Protocol of the Session on May 31, 2006

(Minister Uwe Döring)

Für die Fraktion der SDP erteile ich dem Herrn Abgeordneten Klaus-Peter Puls das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! An jedem der 27 Amtsgerichtsstandorte in SchleswigHolstein gibt es gute Gründe, die für die Erhaltung des örtlichen Amtsgerichts sprechen. Denn auch Justiz ist eine öffentliche Dienstleistung für die Bürgerinnen und Bürger und jeder, der sie in Anspruch nehmen will oder muss, möchte sein Gericht schnell erreichen und seinen Fall von qualifiziertem Richter- und Rechtspflegepersonal ohne zeitliche Verzögerung und ohne inhaltliche Mängel bearbeitet und erledigt haben. Diesem Anspruch gerecht zu werden, nimmt wiederum jedes Amtsgericht in Schleswig-Holstein für sich in Anspruch. Deshalb bedarf es nicht nur guter, sondern besserer Gründe für eine Strukturreform, die zur Schließung von Amtsgerichten führt.

Der Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Neuordnung der Amtsgerichtsbezirke in Schleswig-Holstein benennt als solche Gründe die zunehmende Komplexität unserer Lebensverhältnisse, die damit einhergehende zunehmende Verrechtlichung der gesellschaftlichen Beziehungen, das daraus folgende Komplizierterwerden des materiellen und des prozessualen Rechts, die zunehmende Tendenz der Bürgerinnen und Bürger, Konflikte vor Gericht auszufechten und die daraus wiederum folgende zunehmende und absehbar weiter steigende Belastung gerade der erstinstanzlichen Amtsgerichte.

Wenn es so ist, dass schon heute kleinere Amtsgerichte auf längere Ausfälle im Personalbereich und auf anwachsende Rückstände nicht ohne Unterstützung anderer Gerichte reagieren können, und wenn es so ist, dass angesichts der Bandbreite der richterlichen und rechtspflegerischen Aufgaben bei zu kleinteiliger personeller Besetzung die erforderliche Spezialisierung in den nachgefragten Tätigkeitsbereichen nicht ausreichend geboten werden kann, dann, meine Damen und Herren, ist es landespolitische Pflicht, auch durch die Umstrukturierung von Amtsgerichtsbezirken und eine damit verbundene Schließung einzelner kleinerer Amtsgerichte dafür Sorge zu tragen, dass unsere Amtsgerichte insgesamt ihrer Bürgerberatungs-, Rechtssicherungs- und Streitentscheidungsfunktionen gerecht bleiben und auf die wachsenden und sich ständig verändernden Herausforderungen sachgerecht, schnell und flexibel reagieren können.

(Beifall bei der SPD)

Der Regierungsentwurf, meine Damen und Herren, sieht vor, fünf kleinere Amtsgerichte zu schließen und ihre Bezirke angrenzenden Amtsgerichten zuzuordnen. Für jeden einzelnen Standort, für Kappeln, für Geesthacht, für Bad Schwartau, für Mölln und für Bad Oldesloe, ist das ein schmerzhafter Standortverlust. Für jeden Bürger und jede Bürgerin in Kappeln, in Geesthacht, in Bad Schwartau, in Mölln und Bad Oldesloe werden allerdings die mit der Aufhebung der genannten Amtsgerichte im Einzelfall verbundenen längeren Anfahrtswege zumutbar bleiben. Dasselbe gilt für die Arbeitswege der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu aufnehmenden Nachbargerichten und das gilt auch für die Reisewege der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Lassen Sie mich an dieser Stelle als Bürger und Rechtsanwalt hinzufügen: Der SPD-Landtagsfraktion geht es bei der Reform insbesondere um die Bürgernähe und nicht vorrangig um die Rechtsanwaltsnähe unserer Amtsgerichte.

Dazu eine weitere Bemerkung: Wenn mit der Reform wie vorgesehen gleichzeitig Gebietsteile aus den Bezirken der aufnehmenden Amtsgerichte Schwarzenbek, Lübeck und Ahrensburg bestehen bleibenden Amtsgerichten zugeschlagen werden, werden insbesondere im Landgerichtsbezirk Lübeck die neu entstehenden vergrößerten Amtsgerichte den Recht suchenden Bürgerinnen und Bürgern sogar noch bessere Servicemöglichkeiten bieten können, und es besteht endlich auch die Möglichkeit - der Minister hat darauf hingewiesen -, die in fünf Liegenschaften zerfledderte Amtsgerichtslandschaft in Lübeck selbst neu zu ordnen und örtlich und organisatorisch zu konzentrieren.

