Daher haben wir vonseiten des SSW, der FDP und der CDU gesagt: Das wollen wir heute als Signal deutlich machen.
Herr Kollege Baasch, in einigen Punkten haben Sie sich uns angenähert. Ich glaube, dass wir ein Signal von diesem Parlament aus dahin gehend ausgeben müssen, wo wir stehen. Dass wir dieses Signal heute schon geben sollten, schließt nicht aus, dass wir uns im Ausschuss weiter ganz offen über die Dinge unterhalten und austauschen. Auch die Grünen haben dazu eine differenzierte Meinung, mit der man sich gut auseinandersetzen kann.
Sie von der SPD haben in Ihrem Antrag geschrieben, dass Sie bestehende Optionskommunen langfristig sichern wollen. Ich habe es dargelegt, dass uns der Begriff „bestehend“ zu wenig ist. Wenn wir eine Verfassungsänderung bekommen, dann muss Berlin schnell handeln. Rückwärtsgewandte Diskussionen helfen uns in dieser Frage nicht weiter.
Ich formuliere es einmal so: unter einem Dach und aus einer Hand, meinethalben beides zusammen; hauptsache, es ist verfassungsfest und effektiv. Das sind die Dinge, auf die es in unserer Diskussion ankommt.
Deshalb unterstützen wir die Landesregierung dabei, diesen Weg zu gehen und ihn in den Verhandlungen auf Bundesebene durchzusetzen und umzusetzen. Die Zeit drängt. Sie drängt unglaublich, und ich kann nur das wiederholen, was in der Debatte am Mittwoch schon deutlich wurde: Die Menschen erwarten von uns eine Aussage, mit der sie etwas anfangen können. Wir wollen auch deutlich sagen: Wir wollen die Bundesagentur für Arbeit nicht überdominant sehen. Ich glaube, auch das ist ein ganz wichtiger Punkt in dieser Debatte, für den wir miteinander mit unseren regionalen Bezügen stehen.
Lassen Sie mich noch ein paar Sätze zum Thema Reibungen und Probleme hinzufügen. Ich kann es nur wiederholen: Wir haben eine Vielzahl an Verfahren. Wir müssen uns auch bei dem jetzigen System die Frage stellen, wie die tatsächliche Wirk
samkeit der begleitenden Sozialmaßnahmen ist. Darüber müssen wir uns Gedanken machen. Wir müssen uns Gedanken darüber machen, ob das wirklich ausreichend und optimal ist. Ich glaube, hier gibt es noch Defizite, über die man sprechen muss.
Wenn ich an die Debatte von Mittwoch denke, dann ist eines bemerkenswert: Sie sagen zu Hartz IV, in der Grundstruktur soll alles so bleiben, wie es ist. Auf Landesebene sagen Sie das etwas differenzierter als auf Bundesebene. Ansonsten wird Hartz IV in allen Bereichen heftig kritisiert so wie es an dem Tag auch passiert ist. Das passt nicht so ganz zueinander.
Mit Aufmerksamkeit habe ich gelesen, dass die Sozialdemokraten in Ihrem Antrag schreiben: Es darf keine Kürzung der Mittel für Arbeitssuchende geben. Das ist eine interessante Formulierung. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagt: 420 €, DIE LINKE sagt: 500 €, Sie sagen: keine Kürzung. Ich habe es wohl registriert, dass Sie sagen, Sie wollen keine pauschalen Ausweitungen.
Herr Kollege Stegner, wenn ich Ihre Rede von Mittwoch höre, in der Sie einen Strauß von neuen Forderungen aufgestellt haben, dann muss man Ihnen auch entgegnen, eine Wünsch-dir-was-Debatte schadet einer zukunftsorientierten Sozialpolitik. Das gehört auch zu dieser Diskussion.
Denn wir brauchen auch das Geld, um es finanzieren zu können. Wenn man sich vor Augen hält, was gestern in Lübeck beschlossen wurde, muss man sagen, dort macht man es sich sehr einfach. Nur mehr Ausgaben zu beschließen, ist weder eine kommunal verantwortliche Politik noch wird sie den Problemen gerecht. Das gehört auch zu dieser Diskussion, die wir führen müssen.
