Protocol of the Session on February 24, 2010

Das Parlament ist der Gesetzgeber, unsere Vorgängerinnen und Vorgänger haben das Gleichstellungsgesetz aus gutem Grund so gemacht, wie es ist, mit einer Berichtspflicht, damit regelmäßig darüber diskutiert wird, ob die Gleichstellung in Schleswig-Holstein umgesetzt ist.

Um es an dieser Stelle deutlich zu sagen: Die Zeit des Streitens über die Gleichstellung ist längst vorbei. Gleichstellungspolitik ist heutzutage moderne Gesellschaftspolitik.

Der Dritte Gleichstellungsbericht hat lange auf sich warten lassen. Im Grunde sind die Ergebnisse dieselben wie im Jahre 2003: Der Frauenanteil nimmt ab, wenn die Bezahlung ansteigt. Frauen sind in Führungspositionen noch nicht angemessen vertreten. Frauen sind in den Gremien von landeseigenen Einrichtungen noch stark unterrepräsentiert.

(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Im Kabinett auch!)

- Frau Kollegin Heinold, im Kabinett auch, ganz genau.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das bedeutet: Die Gleichstellung im öffentlichen Dienst bewegt sich nach vorn, aber sie bewegt sich noch sehr langsam. Der Frauenanteil steigt im mittleren Segment - auch das haben Sie sehr gut ausgeführt -, in den unteren Gehaltsgruppen überwiegen Frauen, in den oberen Männer. Daran hat sich nichts geändert. Teilzeitarbeit ist nach wie vor eine Frauendomäne. Nur im oberen Beschäftigungsbereich gibt es einige wenige Männer, die sie in Anspruch nehmen.

Die Arbeitsbeurteilungen von Frauen und Männern gleichen sich an, sagt der Bericht. Dennoch ist grundsätzlich eine Schlechterbeurteilung von Teilzeitkräften nicht akzeptabel. Hier könnte eine mittelbare geschlechtsspezifische Diskriminierung vorliegen, und das müsste weiter überprüft werden.

Im öffentlichen Dienst in Schleswig Holstein ist auch 15 Jahre nach Einführung des Gleichstellungsgesetzes die geschlechtergerechte Besetzung von Gremien noch nicht ausreichend vorangekommen. Es heißt immer noch: Für die Männer die Karriere, für Frauen Arbeit, Haushalt und Betreuung der Kinder, der Eltern oder der Schwiegermutter.

Es gibt aber auch positive Signale. Positiv ist, dass die Landesregierung die Arbeit der Beratungsstellen Frau & Beruf ebenso wie die der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten anerkennt. Schade ist nur, dass dies weder vor Zuschusskürzungen noch wahrscheinlich vor der Aberkennung der Hauptamtlichkeit schützen wird.

(Minister Emil Schmalfuß)

Positiv ist auch das Beispiel der Hochschulen. Sie stehen im Vergleich mit anderen Institutionen des öffentlichen Dienstes im Punkt Familienfreundlichkeit gut da. Das mag zum einen damit zu tun haben, dass es hier einen bundesweiten Wettbewerb gegeben hat. Zum anderen liegt es vielleicht auch daran, dass Studenten als junge, bildungshungrige und innovative Menschen Dinge als selbstverständlich einfordern, die für manch anderen vielleicht eine Revolution bedeuten würden.

Alle Frauen und alle klugen Männer wissen: Wer A sagt, muss auch B sagen. Was Gleichstellung angeht, sind einige Schritte in die richtige Richtung getan, am Ziel sind wir jedoch noch lange nicht. Daher schlage ich vor, dass der Bericht zur weiteren Diskussion in den Ausschuss verwiesen wird, damit wir unserem Ziel noch näher kommen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion erteile ich der Frau Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Dritte Bericht zur Durchführung des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst legt dar, dass es kontinuierlich Verbesserungen für die Frauen gibt. Der öffentliche Dienst kommt damit seiner Vorbildfunktion für die übrigen Beschäftigten im Land nach. Deutlich rückt hier ein wesentlicher Schwerpunkt von Gesellschaft und Politik in den Vordergrund, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gute Vorbilder aus der europäischen Nachbarschaft wirken sich auch positiv auf die Meinungs- und Willensbildung in der Bundesrepublik aus.

Zum einen werden durch flexiblere Arbeitsbedingungen bessere Möglichkeiten geschaffen, Erwerbsarbeit und Familienarbeit optimal miteinander zu verbinden - was im Besonderen auch Alleinerziehenden immer mehr hilft -, und zum anderen bleibt die wichtigste Säule in Sachen Chancengleichheit von Männern und Frauen eine bedarfsorientierte und qualifizierte Kinderbetreuung für alle Altersgruppen.

