Wenn man Gewerbetreibende einbezieht, dann kann ich es nicht nachvollziehen, warum man dann nicht auch die Freiberufler einbezieht.
Wie gesagt, für die Besitzer der Liegenschaften im BID-Bereich ist es einfacher. Der Gesetzentwurf gibt aber für die Gewerbetreibenden keine Bemessungsgrundlage für die Abgabe vor. Das soll die Kommune im Rahmen eigener Satzungsgewalt regeln.
Welcher Maßstab soll das sein? Sollen das Gebäudehöhe, Grundstücksbreite, Schaufensterfläche, Umsatz, Gewinn, Nutzfläche der Gewerbetreibenden sein? Wir kommen doch in Teufels Küche, wenn wir uns nicht streng an die Grundeigentümer halten.
Ein wichtiger Aspekt beider Gesetzentwürfe ist Folgender: Statt amerikanischer Verhältnisse mit riesen Einkaufs-Malls für Autofahrer weit draußen ermöglicht unsere Gesetzesinitiative attraktive Einkaufsinnenstädte und diese nicht als Privatzonen, sondern als öffentlichen Raum. Das ist gut.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Matthiessen, man merkt doch, dass Sie den Diskussionen im Wirtschaftsausschuss und in der letzten Plenardebatte zu diesem Thema nicht so intensiv haben folgen können wie der eine oder andere, der heute hier in der Runde dabei ist.
Mit dem Gesetz über die Einrichtung von Partnerschaften zur Attraktivierung von City-, Dienstleistungs- und Tourismusbereichen schaffen wir heute eine Aufbruchstimmung für die Einrichtung von PACT-Innovationsbereichen in den Innenstädten. Dieses Signal vor der Sommerpause war uns wichtig, denn in vielen Städten des Landes gibt es bereits Initiativen, die auf eine rechtliche Basis für PACT-Bereiche dringend warten. Wir beobachten in vielen Innenstädten einen gewissen Negativtrend und diesem Trend wollen wir mit dem PACT-Gesetz ein von Freiwilligkeit und örtlicher Initiative getragenes Instrument entgegensetzen.
Für die CDU hat die Förderung des Einzelhandels und die Belebung der Innenstädte mit der damit verbundenen Aufwertung der Immobilien eine herausragende Bedeutung. Dies ist das Ziel so genannter Business-Improvement-Districts, wie sie in Nordamerika seit 30 Jahren funktionieren und mittlerweile auch in einigen deutschen Bundesländern übernommen wurden.
Die Landesregierung hat mit dem PACT-Gesetz jetzt eine Grundlage vorgelegt, auf der in Eigeninitiative der Wirtschaft neue Impulse für den innerstädtischen Einzelhandel gegeben werden können. Das Gesetz ist nicht nur schlank, sondern bietet auch ein Höchstmaß an Flexibilität und örtlicher Verantwortung. Genau in diesem Maßstab liegt der
Wertvoll war bei der Ausgestaltung des PACT-Gesetzes die Mitarbeit zahlreicher Verbände und Institutionen aus der Wirtschaft, die sich mit vielen Anregungen und Vorschlägen bereits im Vorfeld in die Diskussion eingeschaltet haben. Insbesondere die Anhörung im Wirtschaftsausschuss hat nicht nur die breite Akzeptanz des Gesetzes gezeigt, sondern auch manche Hinweise zur Praktikabilität und Rechtssicherheit gegeben.
Die PACT-Bereiche können Maßnahmen zur Stärkung der Innenstädte entwickeln, und zwar ohne dass dies an Negativkriterien gebunden wird und eine Schwächung von Versorgungsfunktionen innerörtlicher Siedlungsbereiche Voraussetzung ist. Denn nicht nur Innenstädte mit Versorgungsproblemen müssen das Instrument des PACT zur Verbesserung ihrer Situation in die Hand bekommen, auch stärkere Innenstädte sollen sich im Wettbewerb mit anderen Einzelhandelsstandorten neues Profil geben können.
Ein wesentliches Ergebnis der Anhörung im Wirtschaftsausschuss war es, in erster Linie den Grundeigentümern das Recht zur Bildung von PACT-Bereichen einzuräumen - aus verfassungsrechtlichen Gründen, aber auch aus Gründen der Bürokratievermeidung. Diesem Aspekt haben wir gemeinsam mit dem Innenministerium in unserem Änderungsantrag Rechnung getragen, denn wir wollen, dass das PACT-Instrument vor Ort praktikabel genutzt werden kann, wo es gewollt wird.
Diese Beteiligung der Grundeigentümer an der Ausgestaltung und Finanzierung von PACT-Initiativen ist konsequent, denn langfristig sollen die Immobilien von der gesteigerten Attraktivität der Innenstädte profitieren. Mit der Regelung, dass die entsprechende Satzung nicht erlassen werden darf, wenn mehr als ein Drittel der betroffenen Personen widersprochen hat, ist zugleich eine größtmögliche Akzeptanz für Attraktivitätspartnerschaften gewährleistet. Herr Kollege, wir wollen die Einstiegsvoraussetzungen so gering wie möglich halten. Deshalb bei Lob aller Verbände Verzicht auf das Einstiegsquorum, aber vor der Umsetzung muss es ein Quorum und eine hohe Akzeptanz geben. Das ist auch von allen - wie gesagt - gelobt worden.
