Die Akzeptanz für die rauchfreie Gastronomie ist in den Ländern, die es eingeführt haben, sogar gestiegen. In Irland sind inzwischen 98 % aller Menschen für ein Rauchverbot. Das spricht für sich. Das spricht auch dafür, dass es hier nicht um die Interessen militanter Nichtraucherinnen und Nichtraucher geht, sondern dass es darum geht, dass sich Raucher wie Nichtraucher meist in rauchfreien Räumen wohler fühlen als in verqualmten Räumen. Das Beispiel sind hier immer die Züge. Da sitze ich im Nichtraucherabteil, da sitzen die Raucher auch. Die gehen dann einmal in das Zwischenabteil, machen fröhlich die Tür auf und rauchen. Dann kommen sie wieder zurück und bringen Teile des Nikotins mit. Ihnen geht es besser, mir geht es schlechter. So kann es nicht sein.
Es geht also nicht um die Diskriminierung oder Einschränkung von individuellen Persönlichkeitsrechten von Raucherinnen und Rauchern, sondern es geht darum, den Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern vor Belästigung und Gesundheitsbeeinträchtigungen zurückzudrängen.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf erkennt die FDP immerhin an, dass wir den Nichtraucherschutz in Schleswig-Holstein verbessern müssen und dass wir ihn gesetzlich regeln wollen. Damit sind wir alle miteinander schon ein ganzes Stück weiter. Ich erinnere noch einmal an die Einbringung unserer Initiative „Rauchfreier öffentlicher Raum“ in den Landtag. Damals war es eine echte Provokation. Das mag auch an unseren T-Shirts gelegen haben. Ich glaube aber, sich über unsere T-Shirts aufzuregen, war für die eine oder den anderen eine ganz gute Möglichkeit, um ein bisschen vom Thema abzulenken. Denn damals war ja noch überhaupt nicht klar, dass wir uns alle gemeinsam in der Form für Nichtraucherschutz einsetzen, wie wir es heute tun, sogar mit der FDP an unserer Seite. Das ist ein großer Erfolg. Wir sind tatsächlich im letzten Jahr weitergekommen.
Ich freue mich, dass es jetzt nur noch - ich lasse die FDP einmal außen vor - um die Frage geht, ob es in Gaststätten zukünftig abgeschlossene Raucherräume geben soll, ja oder nein. Ich hoffe jedenfalls, dass das der Diskussionsstand ist. Hier ist meine Fraktion dafür, dass es diese Raucherräume nicht gibt.
Mein Hauptanliegen in der Debatte ist aber tatsächlich der Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz. Was machen Sie in einer kleinen Gaststätte, wo Sie zwei oder drei Leute im Service beschäftigen, und wenn das Nichtraucher oder Menschen sind, die sich nicht dem Passivrauch aussetzen wollen? Denn in dem Raum, in dem geraucht wird, wird bedient werden müssen. Wie sollen sich Menschen entscheiden, die eine Arbeitsstelle in der Gastronomie brauchen, wo Raucherräume sind und die dann nur noch die Wahl haben, ob sie den Arbeitsplatz annehmen und sich der Gesundheitsgefährdung aussetzen oder arbeitslos bleiben? Das kann und darf nicht die Entscheidung sein und deshalb müssen wir das Gesetz konsequent umsetzen.
Ich hoffe, dass wir in der Ausschussberatung weiterkommen. Ich hoffe, dass wir im Interesse des Gesundheitsschutzes Standards setzen, bei denen wir anschließend stolz sagen können: Das ist der Standard, den das Gesundheitsland Schleswig-Holstein verdient hat.
Ich danke Frau Abgeordneter Monika Heinold. Das Wort für den SSW im Landtag hat Herr Abgeordneter Lars Harms.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Suchtbericht der Bundesregierung hat es in dieser Woche noch einmal deutlich durch Zahlen belegt: Immer weniger Menschen in Deutschland rauchen. Die Kampagnen der letzten Jahre, die konsequente Aufklärung und nicht zuletzt die Verteuerung der Zigaretten durch die Erhöhung der Steuern haben Wirkung gezeigt. Viele Menschen wissen um die Gefahren des Rauchens und fangen glücklicherweise gar nicht erst an.
Doch der Bericht hat auch gezeigt, dass die Kampagnen gegen das Rauchen bei einigen auch nichts fruchten. Schlimmer noch: Das Einstiegsalter für Raucher sinkt seit Jahren kontinuierlich. Viele Kinder und Jugendliche haben Geschmack am Rauchen gefunden. Das ist sehr bedauerlich und zeigt, dass wir die Anstrengungen in Richtung Aufklärung intensivieren müssen. Erkenntnisse über die Auswirkung der neuen Regelung, nach der nur Erwachsene via Geldkarte an Zigarettenautomaten eine Packung bekommen, liegen noch nicht vor.
