Ob Energieversorgung, Schulsystem oder Verkehr, Sie versuchen Ihre überholten und von der überwiegenden Mehrheit der Menschen in unserem Land abgelehnten Vorstellungen quasi durch die Hintertür zu politischen Vorgaben zu machen. Das wird Ihnen nicht gelingen, denn so lautlos und schnell, wie Sie es sich offenbar vorstellen und wünschen, wird sich diese Diskussion nicht erledigen.
Was unserer Ansicht nach unumgänglich ist, ist der Abgleich der im Antrag gesetzten Eckpunkte mit den Ergebnissen der umfänglichen und teilweise auch vorbildlichen Bürgerbeteiligung im letzten Anlauf zur Aufstellung eines solchen Planes. Gegebenenfalls werden wir dann erneut in den Prozess der Beteiligung einsteigen müssen.
Ein letztes Wort zum Verfahren: Meine Fraktion sieht sich hier und heute, genau eine Woche nach der Zustellung dieses Antrags, nicht in der Lage, die Entwicklungslinien für unser Land bis ins Jahr 2025 hinein sachgerecht zu beschließen. Auch den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der beim ersten Ansehen durchaus einige nachden
kenswerte Ansätze enthält, möchten und können wir hier und heute, immerhin einen Tag nach seinem Erscheinen, nicht abstimmen. Vom Antrag der SPD, der uns heute Morgen, also vor ungefähr drei Stunden, vorgelegen hat, will ich dabei gar nicht reden. Wir bitten daher um die Überweisung und die fachliche Diskussion in den zuständigen Ausschüssen.
Könnte die Nichtbeurteilungsfähigkeit bei Ihnen auch ein bisschen damit zusammenhängen, dass Sie schlichtweg erst seit Kurzem im Landtag sind?
Die Nichtbeurteilungsfähigkeit hängt vor allen Dingen damit zusammen, dass ich glaube, dass ein Prozess, der unser Land in den nächsten 20 bis 25 Jahren prägen wird, nicht innerhalb von vier Wochen und ohne eine breite Beteiligung der Bevölkerung und aller Betroffenen abgeschlossen werden sollte.
Meine Frage - Sie haben sie auch nicht so beantwortet - war nicht als Polemik gemeint. Vielmehr geht die Diskussion im parlamentarischen und Regierungsrahmen seit dem Jahr 2007. Nur darauf wollte ich aufmerksam gemacht haben.
- Deswegen möchten wir gern das, was Sie geschrieben haben, mit den, ich weiß nicht, 40 m Leitz-Ordnern der Bürgerbeteiligung abgleichen. Das wäre unser Wunsch. Dann können wir weiter diskutieren.
Meine Damen und Herren, ich begrüße auf der Zuschauertribüne Schülerinnen und Schüler des CarlJacob-Burckhardt-Gymnasiums in Lübeck sowie Schülerinnen und Schüler der Beruflichen Schulen am Ravensberg in Kiel. - Seien Sie uns herzlich willkommen!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts des gesamten vorherigen parlamentarischen Verlaufs zum LEP - seit der Vorlage des Entwurfs in 2007 - ist es eine Farce, wenn CDU und FDP nun einen Antrag einreichen, der das gesamte vorherige Verfahren ad absurdum führt.
Ich sage dies in aller Deutlichkeit, denn es hat zum LEP ein außergewöhnlich umfangreiches Beteiligungsverfahren gegeben. Schließlich soll dieser Plan seine Gültigkeit bis 2025 haben. Die kommunalen Gebietskörperschaften, Verbände, Kammern, Vereine und sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung sowie erstmals breit auch die Öffentlichkeit haben seinerzeit ihre Stellungnahmen eingereicht. Insgesamt wurden mehr als 4.000 Stellungnahmen abgegeben. Die Angehörten von damals müssen sich jetzt schon ziemlich veräppelt vorkommen.
Der Entwurf aus dem Innenministerium hat damals für viel Unruhe im Land gesorgt. Aus diesem Grund war der umfangreiche Verlauf durchaus gerechtfertigt. Zu Recht, denn der LEP ist nicht nur ein planungsrechtliches Instrument, er beinhaltet ganz klar auch politische Zielsetzungen, über die wir im Landtag zu entscheiden haben und bei denen eine Beteiligung der Bevölkerung eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Die umfangreichen Anhörungsverfahren hierzu haben deutlich gemacht, dass es sich hier nicht nur um ein Verwaltungshandeln handelt, sondern eben auch um politische Entscheidungen, und dies dürfen wir nicht nur der Lan
Ein Erfolg der parlamentarischen Beteiligung war seinerzeit durchaus zu erkennen, denn die damalige Landesregierung hat erhebliche Änderungen am Entwurf vorgenommen. Das war gut und richtig und durchaus als parlamentarischer Erfolg zu werten. Damit hätte der LEP durchaus in Kraft treten können. Jedoch, das wissen wir alle, der Prozess wurde aufgehalten.
Für den SSW sage ich: Damit dieser Plan auch in der Bevölkerung weiterhin seine Zustimmung findet, muss der LEP einem geordneten parlamentarischen Verfahren unterzogen werden, und dann muss der Landtag letztendlich über den LEP entscheiden. Nur so kriegen wir ein sauberes Verfahren hin.
