Strikt abzulehnen ist aus meiner Sicht der Vorschlag, eine geheime Abstimmung auch außerhalb von Wahlverfahren zu ermöglichen. Ich hatte gehofft, dass Frau Kollegin Spoorendonk das sehr gute Beispiel, wie im Folketing abgestimmt wird, eingebracht hätte. Leider hat sie dies nicht gemacht. Ich bin der Meinung, dass das, was die FDP vorgeschlagen hat, nicht nur zu weniger Transparenz und Bürgerorientierung der kommunalen Selbstverwaltung führen wird, sondern es dürfte das Konfliktpotenzial in den Gemeindevertretungen erhöhen. Ich bin grundsätzlich der Meinung - auch aufgrund eigener Erfahrung -, dass ein offener Meinungsaustausch und eine offene Entscheidungsfindung die bessere Alternative ist, an der wir festhalten sollten. Insofern freue ich mich auf die Beratungen im zuständigen Ausschuss.
Ich danke dem Herrn Innenminister Hay. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.
Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 16/2261 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dem wurde einstimmig so zugestimmt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, einer der Gründungsväter des Vereins Partnerschaft der Parlamente hat mich gebeten, an Sie eine Einladung auszusprechen, und zwar zu einem Umtrunk aus Anlass des 25-jährigen Jubiläums dieses Vereins. Das Ganze findet im Sitzungsraum 138 statt.
Noch eine geschäftsleitende Bemerkung: Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, den Tagesordnungspunkt 29 im Anschluss an den Tagesordnungspunkt 8 aufzurufen.
Meine Damen und Herren! Ich eröffne pünktlich die Sitzung und darf auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler von der Berufsschule für kaufmännische Assistentinnen und Assistenten am Ravensberg, Kiel, mit ihren Lehrkräften und das 7. Spezialpionierbataillon aus der Julius-Leber-Kaserne in Husum sehr herzlich begrüßen. - Seien Sie uns recht herzlich willkommen!
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Grundsatzberatung und erteile dem Herrn Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man könnte ja im Moment jeden namentlich begrüßen; darauf will ich aber verzichten.
Denkmäler gehören zu den sichtbaren Zeugen unserer Vergangenheit und sind Ausdruck unserer regionalen Kulturgeschichte als Teil einer Kulturnation in Europa. Denkmäler prägen das Gesicht unserer Landschaften, Städte und Gemeinden. Sie erzählen von Geschichte und von Tradition, wenn man ihnen zuhört, und sie vermitteln das Gefühl von Zugehörigkeit und Identität; sie können Heimat wachsen lassen. Deshalb ist der Denkmalschutz eine so herausragende Aufgabe.
Denn der Denkmalschutz hilft, Werte zu bewahren, materielle Werte, Erfahrungswerte und ideelle Werte. Denkmäler sind wertvoll, und wir haben die Verantwortung dafür, dass wir im Land einen Denkmalschutz haben, der die Menschen interessiert, der für den Denkmalschutzgedanken wirbt und der mithilft, die stummen Zeugen der Vergangenheit zum Sprechen zu bringen. Deshalb haben wir uns zur Aufgabe gestellt, die Akzeptanz der Denkmalpflege zu stärken und dafür die Strukturen und Abläufe in den Denkmalverfahren zu überprüfen.
also nach einem halben Jahrhundert, vor allem bei den Verfahrensabläufen erheblichen Optimierungsbedarf hat, und wir wollen für Gesetze keinen Denkmalschutz.
Wir wollen, dass der Denkmalschutz in SchleswigHolstein noch bürgerfreundlicher, noch professioneller und noch wirtschaftlicher wahrgenommen werden kann. Ziel dabei ist für mich außerdem, Investoren, privaten Bauherren und sonstigen Beteiligten mehr Planungssicherheit zu geben. All dies findet in dem neuen Gesetz seinen Ausdruck.
Wir reduzieren mit unserem Entwurf die Zahl der Paragrafen von 40 auf 29. Wir haben dort Ballast abgeworfen und einige Vorschriften, etwa die zur Enteignung, neu geordnet und übersichtlicher gestaltet, damit man sie auch ohne ein mehrjähriges Jurastudium verstehen kann.
Wir vereinfachen und straffen die Vorschriften zur Eintragung von Kulturdenkmälern in das Denkmalbuch. Wir folgen dem Beispiel anderer Länder und gehen weg vom konstitutiven Verfahren hin zum
nachrichtlichen Eintragungsverfahren. Das ist weniger aufwendig und bürgerfreundlicher, weil wir dadurch mehr Zeit für die Beratung von Denkmaleigentümern und Investoren haben.
Es verkürzt auch nicht - das will ich hier sagen, weil manchmal etwas anderes behauptet wird - den Rechtschutz der Betroffenen, die nach wie vor die Möglichkeit haben, die Entscheidungen der Denkmalbehörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Wir haben mit unserem Entwurf nicht mehr verschiedene Denkmalkategorien mit unterschiedlichen Rechtsfolgen, künftig gibt es einen einheitlichen Denkmalbegriff mit einheitlichen Rechtsfolgen. Das schafft mehr Klarheit und mehr Transparenz.