Lassen Sie uns weitere Punkte auch im Ausschuss miteinander intensiv diskutieren. Wir werden dies sorgfältig und gern tun. Wir werden dann auch den Fokus darauf zu richten haben, wo wir tatsächlich ein Mehr an Hilfen geben wollen. Dieses wird bei Kindern, in Härtesituationen und bei Härtefällen sein. Heute ist eine politische Entscheidung zu treffen, zumindest sollten wir jedoch ein Signal geben, wo es hingehen soll, damit wir auch in Berlin eine Weichenstellung mit auf den Weg geben. Ich hoffe, dass dies ein wichtiges Signal ist. Ansonsten mag unsere Debatte in manchem Punkt begrenzt sein. Es
gibt aber auch Anliegen, in denen wir uns ein Stück annähern und wo es sich lohnt, gemeinsam zu schauen, ob wir einen schleswig-holsteinischen Korridor und Eckpfeiler hinbekommen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Dezember 2007 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Organisation der ARGE in der jetzigen Form mit kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundes und der Zuständigkeit für kommunale und Bundesaufgaben eine unzulässige Mischverwaltung darstellt, die Verantwortlichkeiten zwischen den Trägern intransparent und deshalb diese Organisationsform verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber soll bis Ende 2010 eine Organisation der Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II vornehmen, die dem föderalen System des Grundgesetzes entspricht. Einigen konnte sich die Politik in Berlin bis heute nicht, und das, obwohl zum Beispiel die Große Koalition in der letzten Legislaturperiode über die entsprechenden Mehrheiten im Bundestag wie auch im Bundesrat verfügte.
Die Bundesregierung hat nunmehr in dieser Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die getrennte Aufgabenwahrnehmung von kommunalen und Bundesaufgaben in jeweils eigener Zuständigkeit vorsieht. Das bedeutet im Grundsatz, dass sich der Leistungsberechtigte wegen der KdU an eine kommunale Dienststelle wenden muss und wegen der Regelsatzleistungen und der aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen an die Bundesagentur. Zwar sollte zwischen beiden Dienststellen eine enge Zusammenarbeit stattfinden, aber das würde für den Leistungsempfänger zwei Bescheide, zwei Rechtsmittelwege und das Aufsuchen von zwei Dienststellen bedeuten.
Ungeklärt ist auch, wie eine zweimalige Prüfung der Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit vermieden werden und wie der notwendige Datenaustausch einschließlich EDV-Unterstützung funktionieren soll. Die Lösung der getrennten Aufgabenwahrnehmung ist meilenweit von dem Gedanken der Hilfen aus einer Hand entfernt, verwaltungsunökonomisch und deshalb schon vom Ansatz her abzulehnen.
Der richtige Weg ist die sogenannte Option, also die Einrichtung von kommunalen Dienststellen, die in Selbstverwaltung die kommunalen und die Bundesaufgaben wahrnehmen.
Hier ist, anders als in den Jobcentern, ein einheitlicher Personalkörper mit kommunalen Mitarbeitern gegeben, die Organisationsverantwortung liegt in einer Hand, die Verantwortung ist transparent geregelt, und insbesondere sind die Hilfen aus einer Hand uneingeschränkt für die Leistungsberechtigten nach dem SGB II gewährleistet. Entgegen den Unkenrufen der Bundesagentur für Arbeit haben sich die 69 Optionskommunen auch gut bewährt und brauchen den Vergleich mit den Jobcentern nicht zu scheuen.
Die Option hat noch einen Vorteil. Der Bund hat über die Arbeitsmarktmaßnahmen nur die Rechtsaufsicht. Das bedeutet, dass anders als bei den Jobcentern, die Bundesagentur nicht bis ins Detail vorgeben kann, wie die Arbeitsmarktpolitik vor Ort auszusehen hat. Denn Arbeitsmarktpolitik und die Ansätze zur Integration von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt sind in München sicherlich anders zu bewerten als zwischen Nord- und Ostseeküste.
Die Neuorganisation des SGB II muss verfassungsfest, bürgerfreundlich und zeitnah vorgenommen werden. Ich möchte den hervorragenden Einsatz der Landesregierung hervorheben, die sich erfolgreich auf Bundesebene für genau diese Ziele eingesetzt hat. Dieses hat insbesondere Minister Dr. Heiner Garg auch von vornherein und mit Nachdruck eingefordert.
