Protocol of the Session on March 22, 2007

Ich bin auch zuversichtlich, es wird eine ganze Menge getan. Bereits heute kennt jeder Autobesitzer den Spritverbrauch seines Fahrzeugs. Beim Kauf von Kühlschrank, Herd oder Waschmaschine ist die Einteilung in Energieeffizienzklassen längst selbstverständlich geworden. Nun wird der Energieverbrauch auch für Gebäude kenntlich werden, und zwar verbindlich. Das dient mit Sicherheit

(Thomas Hölck)

nicht irgendeinem Selbstzweck. Die Verbraucher werden diesen Energieausweis nachfragen, genau wie sie den Energiebedarf von Auto, Kühlschrank oder Herd mittlerweile nachfragen, vergleichen und dann ihre Kaufentscheidung treffen. Die Vermieter oder die Verkäufer werden den Ausweis im Wettbewerb um energetisch günstige Gebäude ebenfalls nutzen, und zwar werbend nutzen, nicht weil der Mieter gerne mehr Miete für eine energetisch optimierte Wohnung zahlen wollte, wie die Grünen unterstellen. Kein Mensch zahlt gerne mehr. Aber man kann dann belegen, wie sich die Nebenkosten wirklich darstellen.

Eine zusätzliche Verpflichtung zur Vorlage des Pflichtzertifikats, wie sie im Antrag der Grünen vorgesehen ist, halte ich daher schlicht für überflüssig.

(Beifall bei der FDP)

Es offenbart nur unangemessen viel Misstrauen und es unterstellt ein Übermaß an Unbedarftheit der Verbraucher; die teile ich in dieser Form nicht.

Die Zeiten, in denen Geld zum Fenster, aus Türen, durch Wände und Dächer hinausgeworfen werden konnte, sind zum Glück vorbei. Was das Mindestdämmniveau angeht, werden wir uns im Ausschuss mit Sicherheit noch einmal fachkundig beraten lassen müssen. Ich erkenne durchaus an, lieber Kollege Matthiessen, dass die Grünen nach einem ambitionierten Niveau streben. Allerdings bin ich der Auffassung, dass wir die Augen nicht vor der Realität verschließen können. Wärmedämmmaßnahmen müssen machbar bleiben, wenn man will, dass sie überhaupt gemacht werden.

(Beifall bei der FDP)

Daher muss es das Ziel sein, breit angelegter Gebäudesanierung tatsächlich auch zur Vollendung zu verhelfen und nicht nur ambitionierte Ziele zu formulieren. Ich bin auf die Ausschussberatungen gespannt.

(Beifall bei der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf der Tribüne begrüßen wir Mitglieder des SPD-Ortsvereins Schuby und der Senioren-Union Flensburg. - Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Beifall)

Für die Abgeordneten des SSW hat der Herr Abgeordnete Lars Harms das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die EU geht davon aus, dass etwa 40 % der EU-weit verbrauchten Energien für die Heizung von Gebäuden benötigt werden. Aus diesem Grund hat die EU die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden erlassen, die von den Mitgliedstaaten bis 2004 umzusetzen war. Besonderes Merkmal dieser Richtlinie ist der Energieausweis. Mit dem Energieausweis soll erreicht werden, dass potenzielle Hauskäufer und Mieter einen Richtwert über die zu erwartenden Energiekosten bekommen und dass Hauseigentümern Anreize für die energetische Sanierung der eigenen vier Wände gegeben werden.

Für Neubauten ist die Aufstellung von Energieausweisen bereits seit 1995 vorgeschrieben. Für den Gebäudebestand - das haben die Kollegen schon gesagt - hat sich die Regierungskoalition nun auf eine Regel geeinigt, die die Vorlage eines Energieausweises verpflichtend vorschreibt.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf für eine Energieeinsparverordnung ist das Resultat langer Verhandlungen zwischen den Ministerien von Tiefensee, Glos und Gabriel. Insbesondere ging es hierbei um die Ausgestaltung und Umsetzung des Energieausweises. Knackpunkt war die Frage, ob es ein bedarfsorientierter oder ein verbrauchsorientierter Ausweis sein soll, mit anderen Worten, ein ingenieurtechnisch berechneter Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs oder ein Energieausweis, der auf der Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs der bisherigen Bewohner ausgestellt wurde.

