Protocol of the Session on June 29, 2006

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Bernd Schröder. - Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun der Herr Abgeordnete Detlef Matthiessen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir werden diesem Antrag zustimmen. Er ist zum Teil identisch mit dem Forderungskatalog der Hasloher Gemeindevertretung vom Mai 2006. Ich kann an der Übernahme dieser Forderungen durch die FDP-Kollegen nicht Ehrenrühriges finden, Herr Kollege Schröder. Wir sind schließlich Volksvertreter. Wenn aus dem Volke solche Forderungen an uns herangetragen werden, schreiben wir dazu Anträge. Damit geht Ihre Fraktion übrigens nicht anders um als andere Fraktionen. Das ist doch ein ganz normaler Vorgang.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich mag auch solche Debatte nicht, wie sie gestern zum Teil geführt wurden, in denen es heißt: Ihr habt ja keine Ahnung. - Wir haben verschiedene Standpunkte und vertreten diese hier auch.

Die Einwohner von Norderstedt, Hasloh und Quickborn klagen über die zunehmende Belästigung durch Fluglärm, der vom Hamburger Airport ausgeht. Dabei sind die Bürger besonders darüber verärgert, dass die Verteilung des Fluglärms sehr ungerecht erfolgt. Im ersten Quartal 2006 sind circa 38.5000 Flugzeuge über die Bahn 33/15, die so genannte Norderstedter Bahn, gestartet und gelandet. Das sind 12 % mehr als im gleichen Zeitraum des Jahres 2005. Fast 50 % aller Flugbewegungen des Hamburger Airports werden über die Flugrichtung Nord abgewickelt und betreffen so Schleswig-Holsteiner Anrainer. Die über HamburgAlsterdorf führende Flugschneise wird dagegen nur von 1,7 % der Flugbewegungen genutzt. Herr Kollege Ritzek, eine solche Diskrepanz kann nicht mit Windrichtung und dergleichen erklärt werden.

Die Landesregierung bleibt aufgefordert, sich für die Schutzinteressen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger einzusetzen und eine gleichmäßige Verteilung von Starts und Landungen auf allen vier Bahnrichtungen einzufordern. Wir von den Grünen haben mehrmals gefordert, die Norderstedter Gespräche wieder aufzunehmen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Hier muss die Landesregierung aktiv werden. Diese Gespräche zwischen den politischen Vertretern aus Hamburg und Schleswig-Holstein mit dem Ziel, eine gerechtere Lärmverteilung zu erreichen, ruhen seit 18 Monaten.

Minister Austermann sitzt jetzt im Aufsichtsrat des Airports Hamburg. Er kann dort das Thema Flug

(Bernd Schröder)

lärmverteilung auf die Tagesordnung setzen. Mein Eindruck ist, dass der frühere Wirtschaftsminister das Thema Fluglärmverteilung des Hamburger Airports nicht sehr engagiert bearbeitet hat. Insofern ruhen unsere Hoffnungen ganz auf Ihnen, Herr Minister Austermann.

Die konkrete Forderung der Hasloher Gemeindevertreter betrifft die Deckelung der Flugzahlen für die Bahn 33/15 auf die Anzahl der im Jahr 2002 registrierten Flugbewegungen. Das ist eine Forderung, die sicherlich nicht leicht durchzusetzen wird. Das würde bedeuten, dass jährlich 62.000 Flugbewegungen über die Norderstedter Bahn abgewickelt werden. Darüber hinaus darf es dann keine weiteren Flugbewegungen geben. Jeder weitere Zuwachs an Flugbewegungen muss dann über eine der drei anderen Bahnen abgewickelt werden. Gleichwohl halte ich diese Forderung für moderat und vertretbar.

Nachdem die Passagierzahlen einige Jahre stagnierten, konnte der Airport Hamburg 2005 erstmals die 10-Millionen-Marke übertreffen. Es sind genau 10.680.000 Passagiere abgefertigt worden. Die Kapazität wird auf jährlich 15 Millionen Passagiere geschätzt. Es könnte also in Zukunft noch einen Zuwachs an Flügen geben. Hier muss politisch beschlossen werden, wie die Verteilung geregelt wird.

