Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Forderung nach einer gesetzlich zu normierenden namentlichen beziehungsweise individuellen Kennzeichnung von Polizeieinsatzkräften ist, wie dies in der Debatte schon deutlich geworden ist, nicht neu. Allerdings gewinnt sie auch nicht an Qualität.
Die gültige Erlasslage verpflichtet die Polizistinnen und Polizisten unseres Landes, auf Verlangen Namen, Amtsbezeichnung und Dienststelle zu nennen. Polizeivollzugskräfte, die ihren Dienst in Zivil verrichten, haben sich vor dem Einschreiten durch das Vorzeigen der Kriminaldienstmarke beziehungsweise des Polizeidienstausweises zu erkennen zu geben. Polizisten und Polizistinnen im Präventionsdienst sollen ihr Namensschild tragen. Im Übrigen wird dies empfohlen. Davon wird auch rege Gebrauch gemacht.
Bei Einsätzen in Gruppen-, Zug- oder Hundertschaftsverband ist das allerdings aus Sicherheitsund Fürsorgegründen anders. Bei derartigen Einsätzen ist ein besonderes Konflikt- und Gefahrenpotenzial durch gewalttätige Auseinandersetzungen zu berücksichtigen. Es geht um den persönlichen Schutz von Einsatzkräften und deren Familien, was ich noch einmal ausdrücklich betonen möchte. Das ist in dem einen oder anderen Redebeitrag schon deutlich geworden. Dieser Schutz gilt sowohl für die Zeit des Einsatzes als auch für die Zeit danach. Eine dauerhafte Anonymisierung ist damit aber auch bei geschlossenen Einsätzen keineswegs verbunden. Die in geschlossenen Verbänden eingesetzten Polizistinnen und Polizisten sind durch ihre jetzt schon vorhandene numerische funkrufnamenbezogene Zuordnung auf der Dienstkleidung sowie durch die Farbgestaltung von Ausrüstungsgegenständen ausreichend für eine spätere Identifizierung gekennzeichnet. Sie sehen: Es gibt null Handlungsbedarf.
Dass die Aufklärung eines den Einsatzkräften vorgeworfenen unrechtmäßigen Handelns nicht möglich oder erschwert sei, ist mir in SchleswigHolstein - aktuelle Abfrage - in keinem einzigen Fall bekannt geworden. Im Vergleich zu anderen Polizeien in Deutschland steht Schleswig-Holstein mit dieser Regelung nicht allein. Eine Umfrage hat Folgendes ergeben:
Die namentliche Kennzeichnung der Polizistinnen und Polizisten im allgemeinen Dienstbetrieb ist entweder freiwillig oder verpflichtend geregelt. Bei den geschlossenen Einsatzeinheiten wird bundes
weit keine Namenskennzeichnung vorgesehen oder zugelassen. Der Arbeitskreis II der Innenministerkonferenz hat im letzten Jahr mehrheitlich ebenfalls noch einmal bekräftigt, dass Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in geschlossenen Einheiten nicht namentlich oder numerisch gekennzeichnet werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zu dem Gesetzentwurf und seinen Begründungen abschließend Folgendes feststellen:
Die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes haben Vertrauen in ihre Landespolizei. Sie ist bürgerfreundlich und tritt ihnen auch in geschlossenen Einsätzen nicht als anonyme Staatsmacht entgegen. Das aktuelle gesellschaftliche Problem ist nicht die Gewalt von Polizistinnen und Polizisten, sondern die zunehmende Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten. Deshalb trete ich als Innenminister auch für eine Strafverschärfung bei Fällen von Gewalt gegen Polizeibeamte ein. Die beschriebene Gewalt sowie Nachstellungen und Verbalattacken machen dabei nicht vor der Privatsphäre der Polizistinnen und Polizisten halt, sondern verunsichern auch deren Familien oder bedrohen diese in Einzelfällen sogar. Die mit dem Antrag gewollte namentliche Kennzeichnung würde dieser Verunsicherung zusätzlich Vorschub leisten. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte haben vielmehr ein Recht auf Fürsorge und Schutz ihrer Privatsphäre durch den Dienstherrn.
Deswegen erkläre ich: Aus Sicht der Landesregierung ist dieser Antrag völlig überflüssig. Persönlich werde ich ihm natürlich auch nie zustimmen.
Für einen Dreiminutenbeitrag hat sich der Herr Abgeordnete Jens-Uwe Dankert von der FDP gemeldet. Er erhält das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was der Kollege Jezewski und noch mehr der Kollege Fürter hier vorgetragen haben, ist eine Kette von Misstrauensäußerungen gegenüber unserer Landespolizei. Ich sage bewusst „unserer“ Landespolizei, die in der Mitte unserer Gesellschaft steht und die unser Vertrauen verdient.
