Protocol of the Session on December 14, 2007

Nun haben wir feststellen müssen, dass sich viele kommunale Parlamente mit der Umsetzung schwer getan haben. Nordfriesland hat zwar erst beschlossen, diesen Beschluss dann aber wieder aufgehoben. Der Dithmarscher Kreistag hat gar nicht erst beschlossen. Ich halte hier fest und unterstreiche das, was die Frau Bildungsministerin gesagt hat. Es ist eine Frage der Rechtskultur, ob wir darauf achten, dass die Gesetze, die wir hier beschließen, eingehalten und durchgesetzt werden.

(Karl-Martin Hentschel)

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

- Herr Kollege Kubicki, ich sage das nur, weil viele hier sitzen, die Parteifreunde vor Ort haben, die dagegen demonstriert haben und die sich in den Kreistagen anders verhalten haben. Zu Ihrer freundlichen Erinnerung: Es waren übrigens auch Freidemokraten mit dabei.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Wo waren sie mit dabei?)

Deshalb sage ich: Wenn wir hier Landesgesetze beschließen, dann müssen wir auch auf die Durchsetzung pochen. Dann müssen wir von der Landesregierung und von anderen Kommunalaufsichtsgremien auch verlangen, dass diese im Zweifel durchgesetzt werden, sonst machen wir uns unglaubwürdig.

(Beifall bei der CDU)

Nun haben wir in der Praxis erlebt, dass viele Eltern auf dem Lande dies als eine zusätzliche Belastung empfunden haben. Sie kennen viele Klagen darüber, dass die Entfernungspauschale gekürzt worden ist. Es gibt auch viele Klagen über andere Entscheidungen. Deshalb hat es Elterninitiativen und Proteste dagegen gegeben. Es hat auch die Forderung gegeben, dies zurückzunehmen. Deshalb gibt es eine Meinungsänderung, die Sie alle erfahren haben. Es gibt auch eine grundsätzliche Einigung innerhalb der Koalitionsfraktionen, hier zu einer Neuregelung zu kommen.

Wir werden das in der Weise vornehmen, wie es die Frau Bildungsministerin angekündigt hat. Es wird wieder eine Kannregelung geben. Darüber gibt es eine Einigung. Herr Kollege Hentschel, wenn jetzt hier gesagt wird, wir würden das wieder auf die Kreise schieben, dann sage ich: Das geht gar nicht anders. Die Kreise müssen Satzungen, die sie erlassen haben, ändern. Sie müssen die Satzungen der neuen Rechtssituation anpassen. Das können wir hier im Landtag nicht machen. Vielleicht nehmen Sie ein bisschen Unterricht in kommunalverfassungsrechtlichen Fragen, dann werden Sie das auch verstehen. Das ist eine einfache Frage der kommunalen Selbstverwaltung vor Ort. Das kann nicht durch ein Landesgesetz geregelt werden, das müssen die Kreise schon selber machen. Die nötigen Mehrheiten dafür werden auch da sein.

Wir werden das rückwirkend machen, weil ich nicht einsehe, dass Kreise wie Dithmarschen die Kosten nie erhoben haben und dass die Eltern in anderen Kreisen schlechter gestellt werden. Wenn wir

eine Regelung machen, dann machen wir eine konsequente Regelung. Diese bedeutet eine Rückzahlungsmöglichkeit für alle. Wir werden dafür sorgen, dass die Gelegenheit dafür gegeben wird, alle Eltern in Schleswig-Holstein an dieser Stelle gleichzustellen.

Für einen letzten Punkt komme ich wieder zum Anfang zurück. Hierüber können wir gern mit der Opposition diskutieren. Die Ursache war, dass wir die kommunale Ebene entlasten wollten. Wir wollten den schmerzhaften Eingriff von 120 Millionen € abfedern. Diese Aufgabe stellt sich nach wie vor. Dieser Aufgabe werden wir uns auch in der Koalition zu stellen haben. Es ist jedenfalls die feste Überzeugung meiner Fraktion, dass wir dort zu den Zusagen stehen müssen. Wir können nicht einfach Geld von der kommunalen Ebene wegnehmen und den Finanzausgleich entsprechend kürzen, ohne dafür einen Ausgleich zu geben. Wer in Sonntagsreden hehre Worte über die kommunale Selbstverwaltung und über das Ehrenamt vor Ort hält, der muss das in der politischen Wirklichkeit auch einhalten. Wir stehen an dieser Stelle zu unserem Wort.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich danke Herrn Abgeordneten Dr. Wadephul und erteile für die SPD-Fraktion dem Fraktionsvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Lothar Hay, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Wadephul hat im Wesentlichen das gesagt, was auch meine Auffassung ist. Wir werden gemeinsam mit unserem Koalitionspartner für die Januar-Tagung des Landtages einen Gesetzentwurf vorlegen, der die jetzige Regelung durch eine Kannregelung ersetzen wird. Diese Regelung soll rückwirkend für das Schuljahr 2007/2008 gelten. Wir werden gemeinsam einen Weg finden, wie die kommunale Ebene durch finanzielle Hilfen in den Zustand versetzt werden kann, dass sie dieses auch zurückzahlen wird. Details werden durch den Gesetzentwurf im Januar vorgelegt werden.