Proteste gegen Fluglärm können erfolgreich sein. Ich verweise auf den Bau der Lärmschutzhalle des Hamburger Airports, wo die Standläufe der Triebwerke durchgeführt werden, die vorher von den unmittelbaren Anwohnern des Flughafens als sehr störend wahrgenommen wurden. Nach vielen Protesten und Verhandlungen konnte der Bau der Lärmschutzhalle durchgesetzt werden. Dieses Thema wird aktuell bleiben. Wir müssen die Entwicklung kontinuierlich seitens des Landtages verfolgen. Wir müssen vor allen Dingen die Interessen unserer schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger angemessen schützen und vertreten. Daher sind wir bereit, dem Antrag der FDP zuzustimmen. Falls er keine Mehrheit findet, würden wir uns einer Überweisung an den zuständigen Ausschuss anschließen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Matthiessen. Für den SSW im Landtag hat der Herr Abgeordnete Lars Harms das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren. Geräusche gehören zur natürlichen Umwelt des Menschen und so orientiert er sich auch in seiner Umwelt. Er kommuniziert, erhält Informationen, erkennt Gefahren, kontrolliert Tätigkeiten. Was passiert jedoch, wenn Geräusche zunehmen und sich zu Lärm entwickeln? Übermäßiger Lärm ist gesundheitsschädlich und macht krank. Insbesondere durch den enormen Zuwachs im Verkehrsbereich hat sich der Verkehrslärm zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Lebensqualität von Millionen von Menschen entwickelt. Hierzu gehört natürlich auch der Fluglärm. Mittlerweile fühlt sich jeder Dritte durch den Fluglärm belästigt.

Derartige Entwicklungen machen deutlich, dass die Rahmenbedingungen für den Schutz vor Fluglärm verbessert werden müssen, um in der Bevölkerung auch weiterhin Akzeptanz für den Flugverkehr zu erreichen. Zu dieser Erkenntnis ist mittlerweile auch die Bundesregierung gekommen. Sie strebt aus diesem Grund eine Änderung des Fluglärmgesetzes an. Das bestehende Gesetz aus dem Jahre 1971, das gegenüber der ursprünglichen Fassung nahezu unverändert ist, ist nach Auffassung aller Experten mittlerweile völlig veraltet und entspricht nicht mehr den aktuellen Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung. So beschränkt sich das Fluglärmgesetz mit seinen Lärmschutzzonen überwiegend auf das Flughafengelände. Alles, was darum herum liegt, wird nicht erfasst. Eine Novellierung des bestehenden Gesetzes muss daher unbedingt dem Luftverkehr und den Erkenntnissen der Lärmforschung angepasst werden. Kern der Novellierung ist die deutliche Absenkung der Grenzwerte für die Lärmschutzzonen. Damit erweitert sich dann automatisch der Lärmschutzbereich um die Flugplätze.

Da das Fluglärmgesetz im Bundesrat jedoch nicht zustimmungspflichtig ist, ist es natürlich fraglich, inwieweit der erste Punkt des vorliegenden Antrages bezüglich der erweiterten Mitspracherechte der betroffenen Kommunen überhaupt berücksichtigt wird und wir diesbezüglich Einfluss nehmen können. Wir unterstützen jedoch die Intention der FDP in diesem Punkt.

Die Entwicklung der Flugbewegungen auf dem Hamburger Flughafen hat in den letzten Jahren stetig zugenommen und die generelle Tendenz ist weiter steigend. So war im Zeitraum von 1960 bis 2000 eine Steigerung der Flugbewegungen von rund 53.000 auf 166.000 zu verzeichnen. Dass eine sol

(Detlef Matthiessen)

che Entwicklung die betroffenen Menschen nicht unberührt lässt, ist klar.

Es ist für die Betroffenen jedoch nicht nachvollziehbar, dass diese Lärmentwicklung nicht gleichmäßig auf die Start- und Landebahnen verteilt wird. Daher muss, soweit dies flugtechnisch möglich ist, eine Verteilung der Lärmentwicklung stattfinden.