Nun zu Ihnen, Herr Kollege Fürter. Ihre Wortwahl ist unerträglich. Sie sprechen von einer „vermummten Polizeihundertschaft“ hier in diesem Parlament. Damit wählen Sie, aus dem Vermummungsverbot resultierend, den Sprachgebrauch für rechtswidriges Handeln von vermummten Demonstranten. Das geht gar nicht!
Meine Damen und Herren, gerade in der heutigen Zeit, die zunehmend von Gewalt gegenüber Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten geprägt ist, hat unsere Landespolizei unser volles Vertrauen verdient. Eine Kennzeichnungspflicht mitzutragen, ist aus meiner Sicht verantwortungslos, gerade in dieser schwierigen Zeit. Wir sollten das rundweg ablehnen.
Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 17/251 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Stimmenthaltungen? Gegenstimmen! - Dies ist einstimmig so beschlossen worden.
Dritter Bericht zur Durchführung des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst - Dritter Gleichstellungsbericht (2003 - 2008) - Drucksache 16/2798
Beantragt ist, eine Plenardebatte zum Dritten Bericht zur Durchführung des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst, Drucksache 16/2798, durchzuführen. Für die Landesregierung erteile ich dem Minister für Justiz, Gleichstellung und Integration, Herrn Emil Schmalfuß, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Dritte Gleichstellungsbericht ist mit einer Premiere verbunden: Erstmalig
steht ein Minister vor Ihnen, um diesen Bericht zu erstatten. Zweifelsohne ist das nicht nur eine Folge der neuen politischen Konstellation, es ist vor allem auch ein positives Zeichen. In diesem Haus ist immer wieder darauf hingewiesen worden: Gleichstellung ist nicht nur Frauensache, sondern auch Männersache.
Sicherlich haben die Frauen vordergründig vom Ziel der Gleichstellung mehr zu erwarten, aber eine gute Balance der Geschlechter ist ein übergreifendes Ziel unserer Gesellschaft, für das wir alles einstehen. Sehen Sie es bitte als Zeichen des Fortschritts in der Gleichstellung an, wenn ich Ihnen diesen Bericht heute als Mann vorstelle.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Dritte Gleichstellungsbericht zeigt, wie weit wir im Landesdienst bei diesem Ziel vorangekommen sind und wo wir noch Ungleichgewichtigkeiten haben. Dieser Bericht zeigt aber auch, wo wir mehr erreicht haben als andere Arbeitgeber und wo die Befunde ähnlich sind wie in anderen gesellschaftlichen Bereichen.
Ich will mit Parallelen zur gesamtgesellschaftlichen Entwicklung beginnen. Das betrifft vor allem das Thema Frauen in Führungspositionen. Hier gibt es fast überall in unserer Gesellschaft noch Nachholbedarf: in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur ebenso wie in der öffentlichen Verwaltung. Unter diesen Umständen ist es ein Erfolg der Gleichstellungspolitik Schleswig-Holsteins, dass wir mit 35 % deutschlandweit den höchsten Anteil an Abteilungsleiterinnen in den obersten Landesbehörden haben. Gleichwohl liegt dieser Anteil noch deutlich unter der Quote von 51 %, die für die weiblichen Beschäftigten in den obersten Landesbehörden steht. Dieser Gesamtzuwachs wirkt sich also noch nicht auf die Führungspositionen aus.
Ein Grund für dieses Missverhältnis liegt offenbar in dem großen Unterschied der Teilzeitarbeit zwischen Männern und Frauen. Fast ein Drittel unserer Beschäftigten nutzt inzwischen Teilzeit, fast 86 % davon sind weibliche Beschäftigte. Unsere flexiblen Teilzeitregelungen erleichtern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In der öffentlichen Diskussion hat Teilzeit aber inzwischen den Ruf eines Karrierehindernisses. Ohne Frage setzen wir uns auch damit auseinander, dass sehr gute Beurteilungen bei Teilzeitkräften seltener sind als bei Vollzeitbeschäftigten, obwohl formal kein Unterschied besteht.
Zum Karrierehindernis hat die Direktorin von McKinsey, Claudia Funke, beim Festakt zum 20jährigen Bestehen des Frauenministeriums richtiggestellt, dass Teilzeit erst dann ein Karrierekiller ist, wenn nur Frauen sie in Anspruch nehmen. Aus ihrer Sicht gibt es darauf zwei Antworten: Entweder gelingt es uns, flexible Arbeitszeitmodelle für Männer und Frauen einzuführen, oder man verstärkt den Anreiz für Frauen, mehr zu arbeiten.