Ich freue mich, dass wir damit gemeinsam einen Weg gehen, der inzwischen auch das Votum beider Parteitage ist. Wir haben dieses Votum unseres Parteitages im März dieses Jahres erlebt.

(Dr. Johann Wadephul)

Was einige Details betrifft, ist es sicherlich ein schmerzhafter Prozess, den die beiden großen Parteien in den letzten Wochen und Monaten durchgemacht haben. Man kann natürlich im Nachhinein bei dem einen oder anderen empfinden, dass man es hätte besser machen können. Ich habe nur von meinem Großvater gelernt: Wenn man einen Fehler macht und dieses feststellt, dann steht man dazu und versucht, diesen Fehler dann möglichst - und in diesem Fall gemeinsam mit dem Koalitionspartner zu korrigieren. Diesen Weg wollen wir gehen.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke dem Fraktionsvorsitzenden Lothar Hay und erteile für die FDP-Fraktion Herrn Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der heute zur Diskussion stehende Antrag der Grünen entspricht zu 100 % dem Gesetzentwurf, den der Landtag vor fast genau drei Monaten, am 13. September 2007, in zweiter Lesung abgelehnt hat. In namentlicher Abstimmung lehnten damals 50 CDU/ SPD-Abgeordnete den Gesetzentwurf ab, die zehn Mitglieder der Oppositionsfraktionen stimmten mit Ja.

Mit einer persönlichen Erklärung bekundete damals Herr Minister Stegner, er sei eigentlich inhaltlich für den FDP-Gesetzentwurf, aber wegen der Koalitionsvereinbarung müsse er dagegen stimmen. Diese persönliche Erklärung hatte die bekannten koalitionspolitischen Konsequenzen.

Mittlerweile ist bekanntlich Ministerpräsident Carstensen während einer Reise nach Indien zu der Erleuchtung gekommen, dass die Union ihre Haltung überdenken muss. So könnten wir heute eigentlich davon ausgehen, dass ein politisches Signal von dieser Debatte ausgeht, dass nunmehr nämlich plötzlich 69 von 69 Landtagsabgeordneten für den eigentlichen FDP-Gesetzentwurf sind, der nun in der Verkleidung eines grünen Gesetzentwurfes vorliegt - mit der kleinen Einschränkung, dass es vielleicht nur 68 von 69 sind, denn laut „Bild Hamburg“ vom 22. November 2007: „Kayenburg droht Nord-CDU mit Nein-Stimme“, droht er, dass er möglicherweise als Fundamentalopposition anders votieren wird.

Ende gut, alles gut? So ist es nun leider doch nicht. Denn der Koalitionsausschuss hat bekanntlich

nach viereinhalb Stunden gestern Abend doch noch kein Ergebnis vorlegen können. Wir werden also weiter sehen, was dabei herauskommt. Mit Flunsch reingehen und strahlend wieder rauskommen - der Koalitionsausschuss als Wiederaufbereitungsanlage für abgebrannte Koalitionselemente? Mal sehen, wie es nun weitergeht.

(Zurufe der Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP] und Lothar Hay [SPD])

Vielleicht wären Sie, Frau Ministerin Erdsiek-Rave, schon weitergekommen, wenn man in der Koalition Ihren wegweisenden Vorschlag auch in Ihrer eigenen Partei aufgegriffen hätte, eine Koalitionsarbeitsgruppe zur Lösung des Problems zu bilden, aber das ist - wie wir Zeitungsberichten entnehmen konnten - als Vorschlag von Herrn Stegner wieder einkassiert worden. Wir sind als Opposition aber natürlich auch nicht dazu da, Ihnen hilfreiche Vorschläge zur technischen Umsetzung Ihrer Regierungsarbeit zu machen.

(Heiterkeit)

Auch wenn Herrn Stegner das amüsiert, mich amüsiert hier der ganze Vorgang, den Sie zu diesem Thema in Monaten zelebriert haben.

