Ehrenamt und bürgerliches Engagement auch durch proaktiv kommunizierende Behörden zu unterstützen und zu stärken.
Der gedankliche Ansatz, der dahintersteht, ist ein ähnlicher wie bei der Verwaltungsmodernisierung. Die Verwaltung ist für die Menschen da und nicht umgekehrt.
Ich möchte nun - so ist es auch mit dem Kollegen Dr. von Boetticher abgestimmt - einige Anmerkungen zum künftigen Umweltinformationsgesetz des Landes machen.
Die Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 28. Januar 2003 verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Umsetzung ihrer Vorgaben bis zum 14. Februar 2005. Diese Vorgaben verlangen die Gewährleistung eines freien Zugangs zu Informationen über die Umwelt. Der Bund ist dieser Verpflichtung durch die Neuregelung des Bundesumweltinformationsgesetzes vom 22. September 2004 nachgekommen. Anders als im davor geltenden Bundesumweltinformationsgesetz regelt der Bund die speziellen Umweltinformationsrechte aus kompetenzrechtlichen Gründen nunmehr lediglich für die informationspflichtigen Stellen des Bundes und nicht mehr für die der Länder. Das heißt, die Länder waren verpflichtet, eigene solche Gesetze zu erlassen.
Ein entsprechender Regierungsentwurf konnte wegen Ablauf der Legislaturperiode - Frau Spoorendonk hat darauf hingewiesen - nicht mehr vom Landtag behandelt werden. Es lag also nahe, das seit dem Jahre 2000 bestehende Informationsfreiheitsgesetz so umzugestalten, dass damit auch die Anforderungen der Umweltinformationsrichtlinie erfüllt werden konnten. Allerdings wäre ein weiteres Abwarten verschiedener EG-rechtlicher Vorgaben vor dem Hintergrund des bereits eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen einer Nichtumsetzung der Umweltinformationsrichtlinie kaum zu verantworten. Insofern gab es dringenden Handlungsbedarf.
Der jetzt vorliegende Entwurf setzt die zwingenden europäischen Vorgaben in Landesrecht um. Insbesondere werden alle Behörden oder Organe der Träger der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein zur Herausgabe von Umweltinformationen verpflichtet, unabhängig von der öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Rechtsform ihres Handelns.
Aufgaben wahrnehmen und dabei unter der Kontrolle eines Trägers der öffentlichen Verwaltung stehen, informationspflichtig. Schließlich werden die öffentlichen Verwaltungen angehalten, von sich aus aktiv, etwa in Form eines Umweltberichts, Umweltinformationen zu verbreiten und dabei zunehmend die elektronischen Medien zu nutzen.
Wir sind überzeugt, dass das heute zu verabschiedende Gesetz auf dem Weg ist, Umweltschutz auch durch Umweltinformationen zu gewährleisten und damit zum besseren Schutz der belebten und unbelebten Natur beizutragen und die mündige Informationsgesellschaft zu fördern.
Eines muss ich anmerken, Herr Kollege Hentschel: Ihre Rabulistik hat mir richtig gut gefallen. Das war neuer parlamentarischer Humor. Humor ist, wenn man trotzdem lacht - oder wenn man nicht einmal mehr weiß, warum. Ich habe es nämlich nicht ganz verstanden. Sie müssen mir noch einmal erklären, warum Sie heute zustimmen - im Gegensatz zu dem, was Sie inhaltlich gesagt haben.
Was die Öffentlichkeit von Verwaltungshandeln angeht, muss es so sein, auch wenn sich daraus kritische Initiativen im Hinblick auf Planung von Politik oder Verwaltung ergeben. Nur so können wir uns zur modernen Bürgergesellschaft weiterentwickeln. Ich bin da ganz bei dem, was Sie, Frau Spoorendonk, vorhin in Ihrem Schlusswort zu der anderen Debatte gesagt haben. Nur so wird bürgerschaftliches Engagement auch gefördert werden können.
