Protocol of the Session on July 12, 2007

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der FDP gehört zum Glück zu denjenigen Berichten, die es wert sind, gelesen zu werden. Im Namen des SSW bedanke ich mich also bei den zu

ständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bildungsministeriums, die uns diese lesenswerte Beantwortung der gestellten Fragen beschert haben. Dass dies alles keine Selbstverständlichkeit ist, wissen wir aus leidiger Erfahrung. Ich denke, wir alle haben Berichte in der Schublade liegen, die vielleicht nicht so prickelnd zu lesen waren.

Bestätigt wird, was auch in Veranstaltungen zu den Themen Ausbildungssituation und berufliche Bildung immer wieder eine Rolle spielt: Die Schülerzahlen in den Vollzeitschularten nehmen zu und für viele Jugendliche bedeutet der Übergang zur Beruflichen Schule erst einmal, dass sie ihren Hauptschulabschluss nachholen, einen mittleren Schulabschluss, die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife erhalten. Das ist positiv. Aus Sicht des SSW wird aus dieser Entwicklung aber auch deutlich, dass die Berufliche Schule einen Großteil des Bildungsauftrages erfüllt, der aus unserer Sicht eigentlich bei den allgemeinbildenden Schulen liegen sollte. Es kann im Grunde nicht angehen, dass heute ein Drittel aller Abiturienten - die Ministerin sagte: 23 % - den Umweg über das berufliche Gymnasium machen müssen, um die allgemeine Hochschulreife zu erlangen, zumal dies für die Jugendlichen auch kein einfacher Weg ist.

Uns ist natürlich bewusst, dass der Ausbau der vollschulischen Angebote auch eine Reaktion auf die Stagnation auf dem Ausbildungsmarkt ist. Auch dies geht aus der Antwort der Landesregierung hervor. Die Zahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger hat sich in den letzten zehn Jahren kontinuierlich gesteigert, während das Ausbildungsplatzangebot fast konstant geblieben ist. Wer aber behauptet, dass wir es hier ausschließlich mit einem Aspekt der sogenannten Warteschleifendebatte zu tun haben, verkennt aus unserer Sicht, dass sich die jungen Menschen sehr bewusst für einen höheren Bildungsabschluss einsetzen. Am Schulwandertag des DGB und der GEW, der am 1. Juni in den Landtag führte, führte ich - wie andere Kollegen auch - Gespräche mit den teilnehmenden Jugendlichen. Ich unterhielt mich mit einer Abschlussklasse der Hauptschule Jarplund-Weding. Die Schüler machten mich ausdrücklich darauf aufmerksam, dass sich diejenigen, die nach den Sommerferien weiter zur Schule gehen wollten, um den Realschulabschluss zu erwerben, absolut nicht fühlten, als wären Sie in einer Warteschleife. Durch dieses Etikett fühlten sie sich eigentlich verletzt.

Dennoch geht aus der Antwort auf die Große Anfrage hervor, dass die Warteschleifen und die vielen berufsvorbereitenden Maßnahmen ein vorrangi

(Angelika Birk)

ges Problem darstellen. Meine Vorrederinnen und Vorredner sind darauf eingegangen. Das darf nicht kleingeredet werden.

(Beifall des Abgeordneten Karl-Martin Hent- schel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Die Zahl der Jugendlichen im schulischen Übergangssystem hat sich von 1995 bis 2005 kontinuierlich erhöht. Auf den gesamten Zeitraum bezogen, war es eine Erhöhung um 85 %. Dass die Berufsschulen dabei am meisten geleistet haben, während das Angebot der Agentur für Arbeit relativ konstant blieb, gibt meines Erachtens zu denken. Der SSW begrüßt daher, dass sich die Landesregierung mit ihrem Handlungskonzept Schule und Arbeitswelt auch das Ziel gesetzt hat, die verschiedenen Bildungsangebote besser aufeinander abzustimmen. Es ist schon gesagt worden, es gibt noch echte Verzahnungsprobleme.

Auch der präventive Ansatz ist notwendig und richtig. Wie sich die Landesregierung im Einzelnen die Umsetzung des Konzepts Schule und Arbeitswelt vorstellt, sollte noch einmal im Ausschuss erläutert werden. Dabei ist es positiv, dass auch das neue Schulgesetz den präventiven Ansatz mit der Meldepflicht für Berufsschüler stärkt.

