Eines ist ganz klar: Wenn man die deutsch-dänische Region zu einer Wissens- und Wirtschaftsregion weiterentwickeln will, dann braucht man so ein Wissenszentrum. Das hat man in Sonderburg und auch in Flensburg. Man hat dort langjährige Erfahrungen mit der Erarbeitung von internationalen Studiengängen. Auch hier haben wir aber ein Finanzierungsproblem. Es gibt INTERREG-Projekte, die aus finanziellen Gründen nur schwer zustande kommen.
Eine letzte Bemerkung: Ich finde auch, dass es wichtig ist, daran festzuhalten, dass das, was von der Akkreditierungsagentur gesagt wurde, für uns auch zu etwas Positivem führen wird. In der Vergangenheit wurde die Universität Flensburg oft als die leicht behinderte Tochter der anderen Universitäten wahrgenommen.
Wir müssen endlich begreifen, dass das mitleidige Streicheln ein Ende haben muss. Die Universität Flensburg ist für die Hochschullandschaft in Schleswig-Holstein wichtig. Sie hat eine eigenständige Berechtigung und eine wichtige Funktion. Von daher muss sie auch im Vergleich mit anderen Hochschulen gleichberechtigt gefördert werden. Ich denke, das müsste die Konklusion sein.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben viel über die Vergangenheit geredet. Wir sollten über die Zukunft reden, denn wir reden über die Bildung, über die Ausbildung und über junge Menschen. Für mich steht fest, dass die Planungsfehler mit der Zielvereinbarung aus dem Jahr 2004 begangen wurden. Das muss irgendwann einmal ein Ende haben. Ich glaube, dass wir im Sommer sehr schnell auf die auch für mich überra
schend aufgetretenen Probleme reagiert haben, als die Entscheidung des Akkreditierungsverfahrens bekannt wurde.
Zunächst ist mir jedoch wichtig, die Bedeutung der Entscheidung der Zentralen Evaluations- und Akkreditierungsagentur noch einmal kurz einzuordnen. Die Akkreditierung der Studiengänge ist ein Verfahren der Qualitätsprüfung. So muss man es auch nutzen. Das ist eine Prüfung, die wir zusätzlich zur Genehmigung der Studiengänge eingeführt haben. Die Konsequenz ist Gott sei Dank, dass sich für unsere Bachelor-Studierenden aus diesem Urteil keine negativen Konsequenzen ergeben haben. Wir können also in die Zukunft schauen, darauf ausbauen und einiges neu gestalten.
Mit der Akkreditierung sollten folgende Effekte erzielt werden: Die Qualität der Ausbildung sollte auf den Prüfstand gestellt werden, und es sollte Transparenz geschaffen werden. Es ist eben schon angeklungen: Auch wenn das Ergebnis derzeit nicht erfreulich ist, so stellt es doch eine verlässliche Grundlage für eine notwendige Qualitätsverbesserung der Lehramtsausbildung dar. Bereits während der April-Tagung des Landtags in diesem Jahr wurden einige Eckpunkte für die Entwicklung der Universität Flensburg benannt, die diese Qualitätsverbesserung einleiten. Diese will ich noch einmal bekräftigen. Das ist sozusagen unsere Geschäftsgrundlage: Erstens. Die Universität Flensburg wird nicht in eine PH umgewandelt. Sie wird Universität bleiben.
Zweitens. Die Universität Flensburg ist im Vergleich zu den anderen Hochschulen im Lande finanziell deutlich schlechter ausgestattet. Wir werden deshalb im Haushalt 2009/2010 und in den Zielvereinbarungen ab 2009 einen gewissen Ausgleich vornehmen und eine Erhöhung des Landeszuschusses für die Universität Flensburg um etwa 10 % vorsehen.
Drittens. Auch innerhalb der Universität muss klar sein, dass das Profil der Hochschule in erster Linie durch die Erziehungs- und Vermittlungswissenschaften und die sie einschließende Lehramtsausbildung bestimmt wird. Das bedeutet nicht, dass andere Bereiche aufgegeben werden sollen. Wir werden aber darauf achten, dass die Vermittlungswissenschaften auch hochschulintern nicht geschwächt werden.
forderlich gemacht. Entsprechend dem Vorschlag der Zentralen Evaluations- und Akkreditierungsagentur werden wir gemeinsam mit der Universität Flensburg eine Strukturkommission einsetzen. Diese Kommission soll ihre Arbeit sehr schnell aufnehmen. Wir suchen zurzeit einen Vorsitzenden. Das soll noch im September erfolgen. Diese Strukturkommission soll innerhalb eines halben Jahres abgeschlossen werden. Das ist eine vordringliche Arbeit, die geleistet werden muss. Die Strukturkommission hat die Aufgabe, ein Personalentwicklungskonzept für die Universität zu entwickeln und zu prüfen, in welchen Fächern der Bedarf an zusätzlichen Stellen am dringendsten ist.
Die Universität Flensburg hat am 30. August 2008 die Vereinbarung über das weitere Vorgehen zum Erreichen der Akkreditierung unterschrieben. Das ist ein wichtiger Punkt. Um den Studierenden, die zum Wintersemester das Masterstudium beginnen, bereits ab sofort bessere Studienbedingungen zu gewährleisten, hat das Land einen Feuerwehrfonds in Höhe von 600.000 € eingerichtet, aus dem Professurvertretungen, Lehraufträge, Tutorien und so weiter finanziert werden können. Die vordringlichen Probleme sind damit aufgegriffen. Ich denke, dass damit für die Universität die Weichen richtig gestellt sind.