Das, was bei der Novellierung der Energieeinsparverordnung herausgekommen ist, ist ein Mischmasch aus Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Je nach Alter der Gebäude oder Anzahl der Wohneinheiten wird entweder der bedarfsorientierte Energieausweis vorgeschrieben oder es wird dem Eigentümer die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis eingeräumt. Mit diesem Entwurf zur Energieeinsparverordnung hat es die Bundesregierung nicht geschafft, eine eindeutige Vergleichbarkeit des Energieausweises zu erreichen. Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bereits im Vorfeld zur Novellierung der Energieeinsparverordnung wurde vom Bundesverband der Verbraucherzentralen und dem Deutschen Mieterbund eine Analyse beim Institut für Energie- und Umweltforschung in Auftrag gegeben, in der man zu dem Schluss kommt, dass im Gegensatz zum

(Dr. Heiner Garg)

Energieverbrauchspass mit dem Bedarfspass ein detaillierter Vergleich mit anderen Gebäuden bei Standardnutzungen möglich ist. Zudem lassen sich nur mit dem Bedarfspass gebäudebezogene energetische Maßnahmen ableiten, und darauf kommt es schließlich an. Es geht darum, dass wir eine objektive Vergleichbarkeit mit anderen Gebäuden - Neubau und Altbau - erreichen. Darauf zielt die EU-Richtlinie ab.

Der Energiepass darf nicht zu einem standardisierten Ausweis verkommen, der eine Übersicht liefert über die Heizkosten und sich auf allgemeine Energiespartipps beschränkt. Nur wenn wir eine immobilienbezogene Bedarfsanalyse haben, die dann auch konkrete Vorschläge für Energieeinsparmöglichkeiten und Kosten liefert, kann der Eigentümer entscheiden, welche der Vorschläge umgesetzt werden sollen.

Aus dieser Sichtweise können Sie entnehmen, dass wir sehr daran interessiert sind, Anreize zum Energiesparen zu geben. Ob ein Zwang zu Maßnahmen, wie in Punkt zwei vorgeschlagen, der richtige Weg ist, bezweifeln wir. Hier müssen wir bedenken, dass wünschenswerte Investitionen nicht von jedem ohne Weiteres getätigt werden können. Derjenige, der sein Haus abzahlt und mit jedem Cent rechnen muss, kann sich eine erzwungene Sanierung oft nicht leisten. Das müssen wir auf jeden Fall berücksichtigen. Genauso gilt das, was der Kollege Hölck eben angesprochen hat: Wir dürfen nicht die Mieten durch gut gemeinte neue Vorschriften nach oben treiben. Hier müssen wir soziale Aspekte mit berücksichtigen und nicht das Mindestdämmniveau so scharf vorschreiben. Deshalb meinen wir, dass Freiwilligkeit hier der richtige Weg ist. Wir müssen allerdings sehen, dass wir eine einheitliche Regelung hinsichtlich des Energiepasses hinkriegen, denn das ist das Mindestmaß, das Vergleichbarkeit schafft. Das sollten wir dann im Ausschuss erarbeiten.

(Beifall beim SSW und vereinzelt bei der SPD)

Zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich das Wort dem Herrn Abgeordneten Detlef Matthiessen.

Der Kollege Wengler hat darauf hingewiesen, dass unsere Sicht, ob man einen technischen Standard von 1995 erneut festschreiben muss, vielleicht einer

Überprüfung zugeführt werden muss. Darüber habe ich mich sehr gefreut, Herr Kollege Wengler.

Kollege Hölck hat gemeint - und das habe ich überhaupt nicht bestritten -, dass durch die neue Verordnung Einspareffekte eintreten. Wir sagen nur, wir müssen den technischen Standard, der heute machbar ist, erzielen, damit die Einsparungen größer sind. Insofern ist der Hinweis, dass mit dieser Verordnung - darum wird sie ja erlassen - Einsparungen möglich sind, natürlich weniger als die halbe Wahrheit.

Kollege Dr. Garg, Sie sagten, es soll machbar sein. Selbstverständlich! Ich beantrage doch nichts, was nicht machbar ist.