Ich rufe zunächst den Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW, Drucksache 16/82, zur Abstimmung auf. Der Ausschuss hat die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Es haben sich alle gemeldet, vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf, Drucksache 16/82, mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von SSW, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt worden.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 16/722. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung mit der vom Herrn Berichterstatter heute noch vorgetragenen Ergänzung zustimmen
will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktion der FDP und der Abgeordneten des SSW in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung, Drucksache 16/1162 (neu) , einschließlich der mündlich vorgetragenen Ergänzung angenommen worden.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich dem Herrn Landtagspräsidenten Martin Kayenburg das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf Bitten des Oppositionsführers hat mich der Ältestenrat gebeten, zu diesem Sachverhalt vorzutragen und eine Debatte zu dem Thema heute nicht zu führen.
Im Juni 2006 hat der Landtag beschlossen, wegen der verweigerten Herausgabe eines internen Kommissionsdokuments - des Dokuments SEK 2005/ 420 - gegen die Europäische Union bei den europäischen Gerichten Klage zu erheben.
Es ging darum, dass die rechtliche Begründung für die umstrittene Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft zum Erlass der Vorratsdatenspeicherrichtlinie nicht herausgegeben werden sollte.
Ende 2006 ist unsere Klage dann im Europäischen Amtsblatt bekanntgegeben worden. Die Europäische Kommission hat inzwischen geantwortet. Der Rechtsstreit hat mit der Bekanntgabe im Amtsblatt europaweite Bekanntheit erfahren beziehungsweise Bedeutung gewonnen. Von daher ist es für uns wichtig festzustellen, dass die Republik Finnland, die seinerzeit die EU-Ratspräsidentschaft inne hatte, nur kurze Zeit nach der Bekanntmachung unserer Klage beigetreten ist, um den Schleswig-Holsteinischen Landtag in seiner Klage zu unterstützen. Dies verleiht der Klage ein besonderes rechtspolitisches Gewicht.
Die Bedeutung des Rechtsstreits zeigt sich auf der anderen Seite aber auch daran, dass das Königreich England den gegenteiligen Antrag gestellt hat, um die Europäische Kommission zu unterstützen.
Die Bundesrepublik Deutschland ist dem Rechtsstreit bislang nicht beigetreten, um uns zu unterstützen und die geltend gemachten Auskunftsersuchen damit auch weiter zu unterstützen. Dessen ungeachtet erfährt der Landtag derzeit Unterstützung durch eine Abgeordnete des Deutschen Bundestages. So hat zum Beispiel die Abgeordnete der FDP-Fraktion des Bundestages Gisela Pilz im Januar dieses Jahres auf Bitten der FDP-Fraktion eine Kleine Anfrage gestellt und grundsätzlich gefragt, ob die Bundesregierung einen Streitbeitritt veranlassen werde oder davon bisher keine Kenntnis genommen habe.
Die Antwort, die der Parlamentarische Staatssekretär im Namen des Wirtschaftsministeriums gegeben hat, lautet, die Bundesregierung ziehe einen Streitbeitritt grundsätzlich erst dann in Betracht, wenn eine solche Unterstützung angefordert werde. In einer schriftlichen Antwort hat er weiterhin betont, dass ein Streitbeitritt der Bundesregierung vom Schleswig-Holsteinischen Landtag bisher nicht erbeten worden sei, und im Übrigen seien auch keine bundespolitischen Interessen zu erkennen.
Im Hinblick auf den ersten Hinweis, dass ein Streitbeitritt nicht erbeten worden sei, fordert der Schleswig-Holsteinische Landtag die Bundesregierung heute auf, dem Rechtsstreit gegen die Europäische Kommission zur Unterstützung des Schleswig-Holsteinischen Landtages beizutreten. Darüber hinaus weist der Schleswig-Holsteinische Landtag aber ausdrücklich auf die übergeordnete bundespolitische Bedeutung dieses Rechtsstreits hin. Die Klärung der Frage, ob das europarechtliche Gebot zur loyalen Zusammenarbeit einseitig nur die Bundesländer und ihre Organe zur Kooperation mit der Europäischen Kommission verpflichtet oder ob auch umgekehrt die Kommission zur Zusammenarbeit mit den Verfassungsorganen der Länder verpflichtet ist, ist, wie wir finden, für die Bundesländer und für die Bundesrepublik von grundsätzlicher Bedeutung. Daher bitten wir auch aus diesem Grunde um einen Streitbeitritt. Denn letztlich geht es um die Frage, ob und in welcher Weise die Europäische Kommission die Grundprinzipien der deutschen Verfassungsordnung achtet, hier die Bundesstaatlichkeit nach Artikel 20 Abs. 1 und Artikel 79 Abs. 3 GG. Auch insoweit ist nach unserer Auffassung die Bundesregierung gefordert.
Also auch im Hinblick auf die übergeordnete Bedeutung des Rechtsstreits fordert der SchleswigHolsteinische Landtag die Bundesregierung ausdrücklich auf, dem Rechtsstreit gegen die Europäische Union zur Unterstützung des Landtages als Streithelferin beizutreten.
Ich danke dem Herrn Landtagspräsidenten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage Ihnen daher Abstimmung in der Sache vor.
Wer dem Antrag Drucksache 16/1225 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag einstimmig angenommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir eine geschäftsleitende Bemerkung. Die Fraktionen haben sich darauf geeinigt, den Tagesordnungspunkt 27 - Europabericht 2007 - auf die nächste Tagung zu vertagen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende FDP-Fraktion Herrn Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ohne sprachheilpädagogische Förderangebote bliebe vielen Schülerinnen und Schülern der Weg zu einer erfolgreichen Schullaufbahn versperrt. In manchen Fällen ist es sicherlich so, dass präventive Förderung vor der Einschulung oder integrative Fördermaßnahmen in normalen Grundschulen genügen, um den betroffenen Kindern zu helfen. Andererseits reichen zwei Förderstunden pro Woche - das wird bei integrativen Maßnahmen der Regelfall sein - oft nicht aus, um die Probleme in den Griff zu bekommen. Kinder mit schweren Sprachstörungen brauchen eine intensivere Form der schulischen Förderung.
Schülerinnen und Schüler werktags gezielt gefördert werden. Nur über das Wochenende sind diese Schülerinnen und Schüler bei ihren Familien. Ich habe das Wentorfer Sprachheilinternat im vergangenen Jahr besucht und mich von der Notwendigkeit der dort sehr engagiert geleisteten Arbeit überzeugt. So wurde zum Beispiel in Wentorf ein Schüler aufgenommen, nachdem dessen frühere Schule gegen Ende der 4. Grundschulklasse festgestellt hatte, dass dieser Junge während seiner gesamten Grundschulzeit noch keinen einzigen Satz gesprochen hatte.
- Ich wollte dieses Beispiel nennen, um deutlich zu machen, dass es erstens offensichtlich einen Bedarf gibt und dass es zweitens offensichtlich Fälle gibt, in denen Regelschulen, Grundschulen - ich sage es einmal ganz neutral - nicht in der Lage sind, diesen Schülerinnen und Schülern die Förderung und die Hilfe zuteil werden zu lassen, die sie dringend benötigen. Sicherlich ist im Einzelfall zu prüfen, woran das liegt, und sicherlich wird vor Ort oftmals zu spät reagiert, weil es für viele Eltern ein durchaus schwerer Schritt ist, ein Kind, das jünger als zehn Jahre ist - es geht hierbei um Grundschulkinder -, während der Woche, von Montag bis Freitag, in ein Internat zu schicken und es nur noch am Wochenende in der Familie zu haben.
Auch dies macht deutlich: Wir brauchen ein gestuftes Förderinstrumentarium, bei dem selbstverständlich die präventiven Förderangebote in den Kindergärten und die Integrationsmaßnahmen in den normalen Grundschulen auch ihren Platz haben. Aber es gibt eben auch viele schwerer wiegende Fälle, in denen eine intensivere Förderung, sozusagen ein schwereres Kaliber der Fördermöglichkeiten, dringend nötig ist.