Dass ein solcher Weg nicht unbedingt unproblematisch ist, ist uns auch klar. Politische Mehrheiten wechseln, und das könnte einer planerischen Kontinuität entgegenstehen. Dies erleben wir gerade durch den vorliegenden Antrag von CDU und FDP.
Damit wird vieles über den Haufen geworfen, wozu man sich noch vor einem Jahr politisch durchgerungen hat und wozu auch die damalige parlamentarische Opposition hier die Hand gereicht hat. Deutlich wird dies vor allem, wenn es um die Vorgaben für den Wohnungsbau oder die Ausweisung von Gewerbegebieten geht. Mit dem Entwurf hat die Landesregierung den Kommunen im ländlichen Raum damals einen eingeschränkten Spielraum für ihre weitere Entwicklung gelassen. Das haben wir seinerzeit durchaus als vernünftig angesehen, und zwar wir alle, weil die Kommunen durch eine Zusammenarbeit und gemeinsame Planung durchaus eine Weiterentwicklung im ländlichen Raum hätten vorantreiben können, aber eben nicht müssen. Der Zwang zur Einigkeit war der entscheidende, der uns hier alle miteinander verbunden hat. Wir alle haben gesagt, dass es richtig ist, dass Kommunen grenzüberschreitend planen, dass wir uns nicht bei den 38 Einwohnern des Elisabeth-Sophien-Koogs aufhalten.
Es muss klar sein, dass dieses Planungsinstrument längerfristig steuern soll und zukünftige Herausforderungen aufgreifen muss, beispielweise die demografische Entwicklung. Daher brauchen wir eine Steuerung, damit die Gemeinden sich entwickeln
können, ohne dass sie einander das Wasser abgraben. Mit seinen Änderungen hat das Innenministerium seinerzeit auf die Kritik reagiert, ohne aber das Ziel aus den Augen zu verlieren, indem man den Rahmen für die Wohnungsbauentwicklung mit Augenmaß erhöht hat. Ich denke, mit diesem Kompromiss konnten alle leben.
Der schwarz-gelbe Antrag sieht nun vor, dass es überhaupt keine Steuerung mehr geben soll. Hier wird auf die Entscheidung vor Ort und die Eigenverantwortlichkeit der Kommunen gesetzt. Durchaus schöne Worte, aber im Endeffekt treten die Gemeinden damit in einen ruinösen Wettkampf, den sie nur verlieren können.
Das Resultat wird sein: Zersiedelung der Landschaft und leerstehende Baugebiete und Gewerbeflächen. Das hat mit Landesplanung und Steuerung nichts mehr zu tun.
Daher sehen wir uns in diesem Punkt durch die massive Kritik vom Städtebund am vorliegenden Antrag bestätigt.
Nicht jede Gemeinde muss den Wohnungsbau und die Gewerbeflächen ausweiten, hier wäre eine Arbeitsteilung der Gemeinden mehr als wünschenswert. Insofern muss der Landesentwicklungsplan als übergeordneter Plan bestimmte Vorgaben enthalten, die durch eine regionale Planung auf Ebene der Kreise ergänzt wird. Ohne dies geht es nicht.
Wir bleiben auch weiterhin bei unserer Forderung nach einer Reform der kleinteiligen Kommunalstruktur. Damit würden wir eine vernünftige Planungsgrundlage vor Ort schafften. Das würde im Zusammenhang mit kommunaler Planung so manches vereinfachen. Größere Gemeinden könnten sich besser aufeinander und untereinander abstimmen. Es würde der Bedarf dort gedeckt, wo es planerisch sinnvoll ist, und nicht, wo man sich an kleinteiligen Gemeindegrenzen orientiert. Solange dies jedoch nicht so ist, brauchen wir mit unseren 1.100 Gemeinden in Schleswig-Holstein weiterhin eine starke Landesplanung.
Wir brauchen eine grundlegende Änderung des hierarchischen Systems der Zentralen Orte. Das bisherige System ist nicht mehr zeitgemäß. Die Ein
stufung von Gemeinden in das Zentralörtliche System geschieht unter anderem nach Einwohnermindestwerten und der Einhaltung von Mindestabständen zwischen zwei Zentralen Orten. Es spielt dabei keine Rolle, inwieweit die Gemeinden bestimmte Infrastrukturund Versorgungseinrichtungen vorhalten. Und das ist die Krux. Wer einmal im System drin ist, zählt zu den Gewinnern. Das soll heißen, Gemeinden profitieren von dem System, auch wenn sie keine entsprechenden Leistungen erbringen. Oder im umgekehrten Fall, Gemeinden, die nicht im System drin sind, die aber Leistungen im Sinne des Gemeinwohls erbringen, gehen leer aus. Gleiches gilt im Übrigen auch für Gemeinden, die in einem bestimmten Rang eingestuft sind und gleiche Leistungen erbringen wie höher eingestufte Gemeinden. Hier bedarf es nach Auffassung des SSW einer kritischen Überprüfung des Systems, die sich an der jeweiligen Leistung der Gemeinde orientiert.
Außerdem macht es nach unserer Auffassung Sinn, darüber nachzudenken, ob es wirklich sinnvoll ist, Finanzzuweisungen an planerische Einstufungen zu koppeln. Vielleicht sollte man planerische Einstufungen in Zukunft nur noch an planerischen Erfordernissen orientieren und die Finanzbeziehungen mit den Gemeinden dann anderweitig regeln.