Hier werden in vielen Kommunen des Landes große Anstrengungen unternommen, bedarfsgerechte Betreuungsplätze anzubieten. Das geschieht nicht immer ganz freiwillig, sondern auch häufig

erst im Hinblick auf die Verwirklichung des Rechtsanspruchs auf die Betreuung von unter Dreijährigen zum Jahr 2013.

Damit Eltern auch nach dem Schuleintritt ihrer Kinder ihre Berufstätigkeit nicht einschränken müssen, bieten die verlässlichen und die betreuten Grundschulen gute Angebote für die Schülerinnen und Schüler. Zudem steigt die Anzahl der offenen und gebundenen Ganztagsschulen im Land kontinuierlich.

Chancengleichheit und Gleichstellung sind die definierten Ziele der Beschäftigten des Landes. Bemerkenswert ist, dass der Frauenanteil hier insgesamt bei 56 % liegt. In den oberen Landesbehörden hat sich der Frauenanteil um 10 % auf 51 % gesteigert. Dieses scheint erfreulich zu sein.

Festzustellen und zu hinterfragen ist jedoch, warum es bei den höheren Besoldungsgruppen und insbesondere bei den Spitzenpositionen noch immer große Unterrepräsentanzen von Frauen gibt. Insgesamt wird nur jede fünfte B-Besoldung von einer Frau besetzt. Erfreulich trotz dieser schlechten Quote ist, dass die Tendenz zugunsten der Frauen leicht steigend ist. Positive Trends gibt es auch bei den Stellen der Richterinnen zu bemerken.

Schlechter sieht es für die Frauen in den Gremien und Aufsichtsräten des Landes aus. Die Frauenquote bewegt sich dort im mageren Bereich zwischen 17,5 % und 25 %. Das muss man nicht weiter kommentierten, das bleibt weiter eine große Baustelle.

Kompetenz und Beratung in Sachen Gleichstellung und Chancengleichheit bieten die Gleichstellungsbeauftragten der Landesbehörden und ihre kommunalen Kolleginnen.

(Vereinzelter Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein wichtiger Aufgabenbereich der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist das Thema der gleichberechtigten Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen, von der Initiierung lokaler Bündnisse für Familien über das hohe Engagement gegen häusliche Gewalt an Frauen, die Gründung frauenpolitischer Netzwerke für Kommunalpolitikerinnen bis hin zur Integration von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund. Ein Leitthema bleibt auch hier die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zum Beispiel durch Maßnahmen für den beruflichen Wiedereinstieg - in enger Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle Frau & Beruf - und auch durch Projekte zur Absolvie

(Dr. Marret Bohn)

rung einer Teilzeitausbildung. In den schleswigholsteinischen Hochschulen sind die Schwerpunkte der dortigen Gleichstellungsbeauftragten ähnlich.

Es steht viel Positives in diesem Bericht. Eindeutig ist, dass die Tendenzen in die richtige Richtung gehen. Jedoch nicht alles ist zufriedenstellend. Es gibt noch viel zu tun, zum Beispiel bei Führungspositionen, der Gremienbesetzung - um nur einiges zu nennen.

Es gilt, auch weiterhin gute Projekte fortzuführen und so manche Barriere für Frauen, ob sichtbar oder unsichtbar, zu beseitigen. Führungskräfte müssen nicht zwangsweise vollzeitbeschäftigt sein, um angemessen und erfolgreich zu führen. Mehr Männer müssen sich trauen, in Elternzeit zu gehen. Auch hier brauchen wir eine größere Akzeptanz aller Beteiligten. Der Weg zur Gleichstellung und Chancengleichheit ist noch lang. Frauen und Männer müssen ihn gemeinsam gehen. Dringender Handlungsbedarf in der gesamten Gesellschaft besteht hinsichtlich der Entgeltgleichheit in Deutschland. Ein Lohngefälle von mehr als 23 % ist nicht akzeptabel.

(Beifall bei der CDU)

Die paritätische Besetzung der politischen Gremien, der Vorstandsposten und der Hochschulführungen sowie die Entgeltgleichheit bleiben unsere Ziele, um hier nur beispielhaft einiges zu nennen. Gleichstellungspolitik muss zeitgemäße Antworten auf die individuellen und unterschiedlichen Lebensentwürfe von Frauen und Männern finden. Wir brauchen Gleichstellung für die Chancengleichheit.

(Beifall bei der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Siegrid Tenor-Alschausky das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut und wichtig, dass wir heute über den Dritten Bericht zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst für die Jahre 2003 bis 2008 diskutieren. Ich möchte allen danken, die an der Erstellung dieses aussagekräftigen Berichts unter Federführung des Ministeriums für Bildung und Frauen, wie es damals noch hieß, beteiligt waren.

