zur Stromerzeugung trägt von allen Erzeugungsarten am stärksten zur Klimaschädigung durch Treibhausgasemissionen bei.
Mit dem Ausschluss von Kohleverfeuerung in Kondensationskraftwerken zur ausschließlichen Stromerzeugung und der gleichzeitig angestrebten Stromerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungen wird dem Gedanken der rationellen Verwendung von Energie und einer hohen Ressourcenökonomie Rechnung getragen. Statt einer Kühlung mit Oberflächenwasser oder in Kühltürmen wird durch die Nutzung der Abwärme zur Raumheizung, Kühlung oder Prozesswärme ein sehr viel höherer Wirkungsgrad und somit eine bessere Ausnutzung der Primärenergie ereichbar. Die Forderung nach einer effizienten Kraft-Wärme-Kopplung folgt auch dem Gebot sparsamer Flächenverwendung, da Strom und Wärme nicht getrennt erzeugt werden.
Die Dimensionierung der Stromerzeugung soll der Wärmenachfrage entsprechen und hohe Gesamtwirkungsgrade ermöglichen. Sie wissen, dass als Ersatzbau für das Kohlekraftwerk Kiel-Ost eine 1GW-Anlage geplant war. Bekannt ist, dass die jetzige Anlage mit 320 MW ein Drittel so groß ist wie das geplante Kraftwerk. Gleichwohl haben sich die mit der Projektierung dieses gigantischen Kraftwerkes Befassten auf die Schulter gehauen und gesagt, sie machten Kraft-Wärme-Kopplung. Die Wärmemenge, die man in Kiel loswerden kann, ist allerdings nicht gestiegen. Insofern habe ich im Gesetzentwurf bewusst die Formulierung „hoch effiziente Kraft-Wärme-Kopplung“ verwendet, um solch einer Schein-KWK einen Riegel vorzuschieben.
Meine Damen und Herren, in einer Leitstudie 2008 von Dr. Joachim Nitsch in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt, einer Untersuchung im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom Oktober 2008, wird ausgeführt, dass die Klimaschutzziele der Bundesregierung nur erreicht werden können, wenn über die schon im Bau befindlichen und planfestgestellten hinaus keine Kohlekraftwerke in Deutschland gebaut werden.
Mir kommt es manchmal so vor, als nähmen die Landesregierung, aber auch die Akteure auf der Bundesebene die eigenen Beschlüsse, die Meseberger Beschlüsse des Bundeskabinetts, das sogenannte Klima- und Energiepaket, nicht ernst. Darin ist eine 40-prozentige CO2-Reduzierung bis 2020 gefordert. Ich kann mir ehrgeizigere Ziele vorstellen, aber das ist immerhin der Beschluss der Bundesregierung. Es ist eine Verdopplung der Kraft-Wärme
Wir hätten aus diesen Erzeugungsarten, würde man das ernst nehmen, eine Erzeugung von über 50 % im Bereich der Effizienztechnologie. - Ich komme zum Schluss. - Schleswig-Holstein sollte alles tun, damit die Klimaschutzziele erreicht werden. Nur wer Energie effizient nutzt, ist zukunftsfähig.
Ich danke Herrn Abgeordneten Detlef Matthiessen. - Für die CDU-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Werner Kalinka das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet drei Elemente. Ich zitiere aus der Begründung:
Herr Kollege Matthiessen, ich kann nur sagen, das steht im jetzigen Gesetz schon drin. Sie kommen 13 Jahre zu spät. Im Jahr 1995 wurde bereits alles formuliert. Im zweiten Element der Formulierungen Ihres Gesetzentwurfs geht es um die gesetzliche Bestimmung zur Erhöhung des Anteils der Windkraft als Energiegewinnungsform. Gerade eben haben Sie noch einmal dargelegt, dass dies konkretisiert würde. Auch das ist in Schleswig-Holstein bestehende Gesetzeslage und energiepolitische Wirklichkeit. Zu diesen Punkten gibt es also viel grünen Wind, aber nichts Neues.
Es bleibt der dritte Punkt, der zum Ziel hat, den Anteil der Kohle an der Stromerzeugung zu verringern und die Ansiedlung von Kohlekraftwerken in erheblich mit Luftschadstoffen vorbelasteten Gebieten zu vermeiden. Von unserer Seite aus sage ich ein klares Wort: Wir können derzeit und absehbar nicht auf Kohle verzichten.
