Meine Damen und Herren! Es ist gute Sitte, dass wir, wenn Ausschussüberweisung beantragt ist, darüber auch abstimmen. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag auf Ausschussüberweisung mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW abgelehnt.
Nun hat der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion zur Erläuterung seines Abstimmungsverhaltens das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da wir dem Antrag der Grünen zwar - was die Sachpunkte angeht - folgen könnten, aber auch den Gesichtspunkt sehen, dass die Bundesratsinitiative von der jetzigen Gemengelage der Entscheidungsprozesse her nicht der richtige Weg wäre, werden wir uns in der Abstimmung zur Sache enthalten.
Ich bedanke mich, Herr Dr. Klug. - Das Wort hat nun Herr Abgeordneter Harms für die Abgeordneten des SSW.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir werden uns genauso verhalten wie die Kollegen von der FDP.
Ich bedanke mich. Es ist beantragt worden, über den Antrag in der Sache abzustimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen.
- Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Abgeordneten von FDP und SSW abgelehnt.
Heute Morgen haben wir diesen Antrag versehentlich an den Ausschuss überwiesen. Das war offenbar so nicht geplant. Soweit ich gehört habe, ist zwischen den Fraktionen abgestimmt worden, dass wir diesen Tagesordnungspunkt noch einmal aufrufen. In diesem Antrag sind haushaltsrelevante Daten enthalten. Da der Haushalt schon abschließend beraten werden soll, bevor der Antrag in Ausschusssitzungen beraten und mit einer Beschlussempfehlung für das Plenum ausgestattet werden kann, ist es richtig, dass wir eine Abstimmung in der Sache durchführen.
Wer dem Antrag Drucksache 16/2272 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stelle Ihnen heute den aktuellen Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das dritte Quartal 2008 vor. Der Bericht umfasst die Monate Juli bis September. Insgesamt hat der Ausschuss in drei Sitzungen 69 Petitionen abschließend beraten, 42 % der Petitionen konnten ganz oder zumindest teilweise im Sinne der Petenten entschieden werden. Das ist
Zudem hatte der Petitionsausschuss trotz Ferienzeit eine Vielzahl von Neuzugängen zu verzeichnen. Insgesamt sind 117 neue Petitionen in den drei Sommermonaten bei uns eingegangen. Viele dieser im letzten Quartal neu eingegangenen Petitionen können in diesem Quartal bereits abgeschlossen werden, sodass ich schon im nächsten Bericht darüber berichten kann. Das heißt konkret, die Bearbeitungsdauer von Petitionen konnte in den letzten Monaten deutlich verkürzt werden, und der Bericht des Petitionsausschusses erfolgt jetzt immer unmittelbar im Anschluss an das abgelaufene Quartal, sodass der Landtag und die Bürgerinnen und Bürger des Landes ganz aktuell über die Entscheidungen des Petitionsausschusses informiert werden.
Zu dieser äußerst positiven Entwicklung kann ganz wesentlich die Stabilisierung der Personalsituation in der Geschäftsstelle des Petitionsausschusses beitragen. Ich möchte mich hier ganz besonders beim Präsidenten für sein Verständnis für den Petitionsausschuss und seine Anliegen bedanken. Die verbesserte Personalausstattung hatte darüber hinaus noch einen weiteren positiven Effekt: Endlich konnte der Petitionsausschuss einen lang gehegten Plan realisieren und erstmalig in dieser Legislaturperiode eine Bürgersprechstunde anbieten, die in den letzten Legislaturperioden schon häufiger durchgeführt wurden.
Ein solche Angebot ist - wie Sie sich sicherlich vorstellen können - relativ aufwendig und nur mithilfe eines entsprechenden Mitarbeiterteams umsetzbar, das wir jetzt im Petitionsausschuss zur Verfügung haben. Ich habe eben darauf hingewiesen.
Trotz des personellen und zeitlichen Aufwands ist die Durchführung von Bürgersprechstunden aus meiner Sicht kein Luxus, sondern vielmehr ein Muss, wenn man die Arbeit des Petitionsausschusses breiten Schichten der Bevölkerung nahebringen und die Berührungsängste gegenüber dem Parlament abbauen will.
- ja, welch ein Zufall -, haben wir jedenfalls beste Erfahrungen gemacht. Wenn örtliche Abgeordnete gern in ihren Abgeordnetenbezirken eine Bürgersprechstunde abhalten möchten, brauchen sie sich nur an den Vorsitzenden zu wenden. Der wird sehr gern mit den Mitarbeitern in der Geschäftsstelle, mit dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, mit
Wir vonseiten des Petitionsausschusses erwarten auch Anregung aus den einzelnen Regionen Schleswig-Holsteins.
