Protocol of the Session on February 21, 2007

(Lars Harms)

bedingungen für Windenergie eher großzügig gestaltet wurden. Anfangs hat sich auch gezeigt, dass das Landschaftsbild zu stark beeinträchtigt wurde. Daher war es erforderlich, dass der Gesetzgeber einer „Verspargelung“ entgegentrat. Dies ist zum Beispiel im Kreis Nordfriesland besser gelungen als in anderen Regionen.

(Beifall des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

In einem langwierigen Abwägungsprozess wurden die Belange der Landschaftsplanung, des Landschafts- und Naturschutzes, des Denkmalschutzes, des Tourismus und die Siedlungsbelange berücksichtigt. Höhenbeschränkungen zum Schutz der zivilen und militärischen Luftfahrt, zum Schutz des regionalen und überregionalen Vogelzuges und Ausgleichsmaßnahmen wurden geregelt.

Auch wenn die neuen Generationen von Windkraftanlagen bei der technischen Weiterentwicklung eine Gesamthöhe von 100 m immer häufiger überschreiten, heißt es in dem gemeinsamen Runderlass aus dem Jahr 2003:

„Eine erneute Teilfortschreibung der Regionalpläne mit Blick auf höhere Windkraftanlagen ist derzeit nicht beabsichtigt.“

Weiter heißt es in dem Erlass:

„In den Regionalplänen sind flächendeckend für das ganze Land abschließend Ziele für die Nutzung des Außenbereichs durch Windkraftanlagen durch die Festlegung von Eignungsflächen formuliert worden.“

Der SSW-Antrag stellt diese Ziele infrage und würde eine Teilfortschreibung der Regionalpläne schon zum jetzigen Zeitpunkt nach sich ziehen. Ich warne davor, in eine völlig neue Abwägung einzutreten. Es ist ja nicht so, dass Repowering und Anlagen über 100 m Gesamthöhe nicht möglich sind!

Die vorhandenen Rahmenbedingungen und Eignungsgebiete lassen eine viel höhere Auslastung zu und gewährleisten mit Repowering eine Windenergiewertschöpfung, mit der Schleswig-Holstein an der Spitze liegt. Derzeit deckt die Windenergie 7 % des Nettostromverbrauchs in Deutschland. Das für Windenergie prädestinierte Küstenland Schleswig-Holstein leistet laut „Globus“ vom 5. Februar 2007 sogar einen Beitrag von 34,9 %.

Da wir sowohl Onshore als vor allem auch Offshore noch längst nicht völlig ausgereizt haben, müssen wir darüber nachdenken, ob wir die Anzahl der Windkraftanlagen und die Flächenausweisung wirklich verändern sollten. Das alte Problem ist un

verändert nicht gelöst: Windenergie ist nicht grundlastfähig.

Als nordfriesische Abgeordnete bin ich stolz darauf, dass Windenergie und die Stadt Husum als Messestandort für Windkraftanlagen eine Einheit bilden. Windenergie schafft Arbeitsplätze, Herr Kollege Harms, das ist unbestritten. Das ist neben allen umweltpolitischen Vorteilen eine wesentliche, positive Begleiterscheinung.

Herr Kollege Harms, dennoch ist Ihre schriftliche Begründung in dem vorliegenden Antrag etwas platt. Klimaschutz ist in unser aller Bewusstsein gerückt, nicht erst seit der Berichterstattung der letzten Tage zum Klimawandel. Ich halte Ihren Antrag in der vorliegenden Fassung für ungeeignet, zur nachhaltigen Entwicklung der Windenergie in Schleswig-Holstein unter Berücksichtigung der eingangs genannten Belange beizutragen.

Vor dem Hintergrund einer Kommunalisierung der Regionalplanung und des Ausbaus der OffshoreWindenergie schlage ich vor, dass wir die weitere Vorgehensweise in den entsprechenden Ausschüssen beraten, federführend im Innenausschuss, mitberatend im Umwelt- und Wirtschaftsausschuss. Herr Kollege Harms, dabei werden wir die großen Ziele ihres kleinen Antrags wie Klimaschutz und Haushaltssanierung nicht aus den Augen verlieren.