Die Bundesregierung ist nach langen Verhandlungen mit den Ländern nunmehr dieser Linie auch gefolgt, und es wird mit der SPD wegen der notwendigen Zweidrittelmehrheit im Parlament derzeit über eine entsprechende Grundgesetzänderung verhandelt. Hier sollte angesichts der Zeitenge die SPD aber auch Flexibilität zeigen und nicht mit der neuen Forderung nach einer Bundesaufsicht über die Optionskommunen, also der Einführung einer Fachaufsicht, Sand ins Getriebe streuen und damit gar eine Mindestlohndebatte verknüpfen.
Die Aussagen des Abgeordneten Baasch aus der Aktuellen Stunde lassen hoffen, dass hier vonseiten der SPD keine Spielchen getrieben werden.
Meine Damen und Herren, es bleibt nur noch wenig Zeit für die Grundgesetzänderung, der gesetzlichen Anpassung des SGB II und der notwendigen Organisationsschritte, nämlich weniger als zehn Monate. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter muss schnellstens Klarheit geschaffen werden, was mit ihnen geschehen soll. Die Hilfen müssen aus einer Hand gewährt werden, damit ohne Einschränkung nach dem Prinzip des Förderns und Forderns arbeitslose Menschen wieder in Arbeit gebracht werden. Ein Defizit hier können wir uns aus sozialen und volkswirtschaftlichen Gründen auf keinen Fall leisten.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag Drucksache 17/264 (neu) , damit wir Minister Dr. Garg für die anstehenden Beratungen mit einem deutlichen Votum des Landes Schleswig-Holstein ausstatten können.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine Damen und Herren! Die Debatte um die ARGEn und die Optionskommunen und die notwendige Änderung des Grundgesetzes zeigt nur eins: Hier geht es in erster Linie um politische Eitelkeiten und letztlich überhaupt nicht um die, um die es gehen sollte, nämlich die Langzeitarbeitslosen.
Wer darf was; wer ist für was zuständig; wer hat wo was zu sagen? Das sind die Fragen, die die herrschende Politik momentan bewegen und über die die Betroffenen, die Langzeitarbeitslosen, nur verständnislos mit dem Kopf schütteln können.
Denen kann es vollkommen egal sein, welche Modelle dazu dienen sollen, die Hartz-IV-Gesetze umzusetzen. Denn diese Gesetze sind an sich schon nicht tauglich,
Arbeitslosigkeit wirksam zu bekämpfen. Trotz dieser gesamten Gesetzesregelungen hat die Armut zugenommen, die Arbeitslosigkeit hat ebenfalls zugenommen. Dies und nichts anderes ist der Kern des Problems. Deswegen macht weder eine Verfas
Wir schließen uns der Einschätzung von Annelie Buntenbach, die sowohl dem DGB-Vorstand als auch dem Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit angehört, an. Sie erwartet, dass nicht unsere bewährte Verfassung an die schlechte Praxis angepasst wird, sondern umgekehrt. Sie bezeichnet es als Armutszeugnis, dass statt einer sinnvollen Hartz-IV-Reform der faule Kompromiss zu den ARGen und Optionskommunen mit all dem bürokratischen Chaos in Beton gegossen und dafür auch noch das Grundgesetz geändert werden soll.
Die Ausweitung der Optionskommunen hätte zur Folge, dass sich die Regeln für die Betreuung künftig von Ort zu Ort unterscheiden. Ein solcher Flickenteppich wird dem Problem Arbeitslosigkeit nicht gerecht. Es wäre eine schwere Hypothek für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, wenn sich Langzeitarbeitslose künftig statt an eine Behörde zusätzlich an eine andere Behörde wenden müssten.
Das Verfassungsgebot der Existenzsicherung verträgt nur eine einheitliche Lösung für die Betreuung Langzeitarbeitsloser. Mit der geplanten Verfassungsänderung wird der Verzicht auf eine wirksame Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik fortgeschrieben. Stattdessen müsste eine komplette Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik auf die Tagesordnung.