Protocol of the Session on October 11, 2007

Das können wir sicher im Ausschuss noch erörtern. Entweder, ich habe nicht sorgfältig genug gelesen, oder es ist tatsächlich nicht genug in einer Überschrift oder ähnlich hervorgehoben, obwohl es etwas ist, was bundesweit Aufmerksamkeit erregt hat.

Das führt mich auch zu einer zweiten Kritik, Frau Trauernicht. Nachdem wir nun mit so einem Berichtsantrag der Landesregierung eine gewisse Steilvorlage geliefert haben, jetzt wirklich fundiert und inhaltlich die wichtigsten Daten so aufzubereiten, dass wir damit auch politisch etwas anfangen können, bin ich von dem Inhalt etwas enttäuscht. Es ist etwas sehr trocken, statistisch und allgemein gehalten. Wirklich wichtige Aussagen, die uns mit Fug und Recht sagen lassen, diese zehn Jahre hätten uns diese und jene Erkenntnisse gebracht, zum Beispiel Antwort auf genau die Fragen, die Sie am Anfang gestellt haben, findet sich dort nur sehr vereinzelt. Ich erhoffe mir, wenn wir in zehn Jahren wieder über einen solchen Bericht im Landtag debattieren, dass wir dazu mehr erfahren. Denn ich bin sicher - das weiß ich auch durch die Berichte, die wir bekommen haben, als sich die Wissenschaftler vor einigen Jahren selbst im Sozialausschuss vorgestellt haben -, dass da hoch spannende Aussagen zu finden sind. Es wäre schön, wenn wir das, was ich hier kritisiere, durch eine Ausschussberatung aus dem Weg räumen könnten.

(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Jutta Schü- mann [SPD] und Lars Harms [SSW])

(Ministerin Dr. Gitta Trauernicht)

Ich danke der Frau Abgeordneten Birk. - Das Wort für die CDU-Fraktion hat Frau Abgeordnete Ursula Sassen.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 9. Dezember 2006 wurde das Krebsregister Schleswig-Holstein zehn Jahre alt. Der Bericht der Landesregierung liefert den Beweis dafür, dass die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Analyse und Interpretation von krebsbezogenen Daten für die Erforschung von Risikofaktoren sowie für die Entwicklung von Präventions- und Früherkennungsprogrammen unerlässlich sind.

1995 verpflichtete das Bundeskrebsregistergesetz alle Länder dazu, bis Ende 1999 flächendeckende bevölkerungsbezogene Krebsregister einzurichten. Die bevölkerungsbezogenen, die epidemiologischen Krebsregister erfassen die Daten in räumlich definierten Bevölkerungsgruppen und unterscheiden sich daher von den sogenannten klinischen Krebsregistern, die sich nur auf die Daten ihres jeweiligen Behandlungszentrums beschränken, unabhängig von ihrer regionalen Herkunft.

Auf der Grundlage der epidemiologischen Daten können Krebserkrankungen erfasst sowie ihre Ursachen erforscht werden. Die Verwendung dieser Krebsregister stellt sicher, dass alle in einer definierten Bevölkerung gemeldeten Krankheitsfälle berücksichtigt werden. Die Krebsregister unterscheiden sich sehr im erreichten Vollständigkeitsgrad, in Flächendeckung und Meldemodus. Als aussagekräftig gilt ein Krebsregister, wenn es eine Vollzähligkeit von mindestens 90 % erreicht hat. Erst dann lassen sich zuverlässige und belastbare Auswertungen durchführen, die zum Vergleich mit anderen Bundesländern beziehungsweise Untersuchungen der regionalen und zeitlichen Verteilung auch geeignet sind.

Bisher bildet das saarländische Krebsregister die Basis des Referenzregisters, da das Saarland - wir hörten es schon - bereits seit 1967 ein Krebsregister geführt hat und lange Zeit als einziges Bundesland die international erforderliche Rate von über 90 % aller Neuerkrankungen registrierte. Nun gehört also Schleswig-Holstein auch zu den Vollmitgliedern. Dies ist sicherlich auch darauf zurückzuführen, dass Schleswig-Holstein zu den Bundesländern gehört, die eine Meldepflicht eingeführt haben, während in einigen Bundesländern lediglich ein Melderecht existiert. Erscheinen in einem Landeskrebsregister prozentual gesehen vergleichsweise höhere Raten

an Krebserkrankungen, kann dies auch Ausdruck einer verlässlicheren Meldung sein. Hier sei als Beispiel erwähnt, dass das Brustkrebs-Indiz in Schleswig-Holstein um circa 20 % höher als im Bundesdurchschnitt liegt. Dies kann sowohl als Folge der vollzähligen Krebsregistrierungen als auch der vorbildlichen Bemühungen in SchleswigHolstein zur verbesserten Diagnostik bei Verdacht auf Brustkrebs durch QuaMaDi, die qualitätsgesicherter Mammadiagnostik, betrachtet werden.

Schleswig-Holstein hat nicht nur mit dem Meldemodus, sondern auch mit dem Aufbau des Krebsregisters gemäß der Empfehlungen des Bundeskrebsregisters den richtigen Weg beschritten. Die Vertrauensstelle bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein und die Registrierstelle beim Institut für Krebsepidemiologie an der Universität Lübeck haben sich bewährt und entsprechen den hohen Anforderungen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz. Dennoch gibt es Defizite. Die Erfassungsquote im Hamburger Randgebiet ist trotz des Datenaustausches mit dem Hamburger Krebsregister noch unzureichend, was auch darauf zurückzuführen ist, dass Hamburg lediglich das Melderecht und nicht die Meldepflicht eingeführt hat.

Besonders zu bedauern ist, das die Region Geesthacht, die wegen der Häufung von Leukämiefällen bei Kindern besonders im öffentlichen Interesse stand, die niedrigste Erfassungsquote für Krebserkrankungen in ganz Schleswig-Holstein aufweist. Das Krebsregister hat mit Veröffentlichungen im Ärzteblatt und in einem eindringlichen Schreiben an die Ärzteschaft im Kreis Herzogtum Lauenburg zur Meldung an das Krebsregister aufgefordert.

Hier gebe ich noch einen Hinweis an meine Vorrednerin. Die Fälle, die besonders in Bezug auf Leukämieerkrankungen im Bereich von Atomkraftwerken aufgetreten waren, bezogen sich zum größten Teil auf Erkrankungen von Kindern. Dafür ist das Kinderkrebsregister in Mainz zuständig.

Ich möchte an dieser Stelle allen Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzten, die sich an der Krebsregistrierung beteiligt haben, damit die Krebsforschung, Krebserkennung und Therapie und die Nachsorge weiter verbessert werden können, meinen Dank sagen.

Die 1996 eingerichtete Arbeitsgemeinschaft bevölkerungsbezogener Krebsregister in Deutschland hat sich zur Aufgabe gesetzt, einheitliche Methoden zu entwickeln, die es ermöglichen, die Daten der regionalen Register zu vergleichen. Ich freue mich, dass auch Sie daran arbeiten. Schleswig-Holstein sollte das ganz aktiv tun und vor al

lem mit Hamburg endlich ein einheitliches Meldewesen haben. Es geht um Meldepflicht statt lediglich um Melderecht.

(Beifall bei CDU und SPD)

Das Wort für die SPD-Fraktion hat nun die Frau Abgeordnete Jutta Schümann.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Krebsregister Schleswig-Holstein erfasst seit 1989 flächendeckend alle neu aufgetretenen Krebserkrankungen in Schleswig-Holstein. Dadurch wird es möglich, Häufigkeiten und Trends von Krebserkrankungen in Schleswig-Holstein zu untersuchen und zu beschreiben.

Wir wissen aus der epidemiologischen Forschung zur Entstehung von Krebs, wie notwendig es ist, möglichst viele Daten zu sammeln. Daten über die Patientinnen und Patienten mit ihrer Diagnose, über die jeweilige Region, in der der Patient erkrankt ist, über die Behandlungszeiten und so weiter müssen erfasst werden. Nur dann, wenn zu jeder Krebserkrankung ausführliche Informationen gesammelt werden können, ist es möglich, ausführliche Ursachenforschung durchzuführen. Aus diesem Grund hat man in Schleswig-Holstein alle Ärztinnen und Ärzte zur Meldung jeder neu diagnostizierten Krebserkrankung an die Vertrauensstelle des Krebsregisters verpflichtet.

Die Meldung erfolgt anonym oder namentlich. Die namentliche Meldung ist nur mit Zustimmung der Patientinnen und Patienten möglich. Die anfänglich geführten Diskussionen und die Besorgnis um den Datenschutz bei der Führung des Krebsregisters haben sich zwischenzeitlich gelegt.

Der Empfehlung des Bundeskrebsregistergesetzes folgend wurde das Krebsregister bei uns in Schleswig-Holstein organisatorisch in zwei Einrichtungen geteilt: die Vertrauensstelle und die Registerstelle. Die strikte räumliche und organisatorische Trennung dieser beiden Bereiche entspricht den hohen Anforderungen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz an die Sicherheit und den Schutz der sensiblen persönlichen Daten. Wenn wir uns heute, nach zehn Jahren, mit dem Krebsregister befassen, so sind offensichtlich die Bedenken des Datenschutzes zum Glück in den Hintergrund getreten.

Nach zehn Jahren durchaus erfolgreicher Arbeit des Landeskrebsregisters kann man allen Ärztinnen und

Ärzten für ihre Mitwirkung danken. Dies gilt gleichermaßen auch gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Vertrauensstelle und der Registerstelle.

Der Bericht zeigt sehr anschaulich, wie mit dem Krebsregister gearbeitet wird, wie das Zusammenspiel zwischen Ärztinnen und Ärzten ist, die vor Ort die Diagnose stellen und diese dann an die Vertrauensstelle weiterleiten, von wo aus die Diagnose an die Registerstelle gemeldet wird. Wir können dem Bericht entnehmen, dass jährlich etwa 60 bis 70.000 Meldungen an die Registerstelle übermittelt werden und wie die so gesammelten Daten in die epidemiologisch-statistischen Auswertungen einfließen.

Eine wichtige Funktion erfüllt das Krebsregister auch dadurch, dass es bei vermuteten regionalen Häufungen kurzfristig auf der Basis genauer Zahlen die Situation analysieren und bewerten kann. Dies trägt ganz wesentlich zur Information und Versachlichung der Diskussion vor Ort bei.

Regionale Auswertungen der Krebsneuerkrankungen gehören inzwischen zur Routine des Krebsregisters Schleswig-Holstein. In den Jahresberichten werden jeweils für ausgewählte Tumorarten die Erkrankungsraten grafisch für die Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein präsentiert. Dabei fallen deutliche Unterschiede innerhalb Schleswig-Holsteins auf.

Hierfür nenne ich Beispiele: höhere Brustkrebsdiagnosen in der Region, in der das Modellvorhaben QuaMaDi durchgeführt wurde - das gilt insbesondere für die K.E.R.N.-Region -; Anstieg von Hautkrebserkrankungen in Abhängigkeit von dem Projekt Hautkrebsscreening in den Jahren 2003 bis 2004; deutliche Unterschiede in der Prostatakrebserkrankung wahrscheinlich in Abhängigkeit von der Intensität der Prostatakrebsfrüherkennung; höhere Zahl von Lungenkrebserkrankungen in den kreisfreien Städten Schleswig-Holsteins als in den Kreisen - Ursache ist da eventuell die unterschiedliche Sozialstruktur. Diese Ergebnisse weisen zum Beispiel darauf hin, dass gezielte Modellvorhaben wie die qualitätsgesicherte Mammadiagnostik oder spezielle zusätzliche Früherkennungsmaßnahmen dazu beitragen, dass die Erkrankungsraten zwar höher sind, dass das aber gleichzeitig bedeuten kann, dass durch eine differenzierte und frühzeitige Diagnose die Therapie- und Heilungschancen verbessert werden.

Ich hätte mir sehr gewünscht - die Kolleginnen und Kollegen, die vor mir gesprochen haben, haben ebenfalls daraufhin gewiesen -, auch zu dem The

(Ursula Sassen)

ma, das uns nach wie vor intensiv beschäftigt, nämlich die Ursachenforschung für das größte Leukämiecluster der Welt in der Elbmarsch, Informationen diesem Bericht entnehmen zu können. Es ist auch nicht deutlich, inwieweit der Vorstoß unternommen worden ist, regionale Spezifika insbesondere für dieses Krankheitsbild zu berücksichtigen und vorzunehmen. Der Hinweis auf das Kinderkrebsregister ist zwar richtig, aber genau deshalb hätte man vielleicht überlegen können, ob dieses Register nicht auch für Erwachsene eine Zuständigkeit hat. Man hätte jedenfalls mit dem Kinderkrebsregister in Mainz kooperieren müssen. Ich glaube, es gibt keinen Grund, zu sagen, das Landeskrebsregister müsse sich nicht um dieses Cluster kümmern. Das genaue Gegenteil ist der Fall.

(Beifall bei der SPD)

Ich glaube, wir sind uns einig: An dieser Stelle kann man das Instrument noch besser nutzen.

Hier besteht aus meiner Sicht Nachbesserungsbedarf, auch deshalb, weil in Deutschland flächendeckend epidemiologische Krebsregister aufgebaut worden sind, die von Jahr zu Jahr eine höhere Vollzähligkeit der erfassten Meldungen vorweisen.

Es fehlt auch an einem Austausch der Krebsregister zwischen Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Ein solcher Austausch für die Region scheint wichtig zu sein.