Schließlich gilt das neue System erst seit Januar. Dennoch gehe ich davon aus, dass der freie Verkauf mittels Automat für Kinder und Jugendliche effektiv erschwert wurde. Morgens vor der Schule schnell noch eine Packung zu ziehen, geht eben einfach nicht mehr. Diese technische Einschränkung ist einfallsreich und war schon lange überfällig.
Wir müssen uns als Politiker allerdings auch unsere Grenzen eingestehen. Es ist vollkommen unmöglich, das Rauchen aus unserer Gesellschaft komplett zu verdrängen und ich glaube, das will auch gar keiner. Totalitäre Regimes mögen es versuchen, aber eine demokratische Gesellschaft muss das Privatleben der Bürgerinnen und Bürger schützen. Rauchen in Privaträumen muss weiterhin gestattet sein.
Lieber Kollege, ich kenne einige im Hohen Haus, die schon das Rauchen im Auto verbieten wollten. Ich halte aber nichts von verordneten Rauchverboten, zum Beispiel im Auto. Wenn Kinder an Bord sind, sollten vernünftige Menschen natürlich die Zigarette ausmachen. Kinder sollten Zigarettenrauch so wenig wie möglich ausgesetzt sein, schließlich schädigt Passivrauchen die Kinder nachweislich erheblich. Darum ist es für verantwortliche Eltern klar, dass sie niemals in der Gegenwart ihrer Kinder rauchen. Allerdings glaube ich, wir sollten hier nicht mit Verboten arbeiten, sondern aufklären, weil das Auto, der Garten, die Wohnung oder das eigene Haus eben zur Privatsphäre gehören, aus der sich der Staat nach Möglichkeit herauszuhalten hat.
Rauchen in der Schwangerschaft ist ebenfalls ein Risikofaktor, der nach meinem Dafürhalten mehr Frauen verdeutlicht werden sollte. Viele Säuglinge, die mit Untergewicht zur Welt kommen, haben rauchende Mütter. Frauenärzte sollten sich die Zeit nehmen können, ihre Patientinnen auf diese Zusammenhänge hinzuweisen. Das müssen die Krankenkassen entsprechend honorieren, das geschieht zurzeit noch nicht. Rauchen ist übrigens einer von drei Faktoren, die nachweislich den plötzlichen Kindstod auslösen können. Das ist Grund genug, die Zigarette zur Seite zu legen.
Ich habe diese Punkte angeführt, weil ich eines unterstreichen möchte: Rauchen ist gefährlich. Nicht nur für den Raucher selbst, sondern auch für diejenigen, die den Zigarettenrauch - unbeabsichtigt oder nicht - einatmen. Darum hat sich die Politik für einen nachhaltigen Nichtraucherschutz eingesetzt. Das Thema steht ja nicht erst seit gestern auf der Tagesordnung. In Schleswig-Holstein haben
wir eine Reihe von Initiativen in Gang gesetzt, um das Nichtrauchen zu fördern. Ich denke da nicht zuletzt an die Debatten um ein rauchfreies Landeshaus, um Rauchverbote an den Schulen. Wir haben schon einiges erreicht.
Der SSW hat immer betont, dass Grundlage einer nachhaltigen Verhaltensänderung nur die innere Einsicht sein kann. Gerade beim Rauchen zeigt sich, dass die Raucher gut über die Folgen des Rauchens informiert sind. Sie wissen um höheres Krebsrisiko, kürzere Lebenserwartung und eine überdurchschnittliche Rate an Herzinfarkten unter Rauchern. Trotzdem hat die Sucht sie voll im Griff, lieber Kollege Astrup.
Darum drängt der SSW auf eine klare, eindeutige Regelung. Meines Erachtens kann diese nur heißen: Rauchen in öffentlichen geschlossenen Räumen ist verboten. Punkt. Ohne Wenn und Aber ist das Rauchen in allen öffentlich zugänglichen Bereichen verboten. Einzige Ausnahme kann in größeren Gebäuden ein Raucherraum sein.
Öffentliche Räume sind nicht nur Behörden, Gerichte, Schulen und Rathäuser. Zu den öffentlichen Räumen gehören zweifelsohne Restaurants, die Kneipen und alle Gaststätten. Deren Verband, der DEHOGA hat bundesweit eine freiwillige Lösung versprochen, die aber von vornherein aus einem ganz einfachen Grund zum Scheitern verurteilt war: Jeder Wirt riskiert das Abwandern seiner Kundschaft zur Konkurrenz, wenn diese das Rauchen gestattet. Da konnte es nicht gut gehen, nur auf eine freiwillige Regelung zu setzen. Die großen Ketten setzten ein Rauchverbot relativ schnell und auch einfach durch, blieben doch bei ihnen die Gäste nur wenige Minuten, um Burger oder Pommes zu verzehren. Zu einer längeren Mahlzeit gehört dagegen für viele in Deutschland einfach die Zigarette.