Meine Damen und Herren, in der ersten Lesung eines Gesetzentwurfs sollen wir die Grundsätze eines Gesetzentwurfs beraten. Die SPD-Landtagsfraktion unterstützt die Ansätze und Grundsätze des Regierungsgesetzentwurfs zur Neuordnung der Amtsgerichtsbezirke in Schleswig-Holstein. Über Einzelheiten und die nähere Ausgestaltung sollten wir im zuständigen Fachausschuss weiter beraten.

(Beifall bei SPD und CDU)

Für die Fraktion der FDP erteile ich dem Oppositionsführer, Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki, das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Lieber Kollege Astrup, was sich hinter dem

eher harmlosen Titel „Gesetz zur Neuordnung von Amtsgerichtsbezirken“ verbirgt, ist nichts anderes als das Gesetz zur Schließung von Amtsgerichtsstandorten. Wir haben hier und heute das Endprodukt einer Reform vorliegen, deren Nutzen nicht nachgewiesen ist, deren Schaden für die von Schließung der Amtsgerichte betroffenen Standorte aber schon heute erkennbar wird. Hier handelt es sich namentlich um die Städte Kappeln, Geesthacht, Mölln, Bad Schwartau und Bad Oldesloe. Es interessiert mich momentan noch nicht wirklich, wie nach der Schließung der Amtsgerichtsstandorte die Bürgernähe durch die Neustrukturierung der Amtsgerichtsbezirke am besten zu gestalten ist. Mich interessiert eine sinnhafte und nachvollziehbare Begründung für diese Reform. Diese Erklärung ist die Landesregierung bis heute schuldig geblieben. Allein die Tatsache, dass die großen Fraktionen diesen Koalitionsvertrag so vereinbart haben, kann es ja nicht sein.

Herr Kollege Stritzl, ich erinnere mich an Debatten über große Reformvorhaben, die Neuordnung der Finanzämter und andere Sachen mehr, zu denen wir heute einmal fragen müssen, Herr Finanzminister Wiegard, was aus den großen Erklärungen zu dieser Neuordnung und den finanziellen Einsparpotenzialen wirklich geworden ist.

(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Uns liegen zahlreiche Schreiben - wir haben einen ganzen Ordner voll davon - von Bürgermeistern, Kommunalparlamenten sowie den Amtsgerichtdirektoren und den Landgerichtspräsidenten vor, die diese Reform in Gänze und nicht nur im Detail infrage stellen. Herr Kollege Puls, man sollte vielleicht auch einmal auf die hören, die das Ding ja umsetzen sollen. Mir kommt die Argumentation manchmal so vor, als würden Sie sagen: Wir können im Parlament auch beschließen, dass alle Menschen mit 400 km/h über die Autobahn fahren sollen. Dann sagen die Automobilclubs zwar, das gehe gar nicht, aber Sie sagen: Das ist völlig egal; wir sind der Überzeugung, das sei effizienter, weil der Verkehr schneller abgewickelt wird. Sie sollten gelegentlich auch einmal auf die hören, die auch etwas von der Materie verstehen.

Auch die Amtsgerichtsdirektoren und Landgerichtspräsidenten können nicht erkennen, worin die Aussage der Landesregierung ihre Begründung findet, dass die heutige Amtsgerichtsstruktur den Herausforderungen der Zukunft nicht gewachsen ist. Denn eines hat die Landesregierung immer herausgestellt: Erstens. Sparen ist nicht der Grund für diese Strukturreform. Und Zweitens. Die Amtsgerichte

haben in der Vergangenheit ausnahmslos gute Arbeit geleistet. Warum also gerade jetzt eine Reform, wo wir noch nicht einmal wissen, wohin der Zug auf Bundesebene bei der allgemeinen Rechtsstrukturreform fährt? Beispielsweise bei der Frage der Zweizügigkeit müssten wir komplett neu denken, weil wir dann ein einziges Eingangsgericht hätten und keine Amtsgerichte und Landgerichte mehr. Warum also jetzt? Diese Frage kann nicht schlüssig beantwortet werden.

(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dabei erscheinen die Grundannahmen dieses Konzeptes der Landesregierung für diese Amtsgerichtsstrukturreform willkürlich und beliebig. Ich komme zu einigen konkreten Punkten des Konzeptes. Da gibt es die These, dass der demographische Wandel zu einschneidenden Veränderungen in der Gesellschaft führen wird, die es bereits heute notwendig machen, Strukturen bei den Amtsgerichten zu schaffen, die sich Veränderungen anpassen können. Dies ist kein Satz von mir; so steht es im Konzept der Landesregierung.

Im selben Absatz führt die Landesregierung aber aus, heute sei noch nicht absehbar, wie sich dieser Wandel auf die Justiz auswirken wird. Man weiß also bereits, was man machen muss, ohne zu wissen, warum. Das scheint in Gänze die Systematik dieser Regierung zu sein.

Eines hat das Justizministerium aber doch erkannt: Es werden künftig mehr Betreuungsfälle erwartet, was uns angesichts des demographischen Wandels auch nicht verwundern kann. Bedarf es hierfür aber neuer Gerichtsstrukturen und größerer Einheiten? Eher das Gegenteil ist der Fall. Größere Gerichte bedeuten für diese Personen größere Entfernungen und erhöhen damit zusätzlich deren Aufwand oder den Aufwand der Richter. Gerade in diesen Fällen ist die Ortsnähe immens wichtig, wie man aus Stellungnahmen der Richterverbände herauslesen kann, Kollege Puls.

(Beifall bei der FDP)

Kommen wir zum nächsten und wohl maßgeblichen fachlichen Argument! Durch die neue Gerichtsstruktur sollen Rahmenbedingungen für eine Spezialisierung der Richterschaft und eine optimale Vertretungsstruktur im Krankheits- und Urlaubsfall geschaffen werden. „Dieses Kriterium stößt in der amtsgerichtlichen Praxis auf Ablehnung“, so das Zitat des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes. In der damaligen Projektgruppe zur Optimierung der Amtsgerichtsstruktur hatte dieses Argument aber eine nur nachrangige Bedeutung. Warum

(Wolfgang Kubicki)

dieses nun auf einmal als maßgebliches Kriterium für die Reform der Amtsgerichtsstruktur ausgewählt wird, erschließt sich den Fachleuten und im Übrigen auch mir nicht.

Darüber hinaus ist der Ansatz für die Rechtfertigung einer Personalstärke von mindestens acht Richtern an einem Gericht zu starr und schematisch. So sollen künftig für die vier Rechtsprechungsbereiche Zivilrecht, Strafrecht, freiwillige Gerichtsbarkeit und Familienrecht jeweils zwei Richterinnen oder Richter vorhanden sein, die sich gegenseitig vertreten. Selbst die für die Amtsgerichtsreform sehr viel offenere Neue Richtervereinigung, die ja immerhin die Schließung der Amtsgerichtsstandorte Kappeln, Mölln, Geesthacht und Bad Oldesloe befürwortet, hält diese Acht-StellenStruktur für nicht überzeugend. Ich zitiere aus der „NRV-Info“ vom Oktober 2005:

„Acht Richter führen gerade einmal in Zivilsachen zu zwei Dezernaten, also dort, wo die Spezialisierung noch am wenigsten benötigt werden dürfte. In Familien- und FGG-Sachen wäre das bei einer Größe von 11 bis 15 Richtern der Fall, in Strafsachen schon bei sechs Richtern.“

Dieser Konzeption der Landesregierung ist darüber hinaus entgegenzuhalten, dass bereits mit der heutigen Gerichtsstruktur eine Vertretung jederzeit gewährleistet ist, auch bei kleineren Gerichtsstandorten. Das Konzept der Landesregierung stellt zwar die These auf, bietet aber keinen Beleg dafür, dass hier ein Optimierungsbedarf besteht. Gleiches muss man zur Spezialisierung sagen. Auch die Tatsache, dass bei Amtsgerichten, und zwar nicht nur bei den kleinen Amtsgerichten, Richter in mehreren der vier bereits genannten Rechtsbereiche tätig sind, ist als solches kein Argument für eine Reform.

Übrigens: Auch beim Amtsgericht Kiel - eines der größten im Lande, sogar das größte im Land - sind Richter in verschiedenen Bereichen gleichzeitig tätig, in Strafdezernaten, in Zivilsenaten, in FGG-Sachen.

Dass sich in der heutigen Struktur Effizienzdefizite zeigen, kann die Landesregierung nicht belegen.

Kommen wir zur wirtschaftlichen Seite, dem Raumbedarf und den vom Ministerium errechneten Einsparpotenzialen! Da haben sich die Zahlen sozusagen weiterentwickelt, ohne dass ich darauf eingehen will, dass Herr Minister Döring ja in früherer Funktion gesagt hat, ihm gelinge, alles wirtschaftlich zu rechnen. In der Unterrichtung der Landesregierung zu diesem Gesetzentwurf vom Februar dieses Jahres waren zunächst circa 3,1 Millionen € an

Baukosten bei den aufnehmenden Gerichten eingeplant. Nach dem heute hier im Landtag vorliegenden Gesetzentwurf muss bereits mit 5,7 Millionen € an Baukosten bei den aufnehmenden Standorten gerechnet werden. Das ist eine Steigerung der Baukosten um immerhin 84 %. Das ist einiges mehr als die Erhöhung der Mehrwertsteuer.