Wo vor Ort der Wunsch besteht, können ergänzend durch Beschluss der Stadtvertretung auch die Gewerbetreibenden in den PACT einbezogen wer
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, jetzt ist die örtliche Kaufmannschaft und Immobilienwirtschaft am Zug, mit der Einrichtung von PACT-Bereichen Projekte umzusetzen, durch die die Innenstädte attraktiver werden und die Kaufkraft in den Innenstädten wieder gestärkt werden kann.
Ich bitte daher um Ihre Zustimmung zum PACTGesetz in der vom Wirtschaftsausschuss empfohlenen Fassung.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich komme zunächst zum theoretischen Ansatz des Kollegen Matthiessen. Er traf die Aussage, es könne vorkommen, dass Kommunen eine Satzung beschließen, obwohl diese keiner oder nur einer der Grundeigentümer oder Gewerbetreibenden vor Ort wolle. Das ist ein Ansatz, der aufzeigt, wie tief Sie wirklich in dieser Materie drin sind.
Ich hoffe nur, dass die deutsche Fußballmannschaft heute Nachmittag nicht solch einen theoretischen Ansatz verfolgt, sondern erfolgreich in der Praxis so sollen in Zukunft die Gewerbetreibenden und Grundeigentümer in den Städten auftreten - ist und siegreich sein wird.
Wie versprochen, werden wir heute noch vor der Sommerpause ein schlankes Gesetz mit dem etwas sperrigen Namen „Gesetz über die Einrichtung von Partnerschaften zur Attraktivierung von City-, Dienstleistungsund Tourismusbereichen“ beschließen. Es geht also um das PACT-Gesetz.
Was wollen wir? - Das Gesetz verbindet zwei Aspekte: eine Verbesserung für engagierte Geschäftsleute, die mehr aus ihrem Stadtteil machen wollen, einerseits und größtmögliche Freiheit für die Kommunen bei der Ausgestaltung andererseits. Wir wollen auch eine demokratische Legitimation für kommunale Maßnahmen. Diese erreichen wir, indem die Gemeindevertretung als demokratisch gewähltes Gremium zuständig ist und indem alle Beteiligten zur Neuregelung befragt werden.
Die SPD-Landtagsfraktion hat zahlreiche Gespräche im Landeshaus und vor Ort geführt und sich über die Anforderungen an eine gesetzliche Regelung informiert. Dabei ist klar geworden: Die Hamburger Regelung ist nichts für uns in SchleswigHolstein.
Wir brauchen ein Gesetz, das der unterschiedlichen Wirtschaftsstruktur in den Regionen unseres Landes gerecht wird. Deshalb muss es so viele Entscheidungen wie möglich in die Kommune verlagern, also dorthin, wo das Geschäftsleben stattfindet, dorthin, wo die Innenstädte sind, die attraktiver werden sollen. Und deshalb liegt die Initiative bei den Grundeigentümern und Grundeigentümerinnen vor Ort. Denn sie sind es, die Ideen und Konzepte für ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen entwickeln.
Dafür, dass diese Konzepte umgesetzt werden können, sorgt das neue Gesetz und dafür, dass die Konzepte regionale Interessen und Besonderheiten aufgreifen können, sorgt die Gemeinde eben mit dem Erlass einer Satzung.
In unseren Gesprächen wurde häufig das Problem erwähnt, dass einzelne Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer eventuell wirtschaftlich nicht in der Lage sein werden, sich an den Abgaben zu beteiligen. Dafür sieht das Gesetz eine Härtefallregelung vor. Wir gehen davon aus, dass die Kommunen diese Regelung nutzen werden, um Betriebe, die zwar für den Stadtteil attraktiv, wirtschaftlich aber schwach sind, zu halten.
Eine Änderung haben wir gegenüber dem Gesetzentwurf vorgenommen: Gewerbetreibende sind nicht mehr automatisch in Entscheidung und Finanzierung eingebunden. Die Gemeinde kann jedoch entscheiden, sie einzubeziehen. Auch mit dieser Regelung liegt die Gestaltungsfreiheit voll und ganz vor Ort, also wo sie hingehört. Die vielfach geforderte Flexibilität ist nicht zuletzt dadurch gewährleistet, dass die Kommunen die PACT-Satzung bereits innerhalb ihrer fünfjährigen Geltungsdauer ändern können, um zum Beispiel auf unerwartete Entwicklungen vor Ort schnell reagieren zu können.
Auf eine Besonderheit in der Anhörung möchte ich noch eingehen: Wir waren schon erstaunt, dass sich gerade diejenigen, die immer wieder schlanke Gesetze gefordert haben, damit es mehr Gestaltungsspielraum auf kommunaler Ebene gibt, jetzt für zusätzliche Regelungen ausgesprochen haben.
Wir sind diesen Wünschen nicht nachgekommen. Denn wir wollen, dass Entscheidungen möglichst dort getroffen werden, wo sie wirken sollen.
Kollege Garg, in der Sitzung des Landtages am 3. Mai dieses Jahres haben Sie die Landesregierung noch gelobt, weil sie gegenüber dem Gesetzentwurf der Grünen einen Fehler ausgebügelt hat, indem die Abgabe auch von Gewerbetreibenden erhoben werden soll. Ich zitiere aus dem Protokoll: