Für einen Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich der Frau Abgeordneten Monika Heinold das Wort.
Künast gezeigt. Es handelt sich dabei um eine Fotomontage ohne Zutun der Grünen. Es ist in der Verantwortung von n-tv.
In dieser Serie ist auch ein Bild erschienen, auf dem Müntefering und Merkel sich küssen. Wer das eine glaubt, mag auch das andere glauben.
Sie haben uns Grüne aufgefordert, uns zukünftig nicht mehr so ablichten zu lassen. Frau Künast hat sich so nicht ablichten lassen. Frau Merkel und Herr Müntefering wahrscheinlich auch nicht.
Da kein Antrag auf Ausschussüberweisung vorliegt, werde ich in der Sache abstimmen lassen. Wer dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 16/1022 - Umsetzung der Ergebnisse der Föderalismuskommission: Nichtraucherschutz im Gaststättenrecht verankern -, zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den Stimmen aller anderen Abgeordneten des Hohen Hauses abgelehnt worden.
Damit komme ich zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 35. Ich lasse über den Antrag Drucksache 16/437 (neu) in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dieser Antrag ist mit den Stimmen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen der Kollegen Kubicki und Dr. Klug bei Enthaltung der Kollegen Dr. Garg und Hildebrand angenommen worden.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Natur - Landesnaturschutzgesetz und zur Änderung anderer Vorschriften
Ich eröffne die Grundsatzberatung. Das Wort hat der Herr Minister für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Dr. Christian von Boetticher.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Naturschutz berührt genau wie die Bildung und die innere Sicherheit die Interessen und die Emotionen unserer Menschen in einer ganz besonderen Weise. Eine intakte Natur ist Lebensgrundlage für viele Menschen hier in unserem Land. Sie ist Voraussetzung für einen erfolgreichen Tourismus, sie ist aber als Teil der Schöpfung auch ein Wert an sich, woraus sich die staatliche und - ich betone das - auch meine persönliche christliche Verpflichtung ergibt, sie für unsere Nachkommen zu schützen und zu erhalten.
Mit dem neuen Landesnaturschutzgesetz haben wir einen Entwurf vorgelegt, der eine gute Mischung zwischen der Bewahrung gewachsener Strukturen, der Beteiligung und Organisation im Naturschutz einerseits und den Anforderungen der Entbürokratisierung und Deregulierung andererseits beinhaltet. Schon heute ist unser Entwurf Vorbild für die ebenfalls in der Entstehung begriffenen Gesetze in Nordrhein-Westfalen und Hamburg.
So richtig es war, in den 80er- und 90er-Jahren des letzten Jahrhunderts fast ausschließlich auf staatliches Ordnungsrecht als Abschreckungsinstrument gegen Umweltsünder mit dem Dreiklang Verbieten, Kontrollieren und Bestrafen zu setzen, so richtig ist es nun, Instrumente der Förderung, der Motivation und der Unterstützung einzubauen.
Die Förderung der Begeisterung für den Naturerhalt und die Stärkung der Eigenverantwortung greifen die Motivation bei einem geänderten Umweltbewusstsein auf. Ein modernes Naturschutzgesetz muss zeigen, dass es den Menschen zutraut, die Natur eigenverantwortlich und mit kreativen, individuellen und kooperativen Lösungen zu schützen, und muss dafür auch Raum lassen.
wig-Holstein die Mitwirkungsmöglichkeiten der Menschen in Naturschutzbeiräten bei den Kreisen, dazu gehören die Naturerlebnisräume, von denen ich selber in Schleswig und in Koldenbüttel zwei ihrer Bestimmung übergeben habe, dazu gehören die Akademie für Natur und Umwelt und die Stiftung Naturschutz. Besonderheiten unserer Natur, wie unsere einzigartige Knicklandschaft und die Alleen, werden über den Bundesstandard hinaus geschützt.
Wir haben uns auch entschieden, wie bisher die im Bundesgesetz verankerten Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und insbesondere des Biotopverbundes in das Landesgesetz zu übernehmen. Damit sind wir der Anregung zahlreicher Naturschutzverbände nachgekommen, der Lesbarkeit des Gesetzes Vorrang gegenüber der Transparenz der Zuständigkeiten einzuräumen, auch wenn ich mir nach wie vor schwer vorstellen kann, dass man nach einem Grisham oder einem Mankell abends noch das Landesnaturschutzgesetz liest.
Bei aller Bewahrung ist es dennoch gelungen, unser Ziel der Deregulierung zu erreichen. Anstatt mit 103 Paragrafen kommt das neue Landesnaturschutzgesetz mit 76 Paragrafen aus.
Wir haben Planungsebenen abgebaut und Verfahren vereinfacht. Grünordnungspläne und Landschaftsrahmenpläne werden gestrichen, wobei Texte und Karten in den verbleibenden Landschaftsprogrammen so geändert werden, dass sie sowohl den Anforderungen des Landesraumordnungsplanes als auch der Regionalpläne genügen.
Durch die Umsetzung der europäischen SUP-Richtlinie werden wir zukünftig ohnehin verpflichtet sein, die Raumordnungsplanung aller Ebenen einer zusätzlichen Umweltprüfung zu unterziehen. Um so entbehrlicher erscheinen parallele nationale Verfahren.
Für die Gemeinden wird es Verfahrenserleichterungen bei der Aufstellung von Landschaftsplänen geben. Aber auch das Ziel der Entbürokratisierung wurde erreicht. Der Eingriff in die Natur wird durch einen bürgernahen Negativkatalog formuliert, sodass aus dem Gesetz für jedermann klar erkennbar ist, wann kein Eingriff vorliegt und es einer Genehmigung nicht bedarf. Genehmigungspflichtig sind Maßnahmen auch weiterhin dann, wenn tatsächlich ein Eingriff in die Natur vorliegt. Die bisher verankerte Positivliste stellte gerade auf diesen Einzelfall nicht ab, war nicht abschließend und insofern für den Bürger auch nie transparent. Wir bauen also auf eine bürgernahe Einzelfallentschei
Wer in Schleswig-Holstein einen Antrag stellt, weiß, dass dieser Antrag im Zweifel nach vier Wochen als vollständig und sein Vorhaben spätestens nach drei Monaten als genehmigt gilt, wenn die Behörde vorher nicht ausdrücklich anders entschieden hat. Ich weiß, dass das von den Behörden selber nicht gewünscht ist. Ich weiß, dass es auch daran liegt, dass niemand gern unter Zeitdruck arbeitet. Aber eine solche Genehmigungsfiktion gibt es bereits im sehr komplexen Baurecht, im Recht der Denkmalpflege, sogar bei europäischen Milliardenfusionen, bei denen in der Regel Tausende von Arbeitsplätzen zur Debatte stehen, gibt es eine solche Genehmigungsfiktion. Warum sie im schleswigholsteinischen Naturschutzrecht nicht möglich sein sollte, ist nicht erklärbar. Ich glaube, sie ist vertretbar und es wird durch sie zu Beschleunigungen kommen.
Durch den Ausbau des Ökokontos motivieren wir Menschen zum freiwilligen Engagement im Naturschutz. Sie können sich ihre Maßnahmen auf einem Ökokonto gutschreiben lassen und dieses Guthaben dann bei Eingriffen entweder selbst in Anspruch nehmen oder auch an andere, denen Flächen für Ersatzmaßnahmen fehlen, verkaufen. Wir wollen dabei in Kooperation mit allen potentiellen Anbietern die Entwicklung von Ökokonto-Flächen für das Gesamtkonzept des Naturschutzes im Land nutzen. So kann sich dieses Instrument in den Dienst einer ganz gezielten Naturentwicklung stellen.