(Lachen bei der CDU)

- Gut, zwei Kriterien sind dabei zu beachten. Erstens stellt sich die Frage, ob das wirtschaftlich ist. Würde sich die Investition über die Einsparung refinanzieren? Bei den von mir genannten 30 % sage ich, dass das der Fall ist. Das habe ich ja nicht einfach so hingeschrieben. Zweitens: Ist das technisch machbar? In der Regel geht es um Einbautiefen bei vorhandenen Gebäuden. Wer ein Dach anfasst und es versäumt, 6 cm mehr Dämmung draufzupacken, der macht einen Fehler. Leider gehen die Beratungen heute aufgrund des Investitionsvolumens, das zu bewältigen ist, noch in eine solche Richtung. Daher sage ich: Darum gibt es die Verordnung. Wenn im Bau- und im Wohnwesen freiwillig alles richtig gemacht würde, brauchten wir diese Bauordnung nicht. Sie hat also einen verpflichtenden Charakter, an diejenigen adressiert, die noch im Gestern verharren. Ein oller Handwerksmeister kommt vor Ort oft daher und sagt: Na, du musst das Dach wohl neu machen lassen. Ein bisschen müssen wir da machen. So ein Handwerker orientiert sich häufig an Mindeststandards. Hier könnte ich Ihnen Tausende Beispiele aus der Praxis nennen.

Ich sage also: Die Dämmstandards, wie sie vom Bundesgesetzgeber vorgelegt werden, spiegeln nicht den technischen Stand und vor allem nicht die wirtschaftliche Machbarkeit wider. Daher sollten wir uns während der Ausschussberatungen noch einmal sorgfältig mit diesem Thema befassen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Landesregierung hat Herr Innenminister Dr. Ralf Stegner das Wort.

(Lars Harms)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Antrag wird ein Politikfeld thematisiert, das in den letzten Monaten eine erstaunliche Euphorie hervorgerufen hat. Noch vor zwei Jahren war es schier unvorstellbar, dass sich Gesellschaft, Medien und Politik so intensiv und teilweise auch durchaus ernsthaft einem der wichtigsten globalen Probleme - manche sagen sogar dem wichtigsten globalen Problem - widmen würden, nämlich dem Klimaschutz. Bundesumweltminister Gabriel hat in den vergangenen 16 Monaten wichtige Lösungsansätze erarbeitet und vorletzte Woche auf dem EU-Klimagipfel sind Vereinbarungen fixiert worden, die man sich bisher nicht vorstellen konnte. Hierzu mag auch beigetragen haben, dass der Frau Bundeskanzlerin als früherer Umweltministerin ihr Verständnis für klimapolitische Zusammenhänge zugute gekommen ist.

Seit dem letzten „stern“-Bericht zu den Kosten des Klimawandels und dem Klimareport des Intergovernmental Panel on Climate Change sowie vieler weiterer Veröffentlichungen - auch des Kieler Instituts für Weltwirtschaft - bekommen wir mehr politische Sensibilität für dieses Thema. Wichtig ist allerdings, dass dies keine mediale Modeerscheinung mit Kurzzeitwirkung bleibt, denn Michail Gorbatschow hat recht. Er hat einmal formuliert: Wir alle sind Passagiere an Bord des Schiffes Erde. Wir dürfen nicht zulassen, dass es zerstört wird. Eine zweite Arche Noah wird es nicht geben.

Nun versucht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angesichts dieser aktuellen Euphorie mit der Vorlage ihres Antrags unter Beweis zu stellen, dass sie die beste Umweltpolitik für den wichtigen Bereich Energie in Gebäuden macht. So verständlich das Motiv ist, so gilt aus meiner Sicht aber, dass einige der grünen Vorschläge über das Ziel hinausschießen. Lassen Sie mich aus Zeitgründen nur einige wenige Punkte dazu erwähnen: Erstens. Sie wollen eine Verpflichtung zur Vorlage des Energieausweises. Ihr Antrag sieht vor, statt des bisher im Entwurf der Einsparverordnung vorgesehenen Passus, dass man diesen zugänglich machen muss, die Vorlage verpflichtend zu machen. Ich glaube, der Miet- oder Kaufinteressent kann den Energieausweis jederzeit einfordern, falls eine Eigentümerin oder ein Eigentümer den Ausweis nicht von sich aus vorlegt. Die angestrebte Lenkungsfunktion ist doch in erster Linie zu erreichen durch den Willen der Energieverbraucher fossile Energieträger zu sparen und den CO2-Ausstoß zu verringern. Das heißt, die vorgeschlagene Verschärfung

ist - jedenfalls aus Sicht des Innenministeriums verzichtbar.

Zweitens. Sie wollen die Wahlmöglichkeit zwischen einfachen Verbrauchsenergieausweisen und den aufwendigen berechnenden Energieausweisen bei Wohngebäuden abschaffen. Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass dies vernünftig sei. Bei genauerem Hinsehen muss man aber sagen: Die Anwendung von zulässigen vereinfachten Berechnungsverfahren zur Ermittlung des Wärmebedarfs kann in der Praxis hauptsächlich bei älteren Gebäuden zu Ergebnissen führen, die vom tatsächlichen Wärmeverbrauch stärker abweichen, als das unterschiedliche Nutzerverhalten an Ungenauigkeit bei verbrauchsorientierten Energieausweisen verursacht.