Bei den ab 2011 erwarteten Einsparungen bei den Miet- und Bewirtschaftungskosten hat das Justizministerium im Februar in der Unterrichtung zu diesem Gesetzentwurf noch folgende Erkenntnisse vorweisen können - ich zitiere aus Seite 3 der Unterrichtung -:

„Aufgrund der Abmietung der aufzulösenden Amtsgerichte werden Einsparungen bei den Miet- und Bewirtschaftungskosten in Höhe von jährlich 744.000 € beziehungsweise im Fall einer Mietefinanzierung in Höhe von jährlich 566.000 € erwartet.“

Im heute vorliegenden Gesetzentwurf rechnet man nun pauschal mit Einsparungen bei den Miet- und Bewirtschaftungskosten in Höhe von 698.000 €. Ich glaube, es kann durchaus Verständnis dafür aufgebracht werden, wenn dieser Zahlensalat das Vertrauen in die Einsparberechnungen der Landesregierung nicht gerade stärkt.

(Beifall bei der FDP)

Im Gegenteil. Es hat unsere von Anfang an gehegten Zweifel an den diesbezüglichen Aussagen des Justizministeriums eher bestätigt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend möchte ich noch einmal den Vorsitzenden des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes, Herrn Martins, aus seiner Stellungnahme vom 29. September 2005 zitieren, weil ich diesen Satz für außerordentlich wichtig halte:

„Die Schwäche des Konzeptes zeigt sich insbesondere - und in geradezu erschreckender Weise - beim Kriterium Bürgernähe.“

Dies gilt insbesondere für den Sonderfall Kappeln und die umliegenden Gemeinden - wobei bisher nicht klar ist, warum Kappeln zu Schleswig kommen soll und Maasholm zu Flensburg. Bürgernähe erreichen Sie nur mit dem Erhalt des Amtsgerichts. Bahnanschluss bis nach Süderbrarup hat diese Stadt nur an den Heringstagen oder sonstigen Tagen, wenn die alte Dampfbahn einmal fährt. Es ist außerordentlich mühsam für Menschen, die in Kappeln, Maasholm oder Olpenitz wohnen, die Amtsgerichte in Schleswig, Flensburg oder Eckernförde zu erreichen, wenn sie keinen eigenen PKW haben. So dauert nach einer Recherche bei der Autokraft,

(Wolfgang Kubicki)

die wir angestellt haben, die kürzeste einzelne Fahrt von Maasholm bis zum Flensburger ZOB morgens zwischen sieben und acht Uhr eine Stunde und 13 Minuten mit viermaligem Umsteigen. Dies ist insbesondere für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung oder Betreuungsfälle, die dort künftig begutachtet werden sollen, eine Zumutung.

(Dr. Johann Wadephul [CDU]: Sie sind mit der Praxis nicht vertraut, Herr Kollege!)

- Herr Kollege Wadephul, selbstverständlich werden Betreuungsfälle auch von Richtern aufgesucht. Richter besuchen beispielsweise auch Heime, wenn es um die Frage geht, ob Leute fixiert werden sollen. Insofern ist die Aussage, Richter blieben nur an ihrem Schreibtisch sitzen, mit der Praxis nicht in Übereinstimmung zu bringen - wie vieles, was diese große Koalition auf den Weg bringt, ohne dass sie in der Sache Bescheid weiß.

(Zuruf des Abgeordneten Lothar Hay [SPD])

Darüber hinaus haben sich sowohl SPD- als auch CDU-geführte Landesregierungen immer nach der Devise verhalten: Behördenpolitik ist auch Strukturpolitik. Zur Diskussion um die Schließung von Amtsgerichtsstandorten gehören auch strukturpolitische Erwägungen. Sie alle wissen, dass Kappeln als strukturschwache Region von der Schließung von Bundesbehörden extrem betroffen war. Alle, die hier im Parlament sitzen - Kollege Hay, Sie an erster Stelle -, haben sich immer gegen diese Maßnahmen aus Berlin zur Wehr gesetzt. Wir haben hier einstimmige Resolutionen und Beschlüsse gefasst. Wir sollten jetzt nicht mit der Schließung des Amtsgerichts dem Ganzen noch die Krone aufsetzen.

(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Auf der Tribüne begrüße ich herzlich den SSWOrtsverein Mürwik/Sankt Jürgen aus Flensburg sowie Schülerinnen und Schüler der Theodor-Mommsen-Schule aus Bad Oldesloe mit ihren Lehrkräften. - Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Beifall)