Ich bin sehr gespannt, ob die Regierungsfraktionen im Schleswig-Holsteinischen Landtag noch den Rest von Mumm haben, dass sie in der Lage sind, ihre eigenen Beschlüsse gegenüber der Regierung durchzusetzen.
Herr Kollege Matthiessen, Zwischenrufe, die Verdächtigungen insinuieren, bitte ich künftig zu unterlassen.
„Wir wollen eine klare Trennung zwischen Schienennetz und Bahnbetrieb. Nur so kann echter Wettbewerb in den Dienstleistungen des Bahnverkehrs erfolgen. Die verfassungsrechtlich verankerte Verantwortung des Bundes für die Schieneninfrastruktur muss gesichert werden. Entscheidend ist, dass der Erhalt und der Ausbau des Schienennetzes nach verkehrlichen Anforderungen erfolgt.“
Der Landtag hat sich bereits am 22. März dieses Jahres für eine anteilige Kapitalisierung der Deutschen Bahn AG ausgesprochen. Allerdings haben wir damals auch betont - und ich wiederhole das -, dass die steuerfinanzierte Eisenbahninfrastruktur im Eigentum des Bundes verbleiben soll und der Deutschen Bahn AG eine integrierte Bewirtschaftung und Betriebsführung ermöglicht wird. Dieses Modell entspricht dem aktuellen Stand der Gesetzgebung auf Bundesebene. Verkehrsminister Dietrich Austermann hat insofern in Berlin richtig gehandelt, als er sich für den bestehenden Gesetzentwurf ausgesprochen hat.
Daher sehe ich überhaupt keinen Anlass - und das sage ich ganz deutlich -, Minister Austermann eine Missbilligung auszusprechen, wie es sich die Grünen vorstellen. Wir lehnen daher den ersten Punkt des Antrags von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entschieden ab und distanzieren uns davon.
Über die anderen beiden Punkten sollte man dann in Ruhe - und in der Ruhe liegt die Kraft - im Ausschuss diskutieren, wie es sich unter vernünftigen Demokraten gehört, Herr Hentschel.
Insbesondere würde mich dabei interessieren, welche Änderungen des Gesetzentwurfs aus der Sicht der Grünen erforderlich sind. Das müssen Sie uns dann auch erklären. Darüber hinaus hätte ich gern im Ausschuss erfahren, zu welchen Aussagen das von der Sonderverkehrsministerkonferenz am 2. August 2007 in Auftrag gegebene Gutachten zum Privatisierungsgesetz kommt. Schließlich ist im Interesse der Länder als Auftraggeber des Schienenpersonennahverkehrs, dass ihrer Aufgabenverantwortung im Schienenverkehr durch den Gesetzentwurf Rechnung getragen wird. Die Privatisierung darf nicht dazu führen, dass es schon zu betriebswirtschaftlich bedingten Streckenstilllegun
gen im Nahverkehr, zu steigenden Trassen- und Stationspreisen sowie einer umfangreichen Beteiligung der Länder eine Gestaltung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung sowie deren Kontrolle kommt.
Ferner hat die Verkehrsministerkonferenz zehn Punkte beschlossen, die in einem Privatisierungsgesetz berücksichtigt werden müssen. Ich teile diese Punkte ausdrücklich, will sie aber hier nicht in allen Einzelheiten noch einmal vorlegen. Deren Erfüllung und Abarbeitung sollte Voraussetzung für die Zustimmung der Landesregierung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung sein.
Abschließend möchte ich mich noch einmal ausdrücklich für eine anteilige Kapitalisierung der Deutschen Bahn aussprechen. Wir haben in Deutschland insgesamt gute Erfahrungen mit der Privatisierung von ehemals staatlichen Aufgaben gemacht. Ich glaube, keiner in diesem Hohen Haus möchte an die Zeiten der Deutschen Post zurückdenken oder dahin zurückversetzt werden, in denen die Genehmigung eines Antrages auf einen Telefonanschluss mehrere Wochen dauerte. PauschalPrivatisierung zu verteufeln, wie wir es aktuell immer wieder erleben dürfen, halte ich für falsch und mittelfristig für den Wirtschaftsstandort Deutschland für nicht gerechtfertigt.
Denken wir an einen gemeinsamen europäischen Markt und an die Herausforderungen, die dies mit sich bringt, an die großen finanziellen Aufgaben, die die Bahn dann hat und sehen wir der Beratung im Ausschuss gelassen entgegen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir haben alle ein Ziel, nämlich mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen und die Leistungsfähigkeit des Netzes zu verbessern.
Hier gibt es unterschiedliche Ansichten, unterschiedliche Maßnahmen können getroffen werden. Privatisierung ja oder nein? Ich hatte mich beim letzten Mal schon dafür ausgesprochen, nicht zu privatisieren.
Allerdings haben wir einen Koalitionsvertrag und in diesem Koalitionsvertrag haben wir uns ganz eindeutig für die Trennung von Netz und Betrieb ausgesprochen.
