Die Antwort auf die Große Anfrage zu Kirchen und Religionsgemeinschaften in Schleswig-Holstein ist eine aktuelle Bestandsaufnahme. Sie ist auch ein kleines Nachschlagewerk, und dafür danke ich im Namen des SSW. Es ist gut, dass sie auch die jüdische Gemeinde mit einbezogen hat. Dieser Aspekt fehlte schließlich, als wir kürzlich über die Situation des Religionsunterrichts an unseren Schulen diskutiert haben.
Die Antwort auf die Große Anfrage zeigt, dass die Zeit der Massenaustritte aus den christlichen Kirchen anscheinend vorbei ist. Seit zehn Jahren sind die Mitgliederzahlen vergleichsweise stabil. Dennoch steht die Nordelbische Kirche mit der Gründung der neuen Nordkirche vor großen Veränderungen. Ich hätte mir eine Einschätzung über mögliche Konsequenzen dieser neuen Struktur gewünscht. Überhaupt kommt die perspektivische Entwicklung der Kirchen zu kurz. Darüber sollte also im Ausschuss noch einmal berichtet werden.
Die Antwort auf die Große Anfrage erhellt meines Erachtens nur unzureichend die Zukunft der islamischen Religionsgemeinschaften, was auch mit dem Datenmaterial zusammenhängt, das der Landesregierung zur Verfügung steht. Dabei erscheint mir gerade dieser Bereich besonders wichtig, droht doch einigen Islam-Gemeinden eine wachsende Distanz zur neuen Heimat ihrer Mitglieder. Immer noch entsendet und bezahlt der türkische Staat die Imame vieler Moschee-Vereine und schickt diese für fünf Jahre nach Deutschland. Viele von ihnen sprechen kaum Deutsch und kennen sich mit Deutschland nicht aus. Einiges spricht vor diesem Hintergrund dafür, einen Staatsvertrag mit den islamischen Gemeinden zu schließen und die ImamAusbildung an deutschen Universitäten zu verankern.
sern, sondern wir alle. Der Kollege Fischer sprach diesen Punkt schon an, und ich meine, wir sollten auch diesen in der Ausschussberatung vertiefen.
Erlauben Sie zum Schluss einen kleinen Stoßseufzer. Ich hätte mir gewünscht, dass aus der Antwort auf die Große Anfrage auch ein paar Sätze über die dänische Kirche im Landesteil Schleswig hervorgegangen wären. Es wäre wirklich schön gewesen, zumal es eine intensive und sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der dänischen Kirche und der Nordelbischen Kirche gibt. Diese Zusammenarbeit hat vor ein paar Jahren ihren symbolischen Höhepunkt darin gefunden, dass der dänischen Gemeinde in Flensburg die HeiligengeistKirche von der Nordelbischen Kirche geschenkt wurde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bedanke mich nochmals für die Antwort auf die Große Anfrage und denke, dass wir in der Ausschussberatung noch einige Fragen beantworten und die Diskussion weiterführen werden.
Ich danke der Frau Abgeordneten Spoorendonk. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Beratung schließe.
Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Es ist also beantragt worden, die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage, Drucksache 16/2048, an den Bildungsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Dann ist es so geschehen.
Nachmeldeforderung der Europäischen Kommission für die Vogelschutzgebiete „Eiderstedt“ und „Eider-Treene-Sorge-Niederung“
Für den mündlichen Bericht der Landesregierung erteile ich zunächst dem Minister für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Herrn Dr. Christian von Boetticher, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Juni 2007 konnten wir in der Presseerklärung der Europäischen Kommission lesen, dass sie beabsichtigt, die Bundesrepublik Deutschland wegen mangelnder Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie zu verklagen. Aufgeführt war unter anderem Schleswig-Holstein.
Wir haben die Zeit seitdem genutzt und eine Reihe von Gesprächen mit der Kommission geführt. Uns ist erstmalig gelungen, was bisher keiner Vorgängerregierung gelungen ist, nämlich die Kommission hierher nach Schleswig-Holstein zu holen, um sich entsprechende Gebiete vor Ort anzusehen.