Kleingeisterei wurde den Wirten vorgeworfen, die das Rauchen verbieten wollten und das waren noch die Vorwürfe der harmloseren Sorte. Die kleinen Schilder mit der durchgestrichenen Zigarette verschwanden aus vielen Restaurants genauso schnell, wie sie einmal aufgetaucht waren. Auch die Bundesregierung musste einsehen, dass diese Strategie langfristig nicht zum gewünschten Erfolg führen konnte. Der Konkurrenzdruck unter den Restaurants ist enorm. Rauchfreiheit gilt bis dato nicht als eine Werbemaßnahme. Woran das liegt, kann man nur mutmaßen.
Ich möchte an dieser Stelle ganz klar sagen, die Freiheit gerät nicht in Gefahr, wenn das Rauchen in
der Öffentlichkeit verboten wird. Die Kollegen von der FDP rücken das Rauchverbot in eine Reihe mit anderen Diskussionen. Das hat der Kollege Garg gerade in seiner Rede noch einmal getan. Nach dem Motto: Wenn das Rauchverbot erst durchgesetzt ist, kommt es bald zur Sportpflicht, einem Süßigkeitenverbot oder ähnlichen Unsinn. Natürlich wird es immer Menschen geben, die meinen, dass vernünftiges, gesundes Verhalten nur durch staatliche Maßnahmen durchzusetzen sei. So ein Dominoeffekt ist aber keinesfalls ein Naturgesetz. Gurtmuffel haben in den 70er-Jahren genau die gleichen Horrorszenarien angeführt, um die Gurtpflicht in Autos zu diskreditieren. Im Nachhinein hat sich das als völlig haltlos erwiesen. Der private Bereich wird ja nicht geregelt.
Das Freiwilligkeitsprinzip führt uns aber wegen der Unklarheit nicht weiter. Das zeigen alle internationalen Erfahrungen. Auch der DEHOGA musste eingestehen, dass freiwillige Rauchverbote nicht zum flächendeckenden Verbot führen werden. Unser Landes-DEHOGA ist da wesentlich offener als der Kieler Ableger, den wir hier haben. Diese Fakten sind bekannt und ich kann nicht verstehen, dass die FDP diese Tatsachen ignoriert. Sie knüpft an einen Diskussionsstand an, der bereits überholt ist. Das Freiwilligkeitsprinzip ist nichts anderes als das Ausnahmeprinzip à la Niedersachsen. Wer als Wirt keine Lust auf allabendliche Diskussionen mit seiner Kundschaft hat, der wird natürlich eine Ausnahmegenehmigung erwirken. Wer möchte schon Kunden verlieren? Niemand!
In Schottland, wo bereits ein Rauchverbot gilt, ist genau das Gleiche passiert, was in Irland passiert ist: Dort sind diejenigen, die sich gegen ein Rauchverbot einsetzten, heute heilfroh, dass sie in ihrem Pub nicht alle drei Jahre neu tapezieren müssen, dass sie in rauchfreier Umgebung arbeiten können und dass sie ihre Kleidung nicht jeden Tag auslüften müssen. Auch die Angestellten sind dort jetzt dankbar, dass sie nicht mehr in einer gesundheitsschädlichen Umgebung arbeiten müssen. Die Wirte profitieren dort im Übrigen auch finanziell von dem Verbot, auch wenn sie das nicht unbedingt vor ihren Gästen zugeben würden. Das würde der Kollege Arp wahrscheinlich auch nicht tun.
Eine klare Regel, die ausnahmslos das Rauchen verbietet, schafft somit Sicherheit und Waffengleichheit unter den gastronomischen Betrieben.
Ich möchte abschließend auf das Argument der föderalen Vielfalt eingehen. Angeblich sei es den Rauchern und den Nichtrauchern nicht zuzumuten, dass sie in einem Bundesland rauchen dürfen, während es beim Nachbarn ganz anders zugeht. Natür
lich würde ich es bedauern, wenn man sich in Deutschland nicht zu einem einheitlichen Vorgehen durchringen könnte, weil einige Bundesländer vor der Lobby der Tabakindustrie einknicken. Doch ich bin optimistisch, dass es so ähnlich wie in Niedersachsen ablaufen wird: Die Ausnahmen werden lautstark angekündigt und dann klammheimlich einkassiert. Auch wenn das nicht überall der Fall sein sollte, ein Flickenteppich aus Rauchverboten und Ausnahmen ist auch nicht das Ende der Welt.
