Für die Fraktion des SSW erteile ich der Vorsitzenden, der Frau Abgeordneten Anke Spoorendonk, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich kann man jetzt mit formaljuristischen Argumenten kommen, liebe Kollegin Franzen, liebe Kollegin Conrad. Man kann sagen, man hätte warten müssen, bis das offizielle Ergebnis des Volksbegehrens vorliegt. Aber darauf kam es Ihnen auch nicht an, als Sie im Januar die Fristverlängerung schon vorsorglich durchführen wollten.
Denn Sie sagten ja - ich habe es noch ganz gut im Ohr -, nein, man muss es jetzt machen, damit es dann auch noch für das neue Schuljahr umgesetzt werden kann. Aber schon im Januar war die Schulentwicklungsplanung der Kommunen abgeschlossen.
Darum bleibe ich dabei: Das Volksbegehren ist gescheitert. Die Schulgesetzänderung war eine virtuelle Schulgesetzänderung. Was im virtuellen Raum stattfindet, muss jetzt zurückgenommen werden. Das ist doch der Punkt.
Sie sagten in Ihrer Rede - auch dies habe ich noch ganz genau im Ohr -, dass es bei dieser Schulgesetzänderung wirklich auf das Volksbegehren ankommt. Mir kamen fast die Tränen, als ich hörte, dass jetzt Volkes Wille umgesetzt werden sollte. Aber Volkes Wille sieht anders aus, denn das Volksbegehren ist gescheitert. Das haben wir jetzt noch einmal bestätigt bekommen.
Über die Gründe des Scheiterns können wir natürlich spekulieren. Da gibt es die Vorstöße des Verbandes der Realschullehrer, der zu dem Ergebnis kommt, dass die Rechtsvorschriften für das Volksbegehren zu kompliziert waren und dass die Unterschriftenaktion von den Behörden torpediert wurde. Aber vielleicht sind die Schleswig-Holsteiner auch ganz einfach nicht motiviert, sich an diesem Volksbegehren zu beteiligen, oder sie haben ganz einfach erkannt, dass die Zeiten des dreigliedrigen Schulsystems endgültig vorbei sind und sie die Rolle rückwärts des Bildungsministers einfach nicht unterstützen wollen.
Für diese Erklärung spricht nicht nur unsere Forderung, die Gemeinschaftsschule als flächendeckende Regelschule einzuführen, für diese Erklärung
sprechen auch die Statistiken. Wir haben gehört, dass momentan nur sechs Realschulen sich überlegen, diese Fristverlängerung in Anspruch zu nehmen. Das heißt, man hat im Januar eine Schulgesetzänderung durchgeführt, die das dann im vorauseilendem Gehorsam für sechs Schulen möglich machen sollte. Aber diese Frist für die Umwandlung der Schulen hat nichts mit realer Schulpolitik zu tun, hat nichts mit dem zu tun, was eigentlich im Mittelpunkt der Schulpolitik und der schulpolitischen Auseinandersetzungen stehen sollte.
Man kann auf der anderen Seite noch einmal deutlich machen, wie die Argumentation damals lief. Ich bleibe dabei, Sie sagten im Januar, Sie wollten die Schulgesetzänderung wegen der Volksinitiative durchführen. Wir sagen, jetzt ist die Volksinitiative gescheitert, also gibt es keine Gründe, diese Fristverlängerung weiter im Raum stehen zu lassen.
In der damaligen Debatte behaupteten die Vertreter der FDP, dass es eine Frechheit sei, ihnen Klientelpolitik vorzuwerfen, falls die Initiative zum Erhalt der bestehenden Realschulen ausreichend Unterstützung erfahren sollte. Ausreichend Unterstützung hat es nicht gegeben. Aber dass die FDP Klientelpolitik macht, ist nun wirklich nichts Neues.
Aus der Sicht des SSW gilt immer noch die schon in den vergangenen Debatten vorgetragene Argumentation gegen die Verlängerung der Umwandlung von Real- und Hauptschulen. Einige Argumente habe ich soeben wieder angeführt.
