Lassen Sie mich dies in einem Dreiminutenbeitrag anhand von einigen kurzen Beispielen darlegen. Zum Bundesverband der Entsorgungswirtschaft wird vom FDP-Sprecher behauptet, der Verband habe vor dem Ausschuss kein Gehör gefunden. Das ist falsch. Soll ich detaillierter werden? Ihr Vertreter kam erst etwas später dazu. Herr Kollege Hildebrand, so können Sie mit der Ausschussarbeit nicht umgehen. Der Bundesverband wurde von Ihnen vorgeschlagen. Unabhängig davon ist es jeder Fraktion unbenommen, mit dem Verband zu sprechen. Wir von der CDU haben es getan, haben gründlich abgewogen und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es keinen aktuellen Handlungsbedarf gibt. Wenn Sie dann mit dem Verband gesprochen haben und zu dem Ergebnis gekommen sind, es gebe aktuellen Handlungsbedarf, hätten Sie einfach einen Antrag stellen müssen. Von Ihnen ist nichts gekommen. So kann man die Sache nicht diskutieren.
Zweites Faktum, das Informationsfreiheitsgesetz. Wir sind übereingekommen zu sagen, wir machen die europäische Geschichte, mit der anderen gehen wir in den Januar oder Februar hinein, weil da noch Erörterungsbedarf ist. Erörterungsbedarf muss ja nicht immer schlecht sein. Manchmal gibt es eine Situation, Frau Kollegin, da ist es einfach eng. Eine Große Koalition, die etwas bewegen will, muss das alles organisieren und regeln.
Heute ist im Ausschuss nicht mit der heißen Nadel vorgegangen worden. Wir haben die Vertreter des Umweltministeriums dort gehabt und die haben genau wie der Herr Innenminister gesagt, es wäre besser jetzt, aber es sei kein Schaden, wenn wir es erst im Januar machten. Wir haben es gründlich abgewogen. Wir haben den Wissenschaftlichen Dienst gefragt und der hat keine andere Sichtweise vorgetragen. Sie können dann so hier nicht längsdreschen. So geht das nicht.
Bei dem Verwaltungsmodernisierungsgesetz, der Änderung des Kommunalabgabengesetzes und des Landeswassergesetzes hat der Innenminister gesagt: gerade noch bis zum 31. Dezember. Die vorliegenden Formulierungen sind exakt die, die Ihnen seit zehn Wochen vorliegen. Es gibt überhaupt keinen Unterschied in der ganzen Geschichte.
Dann gibt es doch keine Schwierigkeit, darüber heute zu befinden. Ich muss in dem Punkt wirklich sagen, ich bin dem Minister und dem Haus dankbar, wenn solch eine Situation besteht, dass Sie uns Vorschläge machen, damit wir nicht in das offene Messer hineinlaufen. Das muss man in einer solchen Diskussion auch einmal würdigen.
Ich will diesen Punkt noch ergänzen mit dem Thema Verwaltungsstrukturreformgesetz. Meine Damen und Herren von der Opposition, Ihnen liegt der Gesetzentwurf seit sechs Monaten vor. Wie viel Vorschläge haben Sie uns vorgelegt?
Wenn man in der Heftigkeit antritt, wie Sie es hier tun, müssen Sie sich auch einmal die Frage stellen, ob Sie auch nur einen Vorschlag eingebracht haben. Wir diskutieren über diese Frage innerhalb der Koalition und auch öffentlich sehr direkt und manchmal auch unterschiedlich. Sie haben gesagt, die Dinge seien aus Ihrer Sicht ein Stück besser geworden. Freuen Sie sich dann doch, dass es die Große Koalition geschafft hat, anstatt uns dafür auch noch zu schelten. So können wir die ganze Diskussion eigentlich nicht führen.
Lassen Sie mich - Frau Präsidentin, Sie werden mir diese paar Worte sicherlich auch nachsehen; ich bin eigentlich jemand, der sonst immer sehr diszipliniert vorträgt
zwei freundliche Schlussfolgerungen ziehen. Wir haben beim Thema Landesverwaltungsgesetz, also Polizeiregelung, schon eine Situation erlebt, wo es Fragen gegeben hat. Die mussten abgewogen werden. Der Innenminister und wir sind übereinstimmend der Meinung, wir nehmen uns die Zeit, das vernünftig zu beraten. Ich finde, das ist ein guter Weg. Da stimmt auch der Oppositionsführer zu, wie ich weiß, und er ist mit dem Verfahren einverstanden und wird uns dort begleiten. Wenn man dann solche Folgerungen zieht, sollte man uns dafür nicht schelten, sondern sagen, es ist okay, dass ihr euch die Zeit nehmt, das in einer so schwierigen Frage abzuwägen.