Es müssen aber weitere Maßnahmen zur Verringerung des Fluglärms durchgeführt werden. Beispielsweise können die Optimierung von An- und Abflugstrecken und Flutrouten, zeitliche Betriebseinschränkungen, verstärkter Einsatz lärmarmer Luftfahrzeuge und Lärmminderungstechniken bei Flugzeugen und andere lärmmindernde Techniken zur Verbesserung beitragen. Es gibt also durchaus Möglichkeiten, die Lärmemissionen zu senken. Wir wissen, dass bereits einiges in diesem Bereich unternommen wurde. Beispielsweise konnte durch die Gebührenpolitik eine Ausmusterung alter und lauter Flugzeuge erreicht werden. Darüber hinaus hat die Inbetriebnahme der Fluglärmschutzhalle zu einer Verbesserung der Flugsituation beigetragen.

Die Maßnahmen des Fluglärmschutzprogramms des Hamburger Flughafens haben ebenfalls zu einer Verbesserung der Fluglärmsituation beigetragen. Mit diesem Programm wurde ermöglicht, dass Isolier- und Schallschutzfenster sowie Lüfter in Kinder- und Schlafzimmern in den Häusern im Umfeld des Flughafens eingebaut werden konnten.

Alle diese Maßnahmen haben zu einer Verbesserung bei den einzelnen Flugbewegungen beigetragen. Doch aufgrund des gestiegenen Flugverkehrsaufkommens haben sich diese Maßnahmen nahezu egalisiert. Daher müssen derartige Maßnahmen fortgeführt, ausgeweitet und verbessert werden.

Bis die Novellierung des Fluglärmgesetzes den Bundestag passiert hat und sich hieraus für die Betroffenen endlich Verbesserungen ergeben, müssen weiterhin Gespräche auf allen Ebenen geführt werden, damit endlich Maßnahmen ergriffen werden können, die zur Verbesserung der Lärmsituation bei den betroffenen Bürgern führen. In diesem Sinne unterstützen wir den Antrag der FDP. Uns ist es allerdings besonders wichtig, dass das Fluglärmgesetz geändert wird, dass die Grenzwerte massiv gesenkt werden und wir alle - auch die Kollegen im Bundestag - dies nicht als Belastung der Wirtschaft ansehen, sondern als dringend notwendige gesetzliche Maßnahme, um die Betroffenen vor Ort vor Fluglärm zu schützen.

(Beifall bei SSW und SPD)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Harms. - Das Wort zu einem Kurzbeitrag erhält nun Herr Abgeordneter Günther Hildebrand.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nur ganz kurz: Wenn ich die Ausführungen von Herrn Ritzek richtig beurteile, scheint hier alles zum Besten zu stehen und nichts Weiteres erforderlich zu sein, da letztlich alles durch die Lärmschutzkommission geregelt wird. - Ich muss jedoch sagen: Es muss natürlich noch einiges geregelt werden, und wir sollten uns nicht nur auf das verlassen, was in dieser Kommission geschieht; denn nicht umsonst haben die Bürgermeister von Norderstedt - Herr Grote -, von Quickborn - Herr Klöppl und Hasloh - Herr Rösner - am 6. Februar dieses Jahres einen Brief an Minister Austermann gerichtet, der bis zum heutigen Tage nicht beantwortet ist. Ich frage, ob sie nicht einen Anspruch darauf haben, dass die berechtigten Interessen der Einwohner dieser Kommunen vom Minister vertreten werden. Ich bitte Herrn Minister Austermann, dass dieser Brief beantwortet und auch der Bitte, dies dem Hamburger Wirtschaftssenator vorzutragen, entsprochen wird; denn über die Bahnbenutzungsverordnung entscheidet der Hamburger Wirtschaftsminister und keine Kommission, auch nicht Flugsicherung und Flugleitung, sondern dafür ist ganz allein Herr Uldall zuständig. Herr Minister Austermann sollte doch bitte mit seinem Kollegen in Kontakt treten, damit hier definitiv etwas passiert.