Eine weitere Frage ist, wie das Thema Bildungsforschung an der Universität Flensburg unter realistischen Bedingungen gestärkt werden kann. Dies füge ich ausdrücklich hinzu. Realistisch bezieht sich unter anderem auch auf die finanziellen Möglichkeiten. Da die Erarbeitung eines Personalentwicklungskonzepts ohne Vorklärung dieses Punktes nicht möglich sein wird, erwarten wir auch hierzu Aussagen von der Strukturkommission.
Es tut mir leid: Die Grünen greifen in ihrem Antrag - das wird die Insider nicht überraschen - auch das Thema Stufenlehrer erneut auf. Der Landtag hat so habe ich recherchiert - diese Diskussion bereits im letzten Jahr geführt. Ich denke nicht, dass wir sie erneut aufgreifen sollten.
Hierzu gibt es im Koalitionsvertrag eine eindeutige Aussage, die lautet: Die bestehende Lehramtsstruktur wird beibehalten.
Wir sollten uns daher auf die Themen konzentrieren, in denen Handlungsbedarf und Handlungsspielraum besteht.
(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD - Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da besteht Handlungsbedarf!)
Ich habe etwas divergierende Anträge gehört, aber ich meine, der weitestgehende Antrag zu Punkt a) ist Ausschussüberweisung. Sind wir uns da einig? Ich weiß, Frau Birk, dass Sie auch andere Dinge angesprochen haben, aber es hat dazu keine Rückkopplung gegeben.
Ich gehe davon aus, dass zu a), Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 16/2200, Ausschussüberweisung beantragt ist, und zwar an den Bildungsausschuss. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. Dann ist das so geschehen.
Zu b): In seiner Beschlussempfehlung Drucksache 16/2182 empfiehlt der Bildungsausschuss mit Zustimmung der Antragsteller, den Antrag Drucksache 16/2020 für erledigt zu erklären. Ich denke, dem schließt sich der Landtag sicherlich an. - Ich bedanke mich.
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 16/2226
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Da BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die ursprünglichen Antragsteller sind, bekommen sie zunächst das Wort. Ich erteile der Frau Abgeordneten Angelika Birk das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Laut dpa-Meldung von Dienstag, dem 9. September, wurde überraschend bekannt, dass mehrere Bundesländer, darunter auch Schleswig-Holstein, am 19. September im Bundesrat die Künstlersozialkasse abschaffen oder zumindest unternehmerfreundlich reformieren wollen. Die Be
schlussempfehlung steckte ganz tricky, unsichtbar in einer Beratung zum Dritten Mittelstandsentlastungsgesetz. Deshalb wurde die Brisanz erst kurzfristig öffentlich, nachdem die ersten Fachausschüsse dieses Gesetz beraten und mit der zusätzlichen Empfehlung versehen hatten.
Weil sich der Deutsche Kulturrat, der Deutsche Musikrat, die Dienstleistungsgesellschaft ver.di und andere Organisationen mit Brandbriefen zwischenzeitlich an die Ministerpräsidenten gewandt hatten, forderten wir, dass unser Antrag dringlich im Landtag behandelt wird. Wir fordern die Landesregierung mit unserem Antrag auf, gegen die Empfehlung der Bundesratsfachausschüsse zu stimmen, wie es die Länder Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen schon getan haben.
Ich freue mich sehr, dass unser Dringlichkeitsantrag von allen Fraktionen ohne große Diskussion positiv aufgenommen wurde und dass inzwischen auch die Landesregierung klargestellt hat, dass das Abstimmungsvotum in den Fachausschüssen offensichtlich nicht das letzte Wort war.
Inzwischen zeichnet sich ab, dass sich auch Schleswig-Holstein hinter die Künstlersozialversicherung stellt.
Warum halten wir es dennoch für notwendig, mit einer Resolution als Landtag ein Zeichen zu setzen? Es hat in den letzten Jahren wiederholt aus einzelnen Strömungen der Wirtschaft und sogar von einzelnen Kommunen Druck auf die Wirtschaftsministerien und die Kultusbürokratie gegeben, die Künstlersozialversicherung aufzuweichen oder sogar ganz abzuschaffen. Der Versuch, den wir hier mit dem Mittelstandsentlastungsgesetz erleben, ist nicht der erste. Deshalb halten wir es für wichtig, ein deutliches Signal zu setzen und gemeinsam zu sagen: Wir stehen hinter der Absicherung. Wir wollen, dass es weiter Kulturschaffende in diesem Land gibt. Wir wissen, wie schwierig die Einkommenssituation vieler Kulturschaffender ist. Ich freue mich, wenn wir hier zu einem gemeinsamen Beschluss kommen.
Ich danke der Frau Abgeordneten Birk. - Für die CDU-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Wilfried Wengler das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben hier ein ernstes Thema. Liebe Frau Birk, was Sie hier - ich glaube, ich habe es richtig verstanden - als tricky bezeichnen und damit eine Täuschungsabsicht unterstellen, möchte ich doch direkt zurückweisen. Denn das, was Sie hier zitiert haben, steht in den Empfehlungen der Ausschüsse zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere der mittelständischen Wirtschaft. Ihr Zitat ist zwar korrekt und auch die Zitate des Kulturrates und all derjenigen -
(Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha! - Zuruf der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN])
Eine Nachfrage hat ergeben, dass diejenigen Minister und die Frau Ministerin, die Schleswig-Holstein in den Ausschüssen vertreten haben, zwar einer Reform der Künstlersozialversicherung zugestimmt haben, aber nicht ihrer Abschaffung, und ich glaube -