Es ist nicht verantwortbar, dieses Problem angesichts erkennbarer Energielücken noch weiter zu verschärfen. Günstigerer Strom, auf den Privathaushalte und Betriebe gerade in der jetzigen Wirtschafts- und Finanzlage besonders angewiesen sind, ist so nicht zu erreichen.
Ich denke an Ihren gestrigen Antrag zur Grunderwerbsteuer und sage: Höhere Steuern und höhere Energiekosten sind Bestandteil Ihrer, aber nicht unserer Politik.
Die Bereitschaft, Standorte von Kohlekraftwerken zu akzeptieren, ist sicher unterschiedlich. Wo diese Bereitschaft allerdings gegeben ist, dort sollten wir sie fördern und nicht schmälern. Insoweit ist Ihre Initiative auch aus psychologischer Sicht ein falsches Signal. Neue Kohlekraftwerke sind umweltfreundlicher als ältere. Sie verringern den CO2Ausstoß und haben einen höheren Wirkungsgrad. Das Landesentwicklungsgrundsätzegesetz gilt für ganz Schleswig-Holstein. Wo sich da das Problem von - ich zitiere aus Ihrer Begründung - „erheblich mit Luftschadstoffen vorbelasteten Gebieten“ in Schleswig-Holstein stellt, erschließt sich mir offen gestanden nicht. Das muss man einmal sagen.
Die Emissionsgesetze sind streng. Durch die heutige Filtertechnologie ist die Schadstoffbelastung der Umwelt erheblich eingegrenzt. Im Hinblick auf die Auswirkungen des CO2-Ausstoßes in die Atmosphäre wäre es im Übrigen unerheblich, an welchem Standort der verbleibende Ausstoß stattfindet.
- Ich versuchte nur, die Logik zu umreißen. Bei Investitionsentscheidungen für den Bau neuer Steinkohlekraftwerke werden wir darauf hinwirken, dass diese Anlagen nach dem jeweils neuesten Stand der Technik errichtet werden. Wir wollen die Kraft-Wärme-Kopplung möglichst ausschöpfen und die Vorraussetzungen für CO2-Abscheidungen schaffen.
Der nachhaltige Schutz des Klimas und die drastische Senkung des Kohlendioxyd-Ausstoßes sind in den nächsten Jahren weltweit zentrale Notwendigkeit. Deshalb ist in der Energiepolitik seit längerer Zeit einiges im Wandel; gerade auch in Deutschland und in Schleswig-Holstein. Aus der Kernenergie auszusteigen und gleichzeitig Kohlekraftwerke zu verhindern, löst keine Probleme, sondern schafft neue. Ich sagte das bereits.
Ein Energiemix aus Wind, Kohle, Gas, Kernenergie und erneuerbaren Energien - das ist die Reihenfolge unseres neuen Wirtschaftsministers, der ich noch einen weiteren Punkt aus eigener Gewichtung hinzufüge - wird auf absehbare Zeit am sichersten, am preiswertesten und umweltbewusst sein. Herr Minister, auch in diesem Bereich sind Ihre Initiativen von großem Wert.
Das gültige Landesentwicklungsgrundsätzegesetz, um das es hier geht, verpflichtet schon in der jetzigen Gesetzesfassung dazu, dass Natur und Umwelt so gering wie möglich beeinträchtigt werden. Der Entwurf des Landesentwicklungsplans 2010 bis 2025 verlangt die Sicherstellung einer effizienten, bedarfsgerechten, umweltverträglichen und kostengünstigen Energieversorgung. Unter Punkt 7.5.1. heißt es weiter:
„Dabei sind die verschiedenen Energieträger und moderne Anlagen und Technologien so zu nutzen und zu entwickeln, dass eine nachhaltige und klimaverträgliche Energieversorgungsstruktur möglich wird.“
Ich danke Herrn Abgeordneten Kalinka. - Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Regina Poersch das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zugegeben, der von den Grünen eingebrachte Gesetzentwurf hat Charme; für Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten allemal. Leider geht das eigentlich Neue dieses Gesetzentwurfs ausschließlich in Richtung Kohlekraftwerke und Kraft-WärmeKopplung. Zur Windkraft werden lediglich bestehende Sätze durcheinandergewürfelt. Das ist
schwer lesbar und daher unverständlich. Zu schreiben: „Tausche Sätze 1 und 2, Satz 3 wird Satz 4, füge an Satz 5, der geltende Satz 3 wird letzter Satz“, macht allein noch kein neues Gesetz. Inhaltlich wird damit noch nichts verändert.