Ich muss dann doch noch eine ernste Anmerkung zu dem machen, was Frau Erdsiek-Rave zum Thema Rechtsbruch gesagt hat:

(Zurufe von der SPD)

Rechtsbruch dürfe nicht als Rechtfertigung oder als Basis dafür dienen, dass die Rechtslage geändert wird. Ich empfehle Ihnen, doch einmal im heutigen „Pressespiegel“ des Landtages auf den Seiten 31 und 32 die Berichterstattung der „Elmshorner Nachrichten“ aus der Kreistagssitzung des Kreises Pinneberg zu verfolgen. Dort hat der SPD-Fraktionschef Hannes Birke - wie berichtet wird - angeregt, die im Kreis Pinneberg erhobenen Elternbeiträge ab 1. Januar nächsten Jahres einzukassieren:

„Auf Vorwürfe, damit gegen Landesgesetze zu verstoßen, räumte Birke ein, sich mit seinem Vorschlag in einer ‚rechtlichen Grauzone’ zu bewegen.“

Frau Erdsiek-Rave, vielleicht sollten Sie Ihre Ansprache an Ihre eigenen Kreistagspolitiker im Kreis Pinneberg und auch anderswo richten.

(Beifall bei der FDP und des Abgeordneten Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

(Lothar Hay)

Ich darf Ihnen aus dem gleichen Artikel noch zitieren, was der Vorsitzende der FDP-Kreistagsfraktion, Klaus Günter Bremer, gesagt hat:

„‚Ich bin mit dem Gesetz auch nicht glücklich. Als Demokrat habe ich aber gelernt, mich an Gesetze zuhalten.’ Mit den Stimmen von CDU und FDP wurde beschlossen, die erhöhte Elternbeteiligung an den Fahrtkosten wieder zurückzunehmen, wenn das Land dafür die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat.“

Meine Damen und Herren, das zu dem rechtlich und politisch einwandfreien Vorgehen unserer Kommunalpolitiker vor Ort im Gegensatz zu dem, was Ihre sozialdemokratischen Kommunalpolitiker zu diesem Thema an Darbietung vorzuweisen haben.

(Zuruf des Abgeordneten Karl-Martin Hent- schel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Der Kreistag Dithmarschen hat in der Sache überhaupt keine Entscheidung getroffen.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Aber das weiß der Kollege Hentschel nicht, er weiß ja vieles nicht!)

Die FDP-Fraktion hat sich, wie Sie wissen, von Anfang an gegen die Zwangsbeteiligung der Eltern an 30 % der Schülerbeförderungskosten ausgesprochen, denn damit wird praktisch ein verkapptes Schulgeld eingeführt und das widerspricht nach unserer Überzeugung der an anderer Stelle im Schulgesetz verankerten Schulgeldfreiheit.

(Zuruf des Abgeordneten Jürgen Weber [SPD])

Die Neuregelung, die wir wieder abschaffen wollen, ist unsozial. Sie betrifft in besonderer Weise die Familien im ländlichen Raum. Sie belastet Familien mit schulpflichtigen Kindern. Ich weiß, Sie hören das alles ungern, auch wenn Sie Ihr Gesetz nun doch wieder zurücknehmen wollen. Jedenfalls bekunden Sie das. Ob Sie es praktisch über die Bühne bringen werden, werden wir noch sehen. Bisher gibt es von Ihrer Seite nur Ankündigungen.

Diese Neuregelung, die Sie zu verantworten haben und die jetzt im Land Rechtslage ist, belastet Familien mit schulpflichtigen Kindern. Das ist genau das Gegenteil dessen, was die für diese Ungerechtigkeiten verantwortlichen Regierungsfraktionen und Regierungsparteien in ihren Sonntagsreden zur Familienpolitik immer wieder versprechen.

(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist höchste Zeit, dass der Landtag das Schulgesetz in diesem seit Monaten in diesem Land strittig debattierten Punkt wieder ändert. Wir setzen uns seit Langem dafür ein und fordern Sie auf, nun ihren Ankündigungen auch Taten folgen zu lassen.

(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich danke Herrn Abgeordneten Ekkehard Klug und erteile für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag Frau Abgeordneter Anke Spoorendonk das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will nicht mit der Interpretation der gestrigen Bilder beginnen. Jeder hat sehen können, wie die Stimmung war, jedenfalls, wenn Bilder sprechen könnten, hätte man es erkennen können. Seit der Einführung eines erhöhten Elternbeitrages auf 30 % an den Schülerbeförderungskosten im Januar 2007 hat dies auf dem Land zu erheblichen Diskussionen geführt. Das ändert nichts an der Tatsache, dass man als nachgeschobenes Argument hier im Haus versucht, eine Gerechtigkeitsdiskussion LandStadt hinzubekommen. Diese Diskussion können wir gern führen, aber sie hat nichts mit dem vorliegenden Sachverhalt zu tun.