Wir wollen, dass Menschen, die vorsätzlich Kulturdenkmäler zerstören oder ihr Unwesen als Raubgräber treiben, künftig auch mit den Mitteln des Strafrechts zur Rechenschaft gezogen werden.
Wir verankern das Verursacherprinzip: Wenn jemand etwas kaputt macht, muss er für die Kosten aufkommen.
Außerdem nehmen wir noch Formulierungen zum UNESCO-Weltkulturerbe auf. Die Lübecker Altstadt hat dieses Gütesiegel schon, und hoffentlich sind wir mit unserem Vorhaben, auch das Danewerk als historisches Zeugnis der Wikingerkultur zu einer Welterbestätte zu machen, ebenso erfolgreich.
Herr Professor Dr. von Carnap-Bornheim, der das ja mit Verve betreibt, ist hier und hört zu. Wir freuen uns, wenn wir in diesem Bereich Erfolg haben werden Herr Professor.
Wir haben die Organisation der Denkmalschutzbehörden unverändert gelassen. Ein Vergleich mit anderen Flächenländern zeigt, dass die Denkmalverwaltung in Schleswig-Holstein bereits äußerst schlank ist, sodass keine erheblichen Einsparpotenziale zu erwarten sind.
Meine Damen und Herren, die vorliegende Gesetzesnovelle ist in den vergangenen Monaten sehr gründlich vorbereitet und mit vielen Fachleuten in den Kommunen, Verbänden und Interessengruppen außergewöhnlich breit und intensiv diskutiert worden. Ich habe mich dort selbst in manche Diskussion eingeschaltet. Dies hat der Gesetzesnovelle gutgetan - nicht dass ich mich eingeschaltet habe, sondern dass breit diskutiert worden ist. Die Ziele sind
gleich geblieben. In sehr vielen Einzelfragen sind wir aber zu neuen Erkenntnissen, zu besseren Lösungsvorschlägen und häufig auch zu Kompromissen gekommen.
Die Gesetzesnovelle ist jetzt ein insgesamt sehr gutes, ausgewogenes und praxisnahes Paket. Der Denkmalschutz kann in Schleswig-Holstein künftig bürgerfreundlicher, professioneller und wirtschaftlicher wahrgenommen werden. Investoren, private Bauherren und sonstige Vorhabenträger haben zukünftig mehr Planungssicherheit. Allen, die durch ihre engagierten und sachkundigen Beiträge in der bisherigen Diskussion einen nicht unerheblichen Anteil am Zustandekommen dieses Entwurfs gehabt haben, danke ich sehr herzlich.
Sie alle haben sich verdient gemacht um ein sehr gutes, modernes Denkmalschutzrecht für Schleswig-Holstein, und ich würde mich freuen, wenn dieser Entwurf eine breite Zustimmung in diesem Hohen Haus erhalten würde.
Ich danke dem Herrn Ministerpräsidenten. - Das Wort für die CDU-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Wilfried Wengler. Alle Rednerinnen und Redner haben jetzt eineinhalb Minuten mehr Redezeit, die sie nutzen können, aber nicht müssen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn wir der Forderung in einer Pressemitteilung eines an diesem Entwurf beteiligten Verbandes vom 23. September folgen wollten, dann würden wir uns heute nicht mit dem Denkmalschutz in SchleswigHolstein beschäftigen. Dieser Verband sieht - ich zitiere - keine Notwendigkeit für einen neuen Denkmalschutz. - Lassen wir das zunächst einmal so stehen.
Im Juni vergangenen Jahres haben wir uns bereits in diesem Plenum mit einem Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Denkmalschutz befasst. Aber im Gegensatz zur damit verfolgten Absicht der Grünen hat sich die Regierung mit dieser offensichtlichen Anleihe am brandenburgischen Denkmalschutzgesetz nicht „Beine machen“ lassen;
sie hat in aller Ruhe und mit Sorgfalt einen schleswig-holsteinischen Entwurf vorgelegt, über den wir heute diskutieren werden.
Nicht nur Fachleute wissen, dass heute nur ein Teil der Kulturdenkmale in Schleswig-Holstein im Denkmalbuch eingetragen ist. Es gibt daneben eine Vielzahl von Einzelobjekten und Ensembles, deren Erhalt und Schutz Pflicht unserer Kulturgesellschaft sind. Mit dem im alten Denkmalschutzgesetz vorgeschriebenen konstitutiven Verfahren ist dieses Ziel in absehbarer Zeit nicht zu erreichen. Darüber hinaus sind Deregulierung und Bürokratieabbau übergeordnete Ziele der Landesregierung. Bereits im Koalitionsvertrag wurde daher auch eine Überprüfung des Denkmalschutzgesetzes vereinbart. Ebenso waren Anpassungen an die aktuelle Rechtsprechung und das europäische Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes erforderlich.