Im Bildungsausschuss haben die Regierungsparteien unseren Gesetzentwurf ohne Diskussionsbereitschaft abgelehnt. Dabei lag eine Stellungnahme des Gemeindetages vor, die mit Blick auf den hohen Verwaltungsaufwand der Neuregelung auch die Frage aufwarf, ob denn dadurch überhaupt noch die vom Land beabsichtigte Kompensationswirkung zugunsten der Kommunen erzielt werde.
Ich darf ergänzend zu dieser Stellungnahme aus dem Protokoll einer Sitzung des „Schulverbandes Plön Stadt und Land“ vom 16. August 2007 zitieren:
„Für die Bearbeitung der Eigenbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten ist ein erheblicher Verwaltungsaufwand notwendig, der nur mit zusätzlich abgeordnetem Personal bewältigt werden konnte und in keinem Verhältnis zu den Einnahmen des Schulverbandes und der Stadt Plön steht.“
Bei einer Veranstaltung, die kürzlich in Horst im Kreis Steinburg stattfand - an dieser Veranstaltung haben auch die Kollegin Birk und der Kollege Arp teilgenommen: Letztgenannter mit etwas weniger Vergnügen als wir beide -, hat sich der Vorsteher des dortigen Amtes zu Wort gemeldet und gesagt, ein derartiges bürokratisches Monster habe er in seiner 25-jährigen kommunalpolitischen Tätigkeit noch nicht erlebt.
Hinzu kommt, dass die Ministerin im Bildungsausschuss noch nicht einmal sagen konnte, in welcher Höhe genau sich nach den Satzungen der Kreise in den einzelnen Regionen des Landes die maximale Belastung der Eltern beziffert.
Trotz all dieser offenen Fragen und kritischen Punkte ist unser Gesetzesantrag von CDU und SPD ohne lange Beratung abgelehnt worden. Warum sich ausgerechnet die CDU zulasten ihres „kommunalen Kernlandes“ verhält und unseren Gesetzentwurf durchpeitscht, muss die Union selbst erklären. Ich verstehe es nicht.
Die SPD fährt eine Doppelstrategie. Einerseits empfehlen SPD-Kollegen wie Günther Neugebauer den Bürgern, Demos vor der jeweiligen CDUKreisgeschäftsstelle - wie in Rendsburg - zu organisieren,
In der Ausschussberatung am 30. August 2007 haben die sozialdemokratischen Kollegen überhaupt keinen Piep gesagt. Außenstehende hätten den Eindruck gewinnen können, da säßen die Abgeordneten Henning Schweiger, Jürgen Schweiger und Hans Schweiger - die berühmte sozialdemokratische „Schweigergruppe“. Dann liest man in der „Dithmarscher Landeszeitung“ einen Tag später, am 31. August 2007, von Herrn Stegner - er ist auch SPD-Landesvorsitzender und seine Partei ist bekanntlich gegen eine Elternbeteiligung; im Landtag hatten sie einen Tag vorher im Ausschuss gerade dafür gestimmt, nämlich gegen unseren Gesetzentwurf -: Als Innenminister werde er sich an Recht und Gesetz halten und in seiner Funktion als Kommunalaufsicht Gespräche mit dem Landrat und Dithmarscher Kreispolitikern führen. Wörtliches Zitat: „Das dauert seine Zeit“, so Stegner. Und ein weiteres wörtliches Zitat:
„Und abends rede ich auf Parteiveranstaltungen als SPD-Landesvorsitzender dann mit den Menschen über die Position der SPD. Die Leute werden sehen, wer wofür eintritt.“
So ist das in dieser Landesregierung: Hüh und Hott am selben Tag, binnen 24 Stunden, morgens Innenminister, abends SPD-Landesvorsitzender. Die
CDU ist so dusselig, zulasten der Menschen in ihrem kommunalen Kernland, dem ländlichen Raum, diese unsinnige Sache durchzupeitschen,
ohne zu erkennen - das ist mein letzter Satz -, dass das, was der Gemeindetag jetzt zum Verwaltungsaufwand gesagt hat, ihr einen gesichtswahrenden Einstieg in den Ausstieg aus dieser blödsinnigen Regelung ermöglicht hätte.
(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW - Jürgen Feddersen [CDU]: Über das Wort dusselig müssen wir noch ein- mal reden! - Weitere Zurufe von der CDU)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Mitglieder der CDU/SPD-Koalition haben den Gesetzentwurf der FDP im Bildungsausschuss abgelehnt und damit - wie auch schon bei der Verabschiedung des Schulgesetzes - Geschlossenheit gezeigt.