Ein letzter Punkt! Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Herr Wadephul, hat einmal einen sehr klugen Satz gesagt,
hat einen besonders wichtigen Satz gesagt: Ich möchte ganz genau wissen, was in einem Gesetz steht und welche Auswirkungen das hat. Das ist ein
Punkt, der unsere Arbeit begleitet. Wenn wir an einem bestimmten Punkt nicht mehr bis zum Ende sehen können, müssen wir uns die Zeit nehmen, die die Sorgfalt in der Beratung erfordert. Das tut diese Große Koalition, und wenn damit kein Schaden angerichtet, sondern eine Verbesserung erreicht wird, dann sollten sie vorweihnachtlich etwas milder gestimmt sein.
Das Wort zu einem weiteren Beitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erhält der Herr Abgeordnete Detlef Matthiessen.
Frau Präsidentin! Herr Kollege Kalinka, es ist auch so, wenn wir hier ein neues Instrument eines Langzeitredekontos einführen wollten, würden wir das im Parlament mit einem geordneten Verfahren tun. Das hat hier nicht stattgefunden. Die Innenpolitiker, die an dem Ausschuss beteiligt sind, haben schon gesagt, wie sie sich überrollt fühlten. Ich als Umweltpolitiker muss zur Kenntnis nehmen, dass in meinem Ausschuss anhängige Gesetzesvorhaben hier herübergeschoben worden sind, ohne dass wir die Gelegenheit hatten, das zu würdigen.
Nein. - Es mag vielleicht formal korrekt sein, dem Kollegen Hentschel zu sagen, das ist in den Ausschüssen so lange auf dem Tisch, dazu hättet ihr eine Meinung haben können. Wir wissen aber, dass wir in der parlamentarischen Praxis untereinander eine Aufgabenteilung haben. Ich sage nur eines, Demokratie ist ein hohes Gut, und damit sollten Sie als Große Koalition, so breit wie Sie aufgestellt sind, nicht spielen. Das meine ich allerdings sehr ernst.
Das gilt auch für meine Kritik an dem Gesetz, was die Zusammensetzung des Amtsausschusses anbelangt: Null Verbesserung; kleine Parteien haben nach diesem System keine Möglichkeit einer demokratischen Partizipation, selbst wenn sie im zweistelligen Bereich in allen Gemeinden aufgestellt werden, nur nicht im Einzelfall die Mehrheit haben,
und den Bürgermeister stellen können. Das ist ein demokratietheoretisches Defizit dieses Gesetzentwurfes.
Wenn Sie aber sagen, Herr Kollege Kalinka, das sei alles so wunderbar gemacht und so sorgfältig: Neu in dieses Gesetz hineingekommen ist - das hat Kollege Wengler sehr stolz hier verkündet -, der Innenminister kann - das ist § 48 erster Absatz letzter Satz - Ausnahmen von der Verpflichtung zur ehrenamtlichen oder hauptamtlichen Verwaltung zulassen. Da stellt sich natürlich die Frage der Bestimmtheit oder Unbestimmtheit dieser Regelung. Wer beantragt denn oder kann der Innenminister das selbst tun? Es steht nicht drin, wer beantragt. Ist es ein Verwaltungsakt, der dort stattfindet? Sind irgendwelche Kriterien, nach denen diese Entscheidung abzuwägen ist, dem Gesetz zu entnehmen? Ich kann keine Kriterien lesen.
Ich sage Ihnen, dies ist einer der Gründe bei der schnellen Lesung, zu der Sie uns hier zwingen, wo ich darauf hinweise, dieses Gesetz ist nicht rechtskonform, nicht verfassungskonform. Es drängt sich der Verdacht auf, als würde der Innenminister hier als Verantwortlicher die Große Koalition bewusst nach all dem Ärger und den zweifellos vorhandenen inneren Widersprüchen in die Falle laufen, um sich eines Tages als lächelnder Dritter mit seinen ursprünglichen Absichten vielleicht doch durchzusetzen.