Nun kommt ein kleiner Passus zum Kohle-Anteil in diesem Gesetzentwurf. Zu dem will ich mich kurz äußern, denn ich habe dafür einige Sympathien. Unsere Haltung ist bekannt. Wir wollen die Nutzung fossiler Energien bis zum Ende des Jahrhunderts beenden. Wenn überhaupt, und dann auch nur als Übergangslösung, wollen wir Kraftwerke mit fossilen Energieträgern nur zulassen, wenn die Abwärme zum Heizen oder als Prozesswärme genutzt werden kann. Wir lehnen eine Aufstockung der fossilen Kraftwerkskapazitäten in unserem Land ab.
Das ist die Beschlusslage der SPD in SchleswigHolstein. Das ist im Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch ziemlich genau so aufgeschrieben worden. Aus meiner Sicht ist es trotzdem zu früh, und es ist aus meiner Sicht auch der falsche Ansatzpunkt, das Ganze heute im Landesentwicklungsgrundsätzegesetz regeln zu wollen. Wir sollten die Diskussion um den Landesentwicklungsplan, auf den auch Herr Kollege Kalinka hingewiesen hat, insgesamt führen, und zwar mit dem genannten Energieteil. Dann bleibt abzuwarten und zu entscheiden, ob das LEGG auch in anderen Passagen geändert werden sollte und nicht nur im § 11 zur Energie und dort auch nicht nur zum Thema Kohle.
Ich bin sehr auf die eingegangenen Stellungnahmen gespannt, die seit diesem Monat zum Landesentwicklungsplan vorliegen. Ich bin auch gespannt auf die Stellungnahmen zu den Themen Energie, Kohle und Windkraft insgesamt. Die Position der SPD-Fraktion ist dabei klar, den Beschluss meiner Partei habe ich hier wiedergegeben.
Ein Wort noch zur Windkraft: Ich will darauf hinweisen, dass das laufende Verfahren zur Überprüfung der Eignungsflächen alle von uns ausgewiesenen Windkrafteignungsflächen innerhalb der 1-%-Marke betrifft. Dabei muss uns klar sein, dass auch bisherige Eignungsräume möglicherweise ihre Eignung verlieren können. Gleichzeitig entdeckt manch andere Kommune die Windkraft und die damit verbundenen sprudelnden Gewerbesteuereinnahmen für sich. Das ist gut so. Wir bekommen auf der einen Seite saubere, regenerative Energien, und auf der anderen Seite stehen die Kommunen gut da. Dennoch ist die Akzeptanz der Windkraft innerhalb
der Bevölkerung für uns immer ein hohes Gut gewesen, das mit anderen Interessen und Belangen abzustimmen ist. Das sollte meiner Meinung nach auch weiterhin gelten.
Für heute gilt also eine sorgfältige Überprüfung aller ausgewiesenen und jetzt neu beantragten Windenergieflächen auf ihre Eignung, und zwar in Bezug auf alle uns bekannten Belange. Dabei wollen wir die Ebene entscheiden lassen, die am Ende mit den Energieanlagen leben soll. Das ist die kommunale Ebene. Ich gehe davon aus, dass in einem Gesetz zur Kommunalisierung der Raumplanung eine Kann-Regelung für kommunale Planungsräume vorsehen wird.
All das zeigt, dass die Gesamtsituation komplex ist. Lieber Kollege Matthiessen, mit einer Umformulierung des § 11 LEGG allein ist es leider nicht getan, so sehr wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten die damit verbundenen energiepolitischen Ziele auch teilen. Was wir brauchen und am Anfang des nächsten Jahres organisieren sollten, ist ein gesamtgesellschaftlicher Diskurs über die Entwicklung unseres Landes, und zwar in allen Lebensbereichen; vom Wohnen und Arbeiten über den Tourismus und das Leben im ländlichen Raum bis hin zur Energiepolitik. Dafür bildet der Landesentwicklungsplan die richtige Grundlage. Hier werden wir sicher auch die leider im Moment noch etwas unstrukturierten Ideen der Grünen berücksichtigen. Solange sollten wir den Gesetzentwurf und den Antrag zum Landesentwicklungsgrundsätzegesetz in den Ausschuss überweisen und zum genannten Zeitpunkt dann wieder aufrufen.
Ich danke der Frau Abgeordneten Langner und erteile das Wort für die FDP-Fraktion Herrn Abgeordneten Günther Hildebrand.