schuss vorschlagen. Ich bin wieder einmal der gute alte Salomo und schlage federführend den Bildungsausschuss und mitberatend den Sozialausschuss vor. Dann beraten wir das Thema in beiden Ausschüssen.
Danke, Herr Harms. - Für einen Wortbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erhält Herr Abgeordneter Jürgen Weber das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die gelb-grüne Kritik an unserem Antrag bringt mich dazu, ein paar kurze Hinweise zu geben. Ich bin etwas überrascht darüber, dass Sie darüber überrascht sind, dass wir das tun, was einem Parlament ansteht. Wir möchten nämlich hier im Parlament per Beschluss wesentliche Eckpunkte eines Gesetzentwurfs, den die Landesregierung in unserem Auftrag erarbeitet hat, und dessen, was wir erwarten, festhalten.
Herr Kollege, sind Sie mit mir einer Meinung, dass es zu den ureigensten Aufgaben eines Parlaments gehört, selbst Gesetzentwürfe zu formulieren?
Es gehört auch zu den Möglichkeiten eines Parlaments. Es steht jedem Abgeordneten, jeder Fraktion wie auch jeder Regierung frei, Entsprechendes zu tun. Wir beauftragen die Regierung, die einen umfänglichen Apparat hat, solche Dinge relativ zügig vorzubereiten.
Wir haben bei einer Regierungsvorlage aber den Vorteil einer doppelten Anhörungsphase, nämlich einerseits zum Regierungsentwurf und andererseits im parlamentarischen Verfahren.
Lassen Sie mich noch zwei oder drei kurze Ergänzungen zu den hier formulierten Einlassungen machen. Es geht um die Frage des Kita-Gesetzes. Herr Harms, alle Fragen, die die künftige Haushaltsgestaltung betreffen, sind wichtig und wir müssen sie diskutieren, aber sie sind kein Bestandteil des KitaGesetzes und daher sind sie in unserem gemeinsamen Antrag auch nicht so ausformuliert.
Zu den Ausführungen des Kollegen Klug: Er sprach davon, dass es nicht eingängig sei, warum wir nur berufsbegleitende Ausbildungen und keine grundständigen Studiengänge in den Antrag geschrieben haben. Eines ist klar: Studiengänge beschließt nicht das Parlament, sondern Studiengänge richten Hochschulen im Rahmen ihrer autonomen Möglichkeiten ein, um das einmal deutlich zu sagen. Deshalb ist es kein Thema des Parlaments zu beschließen, welche Studiengänge sein sollen. Was wir aber formuliert haben, ist, dass wir den Wunsch haben, dass im Gesetz deutlich verankert wird, dass wir solche Abschlüsse brauchen und wollen und dass wir Sorge dafür tragen wollen, dass es hier einen Zusammenhang gibt. Ich glaube, das ist sinnvoll.
Ich persönlich hätte nichts dagegen, hier etwas von grundständigen Studiengängen hineinzuschreiben, weil die Fachhochschule Kiel einen solchen in Vorbereitung hat. Es ist also nicht die Frage der einzelnen Formulierung. Was den Punkt 1 angeht, der hier aufgelistet ist, so sage ich, über den werden wir im Ausschuss noch reden. Darüber kann man nachdenken. Vielleicht kommen wir zu einer Lösung, um den Ergänzungsvorschlag des SSW mit aufzunehmen. Dies wird im Ausschuss weiter zu bewerten sein. Summa summarum ist es ein ganz normales und vernünftiges parlamentarisches Verfahren, der Regierung den Auftrag mit Beschluss zu erteilen. Das haben wir getan.
Ich will nur noch kurz auf diesen Zwischenruf reagieren. - Wenn Sie andere Vorstellungen haben und Änderungsanträge einbringen, dann sind wir so großherzig, die noch ausführlich zu würdigen. Deshalb sind wir mit einer Ausschussüberweisung einverstanden. Wenn Sie das nicht wollen, dann können wir heute auch gern in der Sache abstimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass in diesem Parlament über frühkindliche Bildung so oft und so intensiv diskutiert wird, wie es nicht nur in dieser, sondern auch in der letzten Wahlperiode der Fall war, ist ein Novum. Das ist eine absolut erfreuliche Entwicklung. Daher begrüße ich auch die heutige Debatte.
Ich glaube, die Oppositionsfraktionen haben dabei eher das Problem, dass sie gar nichts zu opponieren haben und dass ihnen dazu nichts Oppositionelles einfällt.
Das ist so. Eigentlich hätte man die Gelegenheit eher zu ein paar bildungspolitischen Anmerkungen zum Thema nutzen können, statt hier bissige Bemerkungen zu machen. Die Landesregierung wird natürlich das, was in dem Antrag der Koalitionsfraktionen zum Ausdruck kommt, zur Grundlage ihrer Gesetzesvorbereitung machen. Es wird ein Gesetz werden, das natürlich nicht nur die Mitwirkungsrechte der Eltern aufnimmt, wie zuletzt beschlossen, sondern darüber hinaus den Bildungsauftrag der Kindertagesstätten beschreibt, und zwar in den Schlüsselbereichen der frühkindlichen Bildung. Dies geschieht nicht in Form eines aufgestellten fächerübergreifenden Lehrplans, sondern in Form eines ganzheitlichen Bildungsauftrags, bei dem wir die kindliche Neugier, Wissbegier, Lernfähigkeit und Aufnahmefähigkeit ebenso im Blick haben wie die individuelle Förderung. Es geht nicht in erster Linie um eine formale Vorbereitung auf den Schuleintritt. Ich glaube, darin sind wir uns alle einig.