- Dann fangen wir mit A an. - In Heide, unserer ersten Station, haben wir jedenfalls beste Erfahrungen gemacht. Die Bürger haben das Angebot des Petitionsausschusses rege genutzt. Weitere Bürgersprechstunden sind landesweit in Planung, und wir sind hier für jede Anregung dankbar.
Besonders erfreut bin ich auch darüber, dass die Landespresse inzwischen verstärkt auf die Tätigkeit des Petitionsausschusses aufmerksam geworden ist. Zurückzuführen ist das auf einen kontinuierlichen Ausbau unserer Öffentlichkeitsarbeit. Themen aus dem Petitionsausschuss finden ihren Niederschlag in der aktuellen Berichterstattung der Presse und werden von der Öffentlichkeit auch wahrgenommen.
So wurde ich kürzlich als Vorsitzender des Petitionsausschusses zu einer Veranstaltung eingeladen, die sich mit Wahrnehmungsstörungen bei Schülern und Schülerinnen beschäftigte. Eltern hatten in der Heimatpresse einen Bericht gelesen, wie der Petitionsausschuss betroffenen Kindern ganz konkret helfen konnte. Ich habe darüber insbesondere den Müttern berichtet. Ich habe sie auch auf die Möglichkeiten des Petitionsausschusses und des Petitionswesens in Schleswig-Holstein hingewiesen.
Ich würde mich freuen, wenn die öffentliche Berichterstattung dazu beiträgt, dass das Parlament zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger und natürlich zur Darstellung des Landtags von SchleswigHolstein noch mehr in Anspruch genommen wird.
Um Ihnen einen aktuellen Eindruck unserer Tätigkeit zu vermitteln, möchte ich Ihnen nun zwei Beispiele aus dem neuen Bericht schildern.
Ziemlich genau ein Jahr ist es her, dass sich der Petitionsausschuss für Vermieter von Ferienwohnungen stark gemacht hat, die ganzjährig zur Zahlung von Rundfunkgebühren herangezogen wurden, obwohl sie ihre Ferienwohnungen nur saisonal vermieteten. Jetzt konnte der Petitionsausschuss einem Vermieter aus Dithmarschen - welch ein Zufall - eine erfreuliche Mitteilung machen: Die Landesrund
funkanstalten haben sich auf Vorschlag der Bundesländer auf eine Kulanzregelung geeinigt. Danach können Vermieter einzelner Ferienwohnungen, die nicht unter das sogenannte Hotelprivileg fallen, nunmehr eine saisonale Freistellung von den Rundfunkgebühren beantragen, wenn ihre Ferienwohnung mindestens drei zusammenhängende Monate im Jahr nicht vermietet wird.
Ich begrüße sehr, dass hier eine Regelung gefunden worden ist, die die Interessen der zahlreichen privaten Vermieter von Ferienwohnungen im Urlaubsland Schleswig-Holstein angemessen berücksichtigt. Auch dies ist ein Beitrag für den Tourismus.
In einem anderen Petitionsverfahren konnte sich der Petitionsausschuss erfolgreich für ein hochbetagtes Ehepaar aus dem Kreis Steinburg einsetzen. Die Eheleute - beide weit über 80 - waren vom Statistischen Amt aufgefordert worden, Erhebungsbögen zum Mikrozensus auszufüllen. Weil sie der Auskunftspflicht nicht nachgekommen waren, ist ihnen ein Ordnungsgeld angedroht worden. Wie gesagt: Beide sind weit über 80. Die Eheleute hatten allerdings keineswegs die Absicht, die statistische Erhebung zu boykottieren. Vielmehr waren sie verunsichert und mit den umfangreichen Formularen komplett überfordert.
Glücklicherweise konnte die Sache nach Einschaltung des Petitionsausschusses schnell und unbürokratisch geregelt werden. Ein Mitarbeiter des Statistischen Amtes hat die Petenten angerufen und ausführlich beraten. Nach einer Fristverlängerung waren auch sie in der Lage, die Bögen ordnungsgemäß auszufüllen. Das Statistische Amt hat angesichts der demografischen Entwicklung in Schleswig-Holstein im Übrigen versichert, dass es Auskunftspflichtigen in ähnlich gelagerten Fällen auch zukünftig hilfreich entgegenkommen will, was ich natürlich ausdrücklich begrüße.
Mit diesen Beispielen aus unserer aktuellen Arbeit komme ich zum Schluss und bitte Sie, die Erledigung der Petitionen aus dem dritten Quartal 2008 zu bestätigen.
Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt, den Bericht Drucksache 16/2287 zur Kenntnis zu nehmen und die Erledi
gung der Petitionen zu bestätigen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist einstimmig so beschlossen worden.
Auf der Tribüne, liebe Kolleginnen und Kollegen, begrüßen wir Damen und Herren der Pionierkameradschaft Schleswig. - Seien Sie uns herzlich willkommen!