(Zuruf des Abgeordneten Jürgen Weber [SPD])

- Wenn Sie es mögen, lese ich den Satz gern nachher noch einmal vor, Herr Kollege Weber. Die deutlich kostengünstigeren Energieausweise, die aufgrund des Verbrauchs ausgestellt werden, wurden bei der Erarbeitung des Verordnungsentwurfs von Fachleuten als hinreichend genau angesehen. Ich finde, wir sollten hier Überregulierungen vermeiden.

Drittens. Ein Wort noch zu den im Antrag geforderten Anhebungen der Wärmeschutzstandards und der mittelfristigen Erreichung des Passivhausstandards für Neubauten. Auch dies sieht auf den ersten Blick interessant aus, aber bedenken Sie, die Maßgaben der Energieeinsparverordnung sind - wie übrigens bei der Landesbauordnung - bewusst Mindestanforderungen, die von den Beteiligten eigenverantwortlich genutzt werden sollen und so Gestaltungsmöglichkeiten für Bauherrinnen und Bauherren schaffen. Ich finde, wir sollten gegenwärtig auf eine Anhebung der Mindeststandards verzichten und nicht den zweiten Schritt vor dem ersten tun. Auf EU-Ebene ist übrigens geplant, den Geltungsbereich der EU-Gebäuderichtlinie auszudehnen und eine EU-Strategie für die Einführung von Passivhausstandards zu erarbeiten. Diese Vorschläge sind schon für die Jahre 2008 und 2009 vorgesehen. Ich finde, unsere Diskussion sollte auf ausgereifte Technologien ausgerichtet sein.

Zusammengefasst heißt das: Deutschland nimmt im Bereich Energieeffizienz im Gebäudebereich durchaus eine Spitzenposition ein. Wir haben aber Ergänzungsbedarf. Ich finde es ausgezeichnet, dass sich der Kollege Tiefensee das Ziel gesetzt hat, in den nächsten Jahren alle öffentlichen Gebäude in Deutschland energetisch zu sanieren, um damit er

stens positive Beschäftigungseffekte zu verstärken und das Handwerk vor Ort zu fördern, um zweitens Investitionen zu fördern, die sich rasch amortisieren, weil der Energieverbrauch deutlich vermindert wird, und um drittens den deutschen Beitrag zur Reduzierung von CO2-Austößen und Energieeinsparungen in Europa noch zu steigern. All das ist konkret und verdient Unterstützung. Ich freue mich auf die vertiefte Diskussion dieses Antrags im Ausschuss.

(Beifall bei der SPD)

Zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich Herrn Abgeordneten Karl-Martin Hentschel das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich bin enttäuscht von dem, was Sie gesagt haben. Ich bin auch enttäuscht von der Debatte, das muss ich deutlich sagen. Bei jeder Maßnahme, die wir in den letzten Jahren vorgeschlagen haben, wenn es um Fragen von Energieeinsparungen, Klimaschutz, Naturschutz und ähnliche Fragen ging, ging immer die gleiche Leier los: Das ist zu teuer, die Industrie geht unter. Als wir den Katalysator vorgeschlagen haben, wurde das Ende der Autoindustrie propagiert. Als wir über Holzzertifizierung redeten, war vom Ende der Forstwirtschaft die Rede. Es war davon die Rede, dass alles viel zu teuer würde und dass niemand mehr Holz kaufen würde. Heute wird mehr Holz gekauft als je zuvor. Ich weiß noch, wie wir mit der Mülltrennung anfingen. Die Leute haben uns ausgelacht und gesagt: Was für ein Quatsch, Müll zu trennen. Wer wird das jemals tun?

(Konrad Nabel [SPD]: Wir haben schon Müll getrennt, da waren Sie noch gar nicht im Par- lament!)

- Na! Heute trennt ganz Europa nach deutschem Modell Müll. Heute geht es also um das Ende der Wohnungswirtschaft.

Wir schlagen vor, nach dem State of the Art zu verfahren. Wir schlagen vor, das zu machen, was heute ganz normal möglich ist und noch nicht einmal mehr kostet. Wir schlagen vor, dass das als technischer Standard vorgeschrieben wird, damit wir endlich einen Schritt weiterkommen. Wir alle wissen von der Situation. Der Beirat der Bundesregierung hat gesagt, wir müssen bis 2020 in Deutschland