Aber ich will einmal Folgendes sagen: Wenn diese Chaostruppe einmal in der Staatskanzlei nachgefragt hätte, dann hätte sie feststellen können, dass Schleswig-Holstein zugestimmt hat.
Lieber Herr Kollege Wengler, man kann ja alles Mögliche auslegen. Aber auch die Juristen wissen, dass Auslegung dort ihre Grenze hat, wo der Wortlaut eindeutig ist.
Das erste Ziel war also die Abschaffung, und wenn diese nicht erreicht werden kann, dann sollte diese Versicherung „unternehmerfreundlich reformiert“ werden. Dem hat Schleswig-Holstein im Wirtschaftsausschuss zugestimmt.
Dazu muss man auch noch Folgendes sagen: Hätte Schleswig-Holstein in diesem Ausschuss nicht zugestimmt - diese Entscheidung ist mit sieben gegen sechs Stimmen bei drei Enthaltungen ergangen -, dann hätte es die Empfehlung gar nicht erst gegeben. Das heißt, wir hätten gar nicht erst darüber diskutieren müssen.
Ich halte es für sehr bedenklich, dass in einer so zentralen Frage offensichtlich ohne jede Rückkoppelung - wie ist diese Regierung eigentlich organisiert? - eine Entscheidung getroffen wird, für die wir als Land dann ja auch gegenüber den Betroffenen in die Verantwortung genommen werden. Nun stellt man sich hier hin und sagt: Man soll das nicht so ernst nehmen; das war ein Versehen.
- Um Himmels willen, wie viele „Versehen“ - da haben Sie natürlich recht, Herr Kollege - werden denn noch passieren? Ich würde mir wünschen, dass die Staatskanzlei besser organisiert wäre, und ich würde mir wünschen, dass Herr Hauck nicht den Eindruck erweckt hätte, als stimme das, was gemeldet wurde, nicht. Denn es stimmte.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki. - Das Wort für den SSW im Landtag hat deren Vorsitzende, Frau Abgeordnete Anke Spoorendonk.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein paar Bemerkungen möchte auch ich zu diesem gemeinsamen Antrag machen. In der Sache sind wir uns einig, und wir machen mit diesem gemeinsamen Antrag ja auch deutlich, wie ernst es uns in diesem Hause mit dem Anliegen ist, dass die Künstlersozialkasse erhalten bleibt. Die Begründung dafür leuchtet jedem von uns ja auch ein.
Der Versuch, die Künstlersozialkasse über den Bundesrat abzuschaffen, beleuchtet aber aus Sicht des SSW auch noch ein anderes Problem. Denn die Tatsache, dass dieser Vorschlag aus den Reihen des Wirtschaftsausschusses unter der Überschrift „Bürokratieabbau“ diskutiert und entschieden worden ist, macht deutlich, wohin die Reise eigentlich gehen sollte. Hier ging es darum, eine soziale Errungenschaft unter eben dieser Überschrift „Bürokratieabbau“ einzustampfen.
Der Kollege Kubicki hat ja auch Folgendes deutlich gemacht: Würde die Abschaffung nicht erreicht, dann sollte diese Künstlersozialkasse jedenfalls doch „unternehmerfreundlich“ gestaltet werden. Was heißt das eigentlich? Es heißt, dass Unternehmen doch Druck ausgeübt haben, um dies zu erreichen. Der Kollege Wengler hat ja auch schon angedeutet, woher dieser Druck denn kommen könnte. Dieser Druck könnte zum Beispiel von den Verlagen, den Zeitungsverlagen kommen. Denn wie viele freie Journalisten sind dazu gezwungen, ihre soziale Absicherung über die Künstlersozialkasse vorzunehmen? Und wie viele Zeitungsunternehmen hätten ein Interesse daran, dass eine solche Sozialkasse „unternehmerfreundlich“ gestaltet wird? Es mag sein, dass ich hier etwas zusammendichte, aber
Nun sind wir bei dem, was ja auch für uns von Interesse ist, nämlich bei der Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein. Hier hat die eine Hand anscheinend nicht gewusst, was die andere wollte. Auf jeden Fall stehen wir jetzt da und sind immer noch nicht sehr viel klüger geworden. Wir können froh darüber sein, dass jetzt offiziell gesagt wird: Das Land steht zu der Künstlersozialkasse. Wir brauchen keinen Untersuchungsausschuss einzurichten.
Lassen Sie uns dies nun doch eine Lehre sein. Es zeigt, dass es wichtig ist, auch bei dem, was oberflächlich betrachtet möglicherweise richtig aussieht, einmal näher hinzuschauen.
Ich danke der Frau Abgeordneten Spoorendonk. Das Wort für die Landesregierung erhält nun die stellvertretende Ministerpräsidentin, Frau Ute Erdsiek-Rave.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein klares Wort der Landesregierung zum Ablauf und zur Zielsetzung: Die Künstlersozialkasse ist Ausdruck einer gesellschaftlichen Verabredung zwischen den Künstlern und den Publizisten auf der einen Seite und den Verwerten und den Nutznießern auf der anderen Seite. Zugleich ist sie ein Instrument der Kulturförderung und der sozialen Sicherung von Künstlerinnen und Künstlern, auf das wir weder verzichten wollen noch verzichten dürfen. Das betrifft in Schleswig-Holstein übrigens 4.000 Künstlerinnen und Künstler und Publizisten.
Es ist richtig: Die Reform der Künstlersozialversicherung im letzten Jahr - diese ist an uns allen wahrscheinlich ziemlich vorbeigegangen, weil sie keine parlamentarische Beratung hier im Lande erfahren hat - hat dazu geführt, dass die Abgabepflicht, die die Unternehmen für künstlerische Leistungen haben, erstens deutlich besser kommuniziert, zweitens besser wahrgenommen und drittens besser kontrolliert wurde und wird. Oft sind die Unternehmen erst durch solche Kontrollen überhaupt darauf aufmerksam geworden, dass sie einer Abgabepflicht unterliegen, und zwar auch rückwirkend für den Zeitraum von fünf Jahren. Das war in der Tat der Punkt. Das kann man doch ruhig offen aussprechen.
Aber dies zum Anlass zu nehmen, die Künstlersozialversicherung generell infrage zu stellen, geht an dem Gedanken einer Kulturgesellschaft voll und ganz vorbei.
Selbstständige Künstlerinnen und Künstler sind Leistungsträger unserer Gesellschaft, und alle, die etwas einzahlen, bekommen durch die Arbeit der Künstler etwas zurück.
Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats hat vorgestern das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Hier hat es in der Tat im Rahmen des Ressortprinzips ein schleswig-holsteinisches Votum gegeben; dieses zitiert Frau Birk in ihrem Dringlichkeitsantrag. Dieses Votum teile ich nicht,
und ich sage auch im Namen des Ministerpräsidenten - auch er teilt dieses Votum nicht -, dass wir uns dafür einsetzen, dass die Künstlersozialversicherung erhalten bleibt. Ich bin mir sicher, dass das gesamte Kabinett diese Haltung teilt.