Es ist gut so, dass das Volksbegehren gescheitert ist und damit nicht zum Tragen kommt. Jetzt können wir uns vielleicht auf das konzentrieren, was wirklich Sache ist; denn nach der Schuldebatte ist immer auch vor der Schuldebatte. Wenn man den neuesten Presseberichten glauben darf und sich den Referentenentwurf zur kommenden Schulgesetznovellierung ansieht, dann ist bereits absehbar, dass die Fristverlängerung nicht der einzige Vorstoß vonseiten der CDU/FDP-Regierung sein wird, das Gemeinschaftsschulmodell zu torpedieren.
Die angekündigte Möglichkeit, wieder schulartbezogene Klassen einzuführen, hat schon heute zu einigem Kopfschütteln im Land geführt. Es besteht
zwar noch die Möglichkeit, dass es nicht zu der Neuregelung kommt, aber es ist deutlich geworden, dass die Regierungskoalition, wie schon gesagt, Interesse daran hat, wieder schulartbezogene Klassen einzuführen.
Das werde ich machen. - Es hat gute Gründe für die Schulstrukturreform gegeben. Ich muss gestehen, dass ich jetzt das unterstütze, was ich in früheren Reden, zur Zeit der Großen Koalition, kritisiert habe. Ich bleibe auch dabei, dass das nur eine halbe Schulreform war.
Aber wir haben sie damals beschlossen. Wenn man es positiv betrachtet, besteht die Möglichkeit, auch mit dieser halben Schulreform weiterzukommen.
Das werde ich jetzt tun, Frau Präsidentin. - Ich wollte nur noch einmal sagen, was mir wirklich am Herzen liegt: Schluss mit der Klientelpolitik! Schluss mit der Beliebigkeit!
Zu einem Dreiminutenbeitrag erteile Herrn Abgeordneten Dr. Henning Höppner von der SPD-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir ist während des Beitrags der Kollegin Franzen einiges aufgefallen. Frau Franzen, Sie bemängeln, dass wir hier nicht ein beschleunigtes Verfahren anstreben, und machen uns dafür verantwortlich, dass sich das Ganze so verzögert. Das ist doch nichts anderes als ein durchsichtiges Ablenkungsmanöver.
Sie haben es doch in der Hand. Sie selbst haben das Verfahren vom Erreichen des Quorums abhängig gemacht. Der Minister hat das im Bildungsausschuss sehr deutlich gemacht. Nun liegt das Ergebnis vor; wir kannten es. Dennoch erschien im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 11. März diese Gesetzesänderung. Warum? Erzählen Sie uns, was Sie damit vorhaben!
Wahrscheinlich ist das Träumen in der FDP weit verbreitet. Von Herrn Kubicki wissen wir, dass er zumindest so lange Träume hat, bis der irische Preisboxer vor ihm steht.
(Heiterkeit und Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der LINKEN und SSW - Wolfgang Kubicki [FDP]: Das war kein Traum, das waren Hoffnungen! - Heiterkeit)
Aber selbst die Vorsitzende des VDR, Grete Rhenius, glaubt nicht einmal im Traum daran, dass eine Mehrheit noch zustande kommt.
Meine Damen und Herren, wir sollten der Realität ins Auge sehen und den eingeleiteten Prozess so schnell wie möglich stoppen.
Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich der Frau Abgeordneten Heike Franzen von der CDU-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Henning Höppner, ich streite gern mit Ihnen; wir duzen uns eigentlich, aber hier im Parlament dürfen wir es nicht.
Ich will mein Argument noch einmal verdeutlichen. Wir haben unser weiteres Vorgehen tatsächlich vom Volksbegehren abhängig gemacht; das ist keine Frage. Auch wenn Frau Rhenius im Moment bestätigt, dass das Volksbegehren nicht durchgekommen sei, müssen wir alle - das ist klar - das offizielle Ergebnis abwarten. Das ist aber gar nicht der Schwerpunkt meiner Argumentation.
Wir müssen berücksichtigen, dass die Anmeldungen an den sechs Schulen durch die Eltern bereits abgeschlossen sind, zumindest vor dem Abschluss
stehen. Ich habe es bereits gesagt: Wenn wir dem Verfahren tatsächlich folgten, dann hätte das zur Konsequenz, dass die Schulen im Juni die Nachricht bekämen, doch nicht zu der Schulart zu gehören, an der die Eltern ihre Kinder angemeldet haben.