Hintergrund sind Schlussfolgerungen aus dem Ergebnis einer McKinsey-Studie, dass nicht die Erwerbstätigkeitsquote von Frauen ausschlaggebend sei, um ein ausgeglichenes Verhältnis in Führungspositionen zu bekommen, wichtiger als der Anteil von Frauen an der Gesamtarbeitszeit ist das tatsächliche Beschäftigungsvolumen.
Hier kommen wir zu einem Punkt, wo sich der Landesdienst inzwischen deutlich vom übrigen Arbeitsmarkt abhebt: Bei uns ist seit 2006 das Beschäftigungsvolumen der Frauen höher als das der Männer. Ich bin zuversichtlich, dass sich das in den kommenden Jahren bei der Besetzung von Führungspositionen noch stärker bemerkbar machen wird.
Darüber hinaus glaube ich, dass wir als Land auf einem guten Weg sind, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als festen Bestandteil moderner und nachhaltiger Personalpolitik weiter auszubauen, und ich betone: gleichberechtigt auszubauen. Es wäre so ungeschickt wie ungerecht, in dem Bemühen, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen, nur Frauen zu unterstützen. - Dieser Satz ist nicht von mir, er ist von Gertrude Lübbe-Wolff, Richterin am Bundesverfassungsgericht.
Das fängt mit qualifizierter Ausbildung für alle an, verbietet geschlechterspezifische Beschäftigungshemmnisse und erfordert immer und immer wieder aufs Neue gute Kinderbetreuung für Kleinkinder, für Kinder im Kindergartenalter und auch für Kinder im Schulalter. In diesem Zusammenhang freue ich mich, dass Schleswig-Holstein auf der GFMK im Juni in Dresden mit einem eigenen Antrag vertreten sein wird, der das Betreuungsgeld unter gleichstellungsorientierten Aspekten zum Gegenstand haben wird. Bislang wurde unter diesem Stichwort vor allem die Einführung eines Betreuungsgeldes in Form einer zur Auszahlung gelangenden monetären Leistung untersucht. SchleswigHolstein hingegen möchte prüfen lassen, welche
Wirkungen sich durch die Umsetzung einer Gutscheinvariante erzielen lassen können, bei der der Verwendungszweck, zum Beispiel für ein privates Betreuungsarrangement, im Einzelnen spezifiziert werden könnte. Wir befürchten nämlich, dass jedenfalls durch eine reine Zahlung die Mütter davon abgehalten werden könnten, eine Beschäftigung aufzunehmen.
Meine Damen und Herren, unser Ziel ist es, auf eine Erhöhung und qualitative Verbesserung weiblicher Erwerbstätigkeit sowie eine Verringerung des Unterschiedes im Gehaltsniveau zwischen Männern und Frauen hinzuwirken. Ich halte das für einen wichtigen Beitrag, um eine echte Wahlfreiheit gerader junger Familien zu schaffen, wie sie Erwerbstätigkeit und Familie untereinander aufteilen wollen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die Redezeit der Landesregierung wurde um eine Minute überzogen. Damit stehen jetzt allen Fraktionen sechs Minuten Redezeit zur Verfügung.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Marret Bohn von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute sprechen wir über den Dritten Gleichstellungsbericht des Landes Schleswig-Holstein. Wir tun das, weil wir Grüne den vorgelegten Bericht heute auf die Tagesordnung gesetzt haben. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist noch lange nicht erreicht. Sie ist kein Thema, das wir unter „ferner liefen“ abtun können.
Das Gleichstellungsgesetz soll das Grundrecht auf Gleichberechtigung der Geschlechter im öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein umsetzen. Die regelmäßige Berichterstattung über die angestrengten Maßnahmen und deren Erfolge oder Misserfolge ist nicht die Kür, sie ist die Pflicht. Sehr geehrter Herr Minister Schmalfuß, ich weiß nicht, ob das für Sie eben eher eine Kür oder eine Pflicht war. Aber Ihre Ausführungen und Ihre Analyse des Berichts haben mir ausgesprochen gut gefallen.
Das Parlament ist der Gesetzgeber, unsere Vorgängerinnen und Vorgänger haben das Gleichstellungsgesetz aus gutem Grund so gemacht, wie es ist, mit einer Berichtspflicht, damit regelmäßig darüber diskutiert wird, ob die Gleichstellung in Schleswig-Holstein umgesetzt ist.