segeberg auf der Tribüne zu begrüßen. - Herzlich willkommen im Landeshaus in Kiel!

(Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 70 auf:

Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 1. Januar 2010 bis zum 31. März 2010

Drucksache 17/492

Ich erteile der Vorsitzenden des Petitionsausschusses, der Frau Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle Ihnen heute den aktuellen Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das erste Quartal diesen Jahres vor, und zwar für den Zeitraum Januar bis März 2010. Besonders hervorzuheben sind die zahlreichen Außentermine, Anhörungen und Außensprechstunden, die von den Mitgliedern des Petitionsausschusses und den Mitarbeitern der Geschäftsstelle wahrgenommen worden sind.

Sehr beeindruckt hat uns ein ausgedehnter Besuch in der JVA Neumünster, mit dem wir unsere Besuchsreihe durch alle Justizvollzugsanstalten des Landes begonnen haben. Neben intensiven Gesprächen mit der Anstaltsleitung und der Personalvertretung waren die Anliegen der Gefangenenmitverantwortung, der sogenannten GMV, besonders interessant für uns als Petitionsausschuss. Hierbei wurden die unterschiedlichen Ansätze der Anliegen der Anstaltsleitung und der Inhaftierten besonders deutlich. Beispielhaft sei hier zu erwähnen, dass die Häftlinge sich als Sportangebot anspruchsvolle Kraftübungsgeräte wünschen, dies aber von der Leitungsebene aus verständlichen Gründen der Sicherheit abgelehnt wird. Es stehen nur übliche Fitnessgeräte zur Verfügung - sehr zum Bedauern der ambitionierten Muskelmänner.

Kritisch hat der Ausschuss den dringenden Modernisierungsbedarf in Haus C vermerkt. In dem Altbau aus der Kaiserzeit gibt es Zellen, die nicht einmal warmes Wasser haben. Als sehr positiv bewertete der Ausschuss hingegen die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten für die Strafgefangenen. In

Neumünster befindet sich die zentrale Ausbildungsanstalt des Landes für Strafgefangene. Das schafft Perspektiven und trägt erheblich zum besseren Miteinander in der Anstalt bei.

Wie entscheidend Sport und Beschäftigungsmöglichkeiten für Strafgefangene sein können, wurde uns gerade erst vor zwei Tagen beim Besuch der Justizvollzugsanstalt hier in Kiel sehr deutlich. Hier steht den Gefangenen ein - nicht einmal sehr großer - Mehrzwecksaal zur Verfügung, der nach Wegräumen von Tischen und Stühlen notdürftig für Volleyball, Badminton, Basketball und Rückengymnastik genutzt werden kann. Für ein Fußballspiel oder ein Handballspiel ist hier kein Platz. Gerade in Anbetracht solcher fehlenden Beschäftigungsmöglichkeiten für viele Strafgefangene ist der Wunsch des neuen Leiters der JVA Kiel nach dem Bau einer neuen Sporthalle auf dem Anstaltsgelände sehr verständlich.

Viel Zeit nahmen wir uns in diesem Quartal auch für die Wahrnehmung von Außenterminen und Ortsbesichtigungen. In einem Ortsteil der Kleinstadt Tornesch kennen wir uns mittlerweile besonders gut aus. Es handelt sich hier um das sogenannte Schwarzbaugebiet, einen Außenbereich, in dem eine Reihe von Ställen, Anbauten, Schuppen und auch Wohngebäuden abgerissen werden soll. Insgesamt haben sich 13 Betroffene an den Ausschuss gewandt und um Unterstützung gebeten.

Wir haben uns das Ganze vor Ort einmal genauer angeschaut. Besonders lobenswert hierbei ist die gute Unterstützung des Petitionsausschusses durch die Freiwillige Feuerwehr vor Ort. Es wurden uns zwei VW-Kleinbusse nebst Fahrern zur Verfügung gestellt, die uns den ganzen Tag gefahren haben. Ebenso lobenswert war die offene und kompromissbereite Zuarbeit der örtlichen Stadtverwaltung. Zurzeit prüfen wir jeden Einzelfall nach und gehen davon aus, die Verfahren in Kürze abschließen zu können.

Gleichermaßen intensiv besichtigte der Petitionsausschuss die Borkhorster Elbwiesen im Bereich der Gemeinde Geesthacht. Diese sollen künftig als Ausgleichsfläche für die Zuschüttung des Mühlenberger Lochs in Hamburg dienen. Während der anschließenden Anhörung nutzten zahlreiche Petentinnen und Petenten die Gelegenheit, dem Ausschuss ihre Befürchtungen hinsichtlich der geplanten Vernässung des Gebietes vorzutragen. Insgesamt hat der Ausschuss im letzten Quartal 93 neue Petitionen erhalten und 72 Petitionen abschließend beraten.

(Vizepräsidentin Marlies Fritzen)

Die meisten Petitionen betrafen die Bereiche Justiz, Wirtschaft, Wissenschaft und Verkehr und Inneres. 36 % der Petitionsverfahren konnten mit einem positiven Ergebnis für die Petentinnen oder Petenten abgeschlossen werden. Das ist eine eher mäßige Quote, aber manchmal ist da nicht mehr zu machen.

Weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit können Sie dem aktuellen Bericht entnehmen, in dem alle abgeschlossenen Petitionsverfahren, natürlich in anonymisierter Form, nachzulesen sind. Der Bericht ist auch für die Insider auf der Homepage des Landtags zu finden.

Ich komme damit zum Schluss und bitte Sie, die Petitionen aus dem ersten Quartal des Jahres 2010 zu bestätigen.

(Beifall)

Herzlichen Dank, Frau Kollegin.

Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.

Der Ausschuss empfiehlt, wie gehört, den Bericht Drucksache 17/492 zur Kenntnis zu nehmen und die Erledigung der Petitionen zu bestätigen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist einstimmig so beschlossen worden.