Anschließend haben wir den Dialog mit der Kommission fortgesetzt. Herausgekommen ist das Schreiben vom 28. April 2008. Darin wird klar, dass die Kommission auf mehrere Gebiete gänzlich verzichtet, nämlich auf die Nachmeldungen in Lauenburg und Ostholstein. Es gibt eine Konzentration auf Gebiete, in denen die Nachforderungen präzisiert worden sind. Das sind Eiderstedt und die Eider-Treene-Sorge-Region. Ich bin froh, dass die Kommission mit ihrem Schreiben jegliche Spekulation über Größenordnungen beendet hat.
Was fordert die Kommission konkret? Sie fordert konkret auf Eiderstedt die Verbindung der bisher schon gemeldeten drei Gebiete zu einem zusammenhängenden Gesamtgebiet, sodass „das Gebiet den Dauergrünlandkern des nordwestlichen Eiderstedts umfasst“. Damit ist völlig klar, dass von einem Feuchtgebiet internationaler Bedeutung oder von 19.000 ha an dieser Stelle keine Rede ist.
Sie fordert weiterhin in der Eider-Treene-SorgeRegion eine Verbindung der Teilbereiche auf der einen Seite entlang der Treene und auf der anderen Seite im östlichen Kernbereich.
Die Kommission sagt uns dann, dass es nun die Möglichkeit gibt, diese ausgestreckte Hand zu nehmen. Ansonsten würde sie sich hilfsweise in einem Klageverfahren auf die IBA-Verzeichnisse zurückziehen. Nur zur Erinnerung: IBA ist auf Eiderstedt rund 13.000 ha groß. Ich darf feststellen, dass selbst die Forderung, die die Kommission hilfsweise erhebt, deutlich kleiner ist als die 19.000 ha, über die wir uns hier einmal unterhalten haben.
Wenn man sich die Abgrenzungsvorschläge anguckt, die uns die Kommission so detailliert zur Verfügung gestellt hat, stellt man fest, es handelt sich auf Eiderstedt um ein Gesamtgebiet, das durch Erweiterung von 4.200 ha insgesamt circa 7.000 ha beträgt. In der Eider-Treene-Sorge-Niederung wird es eine Vergrößerung von 5.200 ha auf rund 15.000 ha geben.
Wir werden die öffentliche Beteiligung Anfang Juni durch Veröffentlichung im Amtsblatt beginnen und die Gebietsauswahl für Mitte August in Aussicht stellen. Auch dieser Zeitplan ist der Kommission inzwischen vorgelegt worden.
Ich kann Ihnen auch die Reaktion aus Brüssel beschreiben. Die Reaktion bestand unter anderem aus einem Brief, der mich Mitte letzter Woche erreichte. Darin hat mich Kommissar Dimas als einzigen regionalen europäischen Minister - wir haben in Europa einige Hundert Regionen - zu einer gemeinsamen Pressekonferenz auf der UN-Konferenz für Biodiversität in Bonn eingeladen. Diese Pressekonferenz hat letzten Dienstag stattgefunden. Wir, die EU-Kommission und der Minister des Landes Schleswig-Holstein, haben die nächste Umsetzungsphase, die Managementphase für Natura2000-Gebiete präsentiert.
Der Kommissar hat uns ausdrücklich gelobt. Er hat auf die guten Projekte und Projektideen verwiesen, die wir im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie entwickelt haben, und hat der Weltöffentlichkeit - das darf man sagen; es war eine internationale Pressekonferenz - gezeigt, wie gutes Management funktionieren kann. Er hat ausdrücklich betont, dass man dafür Gegensätze zwischen Naturschutz und Landwirtschaft überbrücken muss.
Er hat deutlich gemacht, dass es einen Naturschutz, einen Vogelschutz ohne Landwirtschaft nicht geben kann und nicht geben wird. Er hat sich für die jetzt eingeleiteten Nachmeldungen auch von schleswigholsteinischer Seite bedankt und zeigte sich darüber erfreut, dass man dadurch das Meldeverfahren in Deutschland in absehbarer Zeit ganz abschließen kann.
Am Ende möchte ich auf eine Sache hinweisen, weil sie in der Presse mehrfach deutlich geworden ist, nämlich auf das momentane Zurückgehen der Trauerseeschwalbe auf Eiderstedt, das auch uns Kopfzerbrechen macht. Wir haben zweimal größere Einbrüche gehabt. 1997 ist der Bestand auf Eider
stedt von einem Jahr auf das andere um 33 % zurückgegangen. 2001 waren es 25 %, die der Einbruch der Trauerseeschwalbe auf Eiderstedt betrug. Ich habe damals in der Öffentlichkeit komischerweise relativ wenige Stimmen gehört, die das Ende der Trauerseeschwalbe auf Eiderstedt vorausgesagt haben.