(Beifall bei der CDU und der Abgeordneten Anette Langner [SPD])

Ich danke der Frau Abgeordneten Ursula Sassen und erteile für die SPD-Fraktion der Frau Abgeordneten Regina Poersch das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Windstrom für Fehmarn ein Millionengeschäft“, so titelten die „Lübecker Nachrichten“ am 11. Januar, wenige Tage vor dem Startschuss des repowerten Windparks auf der Insel. Welche Kommune hätte nicht auch gern Anteil an diesem Steuerkuchen und müsste Windenergie nicht endlich auf ungeteilte Zustimmung stoßen?

So einfach ist das leider nicht. Eignungsflächen auszuweisen bedeutet gleichzeitig den Ausschluss von Windkraftnutzung an anderer Stelle. Diese landesplanerische Ordnung macht durchaus Sinn. Nicht jede Fläche eignet sich, nicht jede Fläche stößt auf Akzeptanz und ohne Akzeptanz würden wir der Windenergie einen Bärendienst erweisen.

(Ursula Sassen)

(Beifall des Abgeordneten Konrad Nabel [SPD])

Obwohl ich eine erklärte Befürworterin der Windenergienutzung bin, muss ich doch feststellen, dass gerade die seinerzeit viel diskutierten und dann in Regionalplänen festgehaltenen Eignungsräume für Windenergie letztlich wesentlich zur Akzeptanz beigetragen haben.

Der SSW-Antrag fordert nun, die geltenden Abstands- und Höhenbegrenzungsregelungen zu überprüfen und anzupassen, um den Anforderungen des Repowerings und des Landschaftsschutzes zu genügen. Genau darum geht es: Repowering und Landschafts- und Naturschutz - man denke nur an den Vogelzug - unter einen Hut und in Einklang miteinander zu bringen. Genau das können wir aber heute nicht mit einem einfachen Landtagsbeschluss leisten. Windkraftanlagen mit nicht selten mehr als 100 m Höhe verändern unsere Landschaft. Dennoch brauchen wir sie, das sage ich für die SPD-Fraktion ganz deutlich.

(Beifall bei SPD und SSW)

Es freut mich, dass zwischenzeitlich Kommunen gerade auch das finanzielle Potenzial erkennen, das in Windparks steckt. Bei mir zu Hause in Ostholstein, auf Fehmarn, steigt durch das Ende Januar gestartete Repowering-Projekt des Bürgerwindparks das Gewerbesteueraufkommen der Stadt Fehmarn um das 2,5- bis 3-Fache. Wir reden hier über eine Größenordnung von 3 Millionen €. Im Jahr 2006 waren es gerade einmal 1,4 Millionen €.

Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer sind dabei nur ein Aspekt. Ein anderer sind die Impulse, die für unsere schleswig-holsteinischen Unternehmen vom Repowering ausgehen. Bisher produzieren sie nämlich hauptsächlich fürs Ausland. Ich wünsche mir, dass es in Schleswig-Holstein schon bald möglich ist, nicht nur offshore, sondern auch onshore im Rahmen von Repowering 5-MW-Anlagen zu errichten.

Aber es gilt eben, die unterschiedlichen Belange und Interessen miteinander und untereinander abzuwägen. Welche Auswirkungen haben größere und höhere Windräder auf unsere Kommunen, die durch immer größere Windräder in ihrer wohnbaulichen Entwicklung eingeschränkt werden, weil sie größere Abstände zu den heranrückenden Riesenwindrädern einzuhalten haben? Wir müssen uns ernsthaft damit auseinandersetzen, was dies für unser Landschaftsbild in Schleswig-Holstein und die bauliche Entwicklung unserer Kommunen bedeutet. Ich könnte mir vorstellen, dass die Auswirkungen

bei Ihnen, Lars Harms, zu Hause anders aussehen als bei mir zu Hause in Ostholstein.

Dass die Kommunen bei diesen Überlegungen beteiligt werden, ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Sie wurden im Übrigen auch bei der Teilfortschreibung der Regionalpläne beteiligt.

Eine weitere ungeklärte Frage, die ich mir an dieser Stelle nicht verkneifen kann, ist die Frage nach der Aufnahmekapazität unseres schleswig-holsteinischen Stromnetzes.