Der SSW hat immer wieder zu Augenmaß in der Debatte geraten. Weder ist Hysterie wegen einer einzelnen gerauchten Zigarette angebracht, noch ist die Aufregung um die Einschränkung von angeblichen Grundrechten hier berechtigt. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf klare, nachvollziehbare und transparente Regelungen. Genau das wäre ein allgemeines Rauchverbot. Der FDPVorschlag ist dagegen unklar, sachlich nicht nachvollziehbar und wegen der Ausnahmen nicht transparent. Deswegen lehnen wir solche Regelungen auch ab. Es geht hier um Nichtraucherschutz und nicht um die Verteufelung von Rauchern. Jeder mag gern so viel schmöken, wie er will, dafür ist er selbst verantwortlich, aber andere Leute dürfen dadurch nicht belästigt werden.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Lars Harms. Wir kommen jetzt zu den Kurzbeiträgen. In der Reihenfolge der Meldungen hat zunächst Herr Abgeordneter Dr. Garg das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Frau Kollegin Tengler, nach dem, was Sie hier ausgeführt haben, müssen Sie den Tabakkonsum konsequent verbieten, und zwar ganz und gar. Das wäre die einzige Konsequenz aus dem, was Sie hier vorgetragen haben.
Dann müssen Sie eine Initiative starten, dass Tabakkonsum in Zukunft unter Strafe gestellt wird. Wenn Sie auf Italien verweisen, dann verweise ich auf Spanien. Ich glaube, so einfach kann man es sich nicht machen. Man fängt auch nicht an, alle anderen rechtlichen Regelungen, die uns passen oder nicht passen, jeweils wie Rosinenpickerei zusammenzuschustern. Ich denke, das ist ein schwaches Argument. Auch die fröhlichen Tänze, die die
Menschen angeblich jetzt in Irland aufführen, weil sie vor den Lokalen rauchen dürfen, sind für mich noch kein Beleg dafür, dass es eine sinnvolle Regelung ist. Die Menschen dürfen auch in Irland fröhlich vor den Lokalen tanzen, aber sie sollen es bitte freiwillig tun und nicht, weil sie aus den Lokalen geworfen werden, weil sie dort nicht mehr rauchen dürfen.
Herr Kollege Eichstädt, wenn Sie sagen, überall dort, wo sich Raucher und Nichtraucher begegnen, solle nicht mehr geraucht werden, so kann man diese Forderung natürlich aufstellen, dann darf man aber nicht mehr von einem Rauchverbot im öffentlichen Raum sprechen, sondern dann muss man von einem Rauchverbot im öffentlich zugänglichen Bereich sprechen. Wenn Sie das so wollen: einverstanden. Wir sind dezidiert anderer Auffassung. Man soll dann aber den Leuten nicht vormachen, es gehe nur um ein Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen. Ich bleibe dabei, eine Gaststätte, Frau Kollegin Tengler, ist keine öffentliche Einrichtung.
Bemerkenswert fand ich den Zwischenruf des Fraktionsvorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der ja offensichtlich das Einbringen einer parlamentarischen Initiative als Alternative zum Regierungshandeln als unparlamentarisch bezeichnet hat. Ich finde, das ist gerade für eine Oppositionsfraktion eine bemerkenswerte Zwischenbemerkung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, den Vogel hat hier aber der Kollege Harms abgeschossen. Ich darf aus den „Kieler Nachrichten“ vom 30. April 2007 zitieren. An dieser Veranstaltung hat die Kollegin Heinold ebenfalls teilgenommen. Ich glaube, bei allen Differenzen in diesem Punkt müssten Sie sich eigentlich auch gewundert haben. Ich darf zitieren:
„Fast wortgleich sprachen sich dabei der liberale Landtagsabgeordnete Heiner Garg und SSW-Landesvorständler Rüdiger Schulze gegen ein generelles Rauchverbot in Kneipen, Discos oder Restaurants aus, weil ihrer Einschätzung nach kein Bedarf dafür besteht. Jeder suche solche Einrichtungen freiwillig auf und solle selbst entscheiden, ob er sein Bier mit oder ohne Rauch trinken wolle.“
An dieser Stelle sage ich, wenn Sie sich dafür entscheiden, den jeweiligen Angehörigen einer bestimmten Gruppe das zu sagen, was diese Gruppe gerade hören will - hier ist die Mehrheit für ein striktes Rauchverbot, dort ist die Mehrheit, jedenfalls halbe halbe, gegen ein striktes Rauchverbot -,