Die Große Koalition hat damit bewiesen, dass sie die Kraft und die Verantwortung besitzt, auch unpopuläre Maßnahmen gemeinsam durchzusetzen.
Deshalb ist es wenig hilfreich, dass Sie, Herr Stegner, im Land verbreiten, dass die SPD dieser Maßnahme nur zugestimmt habe, weil ansonsten das „Go“ für das Schulgesetz vonseiten der CDU verweigert worden wäre. - Das, meine Damen und Herren, ist schlichtweg falsch.
Es wirkt auch nur allzu unglaubwürdig und Sie tun sich selbst sicherlich damit keinen Gefallen, wenn einige Vertreter der SPD-Landtagsfraktion hier geschlossen im Plenum der Elternbeteiligung zustimmen, dann aber vor Ort offen dagegen wettern und die CDU zum Buhmann machen.
Um es noch einmal richtig zu stellen: Erstens. Die Koalitionsfraktionen waren sich immer einig, dass eine Elternbeteiligung in Höhe eines Drittels zur Kompensation des Eingriffs in den Kommunalen Finanzausgleich kommen sollte.
Zweitens. Strittig war allein, ob der Landesgesetzgeber diese Regelung treffen sollte, was schließlich so ins Schulgesetz aufgenommen wurde.
Drittens. Die Beteiligung an den Schülerbeförderungskosten wurde nicht mit dem Schulgesetz, sondern im Zusammenhang mit den Studiengebühren im Koalitionsausschuss verhandelt.
Der aktuelle Stand der Umsetzung der neuen schulgesetzlichen Regelungen zur Schülerbeförderung der Kreise besagt, dass in zehn von elf Kreisen die entsprechenden Satzungen bereits verabschiedet wurden.
Erstens. Sieben der elf Kreise haben bereits vor der neuen Regelung im Schulgesetz einen Eigenanteil zur Schülerbeförderung erhoben - übrigens teilweise mehr als über dem jetzt festgelegten Satz von 30 %.
Zweitens. Lediglich vier Kreise, nämlich Plön, Nordfriesland, Steinburg und Dithmarschen, müssen demnach die Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten neu einführen.
Drittens. Die Eltern in vier kreisfreien Städten müssen weiterhin teure Monatskarten für ihre Kinder lösen.
Viertens. In fünf Kreisen, Nordfriesland, Ostholstein, Rendsburg-Eckernförde, Steinburg und Stormarn, wird lediglich eine Elternbeteiligung für das erste Kind erhoben, alle weiteren Kinder fahren somit eigenbeteiligungsfrei.
Die Satzungsbeschlüsse machen deutlich, dass die Kreise verantwortungsvoll gehandelt haben und die sogenannte Härtefallregelung im Sinne der Eltern in ihren Satzungen umgesetzt haben.
Lassen Sie mich das an einem Beispiel aus dem Norden verdeutlichen. Im Kreis Schleswig-Flensburg wird die Eigenbeteiligung der Eltern für das erste Kind fortan 120 € im Jahr - ich betone noch einmal: im Jahr! - betragen. Hier wird gern verwischt und daraus ein Monatsbeitrag gemacht. Für jedes weitere Kind fallen 30 €, 25 % davon, an. Somit ergibt sich für eine Familie mit drei Kindern ein Aufwand von 180 € pro Jahr, also 15 € pro Monat für drei Kinder oder noch präziser: 5 € pro Monat pro Kind. Wohnte diese Familie hingegen in Flensburg, so müsste monatlich für jedes Kind eine Fahrkarte für 30 € gezahlt werden, für jedes Kind. Hier läge die Belastung also deutlich höher, nämlich bei 90 € im Monat, sprich 1.080 € im Jahr. Damit ist der Vorwurf, der ländliche Raum würde in dieser Frage benachteiligt, wenig zielführend.
Fakt ist und bleibt, dass auch in Zukunft der größte „Batzen“, nämlich 70 %, von der öffentlichen Hand getragen wird. Fakt ist auch, dass die Landeselterbeiräte der Elterbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten unter der Garantie, dass die Fahrkarten auch in der Freizeit Gültigkeit haben, zustimmen.
Aus Sicht der CDU gibt es keinen Änderungsbedarf und deshalb schließen wir uns der Empfehlung des Bildungsausschusses an, den vorliegenden Gesetzentwurf der FDP abzulehnen.
Ich danke Frau Abgeordneter Herold. - Das Wort für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Detlef Buder.