Außerdem stärken wir die aktive Rolle des privaten Eigentums im Naturschutz. In einem Land, in dem über 70 % der Fläche privat bewirtschaftet werden, spielt natürlich das private Eigentum für den Naturschutz eine besonders wichtige Rolle. Zu Recht weisen wir in Zukunft auf diese wichtige Bedeutung des privaten Eigentums und auf die sich daraus ergebende Verantwortung hin. Nur wenn diese Verantwortung auch bewusst wahrgenommen wird, werden wir zu einem flächendeckenden Natur- und Artenschutz gelangen können. Der Staat muss der Versuchung widerstehen, seine Verantwortung an die Stelle der privaten Verantwortung zu setzen. Staat und Bürger müssen vielmehr für den Naturschutz kooperieren.
Daher haben wir auch die behördliche Pflicht eingeführt, die Möglichkeit des Vertragsnaturschutzes als Alternative zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen zu prüfen. Das bedeutet einzelfallbezogene
Verträge zur Motivierung und Unterstützung privater Eigentumsverpflichtung statt des alten Dreiklangs von Verbieten, Kontrollieren und Bestrafen. Ich denke, das ist Inhalt moderner Naturschutzgesetzgebung.
Wir haben uns entschieden, für die europäischen Schutzgebiete einen gesetzlichen Schutz vorzusehen, der europäisches Recht 1:1 umsetzt und der dort greift, wo dieser Grundschutz nicht mittels vertraglicher oder anderer ordnungsrechtlicher Maßnahmen erreicht worden ist. So werden zahlreiche weitere Verordnungsverfahren entbehrlich.
Entgegen anders lautender Äußerungen haben wir auch die Anzahl der Verordnungsermächtigungen im Gesetz von 31 auf 25 verringert.
Teilweise wurde behauptet, der Gesetzentwurf erfülle nicht die Anforderungen des Bundes- und Europarechts, weil er Entscheidungen des EuGH nicht in das Landesrecht umsetze. Die europäische Rechtsentscheidung trifft aber gerade im Artenschutz zunächst ausschließlich die Bundesregierung und das Bundesrecht. Sollte dort nicht oder nicht vollständig umgesetzt werden, gilt die europäische Richtlinie nach Ablauf einer Frist unmittelbar wie eine Verordnung und verdrängt Landesrecht. Das war bisher im Übrigen schon immer der Fall, dass europäische Verordnungen auch in Abweichung zum nationalen Recht zu berücksichtigen waren. Das führte dann nicht zu der Rechtswidrigkeit der entsprechenden Norm, sondern europäisches Recht hat dann Landesrecht verdrängt. Insofern sehe ich der weiteren Debatte an der Stelle mit gewisser Gelassenheit entgegen.
Manch einer der Kritiker, die das vorbringen, der auf die alten Strukturen verweist und nicht bereit ist, diese modernen und neuen Strukturen eines Gesetzes anzuerkennen, kommt mir vor wie der Schulzuchtmeister in der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts, der sich gar nicht vorstellen kann, Bildung jungen Menschen anders zu vermitteln, als diese in sie hineinzuprügeln. In der Schulpolitik gibt es keine Prügelstrafe mehr, sondern man versucht zu motivieren, zu unterstützen und zu fördern. Es ist Zeit, dass dieses Umdenken auch in der Umweltpolitik Einzug hält.
So lautet unser Motto: Weniger Verordnung, mehr Vermittlung, weniger Verbote, mehr Anreize, weniger In-die-Ecke-stellen und mehr Gespräche und Kooperation, weniger Sitzenbleiben, Frau Kollegin, und mehr Mitmachen, weniger Staat und mehr Bürger, weniger Bürokratie und mehr Naturschutz und
Ich danke dem Herrn Minister Dr. von Boetticher für die Einbringung des Gesetzes und erteile das Wort für die CDU-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Axel Bernstein.