(Beifall bei der SPD)

Mit dem Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz können Plan- und Genehmigungsverfahren nicht nur schneller erledigt, sondern auch die Mehrkosten für eine Erdverkabelung auf den Strompreis umgelegt werden.

(Lothar Hay [SPD]: Wahrscheinlich weiß das E.ON-Netz noch nicht!)

Die so oft vermisste Rechtsgrundlage für die Umlage dieser Kosten ist nun geschaffen worden. Und von dem 20-km-Küstenstreifen bei der Erdverkabelung profitiert kein Bundesland so sehr wie das „Land zwischen den Meeren“, Schleswig-Holstein.

Ich möchte die Gelegenheit für die eindringliche Bitte an die Landesregierung nutzen, hier deutlich stärker auf den Netzbetreiber E.ON einzuwirken,

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und FDP)

endlich entsprechend der Vorgabe des Energieeinspeisegesetzes ein leistungsfähiges Netz vorzuhalten. Das entspräche auch längst gefassten Landtagsbeschlüssen.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: So ist es!)

Die landesplanerischen Rahmenbedingungen für Windenergie von Zeit zu Zeit anzuschauen, zu überprüfen und gegebenenfalls zu verändern, ist völlig in Ordnung und dies soll auch der Antrag bewirken. Wir sollten dies aber nicht gleich hier im Schnellverfahren tun, sondern in den Ausschüssen genau die Aspekte näher beleuchten, die ich genannt habe. Ich beantrage deshalb die Überweisung an den Innen- und Rechtsausschuss - da gehört die Landesplanung hin - sowie mitberatend an den Wirtschafts- und an den Umweltausschuss. Dort können wir dann sicherlich mit der Landesregierung besprechen, ob eine weitere Teilfortschreibung der Regionalpläne erforderlich ist.

(Beifall bei der SPD)

(Regina Poersch)

Ich danke der Frau Abgeordneten Regina Poersch. Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich auf der Tribüne recht herzlich Mitglieder des CDU-Ortsverbands Steinburg aus dem Kreis Stormarn begrüßen. - Herzlich willkommen!

(Beifall)

Für die FDP-Fraktion erteile ich jetzt Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Sassen, ich habe nicht ganz verstanden, wieso Sie die klimapolitischen Argumente des Kollegen Harms so einfach weggewischt haben. Insbesondere habe ich es nicht nach der Debatte verstanden, die wir heute Morgen geführt haben.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich fand es weder dem Thema angemessen, noch fand ich es in der Sache zutreffend.

Eine Möglichkeit, den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern, besteht nämlich darin, Energie aus Windkraft zu gewinnen. Denn selbst in einer Gesamtbetrachtung, Frau Sassen, von Windkraftprojekten - von der Anlagenherstellung bis zur Anlagenverschrottung - werden kaum Treibhausgase ausgestoßen. Insofern hat der SSW Recht und Herr Harms hat völlig zutreffend begründet, dass auch unter klimaschutzpolitischen Gesichtspunkten dieser Antrag gestellt wurde. Von daher habe ich diesen Punkt Ihrer Rede nicht verstanden und möchte ihn insofern nicht so stehen lassen.

Am besten, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen sich Windmühlen dort betreiben, wo viel Wind weht, zum Beispiel bei uns in Schleswig-Holstein. Deshalb ist Schleswig-Holstein weltweit noch einer der führenden Standorte für die Entwicklung und die Produktion von Windmühlen. Ob und inwieweit sich dieser Vorsprung im weltweiten Wettbewerb der Regionen halten lässt, ist ungewiss. Denn Windkraft ist inzwischen keine vor sich hindümpelnde Nischenbranche mehr, sondern die Windkraftbranche entwickelt sich in mehreren Dimensionen weltweit sehr schnell.

Wegen der weltweit steigenden Nachfrage nach modernen Windmühlen steigen große Industrieund Energiekonzerne in den Anlagenbau und Betrieb ein. Hierdurch wird schneller mehr Kapital mobilisiert, als es bisher möglich war. Einige mö

gen das bedauern, aber es ist ein ganz normaler Vorgang.