Im Ausschuss sollten wir uns auch näher mit den Konsequenzen des neuen Berufsbildungsgesetzes auseinandersetzen. Ich denke dabei zum einen an die Möglichkeiten der schulischen Berufsbildung, die der SSW verstärkt aufgegriffen wissen möchte und über die wir im Landtag schon einmal debattiert haben. Zum anderen wünsche ich mir eine detaillierte Einschätzung hinsichtlich der neuen 2-jährigen Berufsausbildung. Wir begrüßen, dass es diese neuen Ausbildungsmöglichkeiten gibt, wenn sie dazu führen, dass mehr Jugendliche eine Ausbildung erhalten. Was wir nicht wollen, ist ein Verdrängungswettbewerb. Das Ministerium sagt, dass dies auch nicht der Fall sein wird. Ich denke aber, hier sind noch einige Fragen zu beantworten.

Einen weiteren Punkt möchte ich im Ausschuss aufgreifen, nämlich die Möglichkeit der neuen Regionalen Berufsbildungszentren. Ich hätte mir gewünscht, dass dies schon aus der Beantwortung der Großen Anfrage hervorgegangen wäre. Am Rande wird dies erwähnt. Mit der Umwandlung der Berufsschulen in Regionale Berufsbildungszentren gibt es neue Chancen für die Berufsschulen. Zum Beispiel gibt es die Chance, Ausbildungsgänge einzuführen. Deshalb habe ich mich darüber gewundert, dass aus dem Bericht hervorgeht, dass es immer noch notwendig ist, Bezirksfachklassen einzurichten. Die Eigenständigkeit der RBZ müsste aus

unserer Sicht dazu führen, dass dies so nicht mehr erforderlich ist. Aus regionaler Sicht ist es - so denke ich - wichtig, dass schnell auf Veränderungen auf dem Ausbildungsmarkt reagiert werden kann. Als Beispiel führe ich die Mechatroniker-Ausbildung an, die in Flensburg einen Preis bekommen hat. Auch in Husum gibt es eine MechatronikerAusbildung. Das sind zwei unterschiedliche Ausbildungsgänge. Dies ist mithilfe des neuen Regionalen Berufsbildungszentrums möglich geworden. Es wäre gut, wenn wir hier noch einmal nachhaken könnten.

Als ich eingangs das Bildungsministerium für die Beantwortung der Großen Anfrage lobte, wozu ich auch stehe, bezog ich mein Lob auch darauf, dass dort so viele Zusammenhänge angesprochen werden, dass es schwierig ist, hier im Plenum auf alle Aspekte einzugehen. Das will ich auch nicht. Ich werde heute ganz bewusst den gesamten Bereich Weiterbildung ausklammern, was nicht heißen soll, dass wir diesen Bereich nicht für wichtig erachten. Das Gegenteil ist der Fall. Ich denke, es wäre gut, auch darauf noch einmal im Rahmen der Ausschussberatung einzugehen, zumal uns bekannt ist, dass die Landesregierung das Bildungsfreistellungsgesetz als einen Beitrag zum Bürokratieabbau abschaffen möchte. Aus unserer Sicht ist das wirklich ein Fehler!

(Beifall beim SSW und der Abgeordneten Jutta Schümann [SPD])

Einen Punkt will ich aber unbedingt noch aufgreifen. Es geht um die Ausbildung von Berufsschullehrerinnen und -lehrern und um das Studienangebot der Universitäten. Dabei beziehe ich mich auf die Situation an der Universität Flensburg und rufe in Erinnerung, dass die Uni Flensburg das Profil hat, ein Zentrum für Vermittlungswissenschaften zu sein. Dort wird der Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen in den Fachrichtungen Elektround Metalltechnik vom Berufsbildungsinstitut Arbeit und Technik, BIAT genannt, getragen, dem vier Professuren zur Verfügung stehen. So ist es in der Beantwortung der Großen Anfrage nachzulesen.

Aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage, die ich vor Kurzem zur Zukunft der Berufsschullehrerausbildung an der Uni Flensburg gestellt habe, geht nunmehr hervor, dass die Landesregierung - beziehungsweise das Wissenschaftsministerium - überlegt, das BIAT nach Kiel zu verlegen, und zwar als Kompensation für die Verlagerung der Berufsschullehrerausbildung nach Flensburg. Darum sage ich hier und heute klar und deutlich, dass dieser Deal für uns nicht hinnehmbar ist.