Für die Umsetzung dieser wesentlichen Elemente brauchen wir entsprechende Qualifikationen der Erzieherinnen. Das ist überhaupt keine Frage. Die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher wird sich allerdings auch in Zukunft vorrangig an den Fachschulen für Sozialpädagogik vollziehen. Damit diese ihren Nachwuchs so gut wie möglich vorbereiten, entwickeln sich diese Fachschulen auch laufend fort. Wer zum Beispiel einmal der Elly-Heuss-KnappSchule in Neumünster einen Besuch abstattet, der kann sich zum Beispiel davon überzeugen, wie intensiv dort die Ausbildung an der Fachschule ständig weiterentwickelt wird.
Dort wird vom nächsten Schuljahr an ein weiteres Ausbildungsmodul vorschulischer Sprachförderung im Umfang von 120 Stunden eingeführt. Sie sehen, dort ist man in der Entwicklung wirklich auf der Höhe der Zeit. Dass es sich bei den Erzieherinnen und Erziehern um eine Berufsgruppe handelt, die sich wirklich ihrer großen Verantwortung bewusst ist und sehr engagiert an Fort- und Weiterbildungen teilnimmt, möchte ich an dieser Stelle nicht nur ausdrücklich betonen, sondern ausdrücklich würdigen und mich dafür bedanken.
Ob Fortbildungen oder Fachtage, Weiterbildung in der eigenen Ausbildung oder Impulse zur Sprachförderung, die Erzieherinnen und Erzieher sind stets dabei. Auf sie können wir immer bauen. Die Nachfrage nach Fortbildung ist so groß, dass unsere Angebote bisher immer überbucht waren. Wir werden daher nach der Sommerpause mit einer zweiten Fortbildungsstaffel zum Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen beginnen und im nächsten Jahr die Fortbildungsangebote deutlich ausbauen.
In Zukunft werden wir darüber hinaus vor allem für das Leitungspersonal ergänzende Angebote bekommen. Herr Dr. Klug, die Fachhochschule Kiel plant in der Tat einen sechssemestrigen Bachelor-Studiengang Bildung und Erziehung als Aufbaustudiengang. Das war ein wichtiges Anliegen der Erzieherinnen, denn hier werden Module einer Fachschulausbildung anerkannt, sodass eine an einer Fachschule ausgebildete Erzieherin bei einem Studium an der Fachhochschule nicht von vorn beginnen muss, sondern es werden Module für ein Aufbaustudium anerkannt. Ich finde, das ist ein ganz wichtiges Element. Ferner plant die Universität Flensburg, den Bereich Elementarpädagogik in den Studiengang Vermittlungswissenschaften zu integrieren. Ich glaube, das ist eine gute und wichtige Entwicklung.
Diese Novellierungen sind sehr umfassend und werden derzeit vorbereitet. Der entsprechende Gesetzentwurf wird dem Kabinett Anfang August vorgelegt werden.
Zum Änderungsantrag des SSW will ich noch sagen: Meine wichtigste Botschaft ist die, die hier schon mehrfach wiederholt worden ist: Die Höhe des Landeszuschusses soll in der vor uns liegenden Wahlperiode nicht angetastet werden. Das ist eine riesige Kraftanstrengung!
Ich will gern hinzufügen: Wir erwarten solche Kraftanstrengungen allerdings auch von den Kommunen als den Trägern der Einrichtungen.
Ja, ich finde, wenn wir als Land so viel Geld in die Hand nehmen und dies für fünf Jahre absichern wollen, dann können wir von den Kommunen auch bei schwieriger Finanzlage, in der sich das Land ebenfalls befindet, erwarten, dass sie ihre Anstrengungen in der frühkindlichen Bildung aufrechterhalten.
Nun geht es darum, die bisherige Regelung dauerhaft abzusichern. Ich weiß nicht, warum hier eine Senkung des Standards durch das Kita-Gesetz an die Wand gemalt wird und dadurch unnötige Unsicherheit und Verunsicherung entstehen. Standards im Kita-Gesetz stehen nicht zur Disposition. Ich will es eher positiv formulieren: Sie weisen den Weg zu mehr Bildung und Erziehung in den Kindertageseinrichtungen und sind unersetzlich für Mitarbeiterinnen, Eltern und alle Betroffenen. Ich glaube, wir sind uns im Bereich der frühkindlichen Bildung alle sehr einig. Wir könnten das Gesetz eigentlich gemeinsam auf den Weg bringen.
Es ist beantragt worden, die Anträge an den Bildungsausschuss und mitberatend an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer dem so zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Somit ist die Ausschussüberweisung einstimmig beschlossen.