(Beifall bei SPD und CDU)

„Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche Gesellschaft überwinden.“ So heißt es im Hamburger Grundsatzprogramm der SPD. Wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben uns vor Jahrzehnten auf den Weg zu mehr Gleichberechtigung in unserem Land gemacht. Das Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst, hauptamtliche kommunale Gleichstellungsbeauftragte und Frauenbeauftragte an den Hochschulen sind bedeutsame Meilensteine für die Gleichstellung der Geschlechter.

Der Gleichstellungsbericht zieht Bilanz und zeigt auf, dass wir in den Jahren 2003 bis 2008 vorangekommen sind. Frauen stellen erstmals die Mehrheit aller im Landesdienst Beschäftigten, aber der Frauenanteil nimmt ab, wenn die Bezahlung steigt. Teilzeittätigkeit nimmt zu. Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bestehen gute Bedingungen. Männer machen aber bei Weitem nicht in so hohem Maße von der Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung Gebrauch wie Frauen.

Für das berufliche Fortkommen ist das Ergebnis von Beurteilungen bedeutsam. Teilzeitbeschäftigung darf nicht quasi automatisch zu schlechteren Beurteilungen führen. Es zeigt sich, dass Fortbildung der Beurteilerinnen und Beurteiler unmittelbar vor der Beurteilungsaktion eine Wirkung hat. Vollzeitbeschäftigte Personen erzielten bei der Regelbewertung im Jahr 2007 durchschnittlich 125 Punkte, teilzeitbeschäftigte Personen erzielten 123 Punkte. Es besteht, wie man unschwer feststellen kann, zwar noch eine Differenz von zwei Punkten, im Vergleich der Ergebnisse vergangener Jahre zeigt sich aber eine Annäherung der Beurteilungsergebnisse.

Frauen sind in Führungspositionen nach wie vor nicht angemessen vertreten. Ich erlaube mir hier die Anmerkung, dass sich im Vergleich zum Berichtszeitraum die Präsenz der Frauen in der Landesregierung leider verringert hat.

(Beifall bei der SPD und der Abgeordneten Anke Spoorendonk [SSW])

Hier wurde eine Chance vertan. Gesamtgesellschaftliche Veränderungen hin zu mehr Gleichstellung brauchen auch öffentlich sichtbare Rollenvorbilder. Frauen sind in den Gremien von landeseigenen Institutionen und Einrichtungen, in die das Land Vertreterinnen und Vertreter entsendet, trotz einer leichten Erhöhung der Zahl im Berichtszeitraum noch stark unterrepräsentiert. Auch hier erlaube ich mir eine aktuelle Anmerkung. Die Probleme bei der Besetzung des Richterwahlausschusses ent

(Katja Rathje-Hoffmann)

standen nicht zuletzt, weil einzelne Gruppen nur Männer benannten. Die erforderliche quotierte Besetzung fordert aber das Handeln aller Beteiligten. Niemand sollte sich darauf verlassen, dass im Fall von Schwierigkeiten, die Quote einzuhalten, die Fraktionen - ich erwähne hier insbesondere die Fraktion der SPD - durch die Benennung von Frauen weiterhelfen.

Die Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist nach wie vor erfolgreich und aus unseren Kommunen nicht mehr wegzudenken.

(Beifall bei der SPD)

Auch nach der Anhebung der Einwohnergrenze auf 15.000 blieb die Qualität der Gleichstellungsarbeit hoch. Gleichstellungsbeauftragte wirkten darauf hin, dass Frauen innerhalb der kommunalen Verwaltungen gefördert wurden. Sie wirkten ebenso darauf hin, dass das Zusammenleben in ihrer Kommune im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger gefördert wird. Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sind vielfach Kristallisationspunkt zahlreicher Aktivitäten vor Ort.

Ich möchte hier das Projekt Teilzeitausbildung in der Elmshorner Stadtverwaltung - es wird auch im Bericht genannt - erwähnen, das die dortige Gleichstellungsbeauftragte initiiert hat. Bereits seit vielen Jahren wird es jeweils einer Berufsrückkehrerin ermöglicht, in Teilzeit eine Erstausbildung zur Verwaltungsfachangestellten zu absolvieren. Dies ist ein Projekt, das hervorragend funktioniert und zur Nachahmung empfohlen wird.

In dem Bericht wird deutlich, dass im Berichtszeitraum Fortschritte auf dem Weg zu mehr Gleichstellung erreicht wurden. Es bleibt aber noch viel zu tun, auch auf Landesebene. Es gilt unter anderem die vermeintlich zwingende Verknüpfung aufzulösen, die zwischen längerer Arbeitszeit und Führungspositionen hergestellt wird. Das Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst hat dazu geführt, dass mehr Frauen berufliche Aufstiegschancen haben. Ein entsprechendes Gesetz für die private Wirtschaft ist überfällig.

(Beifall bei der SPD)

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind stolz auf das Erreichte. Wir werden diese Errungenschaften verteidigen und alles unternehmen, um das Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes und das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz effektiv umzusetzen.

(Beifall bei SPD und SSW)