(Anke Spoorendonk)

(Beifall beim SSW)

Der SSW hat viel Verständnis dafür, dass die CAU Personalstellen einfordert. Ich denke, das ist nachvollziehbar. Gar nicht nachvollziehbar ist aber, dass das Wissenschaftsministerium dabei das BIAT ins Spiel bringt. Damit kann die CAU wenig anfangen, während die Uni Flensburg dadurch schwer beschädigt wird. Sie verliert viel Geld, weil das BIAT sehr forschungsintensiv ist und für die Universität wichtige Drittmittel einwirbt. Hinzu kommt, was in diesem Kontext entscheidend ist, nämlich dass eine Verlagerung natürlich auch das Image oder das Profil der Universität als Forschungsstätte für Vermittlungswissenschaften beschädigen wird. Die berufliche Bildung gehört auch unter grenzüberschreitenden Gesichtspunkten ganz einfach dazu. Das füge ich ausdrücklich hinzu. Der SSW wird sich also dafür starkmachen, dass dies nicht geschieht. Ich hoffe dabei auf die Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen im Bildungsausschuss. Die Kollegin Herold ist nicht da. Ich bin aber zuversichtlich, dass sie dies auch unterstützen wird.

Ich fasse zusammen: Mit den Antworten der Landesregierung auf die Fragen der FDP-Fraktion ist deutlich geworden, wie groß diese Baustelle der beruflichen Bildung mittlerweile ist. Nicht alles werden wir als Landtag in eigener Zuständigkeit lösen können. Vieles ist Bundesrecht. Ziel unserer Ausschussberatung sollte das sein, was unter dem Motto „watt mutt, datt mutt,“ zusammengefasst werden könnte.

(Beifall beim SSW und vereinzelt bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage, Drucksache 16/ 1456, federführend an den Bildungsausschuss und mitberatend an den Wirtschaftsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 22 auf:

Durchführung der Abschiebungshaft

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/1419 (neu)

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Wolfgang Kubicki.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! G8 ist ein fester und allgemein bekannter Begriff, und zwar nicht erst seit Heiligendamm. Haben Sie aber schon einmal etwas von „GG19“ gehört? Herr Minister, es handelt sich dabei um einen aktuellen Filmtipp. „GG19“ ist ein Film über unser Grundgesetz und unsere Grundrechte. Er ist Anfang Juli angelaufen. Vornehmlich richtet sich der Film an junge Leute. Nach der Programmvorschau wäre er allerdings auch etwas für viele von uns in diesem Haus. Denn es geht um so wichtige Fragen wie: Wozu haben wir unsere Verfassung? Wie sieht es in Wirklichkeit mit der Wahrung der Grundrechte aus? Sind sie tatsächlich gewährleistet? Nutzen wir sie überhaupt?

Gänzlich altersunabhängig haben Sie, sehr geehrter Herr Innenminister, sich diesen Fragen auch schon einmal gewidmet. Haben Sie sich auch schon einmal die Frage gestellt, wie wir es hierzulande insbesondere mit Artikel 2 Abs. 2 GG halten, in dem es heißt: „Die Freiheit der Person ist unverletzlich“?

Als ich Ihre Stellungnahme zu den Ausführungen des Flüchtlingsbeauftragten des Landtages zur Durchführung der Abschiebungshaft gelesen habe, hatte ich daran meine Zweifel. Seit Jahren üben Fachleute und auch die Rechtsprechung heftige Kritik an den gesetzlichen Grundlagen über die Anordnung der Abschiebungshaft, vornehmlich der Sicherungshaft. Nach den Ausführungen des Flüchtlingsbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein, Wulf Jöhnk, „kann man die maßgeblichen Gesetzesregelungen eigentlich nur als gesetzgeberischen Murks bezeichnen“.

Es ist unerheblich, wie wir sie bezeichnen; die FDP stimmt mit dem Flüchtlingsbeauftragten darin überein, dass insbesondere die gesetzlichen Grundlagen für die Anordnung der Abschiebungshaft, wie sie bislang in § 62 des Aufenthaltsgesetzes geregelt sind, unzureichend und aus rechtsstaatlichen Gründen nicht akzeptabel sind. Denn Artikel 104 GG schreibt genau vor, unter welchen bestimmten engen Voraussetzungen in einem Rechtsstaat angesichts Artikel 2 GG in die Freiheit einer Person eingegriffen werden darf. Tatsächlich ignorieren die aktuellen Gesetzesgrundlagen jedoch diese Vorgaben und es ist leider auch nicht zu erwarten, dass sich an dieser Situation angesichts der aktuell vorgeschlagenen bundesgesetzlichen Änderungen - im Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines

(Anke Spoorendonk)

Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union“ - ohne den Einfluss unseres Antrages etwas verbessert.