Die Änderung im Fluglärmgesetz muss erfolgen, weil eben nur die Wirtschaftsbehörde darüber entscheidet. Wenn im Fluglärmgesetz auch festgelegt wird, dass betroffene Kommunen zu beteiligen sind, dann können hier zumindest auch deren Interessen entsprechend vorgebracht und Änderungen vorgenommen werden.

Wie Herr Kollege Matthiessen schon sagte, kann auch ich nichts Schlimmes daran finden, wenn hier eine entsprechende Resolution bezüglich der Anträge der Gemeindevertretung Hasloh oder des Kreistages Pinneberg gefasst würde. Das ist nicht ehrenrührig. Allerdings muss ich hinzufügen: Es gibt dort auch eine entsprechende Bürgerinitiative. Ich habe intensive Gespräche mit ihr geführt; die Bürger sind bestens informiert. Man kann sich dort auch sachkundig machen. Also richte ich noch einmal die Bitte an den Minister, dafür zu sorgen, dass die Bevölkerung in diesem Teil der Einflugschneise zukünftig entlastet wird.

(Lars Harms)

(Beifall bei der FDP)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Hildebrand. Das Wort hat nun der Verkehrsminister, Herr Dietrich Austermann.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn ich überlege, welche Wünsche und Anweisungen ich heute bekommen habe, was man alles tun müsste, kann ich nur so antworten, dass ich einmal in Erinnerung zu rufen versuche, welche Initiativen es zum Thema Flughäfen, insbesondere von einer Partei, gegeben hat. Da wurde ein Antrag gestellt, den Flughafen Kiel zu schließen und eine Direktverbindung zum Flughafen Hamburg zu schaffen, damit am Flughafen Hamburg mehr Fluggäste ankommen. Auf der anderen Seite wurde gesagt, der Fluglärm stört, und daher möchte man einen neuen Flughafen bauen; ich habe in der Tat einen ganzen Stapel Briefe aus der Region Jagel, deren Einwohner sich beschweren, dass dort künftig mehr Fluglärm auftritt. Dann wandte man sich gegen Investoren.

Ein Flughafen ist ein Wirtschaftsunternehmen, das kräftig investiert, das Arbeitsplätze für viele Schleswig-Holsteiner schafft. In Hamburg arbeiten viele Menschen auf dem Flughafen. Die Stadt Norderstedt ist daran interessiert, den Nordport zu bekommen, das heißt eine Ausweitung des Flughafens auf ihr Gelände. Das ist die Situation. In dieser Situation, denke ich, sollte man vernünftig handeln und natürlich auf den Schutz der Bevölkerung achten.

Was den Schutz der Bevölkerung angeht, können Sie davon ausgehen: Ich habe in meiner Eigenschaft als Mitglied des Aufsichtsrates Hamburger Flughafen, der übrigens eine selbstständige Gesellschaft ist - da kann der Hamburger Senat nicht ohne weiteres anordnen; so viel zu Nummer 4 Ihres Antrages -, in zwei Sitzungen das Thema Fluglärm und Einflugrouten angesprochen. In der letzten Sitzung wurde mir zugesagt, dass ein neues Programm für passive Lärmschutzmaßnahmen aufgelegt wird, allerdings auch darauf hingewiesen, dass die Mittel des letzten Programms nicht ausgeschöpft wurden.

Herr Hildebrand hat gefragt, ob ich die Briefe der Leute nicht beantworte. Ich habe Gespräche geführt. Ich habe die Leute eingeladen. Beim ersten Mal sind sie nicht gekommen, bei zweiten Mal sind sie gekommen und wir haben über das Thema aus

führlich gesprochen. Ich habe meine Meinung dabei deutlich gesagt. Jetzt sage ich es hier noch einmal ganz deutlich: Stellen Sie sich einmal vor, über dem dicht besiedelten Stadtgebiet Hamburg stürzt ein Flugzeug ab! Ich sage dazu nicht mehr.