Das Wort zu einem weiteren Beitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erhält der Herr Abgeordnete Lars Harms.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde es wirklich kurz machen. Ich möchte auch nicht eine politische Debatte weiter anfachen. Meine Kollegin Spoorendonk hat die Haltung des SSW deutlich gemacht und gesagt, warum wir das Ganze ablehnen.
Ich habe jetzt eine Frage zur Zukunft, denn das Ganze ist nicht nur für uns heute neu, sondern seit 11:02 Uhr ist die Situation auch für die Kommunen eine völlig andere. Ich komme aus einem Beritt, in dem es zwei Kommunen schwergefallen ist, überhaupt Einigungen einzugehen. Es sind in meinem Beritt die Stadt Friedrichstadt und die Stadt Tönning. Nun lese ich etwas, was eine völlig andere
- Ab 8.000, hier steht aber, der Innenminister kann Ausnahmen machen. Sie sollten Ihre Gesetze einmal lesen. Da steht, sie sollten 8.000 Einwohner haben. Danach steht drin, man könne auch Ausnahmen zulassen. Das ist das Problem, das wir jetzt haben.
Es mag ja sein, dass dieser Text anders gemeint ist. Dann muss das jetzt klargestellt werden. Das Problem aber ist, dass bei mir zu Hause bis jetzt die Grundlage eine andere war. Das führte dazu, dass sich eine Kommune genötigt sah, eine andere Zusammenarbeit einzugehen, worüber sie heute Abend entscheiden wird. Sie werden morgen früh in der Zeitung lesen, dass sie sich ätschibätsch eigentlich da hätten heraushalten können, weil sie möglicherweise hätten selbstständig bleiben und ihren Bürgermeister hätten behalten können.
Eine andere Kommune wiederum ist immer noch bockbeinig, nämlich die Kommune Tönning. Sie wehrt sich händeringend. Möglicherweise haben die jetzt die Chance, doch noch ihre Hauptamtlichkeit beziehungsweise ihre hauptamtliche Verwaltung zu behalten. Deswegen bin ich hier nach vorn gekommen und möchte den Innenminister bitten zu sagen, an wen bei diesem Passus, dass Ausnahmen zugelassen sind, gedacht ist. Sind es unter anderem meine beiden Kommunen Friedrichstadt und Tönning oder sind es auch andere Kommunen im Land Schleswig-Holstein? Das ist wichtig, damit diese Kommunen, die nur noch zwei Wochen Zeit haben, um sich mit ihren Nachbarn zu einigen, wissen, woran sie sind. Das ist das Mindeste, was man jetzt noch erwarten kann.
(Beifall beim SSW - Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das braucht der Innenminister nicht zu beantworten! Das müssen wir dem Gesetz entnehmen können!)
Das Wort für einen weiteren Beitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat der Herr Abgeordnete Holger Astrup.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wollte eigentlich nur auf den Kollegen Kalinka antworten, der nun glaubte, er müsse die
Opposition unbedingt in eine Ecke drängen. Ich, Herr Kollege Kalinka, wollte die Opposition eigentlich loben. Ich habe mir während der Redebeiträge aller drei Oppositionsfraktionen Sorgen gemacht, als ich mir vorzustellen versuchte, wie sie sich bei den Abstimmungen verhalten würden. Nach § 63 der Geschäftsordnung müsste man sich ja für Ja, Nein oder Enthaltung entscheiden. Ich machte mir große Sorgen, dass alle drei zu dem, was hier auf dem Tisch liegt, möglicherweise überhaupt keine Meinung haben könnten.
Nun habe ich zu meiner großen Freude und Erleichterung gehört, dass alle drei eine sehr dezidierte und sorgfältig begründete Meinung zu all dem haben, was sie erst ab 11:02 Uhr in den Händen hatten. Das finde ich gut. Ich möchte die Opposition also ausdrücklich loben ob der Tatsache, dass sie so schnell, so umfänglich und so exakt den Inhalt all der gesetzlichen Grundlagen hat beurteilen können, von denen sie zu Recht gesagt hat, sie seien sehr spät im endgültigen Zustand vorgelegt worden.
Das Problem bei der ganzen Geschichte ist Folgendes: Wenn man auf einen solch hohen Baum klettert und sagt, man habe das alles überhaupt nicht beurteilen können, man könne das alles nicht lesen und verstünde es auch gar nicht, sich aber anschließend hier hinstellt und in zehn Minuten sagt, was man alles an dem kritisiert, was man gar nicht hat lesen können, dann wundere ich mich.