Herr Jöhnk hat versucht, die Lückenhaftigkeit und Ungenauigkeit der gesetzlichen Regelungen beispielhaft und auch für Nichtjuristen deutlich zu machen. Ich erlaube mir daher, aus seinem Schreiben an den Innen- und Rechtsausschuss vom 15. Mai dieses Jahres zu zitieren:

„Die Vorschrift des § 62 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz enthält nach seinem Aufbau und seiner Formulierung … mehrere selbstständige Tatbestände, die für sich allein ausreichen, um Abschiebungshaft als Sicherungshaft anzuordnen. So ist beispielsweise … ’ein Ausländer zur Sicherung der Abschiebung … in Haft zu nehmen, wenn der Ausländer aufgrund einer unerlaubten Einreise vollziehbar ausreisepflichtig ist.’ Weitere Voraussetzungen fordert der Gesetzgeber nicht.

Man reibt sich verwundert die Augen, denn die vollziehbare Ausreisepflicht ist bereits gesetzlich Voraussetzung für die Abschiebung. Für die Abschiebungshaft - also den über Monate andauernden Freiheitsentzug zur Sicherung der Durchführung der Abschiebung - muss demzufolge noch eine weitere Voraussetzung hinzukommen, die der Gesetzgeber aber nicht nennt.“

Ich erinnere daran, dass Herr Jöhnk vor seiner Tätigkeit als Flüchtlingsbeauftragter unter anderem auch Präsident unseres Oberverwaltungsgerichts gewesen ist.

Wir haben es also mit einem Zirkelschluss zu tun, den die obergerichtliche Rechtsprechung zwar versucht zu vermeiden, indem sie zusätzlich für die Anordnung der Abschiebungshaft eine sogenannte Vereitelungsabsicht des Betroffenen fordert. Tatsächlich ist es aber die Aufgabe des Gesetzgebers, die erforderlichen Voraussetzungen verfassungskonform zu formulieren. Genau diesen Weg wollen wir mit unserem Antrag beschreiten.

Dass wir mit diesem Ansinnen auf dem richtigen Weg sind, hat das Bundesverfassungsgericht zuletzt erst in seiner Entscheidung vom 16. Mai 2007 bestätigt, in der es darum ging, dass Abschiebungshaft nur zur Sicherung der Abschiebung zulässig ist. Zitat:

„ … die Freiheit der Person (darf) nur aufgrund eines förmlichen Gesetzes beschränkt werden; insbesondere muss eine Freiheitsentziehung zu jedem Zeitpunkt ihrer Dauer von

der gesetzlichen Ermächtigung gedeckt sein. … Nur der Gesetzgeber darf darüber entscheiden, in welchen Fällen Freiheitsentziehungen zulässig sein sollen.“

Kommen wir dieser Entscheidung also nach. Die lange überfällige Verbesserung des Aufenthaltsrechts würde auch eine Fortsetzung von „GG 19“ um eine Episode besser machen.

Ich bitte um Überweisung unseres Antrages an den Innen- und Rechtsausschuss und um eine konstruktive Diskussion und würde mich freuen, wenn der Innenminister, der ja seine neue Liebe zur Verfassung entdeckt hat, unseren Antrag ebenfalls unterstützte.

(Beifall bei der FDP)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki und erteile für die CDU-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Wilfried Wengler das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Abschiebungshaft gehört zu den wahrhaften Reizthemen der Ausländerpolitik. Was den Vorstoß der FDP-Fraktion anbelangt, ist festzustellen, dass nicht die Abschiebungshaft als solche in Zweifel gezogen wird. Daher freue ich mich, dass die FDP auch in Schleswig-Holstein nicht der Versuchung erliegt, die Notwendigkeit der Abschiebungshaft als Instrument der Aufenthaltsbeendigung zu bestreiten.

Zutreffend ist, dass die bisherigen Regelungen des § 62 des Aufenthaltsgesetzes zumindest dem reinen Wortlaut nach zu weit gehen. Dies ist allgemein bekannt. Allerdings hat es diesbezüglich niemals ein wirkliches Problem gegeben.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahre 1994 in einem Beschluss deutlich gemacht, dass die Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes ausgelegt werden können und müssen. Das bedeutet, dass niemand nur aus dem Grund in Abschiebungshaft genommen werden darf, dass er ausreisepflichtig ist. Herr Kubicki hat dies soeben dargestellt. Vielmehr muss die Maßnahme verhältnismäßig sein. Dementsprechend kommt auf richterliche Anordnung nur jener vollziehbar Ausreisepflichtige in Abschiebungshaft, der sich seiner Abschiebung entzieht, nicht freiwillig ausreist oder sich der Abschiebung zu entziehen versucht. Dies entspricht im Wesentlichen dem, was nun die FDP mit ihrem Antrag erreichen will. Gegen dieses Anliegen ist im Grundsatz nichts einzuwenden. Tatsächlich sollten Gesetze so

(Wolfgang Kubicki)

geschrieben sein, dass auch der unbefangene Leser die Möglichkeit hat, sie richtig anzuwenden.