Folgende zweite Komponente muss auch beachtet werden. Jeder Mensch fragt doch: Sind die denn völlig bekloppt, die Einflugschneise an dieser Stelle immer noch zu nutzen?

Ein weiteres Thema: Natürlich werden Maßnahmen getroffen, um die Menschen zu schützen, aber es gibt auch aerodynamische Notwendigkeiten, Windrichtungen und Ähnliches, die für Start und Landung eines großen Flugzeugs ausschlaggebend sind. Da wir in Schleswig-Holstein überwiegend Westwind haben, hat das natürlich Bedeutung dafür, in welcher Richtung gestartet und gelandet wird. Ich habe mir in dem Zusammenhang einmal gemeinsam mit den jeweiligen Aufsichtsratsvorsitzenden das Vergnügen erlaubt, mich auf das Besucherzentrum zu stellen und zu schauen, aus welcher Richtung die Flieger eigentlich kommen. Wenn ich dort stand, kamen sie komischerweise immer über das Stadtgebiet herein geflogen, ohne Quickborn, Hasloh oder eine andere Region zu berühren. Ich will das Thema damit nicht verniedlichen, ich sage nur: Man muss manchmal auch Messungen hinterfragen. Dies vielleicht ganz allgemein zu der Gemengelage, um die es hier geht.

Man kann es sich bei solchen Dingen nicht leicht machen. Der eine ist für Lärmschutz, der andere ist gegen Lärmschutz. Der eine ist für Flughafen, der andere sagt: Ich bin auch für Flughafen, aber bitte nicht so! - Wir bemühen uns doch alle, dafür zu sorgen, dass wir ein wirtschaftliches Kraftzentrum, das wir mit dem Flughafen Hamburg haben, auch optimal nutzen können.

(Beifall bei SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Dass das mit Konsequenzen verbunden ist, ist auch klar. Ich kann Ihnen keine Statistik liefern, wie viele der Fluggäste aus Schleswig-Holstein kommen, aber ich vermute, es ist die Mehrheit, da wir zahlenmäßig größer sind als Hamburg. Es fliegen also wahrscheinlich wesentlich mehr Schleswig-Holsteiner von Hamburg als Hamburger.

Natürlich ist Fliegen mit Lärm verbunden, aber man muss auch die positive Seite sehen. Flughäfen staffeln ihre Gebühren nach Lärmkategorien, sodass sich Luftverkehr nur dann wirtschaftlich betreiben lässt, wenn mit modernen Maschinen geflogen wird. Die Maschinen sind heute im Durchschnitt leiser als in früheren Jahren. Der Lärm wird

(Günther Hildebrand)

heute jedoch subjektiv als stärker empfunden. Das bestreite ich überhaupt nicht, genauso wenig, dass die Einflugschneise eines Flughafens nicht die ideale Wohngegend ist. Aber ich denke, dass man einen Tod sterben und auch bei dieser Frage die Überlegung gestattet sein muss.

Zu den weiteren Punkten des Antrages: Es liegt ein Fluglärmgesetz vor. Es wurde in erster Lesung im Bundestag beraten. - Punkt 1 des Antrages ist abgehakt.

Punkt 2: Sie fordern die Landesregierung auf, die Airports zu veranlassen, Schallschutzmaßnahmen zu ergreifen. Ich sage noch einmal: Das ist in Arbeit. Der Abgeordnete Ritzek hat darauf hingewiesen: Die Leute stellen keine Anträge. Der Flughafen legt jetzt ein neues Programm auf. Ich hoffe und erwarte, dass Anträge gestellt werden.

Die Leute, die aus Quickborn zu mir gekommen sind, haben sich bei mir darüber beklagt, dass die Termine ihrer Kommission, in der sie sich treffen wollten, um gemeinsame Interessen abzustimmen, mangels Beteiligung ausgefallen sind. Ich finde, man sollte die Kirche im Dorf lassen und manches nicht weit überzogen darstellen, bloß damit man sagen kann: Ich habe an der einen oder anderen Stelle einen Punkt gemacht.