Wir sollten in unseren Ausschussberatungen noch einmal prüfen, wie wir die Statistiken und die Strukturen des Krebsregisters stärker zur Krebsursachenforschung nutzen können. Wir sollten alles daransetzen, auch dieses Instrument zu nutzen, um mehr Erkenntnisse und mehr Informationen über die Entstehung der vielen Leukämieerkrankungen bei Kindern im Raum Geesthacht und in der Elbmarsch zu erhalten.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Das Wort für die FDP-Fraktion hat der Herr Abgeordnete Dr. Ekkehard Klug.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Jahr 1997 begann die Registrierung von Krebserkrankungen im Krebsregister in einigen Landesteilen Schleswig-Holsteins. Seit Anfang 1998 erfolgt sie flächendeckend.

Die Einrichtung eines Krebsregisters war im Schleswig-Holsteinischen Landtag nie umstritten. Der Landtag hat vor zehn Jahren das entsprechende Registergesetz einstimmig beschlossen.

Dennoch war es zunächst nicht unproblematisch, eine Akzeptanz hierfür insbesondere in der Ärzteschaft zu schaffen und die datenschutzrechtlichen Probleme, die mit einem solchen Register einhergehen, in den Griff zu bekommen.

Insbesondere unserer ehemaligen Gesundheitsministerin Heide Moser ist es zu verdanken, dass sich das Krebsregister durchgesetzt und bewährt hat. Frau Moser hat es in den ersten fünf Jahren des Registers mit hartnäckiger Arbeit geschafft, die Ärzteschaft von der Wichtigkeit der Meldepflicht zum Krebsregister zu überzeugen.

(Beifall bei CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

So wurde es erreicht, dass bereits nach fünf Jahren des Registers über 90 % der Krebserkrankungen in Schleswig-Holstein erfasst wurden.

Der Berichtsantrag der Kollegin Angelika Birk wurde vom Landtag im Januar beschlossen. Damit hätte das Sozialministerium ausreichend Zeit gehabt, zu einigen wesentlichen Punkten noch etwas ausführlicher Stellung zu nehmen, als es getan worden ist.

Wir waren mit der ausführlichen Diskussion der datenschutzrechtlichen Problematik im Bericht zufrieden. Ich hatte schon darauf hingewiesen, dass diese Frage gerade anfangs ein sehr heikles und schwieriges Thema gewesen ist. Die bereits vor einigen Jahren in Zusammenarbeit mit dem Unabhängigen Landeszentrum für den Datenschutz geschaffenen Rahmenbedingungen und die hier ständig folgenden Überprüfungen und Anpassungen finden unsere ausdrückliche Zustimmung. So war es beispielsweise richtig, die Vertrauens- und die Registerstellen personell und räumlich voneinander zu trennen. Die Antwort auf die Frage nach den Erkenntnissen über die regionale Verteilung des Auftretens verschiedener Krebsarten gerät aus unserer Sicht in dem Bericht hingegen etwas zu kurz.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Dabei ist es doch eine wichtige Frage, in welchen Bereichen bestimmte Krebserkrankungen häufiger in Schleswig-Holstein als anderswo vorkommen. Das Sozialministerium macht hier nur vage Angaben im Bereich der Brustkrebs-, der Hautkrebs-, der Prostatakrebs- und der Lungenkrebsinzidenzen, also bei vier Arten von Krebserkrankungen.

(Jutta Schümann)

So ist beispielsweise die Lungenkrebsinzidenz also die Anzahl der Neuerkrankungen in einer Region - in den kreisfreien Städten des Landes höher als in den Landkreisen. Frau Kollegin Schümann hat schon darauf hingewiesen. In welchem Ausmaß sie aber höher ausfallen, bleibt offen. Mithin hat der geneigte Leser nicht die Möglichkeit, einschätzen zu können, ob hier ein signifikanter Unterschied besteht. Es ist plötzlich sehr leise geworden.

Wesentlich genauer ist die Aufstellung des Instituts für Krebsepidemiologie e.V., welches einen jährlichen Bericht herausgibt. Dort sind die Neuerkrankungsraten sowie die Sterblichkeitsraten der einzelnen 21 Krebserkrankungsarten in den Landkreisen und kreisfreien Städten sehr präzise aufgeführt. Dort findet man auch genaue Aussagen zur Epidemiologie der einzelnen Krebsarten in den einzelnen Kreisen. Die Berichte dieses Instituts haben jedoch einen Nachteil. Der derzeit neueste Datenbericht aus dem Jahr 2006 greift auf Daten aus dem Jahr 2004 zurück und ist damit eigentlich nicht mehr aktuell genug. Daher hätten wir uns auch gewünscht, dass das Sozialministerium dem Parlament einen Überblick über die neuesten Zahlen und Entwicklungen gegeben hätte.