Wir hatten im letzten Jahr einen Einbruch um 31 %. Ich stelle fest, dass jetzt das Horrorszenario an die Wand gemalt wird. Ich sage dazu ganz deutlich: Der Rückgang hat bestimmte Ursachen. Die liegen zum einen in einer sehr starken Trockenperiode, zum anderen aber natürlich auch an Fehlern vor Ort. Diese stellen wir ab. Dafür gibt es eine umfangreiche Beratung.
Wir werden jetzt mit der Grünlandverordnung ordnungsrechtlich tätig. Das hat ganz andere Gründe. Zur Sicherung der zu meldenden Natura-2000-Gebiete werden wir jetzt ebenfalls tätig werden. Ein entsprechender Erlass wird an die zuständige Behörde herausgehen - das ist der Landrat des Kreises Nordfriesland -, um ein entsprechendes Günlandumbruchverbot in den gemeldeten Gebieten durchzusetzen. Das wird notwendig sein. Das muss gemacht werden. Wir wissen, dass im Augenblick auf Eiderstedt einige meinen, die Zeit noch ausnutzen zu können. Das wäre wahrscheinlich früher auch geschehen. Wir werden zur Sicherung dieser Gebiete auch ordnungsrechtlich tätig werden müssen. Das stehen wir auch durch.
Ich stelle fest, dass dieser Prozess ein guter ist, der von der Kommission sehr positiv begleitet wird. Ich freue mich, dass wir in Schleswig-Holstein im Vogelschutz von einem Negativbeispiel zu einem positiven geworden sind.
Ich danke dem Herrn Minister. - Bevor ich zu weiteren Worterteilungen komme, weise ich darauf hin, dass im Ältestenrat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zehn Minuten, alle anderen Fraktionen fünf Minuten Redezeit angemeldet haben. Hinzu kommt eine Minute, die der Minister überzogen hat.
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Herrn Abgeordneten und Fraktionsvorsitzenden Karl-Martin Hentschel das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Über 30 % aller Vogelarten in Europa sind vom Aussterben bedroht. 1979 wurde deshalb die Vogelschutzrichtlinie, 1992 wurde die FFH-Richtlinie verabschiedet. Als 17 Jahre nach Verabschiedung der Vogelschutzrichtlinie Rainder Steenblock der erste grüne Umweltminister in Schleswig-Holstein wurde,
war fast nichts passiert. Noch im gleichen Jahr wurde dann von uns die so genannte erste Tranche nach Brüssel gemeldet. Das waren überwiegend landeseigene Waldgebiete. Da gab es keinen Widerstand.
1999 wurde dann die zweite Tranche gemeldet. Nach vier Jahren rot-grüner Regierung war die als Vogelschutzgebiet gemeldete Fläche bereits auf das Vierfache gestiegen.
ging es fast ausschließlich um Flächen in Privatbesitz, und der Vogelschutz wurde zum politischen Schlachtfeld. Eine Ursache dafür war, dass die CDU den Kampf gegen Vogelschutz- und FFH-Gebiete als Mobilisierungsthema gegen die rot-grüne Landesregierung entdeckte.
Eine andere Ursache lag in der Situation in Schleswig-Holstein. Schleswig-Holstein hat anders als die anderen Bundesländer kaum ungenutzte Flächen. Andere Bundesländer haben riesige Waldgebiete, Gebirge und Heiden, die gemeldet wurden. In Schleswig-Holstein gibt es solche Flächen nicht. Das heißt, in Schleswig-Holstein mussten in großem Umfang Privatflächen ausgewiesen werden.
Dementsprechend heftig waren die Konflikte. Die Stadt Lübeck kämpfte gegen die Flächenausweisungen am Hafen und am Flughafen, Brunsbüttel gegen die Ausweisung der Elbufer, die Waldbesitzer kämpften gegen die Ausweisung der Privatwälder, und die Bauern kämpften gegen die Ausweisung von Feuchtwiesen.