Ich bin nicht ganz der gleichen Auffassung wie Herr Arp, dass wir mit Privatisierungen immer gute Erfahrungen gemacht haben. Es klang hier schon an mit der Telekom und dem Strommarkt. Ich glaube auch nicht, dass wir da immer nur gute Erfahrungen gemacht haben. Der Strommarkt beweist uns eigentlich noch einmal, dass wir die Trennung von Netz und Betrieb unbedingt brauchen.
Der Antrag der Grünen, den wir hier noch einmal beraten, ist eigentlich das, was wir schon am 22. März 2007 beschlossen haben, zumindest die letzten beiden Punkte. Der erste Punkt gilt mehr Herrn Austermann als uns als Parlament. Insofern kann ich sagen, dass wir die letzten beiden Punkte noch einmal im Ausschuss beraten werden. Was sich gegenüber dem März so viel geändert hat, als wir inhaltlich sehr viel diskutiert haben, ist die Frage. Ich hoffe, dass wir demnächst immer wieder neue Anträge kriegen und dass wir noch einmal das, was wir schon beschlossen haben, in einem halben Jahr wieder und noch einmal beschließen werden.
- Wir achten schon darauf, was unsere Regierung macht, aber bis jetzt hat sie noch nicht abgestimmt. Sie hat sich dem angeschlossen, was andere Kritiker unterstützen, nämlich zum Beispiel der hessische Wirtschaftsminister, CDU, der die Sache auch sehr kritisch begutachtet. Wir werden ein Gutachten vom Bundesrat bekommen und das warten wir jetzt erst einmal ab. Dann können wir gucken, wie es sich dann weiterentwickelt. Das war aber nach der Beschlusslage vom 22. März 2007 auch schon möglich. Insofern hätten wir heute nicht darüber zu beraten brauchen.
Ich gehe davon aus, dass unser Verkehrsminister Austermann sicherlich die Interessen SchleswigHolsteins vertreten wird, und ich gehe auch davon aus, dass er den Koalitionsvertrag inhaltlich umsetzen wird. Da habe ich keine Zweifel und bis jetzt brauchte ich auch keine Zweifel zu haben. Ich bin guten Mutes, dass das passieren wird. Insofern glaube ich, dass wir diesen Antrag heute nicht weiter hätten beraten müssen. Sie hätten sicherlich in den Fachausschüssen noch einmal nachfragen können, wie die Situation ist. Das hätten wir dort gern noch einmal beraten können. Deshalb werden wir heute auch die letzten beiden Punkte überweisen, aber den ersten Punkt werden wir ablehnen.
Die Privatisierung der Bahn steht bei Ihnen immer ganz oben. Ich frage mich allerdings, wo die Grünen in den letzten Jahren waren, um das zu verhindern. Sie waren in der Bundesregierung und im Land beteiligt. Wo sind die Anträge gewesen beziehungsweise wo haben Sie sich da durchgesetzt?
Insofern freut es mich, dass Sie jetzt dabei sind und uns jedes halbe Jahr neue Anträge bringen. Wie gesagt, wir werden diese Anträge sicherlich in den Ausschüssen noch einmal beraten und Sie wissen selbst, wie unsere Position ist. Wir werden selbst die Trennung von Netz und Betrieb voranbringen und vorantreiben. In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im März beschloss der Landtag seine Haltung zum Börsengang der Deutschen Bahn AG. Zentral dabei war, erstens, dass bei einer Privatisierung der DB das mit Steuern finanzierte Schienennetz im öffentlichen Eigentum bleiben müsse, zweitens, dass der diskriminierungsfreie Zugang zum Netz noch besser als bisher durchgesetzt werden müsse und drittens, dass das Ziel weiterhin die eigentumsrechtliche und unternehmerische Trennung von Netz und Betrieb ist.
Der Wirtschaftsminister sieht das anders, er hält die Trennung von Netz und Betrieb für falsch. Es ist Ihr gutes Recht, das anders zu sehen. Es ist ebenso das gute Recht einer Landtagsfraktion zu
beantragen, Ihre Haltung hier zu missbilligen. Ich sage Ihnen: Solange Sie genau das tun, was der Landtag Ihnen aufträgt, missbilligen wir Ihre private Ansicht dazu nicht. Wir werden aber darauf achten, dass Sie genau den Beschluss, den der Landtag gefasst hat, auch tatsächlich umsetzen.
Wir sind überzeugt, dass nur die Trennung von Betrieb und Netz zu deutlich mehr Wettbewerb auf der Schiene führen wird. Denn solange die Bahn die faktische Kontrolle über das Netz hat, bestimmt sie auch mit über den Zugang zum Netz. Und es ist weltfremd anzunehmen, dass eine privatisierte, wenigstens teilweise auf Gewinnerzielung ausgerichtete DB ihren Einfluss auf den Netzzugang nicht zu ihren Gunsten ausnutzen wird.
Das bedeutet, dass die Pläne der Bundesregierung nicht zu einem diskriminierungsfreien Zugang führen werden. Aber genau diesen diskriminierungsfreien Netzzugang brauchen wir, damit es wirklich zu mehr Wettbewerb auf der Schiene kommt.